Common use of Informationspflichten, Schriftformklausel, Rechtswahl Clause in Contracts

Informationspflichten, Schriftformklausel, Rechtswahl. (1) Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung liegen. (2) Änderungen und Ergänzungen dieser Anlage und aller ihrer Bestandteile – einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragnehmers – bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, die auch in einem elektronischen Format (Textform) erfolgen kann, und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. (3) Bei etwaigen Widersprüchen gehen Regelungen dieser Anlage zum Datenschutz den Regelungen des Vertrages vor. Sollten einzelne Teile dieser Anlage unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Anlage im Übrigen nicht. (4) Es gilt deutsches Recht.

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Samples: Data Processing Agreement, Data Processing Agreement, Data Processing Agreement

Informationspflichten, Schriftformklausel, Rechtswahl. (1) . Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als Verantwortlicher „Verantwortlicher“ im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung liegen. (2) . Änderungen und Ergänzungen dieser Anlage und aller ihrer Bestandteile – einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragnehmers – bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, die auch in einem elektronischen Format (Textform) erfolgen kann, und des ausdrücklichen Hinweises daraufdarauf , dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. (3) . Bei etwaigen Widersprüchen gehen Regelungen dieser Anlage zum Datenschutz den Regelungen des Vertrages Hauptvertrages vor. Sollten einzelne Teile dieser Anlage unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Anlage im Übrigen nicht. (4) . Es gilt deutsches Recht.

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Samples: Supplement to the Main Contract and the General Terms and Conditions for Software as a Service

Informationspflichten, Schriftformklausel, Rechtswahl. (1) 8.1 Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als Verantwortlicher „Verantwortlicher“ im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung liegen. (2) 8.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Anlage und aller ihrer Bestandteile – einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragnehmers – bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, die auch in einem elektronischen Format (Textform) erfolgen kann, und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. (3) 8.3 Bei etwaigen Widersprüchen gehen Regelungen dieser Anlage zum Datenschutz den Regelungen des Vertrages vor. Sollten einzelne Teile dieser Anlage unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Anlage im Übrigen nicht. (4) 8.4 Es gilt deutsches Recht.

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Samples: Data Processing Agreement

Informationspflichten, Schriftformklausel, Rechtswahl. (1) . Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer der Auftraggeberin bei der Auftragnehmerin durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber die Auftragneh- merin die Auftraggeberin unverzüglich darüber zu informiereninformie- ren. Der Auftragnehmer Die Auftragnehmerin wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum die Rechte an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber bei der Auftraggeberin als Verantwortlicher Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Datenschutz- Grundverordnung liegen. (2) . Änderungen und Ergänzungen dieser Anlage AVV und aller ihrer Bestandteile Be- standteile – einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragnehmers der Auf- tragnehmerin – bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, die auch in einem elektronischen Format (Textform) erfolgen kann, und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handelthan- delt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. (3) . Bei etwaigen Widersprüchen gehen Regelungen dieser Anlage AVV zum Datenschutz den Regelungen des Vertrages der AGB vor. Sollten einzelne ein- zelne Teile dieser Anlage AVV unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Anlage AVV im Übrigen nicht. (4) . Es gilt deutsches Recht.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvereinbarung

Informationspflichten, Schriftformklausel, Rechtswahl. (1) 8.1 Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informierenin- formieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber Auf- traggeber als Verantwortlicher „Verantwortlicher“ im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung liegen. (2) 8.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Anlage Vereinbarung und aller ihrer Bestandteile – einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragnehmers – bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, die auch in einem elektronischen Format (Textform) elektronischer Form erfolgen kann, und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handelt. Dies gilt auch für den Verzicht Ver- zicht auf dieses Formerfordernis. (3) 8.3 Bei etwaigen Widersprüchen gehen Regelungen dieser Anlage Vereinbarung zum Datenschutz den Regelungen Re- gelungen des Vertrages vor. Sollten einzelne Teile dieser Anlage Vereinbarung unwirksam sein, so berührt be- rührt dies die Wirksamkeit der Anlage Vereinbarung im Übrigen nicht. (4) 8.4 Es gilt deutsches Recht.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvereinbarung

Informationspflichten, Schriftformklausel, Rechtswahl. (1) 8.1 Sollten die Daten des Auftraggebers Auftraggeber beim Auftragnehmer Auftragnehmenden durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber n als Verantwortlicher „Verantwortlicher“ im Sinne der Datenschutz-Datenschutz- Grundverordnung liegen. (2) 8.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Anlage Vereinbarung und aller ihrer Bestandteile – einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragnehmers Auftragnehmenden – bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, die auch in einem elektronischen Format (Textform) elektronischer Form erfolgen kann, und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. (3) 8.3 Bei etwaigen Widersprüchen gehen Regelungen dieser Anlage Vereinbarung zum Datenschutz den Regelungen des Vertrages vor. Sollten einzelne Teile dieser Anlage Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Anlage Vereinbarung im Übrigen nicht. (4) Es gilt deutsches Recht.

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Samples: Allgemeine Nutzungsbedingungen