Informationspflichten, Schriftformklausel, Rechtswahl. 11.1. Sollten die personenbezogenen Daten des Vertragspartners bei Amadeus durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereig- nisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat Xxxxxxx den Vertragspartner unverzüg- lich darüber zu informieren. Xxxxxxx wird alle in diesem Zusammenhang verantwortlichen Per- sonen oder Hoheitsträgern unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Vertragspartner als „Verantwortlicher“ im Sinne der DS-GVO liegen. 11.2. Änderungen und Ergänzungen dieser Anlage und all ihrer Bestandteile – einschließlich et- waiger Zusicherungen von Amadeus – bedürfen einer Vereinbarung in Textform und des aus- drücklichen Hinweises darauf, dass es sich um Änderungen bzw. Ergänzungen dieser Bedingungen handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis. Stand: 06/ 2021 11.3. Es gilt das materielle Recht Österreichs unter Ausschluss von Verweisungsnormen. ANHANG 1 XXX XXXXXX 0 AUFTRAGSVERARBEITUNG DARSTELLUNG DER TECHNISCHEN UND ORGANISATORISCHEN MAẞNAHMEN
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Informationspflichten, Schriftformklausel, Rechtswahl. 11.1. 14.1 Sollten die personenbezogenen Personenbezogenen Daten des Vertragspartners bei Amadeus Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereig- nisse Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat Xxxxxxx der Auftragnehmer den Vertragspartner unverzüg- lich Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Xxxxxxx Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang verantwortlichen Per- sonen oder Hoheitsträgern unverzüglich Beteiligten darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Vertragspartner als „Verantwortlicher“ im Sinne der DS-GVO Auftraggeber liegen.
11.2. 14.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Anlage Zusatzvereinbarung bedürfen der Schriftform und all ihrer Bestandteile – einschließlich et- waiger Zusicherungen von Amadeus – bedürfen einer Vereinbarung in Textform und des aus- drücklichen eines ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um Änderungen eine Änderung bzw. Ergänzungen Ergänzung dieser Bedingungen Zusatzvereinbarung handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis. Stand: 06/ 2021Die Änderung dieser Formanforderung bedarf ihrerseits der Schriftform.
11.3. Es gilt das materielle 14.3 Diese Zusatzvereinbarung und alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrem Zustandekommen und ihrer Durchführung unterliegen ausschließlich dem Recht Österreichs der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf vom 11.04.1980. Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dieser Zusatzvereinbarung ist das Landgericht München I. [Name] [Name] [Position] [Position] [Ort, Datum] [Ort, Datum] _ _ _ _
1. Arten von Verweisungsnormenerhobenen und/oder genutzten Personenbezogenen Daten
2. ANHANG 1 XXX XXXXXX 0 AUFTRAGSVERARBEITUNG DARSTELLUNG DER TECHNISCHEN UND ORGANISATORISCHEN MAẞNAHMENKategorien von Personen, die der Verarbeitung Personenbezogener Daten unterliegen Anlage 2: Sicherheit der Datenverarbeitung
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Informationspflichten, Schriftformklausel, Rechtswahl. 11.1. Sollten die personenbezogenen Daten des Vertragspartners bei Amadeus durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereig- nisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat Xxxxxxx den Vertragspartner unverzüg- lich darüber zu informieren. Xxxxxxx wird alle in diesem Zusammenhang verantwortlichen Per- sonen oder Hoheitsträgern unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Vertragspartner als „Verantwortlicher“ im Sinne der DS-GVO liegen.
11.2. Änderungen und Ergänzungen dieser Anlage und all ihrer Bestandteile – einschließlich et- waiger Zusicherungen von Amadeus – bedürfen einer Vereinbarung in Textform und des aus- drücklichen Hinweises darauf, dass es sich um Änderungen bzw. Ergänzungen dieser Bedingungen handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis. Stand: 06/ 202101/ 2020
11.3. Es gilt das materielle Recht Österreichs unter Ausschluss von Verweisungsnormen. ANHANG 1 XXX XXXXXX 0 AUFTRAGSVERARBEITUNG DARSTELLUNG DER TECHNISCHEN UND ORGANISATORISCHEN MAẞNAHMEN
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Informationspflichten, Schriftformklausel, Rechtswahl. 11.1. Sollten die personenbezogenen Daten des Vertragspartners bei Amadeus durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereig- nisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat Xxxxxxx den Vertragspartner unverzüg- lich darüber zu informieren. Xxxxxxx wird alle in diesem Zusammenhang verantwortlichen Per- sonen oder Hoheitsträgern unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Vertragspartner als „Verantwortlicher“ im Sinne der DS-GVO liegen.
11.2. Änderungen und Ergänzungen dieser Anlage und all ihrer Bestandteile – einschließlich et- waiger Zusicherungen von Amadeus – bedürfen einer Vereinbarung in Textform und des aus- drücklichen Hinweises darauf, dass es sich um Änderungen bzw. Ergänzungen dieser Bedingungen handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis. Stand: 06/ 202103/ 2023
11.3. Es gilt das materielle Recht Österreichs unter Ausschluss von Verweisungsnormen. ANHANG 1 XXX XXXXXX 0 AUFTRAGSVERARBEITUNG DARSTELLUNG DER TECHNISCHEN UND ORGANISATORISCHEN MAẞNAHMEN
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