Inhaltliche Ausschlüsse Musterklauseln

Inhaltliche Ausschlüsse. In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:
Inhaltliche Ausschlüsse. 3.2.1 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammen- hang mit – Krieg, feindseligen oder terroristischen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben, – Nuklearschäden und genetischen Schäden. Dieser Aus- schluss gilt nicht für Schäden aus einer medizinischen Behandlung, – Bergbauschäden und Beeinträchtigungen aufgrund von bergbaubedingten Immissionen (das sind Einwirkun- gen, wie z.B. Erschütterungen) an Grundstücken, Ge- bäuden oder Gebäudeteilen.
Inhaltliche Ausschlüsse. In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz: C.2.1 Ausschluss besonderer Risiken: Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit C.2.1.1 Krieg (Ausnahme: Schäden infolge der Explosion eines Bombenblind- gängers aus dem 2. Weltkrieg bleiben im Rahmen vereinbarter Leis- tungsarten versichert), feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unru- hen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben. C.2.1.2 Nuklear- und genetischen Schäden. (Ausnahme: Nuklear- und geneti- sche Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang mit einer medizini- schen Behandlung stehen, bleiben versichert) C.2.2 Ausschluss bestimmter Rechtsangelegenheiten: C.2.2.1 Sie wollen aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen unser Unternehmen oder das für unser Unternehmen tätige Schadenabwick- lungsunternehmen vorgehen. C.2.2.2 Sie wollen Schadenersatzansprüche abwehren. (Beispiel: Sie haben einen Verkehrsunfall und der Gegner will Schadenersatz von Ihnen. Dies ist nicht durch die Rechtsschutzversicherung, sondern im Rahmen der Haftpflichtversicherung versichert.) Ausnahme: Der Schadenersatzanspruch beruht auf einer Vertrags- verletzung. (Beispiel: Der Vermieter des Mietfahrzeugs verlangt Scha- denersatz wegen verspäteter Rückgabe. Dies ist auf Grund des Mietvertrags über den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht ver- sichert.) C.2.2.3 Streitigkeiten, die in ursächlichem Zusammenhang mit rassistischen, extremistischen, pornografischen oder sonst sittenwidrigen Angeboten, Äußerungen oder Darstellungen stehen. Dies gilt nur, soweit diese durch Sie vorgenommen oder veranlasst wurden beziehungsweise vorgenom- men oder veranlasst worden sein sollen. C.2.3 Ausschluss bestimmter Verfahren: C.2.3.1 Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen vor Verfassungsgerichten wahr. C.2.3.2 Sie nehmen Ihre Interessen vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (Beispiel: Europäischer Gerichtshof) wahr. C.2.3.3 Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr, die in ursächlichem Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren stehen, das über Ihr Ver- mögen eröffnet wurde oder eröffnet werden soll. (Beispiel: Zwangs- versteigerung des Fahrzeugs) C.2.3.4 Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen im Rahmen eines Ordnungs- widrigkeiten- oder Verwaltungsverfahrens wegen eines Halt- oder Park- verstoßes wahr.
Inhaltliche Ausschlüsse. Ausgeschlossen ist jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit Krieg, feindseligen Handlungen, Auf- ruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben. in ursächlichem Zusammenhang mit Nuklearschäden und genetischen Schäden. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus einer medizinischen Behandlung.
Inhaltliche Ausschlüsse. 3.2.1 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit – Bergbauschäden und Beeinträchtigungen aufgrund von berg- baubedingten Immissionen (das sind Einwirkungen, wie z. B. Erschütterungen) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäu- deteilen.
Inhaltliche Ausschlüsse. 3.2.1 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammen- hang mit – Bergbauschäden und Beeinträchtigungen aufgrund von bergbaubedingten Immissionen (das sind Einwirkun- gen, wie z.B. Erschütterungen) an Grundstücken, Ge- bäuden oder Gebäudeteilen.
Inhaltliche Ausschlüsse. In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz: • Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben, • Nuklearschäden und genetischen Schäden. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus einer medizinischen Behandlung, Bergbauschäden und Beeinträchtigungen auf- grund von bergbaubedingten Immissionen (das sind Einwirkungen, wie z. B. Erschütterungen) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen. • dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, das bebaut werden soll, • der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils, das sich in Ihrem Eigentum oder Besitz befindet oder das Sie erwerben oder in Besitz nehmen möchten, • der genehmigungs-/anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils. Dieses Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil befindet sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder Sie möchten es erwerben oder in Besitz nehmen. Auch bei der Finanzierung eines der oben genannten Vorhaben haben Sie keinen Versicherungsschutz.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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