Installationsleistungen. Die Installation findet nach Vereinbarung Montag bis Xxxxxxx zwischen 8 und 18 Uhr statt. Der Installationstermin muss dabei, seitens des Auftraggebers, so gewählt / abgestimmt werden, dass der ausführende Techniker seine Tätigkeiten unterbrechungsfrei durchführen kann. Eine Garantie für die Umsetzung von Terminwünschen kann nicht zugesprochen werden, allerdings ist RED stets bemüht, auf die Wünsche des Auftraggebers einzugehen. Die Installation wird von RED mittels Fernzugriff durchgeführt. Der Auftraggeber hat kein Anrecht auf einen einseitig bestimmten Termin oder eine Installation vor Ort. Im Vorfeld der Installation kann telefonisch und ggfs. per Fernzugriff eine technische Vorqualifikation mit dem Auftraggeber durchgeführt werden. Diese dient dem Zweck, den Betriebsablauf am Tag der eigentlichen Installation möglichst wenig zu stören, indem, mittels der durch den Auftraggeber bekanntgegebenen Informationen, entsprechende Vorbereitungen getroffen werden. Es werden und dürfen keine Passwörter hierbei ausgetauscht werden. Sofern RED im Rahmen des Leistungsumfangs Hardware anbietet, wird diese dem Auftraggeber über einen Versanddienstleister zugestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig die Funktionalität von RED telematik safe zu prüfen (idealerweise täglich). Sollten sich Einschränkungen oder Fehlfunktionen ergeben, wird der Auftraggeber RED unverzüglich informieren. Die diesbezüglichen Reaktionszeiten von RED sind im Service Level Agreement (SLA) festgelegt.
Installationsleistungen. Die Leistung bei Hardwarelieferungen / Waren wird durch CompData IT GmbH am Aufstellungsort des Gerä- tes erbracht. Voraussetzung für die Installation ist je nach Auftragsumfang die uneingeschränkte Erbring- barkeit der Leistung. Bei Installation von Betriebssystemen ist dies die einwandfreie Funktion der Hardware, bei Softwareproduktinstallationen ist dies die einwandfreie Funktion der Hardware und des bereits instal- lierten und lizenzrechtlich einwandfreien Betriebssystems, bei Hardwareinstallationen ist dies die einwand- freie Funktion und das Vorhandensein der benötigten Umgebungsbedingungen (z.B. Strom- und Internetan- schlüsse, Aufstellungsplatz, funktionierende angeschlossene Peripherie (z.B. Drucker, Netzwerkkomponen- ten u.a.). Sollte aufgrund von DOI-Ware (Dead on Installation, also Ware die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war) keine erfolgreiche Leistungserbringung möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleis- tung (Anfahrten, Arbeitszeit, verbrauchte Materialien) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch dann, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hard- wareausstattung, räumliche Entfernungen, fehlende Anschlüsse, Softwareprobleme) nicht den definierten Mindestanforderungen des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Aufrüstung, Verkabelung, Virenentfernung, Neuin- stallationen, u.a.), so werden diese Arbeiten und Zusatzaufwendungen (z.B. mehrfache Anfahrten) zusätz- lich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden durch Vorsatz und / oder grobe Fahrlässigkeit durch CompData IT GmbH oder seiner angeschlossenen und / oder beauftragten Partner.
Installationsleistungen. Soweit HP Installationsleistungen für von HP verkaufte Produkte erbringt, ergeben sich die vom Kunden zu schaffenden Installationsvoraussetzungen aus den HP-Richtlinien zum Aufstellungsort (auf Anfrage von HP erhältlich). HP erbringt die Installationsleistungen nach Massgabe der HP Standards und wird die Produkte vor Abschluss der Installation testen.
Installationsleistungen. Als Installationsleistungen im Sinne dieser Bedingungen gelten die Installation von Betriebssystemen und Indivi- dual-Software-Lizenzen auf gängiger Rechnertechnik. Aufbau, Verkabelung und Anschlussleistungen sind nur Gegenstand, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Installationsleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt die technische Montage und Inbetriebnahme des Hausnotrufsystems in der Wohnung des Teilnehmers oder kann diese Leistung an einen Kooperationspartner übergeben. Der Auftragnehmer oder der Kooperationspartner schließt das Hausnotrufsystem an die Hausnotrufzentrale eines mit dem Auftragnehmer zusammenarbeitenden Betreibers einer Hausnotrufzentrale an. Sollten nach der ordnungsgemäß durchgeführten Installation Veränderungen am Anschluss vorge- nommen werden oder durch einen Wechsel des Telefonanbieters die Funktion des Hausnotrufs ge- stört sein, wird dem TN die Wiederinbetriebnahme durch den Techniker nach Aufwand in Rechnung gestellt. - Die Funktionsfähigkeit des Notrufsystems hängt vom vorhandenen Telefonanschluss ab. Für die Funktionsfähigkeit dieses Anschlusses ist der Auftragnehmer nicht haftbar. Es wird darauf hingewiesen, dass Funktionsbeeinträchtigungen im erhöhten Maße bei „VoIP“ oder „NGN“ Anschlüssen möglich sind. - Für die Installation der Pakete SOPHIA CLASSIC, XXXXXX COMFORT und das Paket Haus- notruf nach SGB XI stellt der Teilnehmer einen Telefonanschluss sowie einen 230 V Netzan- schluss auf eigene Kosten zur Verfügung. Die Installation erfolgt an den bauseitig zur Verfü- gung gestellten Telefon- und Stromanschluss, eine Verlegung des Telefon- oder Stroman- schlusses sind nicht Leistungsbestandteil dieses Vertrags. Sollte sich bei der Installation der bauseitig gestellte Standort als nicht geeignet herausstellen, so ist der Auftragnehmer nicht zur Veränderung des Standorts und dem Anschluss der Geräte verpflichtet. - Bei den SOPHIA Paketen ohne GSM Geräte erhöhen sich die monatlichen Telefongebühren des Teilnehmers. Die Kosten sind abhängig vom Verhalten des Teilnehmers (Anzahl der Alarme und Meldungen) und vom gewählten Tarif des Telefonanbieters. - Beim Paket Sicherheit GSM und COMFORT GSM ist der Mobilfunkvertrag Bestandteil dieses Vertrags. Die Abschaltung, Störung oder Einschränkung der Mobilfunkleistungen (z. X. Xxxxxx- xxxxxx, Sperrung bestimmter Rufnummern) liegt nicht in der Verantwortung DES AUFTRAGNEHMERS und hat keine Auswirkungen auf die Ansprüche aus diesem Vertrag. - Wird ein Schlüsseltresor im Außenbereich installiert, sollte der Teilnehmer hierüber seine Haus- ratversicherung in Kenntnis setzen. - Soweit im Rahmen der ordnungsgemäßen Installation von Geräten Eingriffe in die Bausubstanz vorzunehmen sind, erfolgen diese im Auftrag des Teilnehmers. Der Auftragnehmer bzw. von ihm beauftragte Dritte si...
Installationsleistungen. Der Leistungsumfang der einzelnen Pakete inklusiven deren Leistungsumfang zum Zeitpunkt des Abschlusses findet sich in Anlage 3: Smart Knowledge Hub Funktionsumfang.
Installationsleistungen. Die Leistung wird von Xxxxx Xxxxxx, IT-Dienstleistungen am Ort der Aufstellung des Gerätes, über das Internet per Software-Fernsteuerung, über mündliche Anweisungen via Telefon oder per E-Mail-Anweisung erbracht. Voraussetzung für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software. Sollte aufgrund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, zusätzliche Verkabelungen, Durchführung einer Datensicherung, etc.), so werden diese Arbeiten und Zusatzaufwendungen (z.B. mehrfache Anfahrten zum Kunden) zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch Xxxxx Xxxxxx, IT- Dienstleistungen.
Installationsleistungen. Soweit Entco Installationsleistungen für von Entco verkaufte Produkte erbringt, ergeben sich die vom Kunden zu schaffenden Installationsvoraussetzungen aus den Entco Richtlinien zum Aufstellungsort (auf Anfrage von Entco erhältlich). Entco erbringt die Installationsleistungen nach Maßgabe der Entco Standards und wird die Produkte vor Abschluss der Installation testen.
Installationsleistungen. Soweit HPE Installationsleistungen für verkaufte Produkte erbringt, sind die vom Kunden dafür zu schaffenden Installationsvoraussetzungen in den HPE Richtlinien zum Aufstellungsort beschrieben. Diese sind auf Anfrage bei HPE erhältlich. HPE erbringt die Installationsleistungen nach Maßgabe der HPE Standards und wird die Produkte zum Abschluss der Installation testen.
Installationsleistungen. Voraussetzung für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software. Sollte auf Grund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen, Defekte, Viren etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, Installation von Service Packs etc.), so werden diese Leistungen sowie damit verbundene Leistungen (z.B. mehrfache Anfahrt) zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch Datenfluss IT-Services GmbH.