Einzelheiten der Verarbeitung Musterklauseln

Einzelheiten der Verarbeitung. 1.1 Der für die Verarbeitung Verantwortliche kann dem Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten übermitteln, oder der Auftragsverarbeiter kann Zugang zu personenbezogenen Daten des für die Verarbeitung Verantwortlichen haben, während die Parteien den Hauptvertrag durchführen. Einzelheiten zu den verarbeiteten Datenkategorien, den betroffenen Personen und der Art der Verarbeitung sind in Anhang DPA1 beschrieben. 1.2 Die personenbezogenen Daten werden für die Zwecke und die Dauer des Hauptvertrags verarbeitet.
Einzelheiten der Verarbeitung. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nach den Vorgaben der DSGVO wie folgt: Ausfüllen des Registrierungsformulars für eine Teilnahme am „Kultur Räume Kontingente“ Wir geben Ihnen auf dieser Webseite Gelegenheit, Ihre Teilnahme am Kultur Räume Kontingente per Online-Formular zu registrieren. Zur Verwaltung der Registrierung nutzen wir das Tool guestoo des deutschen Unternehmens "Code Piraten GmbH". Die Code Piraten GmbH wurde von uns als Auftragsverarbeiter vertraglich nach Art. 28 DSGVO verpflichtet. Hierfür benötigen wir von Ihnen folgende Daten, die Sie in unserem Online- Formular eingeben können: → Adresse → Vor- und Nachnamen → E-Mail-Adresse → Telefonnummer → Kurze Biographie → Künstler*innenname → Anzahl und Geschlecht der Gruppenmitglieder Ihre Eingaben in das Formular zur Registrierung werden zunächst in einer lokalen Datei auf Ihrem Endgerät gespeichert. Wir erhalten von diesen Daten zu diesem Zeitpunkt noch keine Kenntnis. Abschicken des Formulars Die Erhebung durch uns beginnt in dem Moment, in dem Sie am Ende des Formulars auf „Registrieren“ klicken. Sie übermitteln uns damit die zuvor eingegebenen Daten. Sie erhalten von uns eine Bestätigungs-E-Mail auf die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse sowie eine Zusammenfassung Ihrer Registrierungsdaten. Prüfung Ihrer Registrierung Abschließend prüfen wir Ihre Registrierung daraufhin, ob die formellen und inhaltlichen Bedingungen erfüllt sind. Ggf. kontaktiert unser Team Sie, um Angaben zu Ihrer Registrierung zu überprüfen bzw. abzustimmen.
Einzelheiten der Verarbeitung. 3.1 Der Gegenstand, die Art, der Zweck und die Dauer der Verarbeitung sowie die Arten der erfassten Personenbezogenen Daten und die Kategorien Betroffener Personen sind in Anhang A dieser AVV beschrieben. Der Kunde erkennt an, dass Dynatrace keine Kenntnis der tatsächlichen Daten oder der Arten von Personenbezogenen Daten hat, die in den Kundendaten enthalten sind. Die Parteien vereinbaren, dass die vollständigen Anweisungen des Kunden in Bezug auf Art und die Zwecke der Verarbeitung in Verbindung mit den Dienstleistungen in dem Vertrag und in dieser AVV dargelegt sind. Alle Kundendaten, die außerhalb des Rahmens dieser Anweisungen liegen, werden als Vertrauliche Informationen behandelt. Bei einem Widerspruch zwischen den Bedingungen des Vertrages und dieser AVV sind in Bezug auf die Verarbeitung Personenbezogener Daten des Kunden die Bestimmungen dieser AVV maßgeblich. 3.2 Dynatrace benachrichtigt den Kunden, wenn Verarbeitungsanweisungen des Kunden nach vernünftigem Ermessen von Dynatrace gegen anwendbares Datenschutzrecht verstoßen. In einem solchen Fall ist Dynatrace berechtigt, die Verarbeitung von Personenbezogenen Daten des Kunden abzulehnen, die nach Ansicht von Dynatrace gegen anwendbares Datenschutzrecht verstoßen würde, bis der Kunde seine Anweisung so ändert, dass sie keinen Verstoß mehr darstellt. Der Kunde verlässt sich nicht auf eine derartige Benachrichtigung, und bemüht sich selbst um unabhängige Rechtsberatung, wenn er feststellen möchte, ob eine Anweisung, die Dynatrace erhält und die nach Ansicht von Xxxxxxxxx einen Verstoß darstellt, tatsächlich oder wahrscheinlich einen Verstoß darstellt. 3.3 Der Kunde stellt Dynatrace nur diejenigen Personenbezogenen Daten des Kunden zur Verfügung, die Dynatrace zur Erfüllung ihrer Pflichten nach dem Vertrag benötigt. Ferner erkennt der Kunde an, dass für die Dienstleistungen nicht die Verarbeitung von Sonderkategoriedaten erforderlich ist. Folglich wird der Kunde unter keinen Umständen der Dynatrace durch Hochladen oder anderweitig Sonderkategoriedaten zur Verfügung stellen. Um Missverständnisse auszuschließen, sei darauf hingewiesen, dass keine Bestimmung dieser Vereinbarung so ausgelegt werden darf, als erlaube sie es dem Kunden, Eingeschränkte Informationen – gemäß der Definition dieses Begriffes in Abschnitt 1.25 des Abonnementrahmenvertrags von Dynatrace, der unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/xxxxx/xxxxxxxxx abrufbar ist – hochzuladen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen.
Einzelheiten der Verarbeitung. Die Einzelheiten der vom Auftragsverarbeiter für den Verantwortlichen erbrachten Verarbeitungshandlungen (z.B. der Gegenstand der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Arten der Personenbezogenen Daten und Kategorien von Betroffenen Personen) ergeben sich aus Anhang 1 zu diesem Vertrag.

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  • Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- tels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten Aufwendungen zu mindern. 6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend. 6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. 6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

  • Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht (siehe Nr. 1) vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in Abschnitt B § 8 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.

  • Sicherheit der Verarbeitung (a) Der Datenimporteur und, während der Datenübermittlung, auch der Datenexporteur treffen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten, einschließlich des Schutzes vor einer Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu diesen Daten führt (im Folgenden „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“). Bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus tragen sie dem Stand der Technik, den Implementierungskosten, der Art, dem Umfang, den Umständen und dem/den Zweck(en) der Verarbeitung sowie den mit der Verarbeitung verbundenen Risiken für die betroffene Person gebührend Rechnung. Die Parteien ziehen insbesondere eine Verschlüsselung oder Pseudonymisierung, auch während der Datenübermittlung, in Betracht, wenn dadurch der Verarbeitungszweck erfüllt werden kann. Im Falle einer Pseudonymisierung verbleiben die zusätzlichen Informationen, mit denen die personenbezogenen Daten einer speziellen betroffenen Person zugeordnet werden können, soweit möglich, unter der ausschließlichen Kontrolle des Datenexporteurs oder des Verantwortlichen. Zur Erfüllung seinen Pflichten gemäß diesem Absatz setzt der Datenimporteur mindestens die in Anhang II aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen um. Der Datenimporteur führt regelmäßige Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass diese Maßnahmen weiterhin ein angemessenes Schutzniveau bieten. (b) Der Datenimporteur gewährt seinem Personal nur insoweit Zugang zu den Daten, als dies für die Durchführung, Verwaltung und Überwachung des Vertrags unbedingt erforderlich ist. Er gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. (c) Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Datenimporteur gemäß diesen Klauseln ergreift der Datenimporteur geeignete Maßnahmen zur Behebung der Verletzung, darunter auch Maßnahmen zur Abmilderung ihrer nachteiligen Auswirkungen. Außerdem meldet der Datenimporteur die Verletzung dem Datenexporteur und, sofern angemessen und machbar, dem Verantwortlichen unverzüglich, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde. Diese Meldung enthält die Kontaktdaten einer Anlaufstelle für weitere Informationen, eine Beschreibung der Art der Verletzung (soweit möglich, mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze), die wahrscheinlichen Folgen der Verletzung und die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes der Daten, einschließlich Maßnahmen zur Abmilderung etwaiger nachteiliger Auswirkungen. Wenn und soweit nicht alle Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt. (d) Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der dem Datenimporteur zur Verfügung stehenden Informationen arbeitet der Datenimporteur mit dem Datenexporteur zusammen und unterstützt ihn dabei, seinen Pflichten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 nachzukommen, insbesondere den Verantwortlichen zu unterrichten, damit dieser wiederum die zuständige Aufsichtsbehörde und die betroffenen Personen benachrichtigen kann.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten (1) Anspruch der Bank auf Bestellung von Sicherheiten (2) Veränderung des Risikos (3) Fristsetzung für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten

  • Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank (1) Einigung über das Pfandrecht (2) Gesicherte Ansprüche (3) Ausnahmen vom Pfandrecht (4) Zins- und Gewinnanteilscheine

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Obliegenheiten des Versicherungsnehmers 23 Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers