Eigentum und Schutzrechte Musterklauseln

Eigentum und Schutzrechte. 12.1 Alle Maschinen, Werkzeuge, Zeichnungen, Spezifikationen, Rohmateria- lien sowie andere Güter und Materialien, die durch oder im Namen von Philips zur Vertragserfüllung dem Lieferanten überlassen werden, sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von Philips. Alle Maschinen, Werkzeuge, Zeich- nungen, Spezifikationen, Rohmaterialien sowie andere Güter und Materialien, die von Philips bezahlt werden, gehen im Zeitpunkt ihrer Herstellung in das Eigentum von Philips über. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den Liefe- ranten für Philips. Sollte der Lieferant durch Verbindung oder Vermischung Mit- eigentum erwerben, tritt er seinen Miteigentumsanteil an Philips hiermit bereits ab. Die Übergabe wird durch die kostenfreie Aufbewahrung seitens des Liefe- ranten ersetzt. Das Eigentum von Philips darf ohne schriftliche Zustimmung von Philips nicht an Dritte übergeben werden. Alle diesbezüglichen Informatio- nen sind als vertraulich zu behandeln und sind das Eigentum von Philips. Alle vorbezeichneten Sachen werden ausschließlich zur Ausführung der Aufträge von Philips überlassen. Sie müssen als Eigentum von Philips gekennzeichnet und auf Gefahr des Lieferanten aufbewahrt werden. Sie sind in gutem Zustand zu erhalten und vom Lieferanten - falls erforderlich - nach vorheriger Zustim- mung von Philips auf Kosten des Lieferanten zu ersetzen. Sie werden perio- disch nach Aufforderung durch Philips einer Bestandsaufnahme durch den Lie- feranten unterzogen, solange die Aufforderung in zumutbaren Abständen er- folgt. Auf erstes Anfordern von Philips werden sie unverzüglich an Philips aus- gehändigt. Sachen, die einen Ersatz für das Eigentum von Philips darstellen, werden das alleinige Eigentum von Philips. Die Übergabe wird durch das kos- tenlose Aufbewahren der Gegenstände für Philips ersetzt. Falls der Lieferant für die Vertragserfüllung einem Unterlieferanten für das Anfertigen von Werk- zeugen, Maschinen oder Mustern einen Auftrag erteilt und Philips die Werk- zeuge, Maschinen oder Muster bezahlt, hat der Lieferant seinen Besitzan- spruch auf die Werkzeuge, Maschinen und Muster vom Unterlieferanten auf Philips zu übertragen. Soweit aber nicht schriftlich anders vereinbart, wird der Lieferant alle zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen erforderlichen Maschinen, Werkzeuge und Rohmaterialien auf eigene Kosten beschaffen.
Eigentum und Schutzrechte. 8.1 Sämtliche Warenlieferungen der Alcon erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller bestehenden oder zukünftigen Forderungen der Alcon gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Vorbehaltseigentum der Alcon. Dies gilt auch bei Aufnahme einer Forderung in eine laufende Rechnung oder nach Saldoziehung. Bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtpreises darf der Kunde die Produkte weder auf Dritte übertragen oder veräußern, noch diese verpfänden.
Eigentum und Schutzrechte. Das Produkt ist durch nationale und internationale Gesetze und Abkommen geschützt. Sämtliche Eigentums- und Inhaberrechte sowie das geistige Eigentum in Bezug auf das Produkt, insbesondere Urheberrechte und andere gewerbliche Schutzrechte, verbleiben bei Afono.
Eigentum und Schutzrechte. Dem Lizenznehmer stehen nur die im Rahmen dieses Vertrages ausdrücklich einge- räumten Rechte zum Gebrauch von SIARD Suite zu. Alle übrigen Rechte, insbe- sondere das Eigentum, das Urheberrecht und die gewerblichen Rechte an SIARD Suite und alle nicht ausdrücklich übertragenen Nutzungsbefugnisse verbleiben dem BAR bzw. dem Inhaber der Schutzrechte an den Komponenten der Dritt-Hersteller (vgl. Ziffer 1.1.3). Der Lizenznehmer anerkennt die Schutzrechte, insbesondere das Urheberrecht des BAR, bzw. der Dritt-Hersteller an SIARD Suite, enthält sich jedes Angriffs auf Be- stand und Umfang dieser Rechte. Insbesondere wird der Lizenznehmer den Schutzrechtsvermerk des BAR auf allen vollständigen oder auszugsweisen Kopien von SIARD Suite anbringen. Bei Nutzung des Lizenzgegenstandes muss der Lizenznehmer die bestehenden Copyright-Vermerke vollständig beibehalten bzw. in einem dem technischen Verfah- ren und dem Trägermedium angemessenen Rahmen der Nutzung wiedergeben. Zudem muss der Name SIARD Suite, die Anschrift sowie die Website (xxx.xxx.xxxxx.xx) des BAR, wo die Lizenzinformationen bezogen werden können, genannt werden.
Eigentum und Schutzrechte. Soweit im Dienstleistungsvertrag nicht Abweichendes geregelt ist, geht das Dienstleistungsresultat in das Eigentum des Kunden über. Der Kunde hat jedoch das nichtübertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht daran. Der Kunde sichert zu, dass er DVtec Swiss AG keine Unterlagen überlassen wird, welche rechtlich geschützte Werke Dritter, weder in unveränderter noch in verarbeiteter oder umgestalteter Form, enthalten.
Eigentum und Schutzrechte. 12.1. Alle Maschinen, Werkzeuge, Zeichnungen, Spezifikationen, Rohmaterialien sowie andere Güter und Materialien, die durch oder im Namen von Sunfire Fuel Cells zur Vertragserfüllung dem Lieferanten überlassen werden, sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von Sunfire Fuel Cells. Alle Maschinen, Werkzeuge, Zeichnungen, Spezifikationen, Rohmaterialien sowie andere Güter und Materialien, die von Sunfire Fuel Cells bezahlt werden und noch nicht an Sunfire Fuel Cells übergeben worden sind, gehen im Zeitpunkt ihrer Herstellung in das Eigentum von Sunfire Fuel Cells über. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den Lieferanten für Sunfire Fuel Cells. Sollte der Lieferant durch Verbindung oder Vermischung Miteigentum erwerben, tritt er seinen Miteigentumsanteil bereits jetzt an Sunfire Fuel Cells ab, die diese Abtretung hiermit annimmt. Die Übergabe wird durch die kostenfreie Aufbewahrung seitens des Lieferanten ersetzt. Das Eigentum von Sunfire Fuel Cells darf ohne schriftliche Zustimmung von Sunfire Fuel Cells nicht an Dritte übergeben werden. Alle diesbezüglichen Informationen sind als vertraulich zu behandeln und sind das Eigentum von Sunfire Fuel Cells. Alle vorbezeichneten Sachen werden ausschließlich zur Ausführung der Aufträge von Sunfire Fuel Cells überlassen. Sie müssen als Eigentum von Sunfire Fuel Cells gekennzeichnet und auf Gefahr des Lieferanten aufbewahrt werden. Sie sind in gutem Zustand zu erhalten und vom Lieferanten - falls erforderlich - nach vorheriger Zustimmung von Sunfire Fuel Cells auf Kosten des Lieferanten zu ersetzen. Sie werden periodisch nach Aufforderung durch Sunfire Fuel Cells einer Bestandsaufnahme durch den Lieferanten unterzogen. Auf erstes Anfordern von Sunfire Fuel Cells werden sie unverzüglich an Sunfire Fuel Cells ausgehändigt. Sachen, die einen Ersatz für das Eigentum von Sunfire Fuel Cells darstellen, werden das alleinige Eigentum von Sunfire Fuel Cells. Die Übergabe wird durch das kostenlose Aufbewahren der Gegenstände für Sunfire Fuel Cells ersetzt. Falls der Lieferant für die Vertragserfüllung einem Unterlieferanten für das Anfertigen von Werkzeugen, Maschinen oder Xxxxxxx einen Auftrag erteilt und Sunfire Fuel Cells die Werkzeuge, Maschinen oder Muster bezahlt, hat der Lieferant seinen Besitzanspruch auf die Werkzeuge, Maschinen und Muster vom Unterlieferanten auf Sunfire Fuel Cells zu übertragen. Soweit aber nicht schriftlich anders vereinbart, wird der Lieferant alle zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpfl...
Eigentum und Schutzrechte. Dem Lizenznehmer stehen nur die im Rahmen dieses Vertrages ausdrücklich eingeräumten Rechte auf Gebrauch der Software zu. Alle übrigen Rechte, insbesondere das Eigentum, die gewerblichen Schutzrechte und das Urheberrecht an der Software und alle nicht ausdrücklich übertragenen Verwendungsbefugnisse verbleiben bei RELUX.
Eigentum und Schutzrechte. 136 Die Vergabeunterlagen und alle weiteren Unterlagen, die dem Bieter ggf. zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie dürfen nicht an Dritte, die auf Seiten des Bieters nicht an der Angebotserstellung beteiligt sind, weitergegeben werden. Urheberrechtliche Verwertungsrechte oder Nutzungsrechte werden vom Auftraggeber nicht eingeräumt. Auch bleiben die Urheberrechte der Berater, die an der Vorbereitung der Leistungsverzeichnisse und der sonstigen Vergabeunterlagen mitgewirkt haben, un- berührt. Eine Verwertung oder Nutzung der Unterlagen außer für die Zwecke der Bewer- bung und Angebotsabgabe im vorliegenden Verfahren ist unzulässig. Dies gilt ausdrück- lich auch für vom Auftraggeber über die Vergabeplattform oder sonst öffentlich zugäng- lich gemachten Informationen. Der Auftraggeber kann nach Beendigung des Verfahrens die Herausgabe der von ihm übermittelten Unterlagen bzw. die Löschung von entspre- chenden Daten verlangen. Soweit der Bieter aus Rechtsgründen zur Aufbewahrung ver- pflichtet ist, können Unterlagen zurückbehalten werden, die ausschließlich zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung zur Aufbewahrung verwendet werden dürfen.
Eigentum und Schutzrechte. 135 Die Vergabeunterlagen und alle weiteren Unterlagen, die dem Bieter ggf. zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie dürfen nicht an Dritte, die auf Stadt Wilster Vergabe Sanierungsträger Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge A.IV.9 Vergabeunterlagen VGU I Teil A: Bewerbungsbedingungen Tz. 135

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und