Informations- und Kontrollrechte Musterklauseln

Informations- und Kontrollrechte. 6.1 Der Crowd-Investor erhält für jedes Geschäftsjahr der Gesellschaft bis zur vollständigen Rückzahlung aller Darlehensansprüche an den Crowd-Investor die jeweiligen Jahresabschlüsse der Gesellschaft (einschließlich Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung) spätestens einen Monat nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter der Gesellschaft gemeinsam mit einer Aufstellung der jeweils aktuellen Kapitalbasis der Gesellschaft (und einer beispielhaften Berechnung des Beteiligungs-Anteils je EUR 100 Darlehensforderung). Die zur Verfügung zu stellenden Unterlagen können dem Crowd-Investor auch elektronisch auf der Website oder per E-Mail (an die vom Crowd- Investor im Rahmen seiner Registrierung auf der Website bekanntgegebene E-Mail-Adresse oder eine andere vom Crowd- Investor mittels Aktualisierung seiner Registrierung auf der Website bekanntgegebene E-Mail-Adresse) zur Verfügung gestellt werden. Weitergehende Informations- und Kontrollrechte bestehen nicht.
Informations- und Kontrollrechte. 6.1 Der Crowd-Investor erhält für jedes Geschäftsjahr der Gesellschaft bis zur vollständigen Rückzahlung aller Darlehensansprüche an den Crowd-Investor die jeweiligen Jahresabschlüsse der Gesellschaft (einschließlich Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung) spätestens einen Monat nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter der Gesellschaft gemeinsam mit einer Aufstellung der jeweils aktuellen Kapitalbasis der Gesellschaft (und einer beispielhaften Berechnung des Beteiligungs-Anteils je EUR 100 Darlehensforderung). Die zur Verfügung zu stellenden Unterlagen können dem Crowd-Investor auch elektronisch auf der Website oder per E-Mail (an die vom Crowd- Investor im Rahmen seiner Registrierung auf der Website bekanntgegebene E-Mail-Adresse oder eine andere vom Crowd- Investor mittels Aktualisierung seiner Registrierung auf der Website bekanntgegebene E-Mail-Adresse) zur Verfügung gestellt werden. Weitergehende Informations- und Kontrollrechte bestehen nicht. 6 Information and Control Rights 6.1 For each fiscal year of the Company until the full repayment of all loan claims to the Crowd-investor, the Crowd- investor shall receive the respective annual financial statements of the Company (including balance sheet and the profit and loss account) no later than one month after the approval of the annual financial statements by the shareholders of the Company together with the statement of the current Capital base of the Company (and an exemplary calculation of a participation share per EUR 100 loan claim). The necessary documents can also be provided to the Crowd- investor electronically on the Website or by e-mail (to the e- mail address notified by the Crowd-investor during his registration on the Website or another e-mail address provided by the Crowd-investor by updating his registration on the Website). Other information and control rights are excluded.
Informations- und Kontrollrechte. Dem Genussrechtsinhaber stehen gem. § 716 BGB Informations- und Kontrollrechte zu. Diese kann er entweder selbst wahrnehmen oder auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.
Informations- und Kontrollrechte. 6.1 Bis zur vollständigen Rückzahlung aller Darlehensansprüche durch die Gesellschaft, hat der Crowd-Investor das Recht Abschriften der jeweiligen Jahresabschlüsse der Gesellschaft zu erhalten. Der Umfang sowie Art und Form des Jahresabschlusses hat den Gesetzen und Vorschriften zu entsprechen, wie diese von den Behörden am Sitz der Gesellschaft definiert sind. Jedem Crowd- Investor ist nach Erstellung des Jahresabschlusses eine Abschrift innerhalb von vier Wochen nachweislich zu übermitteln. Diese Unterlagen werden dem Crowd-Investor elektronisch auf der Website oder per E-Mail (an die vom Crowd-Investor im Rahmen seiner Registrierung oder späteren Aktualisierung auf der Website bekanntgegebene Email-Adresse) zur Verfügung gestellt. 6
Informations- und Kontrollrechte. 6.1 Bis zur vollständigen Rückzahlung aller Darlehensansprüche durch die Gesellschaft, hat der Crowd-Investor das Recht Abschriften der jeweiligen Jahresabschlüsse der Gesellschaft zu erhalten. Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat den Jahresabschluss der Gesellschaft in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres für das vorangegangene Geschäftsjahr zu erstellen.
Informations- und Kontrollrechte. 7.1. Der Companist erhält für jedes Geschäftsjahr eine Aufstellung über die auf seinen Darlehensbetrag entfallenden Zinsen sowie die im elektronischen Bundesanzeiger (oder bei einer vergleichbaren ausländischen Stelle) veröffentlichten oder hinterlegten Jahresabschlüsse bzw. Bilanzen der Crowdinvestinggesellschaft. Die zur Verfügung zu stellenden Unterlagen können dem Companisten elektronisch auf der Website oder per E-Mail zur Verfügung gestellt werden. Der Companist ist daher verpflichtet die bei Companisto hinterlegte E-Mail-Adresse stets aktuell zu halten. Des Weiteren erhält der Companist einmal im Quartal, zu den auf der Website im Investorenbereich veröffentlichten Terminen, ein Investoren-Update. Weitergehende Informations- und Kontrollrechte bestehen nicht.
Informations- und Kontrollrechte. 6 Information and Control Rights
Informations- und Kontrollrechte. Die Informations- und Kontrollrechte der Kommanditisten bestimmen sich nach § 166 HGB.
Informations- und Kontrollrechte. 6.1 Bis zur vollständigen Rückzahlung aller Darlehensansprüche durch die Gesellschaft, hat der Crowd-Investor das Recht Abschriften der jeweiligen Jahresabschlüsse der Gesellschaft zu erhalten. Der Umfang sowie Art und Form des Jahresabschlusses hat den Gesetzen und Vorschriften zu entsprechen, wie diese von den Behörden am Sitz der Gesellschaft definiert sind. Jedem Crowd-Investor wird nach Erstellung des Jahresabschlusses eine Abschrift übermittelt. Diese Unterlagen werden dem Crowd-Investor elektronisch auf der Website oder per E-Mail (an die vom Crowd-Investor im Rahmen seiner Registrierung oder späteren Aktualisierung auf der Website) zur Verfügung gestellt.
Informations- und Kontrollrechte. Die den Kommanditisten aus §166 HGB zustehenden Informations- und Kontroll- rechte können von den Treugebern wahr- genommen werden. Zusätzlich sind dem Anleger alle wesentlichen Änderungen des Verkaufsprospektes in der in den Anlage- bedingungen oder im Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft festgelegten Art und Weise auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Die AIF-Verwaltungsgesellschaft informiert die Anleger zusätzlich gemäß §167 KAGB unverzüglich mittels dauerhaften Datenträ- gers und durch Veröffentlichung unter www. xxxxxxxxxxxxxxx.xx über alle Änderungen, die sich in Bezug auf die Haftung der Ver- wahrstelle ergeben. Den Anlegern werden auf Antrag Informati- onen auf dem neuesten Stand gemäß §269 Abs. 1 i.V.m. §165 Abs. 2 Nr. 34 KAGB hinsichtlich der Identität der Verwahrstelle, ihrer Pflichten, sämtlicher von der Verwahr- stelle ausgelagerter Verwahrungsaufgaben, einer Liste der Auslagerungen und Unter- auslagerungen und der Angabe sämtlicher Interessenkonflikte, die sich aus den Ausla- gerungen, der Identität oder ihrer Pflichten ergeben können, übermittelt. Die AIF-Verwaltungsgesellschaft informiert weiter über den prozentualen Anteil schwer zu liquidierender Vermögensgegenstände, neue Regelungen zum Liquiditätsmanage- ment und das aktuelle Risikoprofil sowie die zur Steuerung dieser Risiken eingesetzten Risikomanagementsysteme. Sie legt alle Änderungen des maximalen Umfanges, in dem die AIF-Verwaltungsgesellschaft für Rechnung der Fondsgesellschaft Leverage einsetzen kann, sowie etwaige Rechte zur Wiederverwendung von Sicherheiten oder sonstige Garantien, die im Rahmen von Leverage-Geschäften gewährt wurden, und die Gesamthöhe des Leverage der betref- fenden Fondsgesellschaft offen.