Internetbanking Musterklauseln

Internetbanking. Die ING und der Kunde haben vereinbart, dass die Konto- und Depot- führung per Internetbanking inklusive Post-Box erfolgt. Die Abwicklung von Bank- und Wertpapiergeschäften erfolgt über das Internetbanking. Hierfür hält die ING selbst oder damit von ihr beauftragte Dritte die erforderlichen Einrichtungen vor und schafft die Voraussetzungen für den authentischen, vertraulichen, integren und verbindlichen Austausch von Daten zwischen dem Kunden und der ING über das Internet. Aus- führliche Sicherheitshinweise erhält der Kunde über die Homepage der ING. Die Nutzung der Banking to go App wird als das Standardverfahren zur Authentifizierung und Autorisierung vereinbart. Unter Internet- banking sind die Banking- und Brokerage-Funktionen auf der Unter- nehmens-Website, angebotene Funktionen des Mobile Banking sowie alle Funktionen und Applikationen (z. B. Apps) zu verstehen, welche die ING ihren Kunden zur Verfügung stellt.
Internetbanking a) Beschreibung des Zahlungsinstrumentes Internetbanking-Produkte (z.B. Online Banking, Schoellerbank Business Banking) sind zusätzliche, spezielle Bankdienstleistungen zu bestehenden Konten oder Wertpapierdepots der Schoellerbank AG, die es dem Kunden als Konto-/Depotinhaber oder Zeichnungsberechtigten ermöglichen, über eine Datenübertragungsleitung via Internet eine Kommunikation mit eigenen oder fremden Bankrechenzentren aufzubauen und nach elektronischer Autorisierung folgende Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen: mit dem Schoellerbank Internetbanking können jederzeit via Internet Kontostandsabfragen durchgeführt, Überweisungen getätigt (Inland, SEPA, Ausland) und Daueraufträge eingerichtet werden. Die Schoellerbank AG hat im Rahmen des Internetbankings (Online Banking) die Möglichkeit, mittels sicherer Mailbox den Kunden zu kontaktieren und über Neuerungen und Änderungen zu informieren. Des Weiteren können Wertpapierdepots gemanagt und Informationen zum Finanzstatus abgefragt werden. Der Zugriff auf Konten erfolgt ausschließlich mit persönlichen Zugangsdaten (Verfügernummer, Verfügername und geheimer PIN oder Benutzername und Passwort) bzw. mit der Digitalen Signatur. Überweisungen und Aufträge können mittels TAN (z.B. mobileTAN, cardTAN, etc.) oder der Digitalen Signatur vorgenommen werden. Nähere Details sind den jeweils gültigen Bedingungen zur Teilnahme am Electronic Banking, welche bei Abschluss eines Internetbanking-Produktes mit dem Kunden vereinbart wurden, zu entnehmen. Der Kunde kann Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleistern Zugriff auf ein online zugängliches Zahlungskonto ausdrücklich gewähren. b) Sorgfaltspflichten des Kunden Die Identifikationsmerkmale (persönliche Zugangsdaten) müssen geheim gehalten werden. Der Kunde hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, dass Dritte keinen Zugriff auf die Identifikationsmerkmale haben. Ist die Übermittlung einer mobileTAN über einen Mobiltelefonanschluss vereinbart, ist auch sicherzustellen, dass Dritte keinen Zugriff auf die Telefone dieses Mobiltelefonanschlusses bzw. bei Verwendung des cardTANs keinen Zugriff auf den cardTAN-Generator und/oder der card-TAN fähigen Karten haben. Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister gelten nicht als Dritte im Sinne dieser Bestimmung. Die Schoellerbank AG empfiehlt jedem Kunden, die PIN regelmäßig, jedoch spätestens jeweils nach Ablauf von zwei Monaten, selbstständig zu ändern. Geben Sie Ihre persönlichen Zugriffs- und Aut...
Internetbanking. Mittels Internetbanking Produkten ist es dem Kunden mög- lich, • rechtsgeschäftliche Erklärungen durch Eingabe der per- sönlichen Identifikationsmerkmale und der gewählten Freigabemethode abzugeben; • Überweisungen und Lastschriften von Zahlungskonten, bei denen der Kunde Kontoinhaber oder Zeichnungsbe- rechtigter ist, durch Eingabe der persönlichen Identifika- tionsmerkmale und der gewählten Freigabemethode zu beauftragen; • Kontoabfragen zu tätigen bzw. Kontoauszüge zu erstellen.
Internetbanking. Der Kunde hat bei der Nutzung des Internetbanking als Zah- lungsinstrument alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, die personalisierten Sicherheitsmerkmale (insbesondere Passwort, Code, TAC, TAN, s Identity) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Vom Kunden beauftragte Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister gelten nicht als „Unbefugte“ im Sinne dieser Bestimmung.
Internetbanking. Nutzung des Internetbanking Authentifizierung und Autorisierung

Related to Internetbanking

  • Roaming 1. Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen. 2. Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner. 3. Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern. 4. Die SWU behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Brand Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

  • Datenübermittlung in ein Drittland Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außer- halb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau be- stätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgaran- tien (z.B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutz- vorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Daten- schutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern fin- den Sie ggf. auf unserer Dienstleisterliste.

  • Profilbildung (Scoring) Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »logistische Regression« bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx erhältlich. 1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • Marketing Die Hochschulen beteiligen sich weiterhin aktiv an hochschulübergreifenden Aktivitäten des Hoch- schulmarketings der Landesrektorenkonferenz (wirk lichweiterk ommen).

  • Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Daten- und Telekommunikations-GmbH Dessau, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx-Xxxxxx Telefon: 0000 000 0000, Fax: 0000 000 0000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xxxxx-xxxxxx.xx) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

  • Bonitätsprüfung 6.1. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständ- nis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläu- bigerschutzverbände Alpenländischer Kreditorenver- band (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870(KSV) übermittelt werden dürfen.