Reputationsrisiken Musterklauseln

Reputationsrisiken. Der LBBW-Konzern ist Reputationsrisiken ausgesetzt. Das Reputationsrisiko ist die Gefahr eines Verlusts oder entgangenen Gewinns aufgrund einer Schädigung/Verschlechterung der Reputation des LBBW-Konzerns bei Trägern, Kunden, Mitarbeitern, Geschäftspartnern oder der breiten Öffentlichkeit. Der Eintritt des Reputationsrisikos kann durch einen öffentlich gewordenen Schadensfall aus dem Operationellen Risiko oder anderen Risikoarten verursacht werden. Reputationsrisiken entstehen in LBBW-Konzern insbesondere bei nicht nachhaltigem Verhalten der Kunden oder bei negativen Umweltauswirkungen des Handelns der LBBW. Die Verwirklichung von Reputationsrisiken kann negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-, Ertrags- und Risikolage des LBBW-Konzerns haben.
Reputationsrisiken. Die Heberer-Gruppe ist auf einem Geschäftsfeld tätig, das vermehrt das Interesse der Medien und der Öffentlichkeit hervorruft. Einzelne Zwischenfälle oder negative Testergebnisse könnten sich negativ auf das Ansehen der Emittentin und damit umsatzgefährdend auswirken.
Reputationsrisiken. Die Heberer-Gruppe ist auf einem Geschäftsfeld tätig, das vermehrt das Interesse der Medien und der Öffentlichkeit hervorruft. Ein aufgrund einzelner Zwischenfälle eintretender oder mit einem negativen Testergebnis einhergehen- der Ansehensverlust einzelner Einrichtungen der Heberer-Gruppe könnte sich aufgrund des verstärkten öffentli- chen bzw. Medieninteresses auch nachteilig auf das Ansehen der Emittentin ausweiten. Wettbewerber der Emittentin oder auch die Emittentin selbst könnten Produkte auf den Markt bringen, die – aus welchen Gründen auch immer – ein Gesundheitsrisiko für die Konsumenten darstellen oder über die in dieser Weise in den Medien berichtet wird. Sogenannte Lebensmittelskandale sind in der Vergangenheit bereits in verschiedenen Bereichen der Lebensmittelproduktion aufgetreten. Erfahrungsgemäß differenzieren Verbraucher in solchen Situa- tionen nicht scharf zwischen dem Verursacher des Skandals und anderen, in der gleichen Branche tätigen Unter- nehmen. Des Weiteren testen einschlägige Verbraucherzeitschriften gelegentlich Lebensmittel, insbesondere auch Backwa- ren. Testergebnisse solcher Verbraucherzeitschriften haben Einfluss auf das Kaufverhalten der Verbraucher für die getesteten Produkte. Eine schlechte Bewertung eines Produkts der Emittentin könnte dazu führen, dass der Absatz dieses Produkts einbricht und dass sich die schlechte Bewertung auf sämtliche Produkte der Emittentin auswirkt. Sollten zudem in einer der Produktionsstätten oder Filialen der Emittentin oder der Heberer-Gruppe im Hinblick auf die hergestellten Lebensmittel gesundheitsgefährdende Stoffe gefunden werden, könnte dies insbesondere auf- grund einer entsprechenden Berichterstattung in den Medien zu einem Ansehensverlust der Emittentin und sogar zu Schadensersatzverpflichtungen führen. Auch strafrechtlich relevantes Verhalten Dritter gegenüber der Emittentin kann sich auf das Kaufverhalten der Ver- braucher auswirken. Der Eintritt einer oder mehrerer dieser Umstände kann zu erheblichen Umsatzausfällen der Emittentin führen.
Reputationsrisiken. Da Oikocredit bei Neuemissionen von Genossenschaftsanteilen von ihren Mitgliedern abhängig ist, könnte eine Schädigung des Rufs von Oikocredit den künftigen Kapitalzufluss ernsthaft beeinträchtigen und ihre Fähigkeit zur Finanzierung von Zusagen und neuen Entwicklungsprojekten verringern. Als Folge können möglicherweise wirtschaftlich aussichtsreiche Finanzierungen nicht ausgereicht und damit das wirtschaftliche Ergebnis von Oikocredit negativ beeinflusst werden. Dies kann das Finanzergebnis von Oikocredit und damit auch die auf Genossenschaftsanteile gezahlte Dividende sowie den Nettoinventarwert und den Preis der Genossenschaftsanteile negativ beeinträchtigen. Dies wiederum kann dazu führen, dass die Rückflüsse an die AnlegerInnen geringer als erwartet sind bzw. ausbleiben oder die treuhänderische Beteiligung der AnlegerInnen vollständig an Wert verliert.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.