Informationen während der Vertragslaufzeit Musterklauseln

Informationen während der Vertragslaufzeit. Wir informieren Sie, wenn sich der Prozentsatz der Über- schussbeteiligung ändert.
Informationen während der Vertragslaufzeit. Mindestens 30 Tage vor der Jahresfälligkeit des Vertrags sendet die Gesellschaft dem Versicherungsnehmer die Mit- teilung über den Vertragsablauf, die alle von den gelten- den Bestimmungen vorgesehenen Informationen enthält. Mit dieser Bekanntmachung über das Außerkrafttreten wird der Versicherungsnehmer daran erinnert, dass der Kundendienst ihn gerne über die neue Kfz-Haftpflichtver- sicherungsprämie und über die Änderungen gegenüber dem Vorjahr im Detail informiert. Die Gesellschaft stellt die Bescheinigung über den Scha- denverlauf mindestens 30 Tage vor der Jahresfälligkeit des Vertrages telematisch auf der Internetseite www. xxxxxx-xxxxxxx.xx, im dafür vorgesehenen Kundenbereich zur Verfügung, wie im Art. 1.11 des Abschnitts 1 der Ver- sicherungsbedingungen ausgeführt. Die Gesellschaft teilt dem Versicherungsnehmer unent- geltlich jede Verschlechterung der Schadenfreiheitsklasse mit, einschließlich der, die aus den Kontrollen der Unter- lagen und eventuellen Erklärungen bezüglich der vom Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss gelieferten Daten der Bescheinigung über den Schadenverlauf her- vorgehen.
Informationen während der Vertragslaufzeit. Bei den Überschuss-Systemen Beitragsverrechnung und So- fortbonus informieren wir Sie, wenn sich der Prozentsatz der Überschussbeteiligung ändert. Beim Überschuss-System Ver- zinsliche Ansammlung teilen wir Ihnen einmal jährlich den ak- tuellen Stand der Überschussbeteiligung mit. Auf Wunsch kön- nen Sie den aktuellen Stand Ihres Versicherungsvertrags je- derzeit von uns erfahren.
Informationen während der Vertragslaufzeit. In der Ansparphase teilen wir Ihnen einmal jährlich unter anderem den Wert des Fondsguthabens Ihres Versicherungsvertrags, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Euro-Wert der Investmentfonds-Anteile sowie den Stand des Absicherungsguthabens mit. In der Rentenphase teilen wir Ihnen einmal jährlich unter anderem die Höhe der Gewinnrente Ihres Versicherungsvertrags mit. Bei investment- orientiertem Rentenbezug teilen wir Ihnen zusätzlich den Wert des Fonds- guthabens im Rentenbezug, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Euro-Wert der Investmentfonds-Anteile mit. Auf Wunsch können Sie den aktuellen Stand Ihres Versicherungsvertrags jederzeit von uns erfahren.
Informationen während der Vertragslaufzeit. In der Ansparphase informieren wir Sie jährlich schriftlich über • die Verwendung der eingezahlten Beiträge einschließlich Sonder- zahlungen, • die Höhe des bisher gebildeten Kapitals, • die im abgelaufenen Beitragsjahr angefallenen tatsächlichen Kos- ten, • die erwirtschafteten Erträge und • das nach Abzug der Kosten zu Beginn der Rentenphase voraussicht- lich zur Verfügung stehende Kapital. In diesem Rahmen informieren wir Sie auch darüber, ob und wie wir ethi- sche, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahl- ten Beiträge einschließlich Sonderzahlungen berücksichtigen. In der Rentenphase teilen wir Ihnen einmal jährlich unter anderem die Höhe der Gewinnrente Ihres Versicherungsvertrags mit. Bei investment- orientiertem Rentenbezug teilen wir Ihnen zusätzlich den Wert des Fonds- guthabens im Rentenbezug, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Euro-Wert der Investmentfonds-Anteile mit. Auf Wunsch können Sie den aktuellen Stand Ihres Versicherungsvertrags jederzeit von uns erfahren.
Informationen während der Vertragslaufzeit. Wir informieren Sie jährlich schriftlich über die Verwendung der eingezahlten Beiträge und die im abgelaufenen Beitrags- jahr angefallenen tatsächlichen Kosten. In diesem Rahmen informieren wir Sie auch darüber, ob und wie wir ethische, so- ziale und ökologische Belange bei der Verwendung der ein- gezahlten Beiträge berücksichtigen. Auf Wunsch können Sie den aktuellen Stand Ihres Versicherungsvertrags jederzeit von uns erfahren.
Informationen während der Vertragslaufzeit. Informationsblatt - S. 4 von 12 Mindestens 30 Tage vor der Jahresfälligkeit des Vertra- ges sendet die Gesellschaft dem Versicherungsnehmer die Mitteilung über den Vertragsablauf, die alle von den geltenden Bestimmungen vorgesehenen Informationen enthält. Mit dieser Bekanntmachung über das Außerkrafttreten wird der Versicherungsnehmer daran erinnert, dass der Kundendienst ihn gerne über die neue Kfz-Haftpflichtver- sicherungsprämie und über die Änderungen gegenüber dem Vorjahr im Detail informiert. Die Gesellschaft stellt die Bescheinigung über den Scha- denverlauf mindestens 30 Tage vor der Jahresfälligkeit des Vertrages telematisch auf der Internetseite www. xxxxxx-xxxxxxx.xx, im dafür vorgesehenen Kundenbereich zur Verfügung, wie im Art. 1.11 des Abschnitts 1 der Ver- sicherungsbedingungen ausgeführt. Die Gesellschaft teilt dem Versicherungsnehmer unent- geltlich jede Verschlechterung der Schadenfreiheitsklasse mit, einschließlich der, die aus den Kontrollen der Unter- lagen und eventuellen Erklärungen bezüglich der vom Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss gelieferten Daten der Bescheinigung über den Schadenverlauf her- vorgehen.
Informationen während der Vertragslaufzeit. Wir teilen Ihnen einmal jährlich den Wert des Fondsguthabens Ihres Versicherungsvertrags, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Geldwert der Investmentfonds-Anteile, den Stand des Garan- tieguthabens und den zugeordneten Anteil an den Bewertungs- reserven mit. Auf Wunsch können Sie den aktuellen Stand Ih- res Versicherungsvertrags jederzeit von uns erfahren.

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  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Vertrauliche Informationen „Vertrauliche Informationen“ sind nicht öffentliche Informationen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind oder von denen eine vernünftige Person annehmen sollte, dass sie vertraulich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundendaten, Professional Services- Daten, die Bedingungen dieses Vertrags und die Authentifizierungsreferenzen des Kundenkontos.

  • Mindestlaufzeit des Vertrages Der Vertrag unterliegt keiner Mindestlaufzeit.

  • Laufzeit des Vertrages Die Vertragsdauer entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem Antrag. Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform zugegangen ist. Dies gilt nicht für Verträge mit einmaligem Beitrag oder für Verträge ohne Verlängerungsvereinbarung.

  • Laufzeit des Vertrags Den vereinbarten Vertragsbeginn finden Sie in den beigefügten Allgemeinen Vertragsdaten. Dort ist auch der vereinbarte Ablauf der Versicherung angegeben.

  • Verbindlichkeit des Vertrages Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

  • Umzug / Übertragung des Vertrags 10.1. Der Kunde ist verpflichtet, der EWS jeden Umzug unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Umzug, unter Angabe des Umzugsdatums, der neuen Anschrift und der neuen Strom- zählernummer sowie Marktlokations-ID in Textform mitzuteilen. 10.2. Die EWS wird den Kunden – sofern kein Fall nach Ziffer 10.3 vorliegt – an der neuen Entnahmestelle auf Grundlage dieses Vertrages weiterbeliefern. Die Belieferung zum Zeitpunkt des Einzugs setzt voraus, dass der Kunde der EWS das Umzugsdatum rechtzeitig mitgeteilt hat. 10.3. Ein Umzug des Kunden beendet den Liefervertrag zum Zeitpunkt des vom Kunden mitgeteilten Umzugsdatums, wenn der Kunde aus dem Gebiet des bisherigen Netzbetreibers in das Gebiet eines anderen Netzbetreibers zieht. Der Lieferant unterbreitet dem Kunden für die neue Verbrauchsstelle auf Wunsch gerne ein neues Angebot. 10.4. Unterbleibt die Mitteilung des Kunden nach Ziffer 10.1 aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, und wird der EWS die Tatsache des Umzugs auch sonst nicht bekannt, ist der Kunde verpflichtet, weitere Entnahmen an seiner bisherigen Entnahmestelle, für die die EWS gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber einstehen muss und für die sie von keinem anderen Kunden eine Vergütung zu fordern berechtigt ist, nach den Preisen des Vertrages zu vergüten. Die Pflicht der EWS zur unverzüglichen Abmeldung der bisherigen Entnahmestelle und Ansprüche der EWS auf entgangenen Gewinn wegen einer nicht oder verspätet erfolgten Belieferung an der neuen Ent- nahmestelle bleiben unberührt. 10.5. Die EWS ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung nach Satz 1 ist dem Kunden rechtzeitig im Voraus mitzuteilen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von der EWS in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Das Recht zur Abtretung von Forderungen nach § 398 BGB sowie eine gesetzliche Rechtsnachfolge, insbesondere bei Übertragungen im Sinne des Umwandlungsgesetzes, bleiben von dieser Ziffer 10.5 unberührt.

  • Gegenstand des Vertrages 1.1 Telekabel Riesa GmbH (Telekabel Riesa) betreibt in dem vom Kunden bewohnten Gebäude ein Breitbandkabelnetz (BK-Netz). Über dieses BK-Netz bietet Telekabel Riesa verschiedene entgeltliche Dienste, insbesondere die Verbreitung von Rundfunk- , Breitband- und sonstigen Multimediadiensten an. Die dafür erforderlichen Signale über- mittelt Telekabel Riesa an dafür bereitgestellte Breitbandkabelanschlussdosen (BK-An- schlussdosen). 1.2 Die entgeltlichen Dienste können für den vom Kunden bewohnten Wohnraum im Rahmen eines einheitlichen Vertragsverhältnisses von Telekabel Riesa bezogen werden. Alle Vertragsverhältnisse mit ihren Kunden unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 1.3 Soweit Telekabel Riesa bestimmte Leistungen unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ansprüche des Kunden ergeben sich hieraus nicht. Diese Einschränkung gilt nicht für unentgeltliche Leistungen, zu deren Erbringung Telekabel Riesa gesetzlich verpflichtet ist. 1.4 Der Inhalt des Vertrages zwischen Telekabel Riesa und dem Kunden einschließ- lich Art und Umfang der Leistungen sowie der Leistungsdaten richtet sich nach dem Inhalt des Auftrages, der Preisliste, der jeweiligen produktspezifischen Leistungsbe- schreibungen und etwaiger besonderer Geschäftsbedingungen. Im Falle von Wider- sprüchen in den einzelnen Unterlagen gelten die Unterlagen in der vorgenannten Rei- henfolge.