Spesen und Nebenkosten. Die vereinbarten Preise und Vergütungen umfassen ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht die Kosten und Auslagen wie Reisezeit, Reise- und Aufenthaltskosten von Personal, Verpackung, Bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten, kann swisspro nach vorheriger erfolgloser Mahnung und Fristansetzung ihre Leistungen unverzüglich bis auf weiteres oder gesamthaft einstellen und/oder zurücknehmen, es sei denn, der Kunde stellt innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der gesetzten Frist eine auf erste schriftliche Anforderung zahlbare Bankgarantie einer Schweizer Grossbank über zumindest den von swisspro gemahnten Betrag. Ist die Bankgarantie rechtzeitig gestellt, wird swisspro die betreffende Leistung während der Dauer der garantierten Zahlungen weiter erbringen. Mit der Aussetzung oder Rücknahme der Vertragsleistung ist kein Rücktritt vom betreffenden Vertrag verbunden, es sei denn, dies würde von swisspro ausdrücklich schriftlich erklärt. swisspro und Drittlieferanten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung und Erfüllung aller anderen Zahlungsbedingungen Eigentümerin und Inhaberin sämtlicher gelieferten Vertrags- und Drittprodukte sowie geschaffener Arbeitsergebnisse (Eigentumsvorbehalt). Der Kunde ermächtigt swisspro die Eintragung des Eigentumsvorbehalts im amtlichen Register vorzunehmen und alle damit im Zusammenhang stehenden Formalitäten auch im Namen des Kunden zu erfüllen. Im Weiteren ermächtigt er swisspro, den Eigentumsvorbehalt dem (allfälligen) Vermieter anzuzeigen. Der Kunde ist zwar berechtigt, das Vorbehaltsprodukt im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen solange er nicht im Zahlungsverzug ist; er tritt swisspro jedoch bereits jetzt sicherungshalber alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrags (einschliesslich Mehrwertsteuer) der Forderung von swisspro ab, die ihm aus der Weiterveräusserung gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob das Vorbehaltsprodukt ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Der Kunde wird die Abtretung diesfalls schriftlich ausfertigen und swisspro sofort zustellen. swisspro ermächtigt den Kunden, die an sie abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Sofern das Vorbehaltsprodukt mit einem Grundstück verbunden wird, tritt der Kunde sicherungshalber die durch Verbindung des Vorbehaltsprodukts mit einem G...
Spesen und Nebenkosten. 4.3.1 Ausgewiesene Spesen und Nebenkosten werden dem Kunden nach dem tatsächlichen Aufwand belastet. Spesen und Nebenkosten, welche zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich sind (z.B. Speditionskosten), können dem Kunden mangels anderer Vereinbarung zusätz- lich zum für die Hauptleistung vereinbarten Entgelt in Rechnung gestellt werden.
Spesen und Nebenkosten. Die vereinbarten Preise und Vergütungen umfassen ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht die Kosten und Auslagen wie Reisezeit, Reise- und Aufenthaltskosten von Personal, Verpackung, Transport und Versicherung bis zum Lieferort sowie das Auspacken und Entsorgen des Verpackungsmaterials. Für Lieferungen im Inland wird zudem die vorgezogene Recyclinggebühr (vRG) dem Kunden in Rechnung gestellt. Abgaben swisspro ist berechtigt, die auf ihre Leistungen und Lieferungen erhobenen Steuern, Zölle, Abgaben und Gebühren, insbesondere die Mehrwertsteuer, zusätzlich zum vereinbarten Preis dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Spesen und Nebenkosten. Ausgewiesene Spesen und Nebenkosten (Datenträger, Kopien, Kommunikationsgebühren, Port) werden dem Kunden nach Aufwand belastet.
Spesen und Nebenkosten. Ausgewiesene Spesen und Nebenkosten (Fahrspesen, Datenträger, Kommunikationsgebühren, Porti usw.) werden dem Kunden effektiv und zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt unabhängig von der getroffenen Preisabrede.