Informationssicherheit. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, angemessene und dem Industriestandard entsprechende technische und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um die Verfügbarkeit, Integrität, und Vertraulichkeit seiner im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Informationssysteme sowie der überlassenen oder zugänglich gemachten Daten sicherzustellen, z.B. entsprechend ISO/IEC 27001 („Informationstechnik - IT-Sicherheitsverfahren - Informationssicherheits-Managementsysteme – Anforderungen“) oder im Rahmen einer Testierung nach dem VDA- Modell „TISAX“ („Trusted Information Security Assessment Exchange“). Diese Anforderungen gelten auch für die Kommunikation des Auftragnehmers mit DRÄXLMAIER sowie der gesamten DRÄXLMAIER Gruppe unabhängig vom jeweiligen Kommunikationsweg.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Nicht Exklusive Entwicklungsleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Exklusive Entwicklungsleistungen
Informationssicherheit. Der Auftragnehmer Lieferant ist verpflichtet, angemessene und dem Industriestandard entsprechende technische und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um die Verfügbarkeit, Integrität, und Vertraulichkeit seiner im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Informationssysteme sowie der überlassenen oder zugänglich gemachten Daten sicherzustellen, z.B. entsprechend ISO/IEC 27001 („Informationstechnik - IT-Sicherheitsverfahren - Informationssicherheits-Managementsysteme – Anforderungen“) oder im Rahmen einer Testierung nach dem VDA- Modell „TISAX“ („Trusted Information Security Assessment Exchange“). Diese Anforderungen gelten auch für die Kommunikation des Auftragnehmers Lieferanten mit DRÄXLMAIER sowie der gesamten DRÄXLMAIER Gruppe unabhängig vom jeweiligen Kommunikationsweg.
Appears in 1 contract
Samples: Einkaufsbedingungen