Informationspflichten des Kunden. 7.1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Personaldienstleister die für die Zuordnung des Kundenbetriebs zu einer zuschlagspflichtigen Branche sowie die zur Ermittlung des dort fälligen Branchenzuschlags erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, den Personaldienstleister über Vereinbarungen im Kundenbetrieb i. S.v. Ziffer 5.7. zu informieren, die Leistungen für die Mitarbeiter vorsehen. Solche Besserstellungsvereinbarungen sind im Arbeitnehmerüberlassungs- vertrag niederzulegen. Die vorgenannten Angaben sind auf dem in der Anlage zu den AÜB befindlichen Auskunftsbogen zu tätigen und haben wahrheits- und ordnungsgemäß zu erfolgen. Dem Kunden ist bewusst, dass eine wahrheitswidrige Auskunft empfindliche Rechtsfolgen für den Personaldienst- leister haben kann. In diesem Fall kann der Personaldienstleister trotz bestehenden Arbeitnehmerüberlassungsvertrages die Überlassung von Mitarbeitern an den Kunden aussetzen. Das Recht des Personaldienstleisters bei Verstößen gegen die Informationspflichten seine Leistung zu verweigern, entsteht unabhängig von einem etwaigen Haftungsanspruch des Personal- dienstleisters gemäß Ziffer 8.4. 7.2. Der Kunde informiert den Personaldienstleister unverzüglich über geplante und ihm bekannte Arbeitskampfmaßnahmen, die seinen Betrieb unmittelbar betreffen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Informationspflichten des Kunden. 7.1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Personaldienstleister Personaldienst- leister die für die Zuordnung des Kundenbetriebs zu einer zuschlagspflichtigen Branche sowie die zur Ermittlung des dort fälligen Branchenzuschlags erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, den Personaldienstleister über Vereinbarungen im Kundenbetrieb
i. Kundenbetrieb i.S.v. Ziffer 5.7. zu informieren, die Leistungen für die Mitarbeiter vorsehen. Solche Besserstellungsvereinbarungen sind im Arbeitnehmerüberlassungs- vertrag Arbeitneh- merüberlassungsvertrag niederzulegen. Die vorgenannten vorge- nannten Angaben sind auf dem in der Anlage zu den AÜB zum Arbeitnehmerüberlassungsvertrag befindlichen Auskunftsbogen zu tätigen und haben wahrheits- und ordnungsgemäß zu erfolgen. Dem Kunden ist bewusst, dass eine wahrheitswidrige Auskunft empfindliche Rechtsfolgen für den Personaldienst- leister haben kann. In diesem Fall kann der Personaldienstleister Perso- naldienstleister trotz bestehenden Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmer- überlassungsvertrages die Überlassung von Mitarbeitern Mitar- beitern an den Kunden aussetzen. Das Recht des Personaldienstleisters bei Verstößen gegen die Informationspflichten seine Leistung zu verweigern, entsteht unabhängig von einem etwaigen Haftungsanspruch Haf- tungsanspruch des Personal- dienstleisters Personaldienstleisters gemäß Ziffer 8.4.
7.2. Der Kunde informiert den Personaldienstleister unverzüglich über geplante und ihm bekannte Arbeitskampfmaßnahmen, die seinen Betrieb unmittelbar betreffen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Arbeitnehmerüberlassung Und Personalvermittlung
Informationspflichten des Kunden. 7.1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Personaldienstleister die für die Zuordnung des Kundenbetriebs zu einer zuschlagspflichtigen zu- schlagspflichtigen Branche sowie die zur Ermittlung des dort fälligen Branchenzuschlags erforderlichen Informationen Informatio- nen zur Verfügung zu stellen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, den Personaldienstleister über Vereinbarungen Vereinba- rungen im Kundenbetrieb
i. Kundenbetrieb i.S.v. Ziffer 5.7. zu informieren, die Leistungen für die Mitarbeiter vorsehen. Solche Besserstellungsvereinbarungen Bes- serstellungsvereinbarungen sind im Arbeitnehmerüberlassungs- vertrag Arbeitnehmerüberlas- sungsvertrag niederzulegen. Die vorgenannten Angaben sind auf dem in der Anlage zu den AÜB befindlichen Auskunftsbogen Aus- kunftsbogen zu tätigen und haben wahrheits- und ordnungsgemäß ord- nungsgemäß zu erfolgen. Dem Kunden ist bewusst, dass eine wahrheitswidrige Auskunft empfindliche Rechtsfolgen für den Personaldienst- leister Personaldienstleister haben kann. In diesem Fall kann der Personaldienstleister trotz bestehenden Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeit- nehmerüberlassungsvertrages die Überlassung von Mitarbeitern Mitar- beitern an den Kunden aussetzen. Das Recht des Personaldienstleisters Perso- naldienstleisters bei Verstößen gegen die Informationspflichten Informations- pflichten seine Leistung zu verweigern, entsteht unabhängig unabhän- gig von einem etwaigen Haftungsanspruch des Personal- dienstleisters gemäß Ziffer 8.4.
7.2. Der Kunde informiert den Personaldienstleister unverzüglich unver- züglich über geplante und ihm bekannte ArbeitskampfmaßnahmenArbeitskampf- maßnahmen, die seinen Betrieb unmittelbar betreffen.
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Samples: Employee Leasing Agreement
Informationspflichten des Kunden. 7.1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Personaldienstleister die für die Zuordnung des Kundenbetriebs zu einer zuschlagspflichtigen Branche sowie die zur Ermittlung des dort fälligen Branchenzuschlags Branchenzu- schlags erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, den Personaldienstleister Personaldienst- leister über Vereinbarungen im Kundenbetrieb
i. Kundenbetrieb i.S.v. Ziffer 5.7. zu informieren, die Leistungen für die Mitarbeiter vorsehen. Solche Besserstellungsvereinbarungen sind im Arbeitnehmerüberlassungs- vertrag Arbeitnehmerüber- lassungsvertrag niederzulegen. Die vorgenannten Angaben sind auf dem in der Anlage zu den AÜB / dem Fragebogen zum AÜV befindlichen Auskunftsbogen zu tätigen und haben wahrheits- und ordnungsgemäß ordnungs- gemäß zu erfolgen. Dem Kunden ist bewusst, dass eine wahrheitswidrige Auskunft empfindliche Rechtsfolgen für den Personaldienst- leister Personaldienstleister haben kann. In diesem Fall kann der Personaldienstleister trotz bestehenden Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmerüber- lassungsvertrages die Überlassung von Mitarbeitern an den Kunden aussetzen. Das Recht des Personaldienstleisters bei Verstößen gegen die Informationspflichten seine Leistung zu verweigern, entsteht unabhängig von einem etwaigen Haftungsanspruch Haftungs- anspruch des Personal- Personal-dienstleisters gemäß Ziffer 8.4.
7.2. Der Kunde informiert den Personaldienstleister unverzüglich über geplante und ihm bekannte Arbeitskampfmaßnahmen, die seinen Betrieb unmittelbar betreffen.
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Samples: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag