Internationale Datenübermittlung Musterklauseln

Internationale Datenübermittlung. 7.1 Wenn die Übermittlung geschützter Daten vom Kunden an den Anbieter eine eingeschränkte Übermittlung bedeutet, gelten die Standardvertragsklauseln für diesen Nachtrag zum Datenschutz. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Unvereinbarkeit zwischen den Bestimmungen dieses Nachtrags zum Datenschutz und den Standardvertragsklauseln gelten die Standardvertragsklauseln.
Internationale Datenübermittlung. Wir können die von uns gesammelten Personenbezogenen Daten an andere Länder übertragen und diese Daten in anderen Ländern speichern, die möglicherweise andere Datenschutzgesetze haben als das Land, in dem die Daten zur Verfügung gestellt wurden. Dies bedeutet, dass Ihre Personenbezogenen Daten auch an FUJIFILM-Gesellschaften oder (in deren Namen) an Drittanbieter von Dienstleistungen außerhalb der Europäischen Union ("EU") oder des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") übermittelt und/oder von diesen verarbeitet werden können. Die Datenschutzbestimmungen in den relevanten Ländern, in denen Ihre Personenbezogenen Daten erfasst oder verarbeitet werden, können von dem durch die Gesetzgebung in der EU/EWR gewährten Schutzniveau abweichen. FUJIFILM gewährleistet jedoch den angemessenen Schutz Ihrer Personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den hier dargelegten Grundsätzen. Durch die Nutzung unserer Website(s) und App(s) erklären Sie sich mit der hier beschriebenen Erfassung und Übertragung Ihrer Personenbezogenen Daten außerhalb der EU/EWR einverstanden.
Internationale Datenübermittlung. GS stellt sicher, dass angemessene Garantien für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten vorhanden sind, soweit dies nach den geltenden Datenschutzgesetzen erforderlich ist, und dass die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit diesen Gesetzen erfolgt. Soweit es die geltenden Datenschutzgesetze erfordern, hat GS sichergestellt, dass Dienstleister (einschließlich anderer mit GS verbundener Unternehmen) Standardvertragsklauseln unterzeichnen, die von der Europäischen Kommission oder von einer Aufsichtsbehörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, die für den betreffenden Datenexporteur zuständig ist, genehmigt wurden. Sie können ein Exemplar der geltenden Standardvertragsklauseln, die sich auf die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten beziehen, erhalten, indem Sie sich an xx-xxxxxxx@xx.xxx wenden. Der in dieser Mitteilung aufgeführte Datenaustausch kann die Übermittlung personenbezogener Daten an jedes Land, in dem GS oder ein mit GS verbundenes Unternehmen geschäftlich tätig ist oder einen Dienstleister hat, oder an andere Länder zu Strafverfolgungszwecken beinhalten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Vereinigten Staaten von Amerika und andere Länder, deren Datenschutzgesetze nicht so streng sind wie die im Vereinigten Königreich, der Schweiz oder der Europäischen Union).
Internationale Datenübermittlung. 6.1. Der für die Verarbeitung Verantwortliche ermächtigt den Auftragsverarbeiter hiermit, die personenbezogenen Daten im Rahmen der in dem Vertrag beschriebenen Dienstleistungen, der Einzelheiten der Verarbeitung und/ oder der SCCs – sofern relevant – zu übermitteln oder zugänglich zu machen.
Internationale Datenübermittlung. Die Personendaten werden von querformat ag ausschliesslich in der Schweiz bearbeitet. Jede Übermittlung von Daten durch die querformat ag an ein Land ausserhalb der Schweiz erfolgt ausschliesslich auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Kunden.
Internationale Datenübermittlung. Die personenbezogenen Daten, die Wir von Ihnen erheben, können an einen Ort außerhalb des Vereinigten Königreichs und des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") übermittelt, dort verarbeitet und gespeichert werden. Derzeit übermitteln Wir personenbezogene Daten außerhalb des Vereinigten Königreichs und des EWR in die Vereinigten Staaten von Amerika. Wenn Wir Ihre personenbezogenen Daten außerhalb des Vereinigten Königreichs und des EWR übermitteln, werden Wir alle notwendigen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass sie sicher und in Übereinstimmung mit dieser Datenschutzerklärung und der Gesetzgebung behandelt werden. Wir verwenden die von der Europäischen Kommission genehmigten "Standardvertragsklauseln" mit solchen Parteien, um die Daten zu schützen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen