Montage und Inbetriebnahme. 12.1 Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme des Liefergegenstands erfolgt durch den Lieferer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist und nur zu den Montagebedingungen des Lieferers.
Montage und Inbetriebnahme. 8.1. Die Montage und Inbetriebnahme der Maschine ist nicht im Basispreis enthalten und wird als Option oder separat offeriert.
Montage und Inbetriebnahme. Sofern die Montage und/oder Inbetriebnahme einer Ware durch den Lieferanten vereinbart ist, gelten folgende Bestimmungen:
Montage und Inbetriebnahme. Soweit in dem Leistungsumfang Montagen und/oder Inbetriebnahmen enthalten sind, gelten ergänzend die folgenden Bedingungen:
Montage und Inbetriebnahme. 5.1 In dem Einkaufspreis sind die Montage- und Inbetriebnahmekosten nicht enthalten.
Montage und Inbetriebnahme. 13. Änderungen im Liefer- und Leistungsumfang
Montage und Inbetriebnahme. 12.1. Sofern sich Graficon zur Montage und Inbetriebnahme des Liefergegenstandes verpflichtet hat, muss der Montage- und Inbetriebnahmetermin im voraus ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden. Will der Kunde eine Verschiebung des vereinbarten Montage- und Inbetriebnahmetermins oder muss der Termin aus anderen Gründen, die Graficon nicht zu vertreten hat, verschoben werden, so wird ein neuer Termin vereinbart, wobei diesfalls auf die zeitliche Verfügbarkeit von Graficon Rücksicht zu nehmen ist.
Montage und Inbetriebnahme. 10.1 Ist der Lieferant auch zur Montage oder Inbetriebnahme verpflichtet, so ist diese mit dem Lieferpreis abgegolten, sofern eine besondere Vergütung nicht ausdrücklich vereinbart ist. 10.2 Der Lieferant ist allein dafür verantwortlich, dass alle Sicherheitsmassnahmen zum Schutz der Arbeiter, Drit- ter, des Eigentums Dritter und des Materials getroffen werden. 10.3 Wir haften nicht bei Missachtung von Sicherheitsweisun- gen und Vorschriften unserer Endabnehmer. 11.
Montage und Inbetriebnahme. 1. In den Verkaufspreisen sind die Kosten für Montage, Inbetriebnahme und Wartung nicht inbegriffen, sofern kein anderes vereinbart.
Montage und Inbetriebnahme. 8.1 Soweit erforderlich nimmt die b+s folgende Arbeiten vor: