Common use of Internetdienstleistungen Clause in Contracts

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen der FGW bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf der genannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der FGW lt. aktueller Produktpreisliste. FGW ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97% liegt. FGW macht darauf aufmerksam, dass sich die IP- Adresse mit jeder Unterbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbrochener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der Internet-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlossen werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz von FGW von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen von FGW. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN- Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnliches). Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikationsnetz von FGW ist nicht möglich. Die angebotenen Produkte / Pakete enthalten für den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzugang mit der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste). Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertragungs- geschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Informationen sind der Übersicht „Angaben zur TK-Transparenzverordnung“ zu entnehmen. FGW behält sich auch aus technischen und qualitätssichernden Gründen die Versorgung der Kunden über ADSL vor. Bei ADSL kann ein maximaler Upload von 1 Mbit/s angeboten werden. Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht abschließenden Auflistung zu entnehmen: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. Leitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) FGW wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung werden Telefonieleistungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vorübergehender oder außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können in diesem Fall länger dauern.

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Samples: Auftrag Komdsl Privat, Auftrag Komdsl Gewerbe

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen der FGW net services bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf Die net services vermittelt dem Kunden im Rahmen der genannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der FGW lttechnischen und be- trieblichen Möglichkeiten den Zugang zum Internet zur Übermittlung von Da- ten. aktueller Produktpreisliste. FGW net services ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter IPeiner öffentlichen dynamischen IPv6-Adresse sowie einer privaten dynamischen IPv4-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs auf eine öffentliche dynamische IPv4-Adresse umgeschrie- ben wird (CGN, Carrier Grade Network Address Translation). Die Erreichbarkeit von Geräten und Anwendungen im Jahresdurchschnitt bei 97% liegtlokalen Netz (LAN) des Kunden über das Internet (z.B. Zugriff auf SmartHome-Geräte wie Kameras oder Türklingeln, PC-Fernwartung, VPN) ist prinzipiell nur über IPv6 uneinge- schränkt möglich. FGW macht darauf aufmerksamnet services verweist diesbezüglich auf die Hersteller, dass sich die IP- Adresse mit jeder Unterbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert von ihnen angebotenen Geräte und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbrochener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der InternetAnwendungen IPv6-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlossen werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz von FGW von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht fähig zu den Leistungen von FGWmachen. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/TCP/ IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Die net services ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahres- durchschnitt bei 97,5% liegt. Bei einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbindungsaufbau der net services automatisch eine neue Adresse vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der net services von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikations- einrichtungen nicht zu den Leistungen der net services. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des VertragsverhältnissesVertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden abweichen- den Netzabschlusspunktes gebrauchGebrauch. In diesem Fall bildet die LAN- Schnittstelle LAN-Schnitt- stelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattetge- stattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er für seinen Internetzugang Inter- netzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (VirenschutzprogrammeVirenschutz- programme, Firewall, Anti-Spam oder ähnlichesähnliches). Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können können nur mit Endgeräten Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikationsnetz von FGW Telekommunikati- onsnetz der net services ist nicht möglich. Die angebotenen Produkte / Pakete enthalten für Für den Kunden einen volumen- von der net services bereitgestellten Internetzugang sind aus- schließlich Internet-Router mit aktueller Firmware und zeitlich unbegrenzten Internetzugang einer aktuellen Version der jeweiligen Schnittstelle geeignet. Internet-Router mit älterer Firmware oder älteren Schnittstellenversionen werden eventuell nicht im Telekommunikationsnetz der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste)net services erkannt und können folglich keine Verbindung zum Internet herstellen. Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten AnschlussAuch kann dies negativen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindigkeit haben. Der Internetzugang wird standardmäßig gemäß den Produkt-/Tarifbeschreibungen mit den jeweiligen Down- und Upload-Raten zur Verfügung gestellt. Die tatsächliche erreichbare Geschwindigkeit hängt von den wird standardmäßig mit einer Übertragungs- geschwindigkeitÜbertragungsgeschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit Übertragungs- geschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagtzuge- sagt. Weitere Informationen sind Produkt Datenoption Downstream min./norm./max Upstream min./norm./max Hinweis: Die angegebene normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungsge- schwindigkeit steht dem jeweiligen Kunden des jeweiligen Versorgungsgebie- tes zur Verfügung. Die angegebene Maximalgeschwindigkeit im Down- und Upload entspricht der Übersicht „Angaben zur TK-Transparenzverordnung“ zu entnehmen. FGW behält sich auch aus technischen und qualitätssichernden Gründen die Versorgung der Kunden über ADSL vor. Bei ADSL kann ein maximaler Upload von 1 Mbit/s angeboten werdenjeweils beworbenen Geschwindigkeit. Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit Übertragungsgeschwindig- keit ist im Übrigen abhängig abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht abschließenden Auflistung zu entnehmenzum Beispiel: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. LeitungslängeLeitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Inhalte-Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) FGW Die Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes von mehreren breitbandi- gen Internetzugängen kann ebenfalls zu Störungen und Beeinträchtigungen führen. Die net services wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung werden wer- den Telefonieleistungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten gewährleisten zu könnenkönnen. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können können bei drohender vorübergehender vor übergehender oder außergewöhnlicher außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes Telekommunikati- onsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 Abs. 3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt eingeschränkt zur Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können können in diesem Fall länger länger dauern.

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Samples: Leistungsbeschreibung, Leistungsbeschreibung

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für für Internetdienstleistungen der FGW Gesellschaft bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf Die Gesellschaft vermittelt dem Kunden im Rahmen der genannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der FGW lttechnischen und betrieblichen Möglichkeiten den Zugang zum Internet zur Übermittlung von Daten. aktueller Produktpreisliste. FGW Die Gesellschaft ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter verschiedener Optionen der IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs Adressvergabe. Im Standard wird dem Kunden eine dynamische IPv4 Adresse zugeteilt. Die IPv4-Konnektivität wird über ein NAT-Gateway realisiert. Auf Kundenwunsch wird dem Kunden eine öffentliche dynamische IP-Adresse zugeteilt. Die Erreichbarkeit von Ressourcen und Anwendungen im Jahresdurchschnitt lokalen Netz (LAN) des Kunden über das Internet (z.B. Zugriff auf eine IP-Kamera, PC- Fernwartung, VPN) ist nur bei 97% liegt. FGW macht darauf aufmerksam, dass sich die IP- Adresse mit jeder Unterbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbrochener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der Internet-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlossen werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz von FGW von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen von FGWeiner öffentlichen IPv4 uneingeschränkt möglich. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Die Gesellschaft ermöglicht den Zugang zum Internet mittels einer dynamischen IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97% liegt. Bei einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbindungsaufbau der Gesellschaft automatisch eine neue Adresse vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der Gesellschaft von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen der Gesellschaft. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 Abs. 2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes gebrauchGebrauch. In diesem Fall bildet die LAN- Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnliches). Bei Bedarf stellt die Gesellschaft die notwendigen Informationen dem Kunden zur Verfügung. Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikationsnetz von FGW der Gesellschaft ist nicht möglich. Die angebotenen Für den von der Gesellschaft bereitgestellten Internetzugang sind ausschließlich Internet-Router mit aktueller Firmware und einer aktuellen Version der jeweiligen Schnittstelle geeignet. Internet-Router mit älterer Firmware oder älteren Schnittstellenversionen werden eventuell nicht im Telekommunikationsnetz der Gesellschaft erkannt und können folglich keine Verbindung zum Internet herstellen. Auch kann dies negativen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindigkeit haben. Folgende Produkte / Pakete enthalten für den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzugang mit der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste)entsprechenden Bandbreite. Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. • Phone & Surf 8 (nur auf Anfrage) • Phone & Surf 16 • Phone & Surf 30 (nur auf Anfrage) • Phone & Surf 50 • Phone & Surf 70 • Phone & Surf 100 • Phone & Surf 175 • Phone & Surf 250 Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertragungs- geschwindigkeitÜbertragungsgeschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Informationen sind der Übersicht „Angaben zur TK-Transparenzverordnung“ zu entnehmenProdukt Daten- option Downstream min./norm. FGW behält sich auch aus technischen und qualitätssichernden Gründen die Versorgung der Kunden über ADSL vor/max. Bei ADSL kann ein maximaler Upload von Upstream min./norm./max. Phone & Surf 8 Flat 4 / 6,4 / 8 Mbit/s 0,4 / 0,6 / 0,7 Mbit/s Phone & Surf 16 Flat 6 / 12,8 / 16 Mbit/s 0,5 / 0,8 / 1 Mbit/s angeboten werdenPhone & Surf 30 Flat 16 / 24 / 30 Mbit/s 1,6 / 2 / 2,5 Mbit/s Phone & Surf 50 Flat 25 / 45 / 50 Mbit/s 2,4 / 8 / 10 Mbit/s Phone & Surf 70 Flat 50 / 63 / 70 Mbit/s 15 / 18 / 20 Mbit/s Phone & Surf 100 Flat 50 / 80 / 100 Mbit/s 20 / 30 / 40 Mbit/s Phone & Surf 175 Flat 87 / 140 / 175 Mbit/s 20 / 30 / 40 Mbit/s Phone & Surf 250 Flat 125 / 225 / 250 Mbit/s 20 / 30 / 40 Mbit/s Die angegebene normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit steht dem jeweiligen Kunden des jeweiligen Ausbaugebietes zur Verfügung. Die angegebene Maximalgeschwindigkeit im Down- und Upload entspricht der jeweils beworbenen Geschwindigkeit. Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht abschließenden Auflistung zu entnehmenzum Beispiel: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum zum/ beim Kunden (z.B. Leitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LANLAN / WLAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) FGW • etc. Die Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes von mehreren breitbandigen Internetzugängen kann ebenfalls zu Störungen und Beeinträchtigungen führen. DATEL wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung werden Telefonieleistungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vorübergehender oder außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, z. B. Streaming-Streaming- Dienste. Downloads und Uploads können in diesem Fall länger dauern.

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Samples: Phone & Surf 70 Service Agreement, Phone & Surf 8 Service Agreement

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für für Internetdienstleistungen der FGW von Breitband- Korn bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf der genannten vertraglichen Grundlage für für die Produkte der FGW von Breitband-Korn lt. aktueller Produktpreisliste. FGW Breitband-Korn ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 9797,5% liegt. FGW Breitband-Korn macht darauf aufmerksam, dass sich die IP- IP-Adresse mit jeder Unterbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbrochener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der Internet-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Verbindung Internetverbindung jedoch sofort wieder herstellenwiederherstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge Internetzugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlossen werden. Die Zugänglichkeit Der Zugang einzelner im Internet oder im Netz von FGW Breitband-Korn von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen von FGWBreitband-Korn. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN- Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnliches). Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikationsnetz von FGW Breitband-Korn ist nicht möglich. Die angebotenen Produkte / Pakete enthalten für den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzugang mit der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste). Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertragungs- geschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Informationen sind der Übersicht „Angaben zur TKBreitband-Transparenzverordnung“ zu entnehmen. FGW Korn behält sich auch aus technischen und qualitätssichernden Gründen die Versorgung der Kunden über ADSL vor. Bei ADSL kann ein maximaler Upload von 1 Mbit/s angeboten werden. Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht abschließenden Auflistung zu entnehmen: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. Leitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) FGW Breitband-Korn wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung werden Telefonieleistungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vorübergehender oder außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können in diesem Fall länger dauern.

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Samples: Breitbandanschlussvertrag, Breitbandanschlussvertrag

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen der FGW Gesellschaft bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen GeschäftsbedingungenGeschäftsbe- dingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf Die Gesellschaft vermittelt dem Kunden im Rahmen der genannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der FGW lt. aktueller Produktpreisliste. FGW ermöglicht technischen und betrieblichen Möglichkeiten den Zugang zum weltweiten Internet zur Übermittlung von Daten. Die Gesellschaft ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter verschiedener Optionen der IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs iAdressvergabe. Im Jahresdurchschnitt bei 97% liegt. FGW macht darauf aufmerksam, dass sich die IP- Standard wird dem Kunden eine dynami- sche IPv4 Adresse mit jeder Unterbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbrochener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der Internet-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlossen werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz von FGW von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen von FGWzugeteilt. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere insbeson- dere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung Beschaf- fung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Die Gesellschaft ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 99,5 % liegt. Bei einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbindungsaubau der Gesellschaft automatisch eine neue Adresse vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der Gesellschaft von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommu- nikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen der Gesellschaft. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des VertragsverhältnissesVertragsver- hältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive NetzabschlusspunktNetzabschluss- punkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes gebrauchGebrauch. In diesem Fall bildet die LAN- LAN-Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau Aubau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (VirenschutzprogrammeViren- schutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnliches). Bei Bedarf stellt die Gesellschaft die notwendigen Informationen dem Kunden zur Verfügung. Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikationsnetz von FGW Telekommunikati- onsnetz der Gesellschaft ist nicht möglich. Die angebotenen Folgende Produkte / Pakete enthalten für den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzugang mit der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste)entsprechenden Bandbreite. Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. • XityLight Speed Business Standard 100/100 • XityLight Speed Business Plus 100/100 • XityLight Speed Business Plus 250/250 • XityLight Speed Business Professional 100/100 • XityLight Speed Business Professional 250/250 • XityLight Speed Business Professional 500/500 • XityLight Speed Business Professional 1000/1000 Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertragungs- geschwindigkeitÜbertragungsgeschwin- digkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit Übertragungsgeschwin- digkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Informationen sind der Übersicht „Angaben zur TK-Transparenzverordnung“ zu entnehmen. FGW behält sich auch aus technischen und qualitätssichernden Gründen die Versorgung der Kunden über ADSL vor. Bei ADSL kann ein maximaler Upload von 1 XityLight Speed Business Standard 100/100 80 / 90 / 100 Mbit/s angeboten werden. 80 / 90 / 100 Mbit/s XityLight Speed Business Plus 100/100 80 / 90 / 100 Mbit/s 80 / 90 / 100 Mbit/s XityLight Speed Business Plus 250/250 200 / 225 / 250 Mbit/s 200 / 225 / 250 Mbit/s XityLight Speed Business Professional 100/100 80 / 90 / 100 Mbit/s 80 / 90 / 100 Mbit/s XityLight Speed Business Professional 250/250 200 / 225 / 250 Mbit/s 200 / 225 / 250 Mbit/s XityLight Speed Business Professional 500/500 400 / 450 / 500 Mbit/s 400 / 450 / 500 Mbit/s XityLight Speed Business Professional 1000/1000 800 / 900 / 1000 Mbit/s 800 / 900 / 1000 Mbit/s Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit Übertragungsgeschwin- digkeit ist im Übrigen abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht abschließenden Auflistung zu entnehmenzum Beispiel: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. Leitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, Backbones • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Inhalte-Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) FGW Die Gesellschaft kann die erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit im kundeneigenen Netz (wie z. B. LAN und WLAN) nicht beeinflussen und somit nicht garantieren. Die Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes von mehreren breitbandigen Internetzugängen kann ebenfalls zu Störungen und Beeinträchtigungen führen. Die Gesellschaft wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragenüber- tragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung werden Telefonieleistungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten zu könnenkön- nen. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen In- ternetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internetleistungen bei weiteren Leistungen. V1 | Dezember 2021 Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vorübergehender vorübergehen- der oder außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der NetzneutralitätsNetzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung Ver- ordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können können in diesem Fall länger dauern.

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Samples: Telecommunications

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für für Internetdienstleistungen der FGW Rehnig Group bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf der genannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der FGW lt. aktueller Produktpreisliste. FGW Die Rehnig Group ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.hverschiedener Optionen der IP- Adressvergabe. fallweise zugeteilter IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs iIm Jahresdurchschnitt bei 97% liegt. FGW macht darauf aufmerksam, dass sich die IP- Standard wird dem Kunden eine dynamische öffentliche IPv4 Adresse mit jeder Unterbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbrochener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der Internet-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlossen werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz von FGW von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen von FGWzugeteilt. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Die Rehnig Group ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP- Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 98% liegt. Bei einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbindungsaufbau der Rehnig Group automatisch eine neue Adresse vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der Rehnig Group von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen der Rehnig Group. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTHFTTH / FTTB) erhält erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für für die Dauer des VertragsverhältnissesVertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes gebrauchGebrauch. In diesem Fall bildet die LAN- LAN-Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür dafür verantwortlich, dass er für für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnlichesähnliches). Bei Bedarf stellt die Rehnig Group die notwendigen Informationen dem Kunden zur Verfügung. Internet- einschließlich TelefoniedienstleistungenTelefondienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können können nur mit Endgeräten Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikationsnetz von FGW der Rehnig Group ist nicht möglichmöglich. Die angebotenen Folgende Produkte / Pakete enthalten für für den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzugang mit der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste)entsprechenden Bandbreite. Dieser gilt ausschließlich für für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. Der Internetzugang wird standardmäßig standardmäßig mit einer Übertragungs- geschwindigkeitÜbertragungsgeschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassenüberlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Informationen sind der Übersicht „Angaben zur TK-Transparenzverordnung“ zu entnehmen. FGW behält sich auch aus technischen und qualitätssichernden Gründen die Versorgung der Kunden über ADSL vor. Bei ADSL kann ein maximaler Upload von 1 Mbit/s angeboten werden. Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht abschließenden Auflistung zu entnehmen: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. Leitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) FGW wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung werden Telefonieleistungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können können bei drohender vorübergehender vorübergehender oder außergewöhnlicher außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt eingeschränkt zur Verfügung Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können können in diesem Fall länger länger dauern.

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Samples: General Terms and Conditions

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für für Internetdienstleistungen der FGW Gesell- schaft bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Allgemei- nen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen Vertragsbestandtei- len und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf der genannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der FGW lt. aktueller Produktpreisliste. FGW Die Gesellschaft ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.hverschiedener Optionen der IP-Adressvergabe. fallweise zugeteilter Im Standard wird die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil die- ser Dienstleistung. Die Gesellschaft ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 9798,5% liegt. FGW macht darauf aufmerksam, dass sich die IP- Bei ei- ner dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbindungs- aufbau der Gesellschaft automatisch eine neue Adresse mit jeder Unterbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbrochener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der Internet-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlossen verge- ben werden. Die Zugänglichkeit Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz von FGW der Gesellschaft von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen von FGW. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser DienstleistungGesellschaft. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für für die Dauer des VertragsverhältnissesVertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden abwei- chenden Netzabschlusspunktes gebrauchGebrauch. In diesem Fall bildet die LAN- LAN-Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür dafür verantwortlich, dass er für für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen Sicherheits- maßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, AntiAn- ti-Spam oder ähnlichesähnliches). Bei Bedarf stellt die Gesellschaft die notwendigen Informationen dem Kunden zur Verfügung. Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können können nur mit Endgeräten Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikationsnetz von FGW der Gesellschaft ist nicht möglich. Die angebotenen Produkte / Pakete enthalten für den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzugang mit der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste). Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschlussmöglich. Der Internetzugang wird standardmäßig standardmäßig mit einer Übertragungs- geschwindigkeitÜbertra- gungsgeschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen mini- malen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassenüberlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore Band- breitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Informationen Die jeweiligen zur Verfügung stehenden Bandbreiten sind der Übersicht „Angaben zur TK-Transparenzverordnung“ den entsprechenden Produktinformationsblättern zu entnehmen. FGW behält sich auch aus technischen und qualitätssichernden Gründen die Versorgung der Kunden über ADSL vor. Bei ADSL kann ein maximaler Upload von 1 Mbit/s angeboten werden. Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit Übertra- gungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht abschließenden Auflistung zu entnehmenzum Beispiel: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.z. B. LeitungslängeLeitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LAN) Die Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes von mehreren breitbandigen Internetzugängen kann ebenfalls zu Störungen und die darin eingesetzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) FGW wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragenBeeinträchtigungen führen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung werden Telefonieleistungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vorübergehender oder außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt eingeschränkt zur Verfügung Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können können in diesem die- sem Fall länger länger dauern.

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Samples: Vorvertragliche Informationen

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für für Internetdienstleistungen der FGW FSW bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf der genannten vertraglichen Grundlage für für die Produkte der FGW FSW lt. aktueller Produktpreisliste. FGW FSW ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97% liegt. FGW FSW macht darauf aufmerksam, dass sich die IP- Adresse mit jeder Unterbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbrochener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der Internet-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Verbindung jedoch sofort wieder herstellenwiederherstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlossen werden. Die Zugänglichkeit Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz von FGW FSW von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen von FGWFSW. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für für die Dauer des VertragsverhältnissesVertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN- Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür dafür verantwortlich, dass er für für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnlichesähnliches). Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können können nur mit Endgeräten Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte Endgeräte (auch bei Stand 01.12.2021 Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikationsnetz von FGW FSW ist nicht möglichmöglich. Die angebotenen Produkte / Pakete enthalten für für den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzugang mit der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste). Dieser gilt ausschließlich für für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. Der Internetzugang wird standardmäßig standardmäßig mit einer Übertragungs- geschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassenüberlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Informationen sind der Übersicht „Angaben zur TK-Transparenzverordnung“ zu entnehmen. FGW FSW behält sich auch aus technischen und qualitätssichernden Gründen die Versorgung der Kunden über ADSL vor. Bei ADSL kann ein maximaler Upload von 1 Mbit/s angeboten werden. Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht abschließenden Auflistung zu entnehmen: • Die  die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. LeitungslängeLeitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das  das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software • Die  die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die  die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte werden,  angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) FGW FSW wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragenübertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung Datenübertragung werden Telefonieleistungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragenübertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten gewährleisten zu könnenkönnen. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich bezüglich der Reduzierung von Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können können bei drohender vorübergehender vorübergehender oder außergewöhnlicher außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt eingeschränkt zur Verfügung Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können können in diesem Fall länger länger dauern.

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Samples: Leistungsbeschreibung

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für für Internetdienstleistungen der FGW von K-net bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen GeschäftsbedingungenAGBs, den weiteren Vertragsbestandteilen besonderen Bedingungen für Internetdienste und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf Die K-net vermittelt dem Kunden im Rahmen der genannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der FGW lt. aktueller Produktpreisliste. FGW ermöglicht technischen und betrieblichen Möglichkeiten den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97% liegt. FGW macht darauf aufmerksam, dass sich die IP- Adresse mit jeder Unterbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbrochener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der Internet-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlossen werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz zur Übermittlung von FGW von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen von FGWDaten. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser DienstleistungDienstleis-tung. K-net ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IPV4- Adressen, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97 % liegt. Die Adressvergabe erfolgt dynamisch, d.h. die jeweilige IP-Adresse kann bei jedem Verbindungsaufbau von K-net automatisch neu vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der K-net von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebe- nen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen der K-net. Verbindungsarten, Adressvergabe, CGN NGN Version 3.0 vom 01.07.2017 3 von 9 Dem Kunden kann statt einer öffentlich gerouteten IP Adresse auch eine Adresse aus dem reservierten Bereich 000.00.0.0/00 (RFC6598 CGN: Carrier Grade NAT) zugewiesen werden. Dies hat für den Kunden bei typischen Anwendungen keinen Einfluss auf die Leistung des Anschlusses. Sollte der Kunde nachweislich den Bedarf nach einer gerouteten dynamisch vergebenen IP Adresse haben, kann diese von K-net unentgeltlich bereit- gestellt werden. Die IP Adressvergabe erfolgt je nach den technischen Gegebenheiten über PPPoE oder DHCP. Bei PPPoE werden dem Glasfaseranschluss bis in Kunden Login-Name und Passwort im Rahmen der Registrierung vergeben, und dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Diese Daten sind vertraulich zu behandeln und gegen Missbrauch zu schützen. Bei der Adressvergabe via DHCP entfällt die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält Angabe eines Passwortes. Die Autorisierung erfolgt über eine geräteeigenen ID, typischerweise die MAC- Adresse oder die CWMP ID der Kunde einen Netzwerkabschluss für CPE. Stehen diese Daten im Zuge der Routerwahlfreihit der K-net nicht zur Verfügung erfolgt die Dauer des Vertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN- Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Authentisierung ausschließlich über PPPoE. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden aus gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür dafür verantwortlich, dass er für für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Anti- Spam oder ähnlichesähnliches). Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Bei Bedarf stellt die K-net die notwendigen Informa- tionen dem Kunden genutzt werdenzur Verfügung. Eine Stromversorgung der Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikationsnetz von FGW ist nicht möglich. Die angebotenen Produkte Folgende Tarife / Pakete enthalten für für den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzugang mit der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste)entsprechenden Bandbreite. Dieser gilt ausschließlich für für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. - Paket K 16M, 25M und 50M - Paket G 25M, 25M Komplett, 100M - Paket DSL 16M, 50M, 100M - Internetzugang Kupfer ADSL 6.000 und 16.000 - Internetzugang Kupfer VDSL 25.000 und 50.000 - K-net Internetzugang Glasfaser 25.000, 50.000 und 100.000 - VDSL Business 25.000, 50.000 und Internetanbindung Business 100.000 - VDSL IP Business 25.000, 50.000 und Internetanbindung Business 100.000 - K-net DSL Business 16000, 50000 und 100000 - K-net Fiber Business 50000, 100000 und 200000 - K-net SDSL 2.000 / 5.000 - K-net Internetzugang 10.000 etc. Der Internetzugang wird standardmäßig standardmäßig mit einer Übertragungs- geschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen maxi- malen Geschwindigkeit liegt, überlassenüberlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit Übertragungs- geschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Informationen Bandbreiten und Schnittstellen sind der Übersicht „Angaben zur TK-Transparenzverordnung“ zu entnehmen. FGW behält sich auch aus technischen und qualitätssichernden Gründen die Versorgung der Kunden über ADSL vor. Bei ADSL kann ein maximaler Upload von im Kapitel 8 Tabelle 1 Mbit/s angeboten werdenaufgelistet. Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit Übertragungs- geschwindigkeit ist im Übrigen abhängig abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht abschließenden Auflistung zu entnehmenzum Beispiel: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. Leitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software • Die - Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit Telekommunikationsnetzes im Backbone - Übertragungsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte Inhalteanbieters / angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) FGW wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in - Physikalische Eigenschaften des Internetanschlusses, z. B. Länge der Datenübertragung werden Telefonieleistungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragenLeitung, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich Material der Reduzierung von Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Leitung Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können können bei drohender vorübergehender vorübergehender oder außergewöhnlicher außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt eingeschränkt zur Verfügung Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können können in diesem Fall länger länger dauern.. Die Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes von mehreren breitbandigen Internetzugängen kann ebenfalls zu Störungen und Beeinträchtigungen führen. K-net wird jedwede Art von Internetdatenverkehr gleichberechtigt übertragen. Davon ausgeschlossen sind der über VoIP übertragene Sprachverkehr sowie evtl. zusätzlich gebuchte IPTV Produkte der K-net. Diese Spezialdienste werden von K-net im eigenen Netz priorisiert. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung behält sich K-net vor aus Gründen der Netzintegrität weitere Dienste zu priorisieren um wichtige Steuerfunktionen des Netzes weiter gewährleisten zu können. Die Nutzung der oben angegebenen Leistungen reduziert die für reine Internetdienste beim Kunden zur Verfügung stehende Bandbreite, so dass es zu Einschränkungen im Datendurchsatz kommen kann. Durch die Nutzung von VoIP Telefonie reduziert sich die nutzbare Datenrate um 100 kbit/s pro geführten Gespräch. Durch die Nutzung der IPTV Dienste reduziert sich die nutzbare Datenrate um ca. 6 Mbit/s für SD Programme und zwischen 10 und 20 Mbit (typ. 16 Mbit) für HD Programme

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Samples: Leistungsbeschreibung Sprach Und Internet Dienstleistungen

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für für Internetdienstleistungen der FGW bestimmt NHC be- stimmt sich nach dem AuftragsformularAuftragsformular bzw. der Online-Buchungs- strecke, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen Ver- tragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf Die NHC vermittelt dem Kunden im Rahmen der genannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der FGW lttechnischen und betrieblichen Möglichkeiten den Zugang zum Internet zur Übermitt- lung von Daten. aktueller Produktpreisliste. FGW NHC ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter verschiedener Op- tionen der IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs iAdressvergabe. Im Jahresdurchschnitt bei 97% liegtStandard wird dem Kunden eine dynamische IPv4 Adresse zugeteilt. FGW macht darauf aufmerksam, dass sich die IP- Adresse mit jeder Unterbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbrochener Nutzung aus technischen Gründen Optional kann dem Kunden zu- sätzlich ein Abbruch der Internetdynamisches IPv6-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlossen Netz (Dual Stack /56) bereitgestellt werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz von FGW von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen von FGW. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere ins- besondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung Unterstüt- zung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Die NHC ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97,50 % liegt. Bei einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbindungsaufbau der NHC auto- matisch eine neue Adresse vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der NHC von Dritten bereitgestell- ter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen der NHC. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für für die Dauer des VertragsverhältnissesVertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive pas- sive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes gebrauchGebrauch. In diesem Fall bildet die LAN- Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür dafür verantwortlich, dass er für für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen Sicherheits- maßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Anti- Spam oder ähnlichesähnliches). Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen Ver- bindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können können nur mit Endgeräten Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte Endgeräte (auch bei Stromausfall Strom- ausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikationsnetz von FGW der NHC ist nicht möglichmöglich. Die angebotenen Folgende Produkte / Pakete enthalten für für den Kunden einen volumen- volu- men- und zeitlich unbegrenzten Internetzugang mit der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste)entspre- chenden Bandbreite. Dieser gilt ausschließlich für für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. • NHC Business Complete 100 Glasfaser • NHC Business Complete 250 Glasfaser • NHC Business Complete 500 Glasfaser • XXX Xxxxxxxx Xxxxxxxx 0000 Glasfaser Der Internetzugang wird standardmäßig standardmäßig mit einer Übertragungs- geschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassenüberlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit Über- tragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Informationen sind der Übersicht „Angaben zur TK-Transparenzverordnung“ zu entnehmen. FGW behält sich auch aus technischen und qualitätssichernden Gründen die Versorgung der Kunden über ADSL vor. Bei ADSL kann ein maximaler Upload von 1 NHC Business Complete 100 Glasfaser 100/80/50 Mbit/s angeboten werden. 40/32/10 Mbit/s NHC Business Complete 250 Glasfaser 250/200/175 Mbit/s 40/32/20 Mbit/s NHC Business Complete 500 Glasfaser 500/425/350 Mbit/s 175/148,75/122,5 Mbit/s XXX Xxxxxxxx Xxxxxxxx 0000 Glasfaser 1000/850/700 Mbit/s 250/212,5/175 Mbit/s NHC Business Internet 100 Glasfaser 100/80/50 Mbit/s 40/32/10 Mbit/s NHC Business Internet 250 Glasfaser 250/200/175 Mbit/s 40/32/20 Mbit/s NHC Business Internet 500 Glasfaser 500/425/350 Mbit/s 175/148,75/122,5 Mbit/s NHC Business Internet 1000 Glasfaser 1000/850/700 Mbit/s 250/212,5/175 Mbit/s Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit Übertragungsge- schwindigkeit ist im Übrigen abhängig abhängig von mehreren EinflussfaktorenEinflussfakto- ren. Diese sind u.a. der folgenden nicht abschließenden Auflistung zu entnehmenzum Beispiel: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. LeitungslängeLeitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Verteiler/ Muffen), ) • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, Backbones • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- AnbietersInhalte-Anbie- ters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) FGW Die Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes von mehreren breit- bandigen Internetzugängen kann ebenfalls zu Störungen und Beein- trächtigungen führen. Die NHC wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragenüber- tragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung Datenübertragung werden Telefonieleistungen und weitere Leistungen in der Regel bevorzugt übertragenübertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten gewährleisten zu könnenkönnen. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Bei der Nutzung von TelefonieleistungenTelefonieleistungen kann sich die Internetleistung unter Umständen geringfügig reduzieren. Entsprechendes gilt bezüglich bezüglich der Reduzierung Reduzie- rung von Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können können bei drohender vorübergehender vorü- bergehender oder außergewöhnlicher außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes Telekommu- nikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 Abs. 3 der NetzneutralitätsNetzneutrali- täts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt eingeschränkt zur Verfügung Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können können in diesem Fall länger länger dauern.

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Samples: Telecommunications

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen der FGW net services bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf Die net services vermittelt dem Kunden im Rahmen der genannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der FGW lttechnischen und be- trieblichen Möglichkeiten den Zugang zum Internet zur Übermittlung von Da- ten. aktueller Produktpreisliste. FGW Die net services ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter IPeiner öffentlichen dynamischen IPv6-Adresse sowie einer privaten dynamischen IPv4-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs auf eine öffentliche dynamische IPv4-Adresse umgeschrie- ben wird (CGN, Carrier Grade Network Address Translation). Die Erreichbarkeit von Geräten und Anwendungen im Jahresdurchschnitt bei 97% liegtlokalen Netz (LAN) des Kunden über das Internet (z.B. Zugriff auf SmartHome-Geräte wie Kameras oder Türklingeln, PC-Fernwartung, VPN) ist prinzipiell nur über IPv6 uneinge- schränkt möglich. FGW macht darauf aufmerksamnet services verweist diesbezüglich auf die Hersteller, dass sich die IP- Adresse mit jeder Unterbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert von ihnen angebotenen Geräte und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbrochener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der InternetAnwendungen IPv6-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlossen werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz von FGW von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht fähig zu den Leistungen von FGWmachen. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/TCP/ IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Die net services ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahres- durchschnitt bei 97,5% liegt. Bei einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbindungsaufbau der net services automatisch eine neue Adresse vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der net services von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikations- einrichtungen nicht zu den Leistungen der net services. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des VertragsverhältnissesVertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden abweichen- den Netzabschlusspunktes gebrauchGebrauch. In diesem Fall bildet die LAN- Schnittstelle LAN-Schnitt- stelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattetge- stattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er für seinen Internetzugang Inter- netzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (VirenschutzprogrammeVirenschutz- programme, Firewall, Anti-Spam oder ähnlichesähnliches). Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können können nur mit Endgeräten Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikationsnetz von FGW Telekommunikati- onsnetz der net services ist nicht möglich. Die angebotenen Produkte / Pakete enthalten für Für den Kunden einen volumen- von der net services bereitgestellten Internetzugang sind aus- schließlich Internet-Router mit aktueller Firmware und zeitlich unbegrenzten Internetzugang einer aktuellen Version der jeweiligen Schnittstelle geeignet. Internet-Router mit der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste). Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertragungs- geschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch älterer Firmware oder älteren Schnittstellenversionen werden eventuell nicht zugesagt. Weitere Informationen sind der Übersicht „Angaben zur TK-Transparenzverordnung“ zu entnehmen. FGW behält sich auch aus technischen und qualitätssichernden Gründen die Versorgung der Kunden über ADSL vor. Bei ADSL kann ein maximaler Upload von 1 Mbit/s angeboten werden. Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig von mehreren EinflussfaktorenTelekommunikationsnetz der net services erkannt und können folglich keine Verbindung zum Internet herstellen. Diese sind u.a. der folgenden nicht abschließenden Auflistung zu entnehmen: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. Leitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und Auch kann dies negativen Einfluss auf die darin eingesetzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) FGW wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung werden Telefonieleistungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vorübergehender oder außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können in diesem Fall länger dauernÜbertragungsgeschwindigkeit haben.

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Samples: Internet and Telecommunication Services Agreement

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für für Internetdienstleistungen der FGW SmartService bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf der genannten vertraglichen Grundlage für für die Produkte der FGW SmartService lt. aktueller Produktpreisliste. FGW SmartService ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97% liegt. FGW SmartService macht darauf aufmerksam, dass sich die IP- IP-Adresse mit jeder Unterbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbrochener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der Internet-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlossen werden. Die Zugänglichkeit Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz von FGW SmartService von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen von FGWSmartService. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für für die Dauer des VertragsverhältnissesVertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN- Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür dafür verantwortlich, dass er für für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnlichesähnliches). Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können können nur mit Endgeräten Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikationsnetz von FGW SmartService ist nicht möglichmöglich. Die angebotenen Produkte / Pakete enthalten für für den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzugang mit der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste). Dieser gilt ausschließlich für für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. Der Internetzugang wird standardmäßig standardmäßig mit einer Übertragungs- geschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassenüberlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Informationen sind der Übersicht „Angaben zur TK-Transparenzverordnung“ zu entnehmen. FGW SmartService behält sich auch aus technischen und qualitätssichernden Gründen die Versorgung der Kunden über ADSL vor. Bei ADSL kann ein maximaler Upload von 1 Mbit/s angeboten werden. Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht abschließenden Auflistung zu entnehmen: Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. LeitungslängeLeitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software Die Netzauslastung des Internet-Backbones, Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden Angeschlossene Endgeräte Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) FGW SmartService wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragenübertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung Datenübertragung werden Telefonieleistungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragenübertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten gewährleisten zu könnenkönnen. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich bezüglich der Reduzierung von Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können können bei drohender vorübergehender vorübergehender oder außergewöhnlicher außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt eingeschränkt zur Verfügung Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können können in diesem Fall länger länger dauern.

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Samples: Leistungsbeschreibung Für Telefoniedienstleistungen

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen der FGW Gesellschaft bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf der genannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der FGW lt. aktueller Produktpreisliste. FGW ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97% liegt. FGW macht darauf aufmerksam, dass sich die IP- Adresse mit jeder Unterbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbrochener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der Internet-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlossen werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz von FGW von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen von FGW. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Die Gesellschaft ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97% liegt. Bei einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbindungsaufbau der Gesellschaft automatisch eine neue Adresse vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der Gesellschaft von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen der Gesellschaft. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes gebrauchGebrauch. In diesem Fall bildet die LAN- Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnliches). Bei Bedarf stellt die Gesellschaft die notwendigen Informationen dem Kunden zur Verfügung. Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikationsnetz von FGW der Gesellschaft ist nicht möglich. Die angebotenen Folgende Produkte / Pakete enthalten für den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzugang mit der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste)entsprechenden Bandbreite. Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. • GGEW Economy Glas • GGEW Economy DSL Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertragungs- geschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Informationen sind der Übersicht „Angaben zur TK-Transparenzverordnung“ zu entnehmen. FGW behält sich auch aus technischen und qualitätssichernden Gründen die Versorgung der Kunden über ADSL vor. Bei ADSL kann ein maximaler Upload von 1 Produkt Datenoption Downstream in Mbit/s angeboten werdenmin./norm./max. Upstream in Mbit/s min./norm./max. GGEWEconomy Glas Glas 200 150 / 200 / 200 37,5 / 50 / 50 GGEWEconomy Glas Glas 200+Kombi 225 / 300 / 300 37,5 / 50 / 50 GGEWEconomy Glas Glas 500 375 / 500 / 500 112 / 150 / 150 GGEWEconomy Glas Glas 500+Kombi 450 / 600 / 600 112 / 150 / 150 GGEWEconomy Glas Glas 1.000 750 / 975 / 975 225 / 300 / 300 GGEWEconomy Glas Glas 1.000+Kombi 750 / 975 / 975 225 / 300 / 300 GGEWEconomy DSL DSL 16 12,5 / 16 / 16 1,5 / 2,5 / 2,5 GGEW DSL 50Standard 27,9 / 47 / 50 2,7/ 9,4 / 10 Economy DSL Auf Kundenwunsch* 16,7 /23,5/ 25 1,6 / 4,7 /5 GGEWEconomy DSL DSL 100 75 / 100 / 100 30 / 40 / 40 Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht abschließenden Auflistung zu entnehmenzum Beispiel: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. Leitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) FGW wird jedwede Art • W-LAN-Funkinfrastruktur Die Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung werden Telefonieleistungen mehreren breitbandigen Internetzugängen kann ebenfalls zu Störungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internetleistungen bei weiteren LeistungenBeeinträchtigungen führen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vorübergehender oder außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können in diesem Fall länger dauern.

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Samples: Telecommunications

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen der FGW net services bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf Die net services vermittelt dem Kunden im Rahmen der genannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der FGW lttechnischen und be- trieblichen Möglichkeiten den Zugang zum Internet zur Übermittlung von Da- ten. aktueller Produktpreisliste. FGW net services ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter IPeiner öffentlichen dynamischen IPv6-Adresse sowie einer privaten dynamischen IPv4-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs auf eine öffentliche dynamische IPv4-Adresse umgeschrie- ben wird (CGN, Carrier Grade Network Address Translation). Die Erreichbarkeit von Geräten und Anwendungen im Jahresdurchschnitt bei 97% liegtlokalen Netz (LAN) des Kunden über das Internet (z.B. Zugriff auf SmartHome-Geräte wie Kameras oder Türklingeln, PC-Fernwartung, VPN) ist prinzipiell nur über IPv6 uneinge- schränkt möglich. FGW macht darauf aufmerksamnet services verweist diesbezüglich auf die Hersteller, dass sich die IP- Adresse mit jeder Unterbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert von ihnen angebotenen Geräte und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbrochener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der InternetAnwendungen IPv6-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlossen werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz von FGW von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht fähig zu den Leistungen von FGWmachen. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/TCP/ IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Die net services ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahres- durchschnitt bei 97,5% liegt. Bei einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbindungsaufbau der net services automatisch eine neue Adresse vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der net services von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikations- einrichtungen nicht zu den Leistungen der net services. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des VertragsverhältnissesVertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden abweichen- den Netzabschlusspunktes gebrauchGebrauch. In diesem Fall bildet die LAN- Schnittstelle LAN-Schnitt- stelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattetge- stattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er für seinen Internetzugang Inter- netzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (VirenschutzprogrammeVirenschutz- programme, Firewall, Anti-Spam oder ähnlichesähnliches). Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können können nur mit Endgeräten Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikationsnetz von FGW Telekommunikati- onsnetz der net services ist nicht möglich. Die angebotenen Produkte / Pakete enthalten für Für den Kunden einen volumen- von der net services bereitgestellten Internetzugang sind aus- schließlich Internet-Router mit aktueller Firmware und zeitlich unbegrenzten Internetzugang einer aktuellen Version der jeweiligen Schnittstelle geeignet. Internet-Router mit älterer Firmware oder älteren Schnittstellenversionen werden eventuell nicht im Telekommunikationsnetz der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste)net services erkannt und können folglich keine Verbindung zum Internet herstellen. Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten AnschlussAuch kann dies negativen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindigkeit haben. Der Internetzugang wird standardmäßig standardmäßig mit einer Übertragungs- geschwindigkeitÜbertragungsgeschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit Übertragungs- geschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagtzuge- sagt. Weitere Informationen sind Produkt Datenoption Downstream min./norm./max. Upstream min./norm./max. Internet-Flat 100 Glasfaser 80 / 90 / 100 40 / 45 / 50 Internet-Flat 200 Glasfaser 160 / 180 / 200 80 / 90 / 100 Internet-Flat 500 Glasfaser 400 / 450 / 500 200 / 225 / 250 Internet-Flat 1000 Glasfaser 800 / 900 / 1000 400 / 450 / 500 Hinweis: Die angegebene normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungsge- schwindigkeit steht dem jeweiligen Kunden des jeweiligen Versorgungsgebie- tes zur Verfügung. Die angegebene Maximalgeschwindigkeit im Down- und Upload entspricht der Übersicht „Angaben zur TK-Transparenzverordnung“ zu entnehmen. FGW behält sich auch aus technischen und qualitätssichernden Gründen die Versorgung der Kunden über ADSL vor. Bei ADSL kann ein maximaler Upload von 1 Mbit/s angeboten werdenjeweils beworbenen Geschwindigkeit. Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit Übertragungsgeschwindig- keit ist im Übrigen abhängig abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht abschließenden Auflistung zu entnehmenzum Beispiel: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. LeitungslängeLeitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Inhalte-Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) FGW Die Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes von mehreren breitbandi- gen Internetzugängen kann ebenfalls zu Störungen und Beeinträchtigungen führen. Die net services wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung werden wer- den Telefonieleistungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten gewährleisten zu können. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vorübergehender vor übergehender oder außergewöhnlicher außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes Telekommunikati- onsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 Abs. 3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt eingeschränkt zur Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können können in diesem Fall länger länger dauern.

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Samples: Internet and Telecommunication Services Agreement

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für für Internetdienstleistungen der FGW Gesellschaft bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf Die Gesellschaft vermittelt dem Kunden im Rahmen der genannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der FGW lttechnischen und betrieblichen Möglichkeiten den Zugang zum Internet zur Übermittlung von Daten. aktueller Produktpreisliste. FGW Die Gesellschaft ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter verschiedener Optionen der IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs Adressvergabe. Im Standard wird dem Kunden eine dynamische IPv4 Adresse zugeteilt. Die IPv4-Konnektivität wird über ein NAT-Gateway realisiert. Auf Kundenwunsch wird dem Kunden eine öffentliche dynamische IP-Adresse zugeteilt. Die Erreichbarkeit von Ressourcen und Anwendungen im Jahresdurchschnitt lokalen Netz (LAN) des Kunden über das Internet (z.B. Zugriff auf eine IP-Kamera, PC- Fernwartung, VPN) ist nur bei 97% liegt. FGW macht darauf aufmerksam, dass sich die IP- Adresse mit jeder Unterbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbrochener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der Internet-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlossen werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz von FGW von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen von FGWeiner öffentlichen IPv4 uneingeschränkt möglich. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Die Gesellschaft ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97% liegt. Bei einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbindungsaufbau der Gesellschaft automatisch eine neue Adresse vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der Gesellschaft von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen der Gesellschaft. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für für die Dauer des VertragsverhältnissesVertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes gebrauchGebrauch. In diesem Fall bildet die LAN- Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür dafür verantwortlich, dass er für für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnlichesähnliches). Bei Bedarf stellt die Gesellschaft die notwendigen Informationen dem Kunden zur Verfügung. Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können können nur mit Endgeräten Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikationsnetz von FGW der Gesellschaft ist nicht möglichmöglich. Die angebotenen Für den von der Gesellschaft bereitgestellten Internetzugang sind ausschließlich Internet-Router mit aktueller Firmware und einer aktuellen Version der jeweiligen Schnittstelle geeignet. Internet-Router mit älterer Firmware oder älteren Schnittstellenversionen werden eventuell nicht im Telekommunikationsnetz der Gesellschaft erkannt und können folglich keine Verbindung zum Internet herstellen. Auch kann dies negativen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindigkeit haben. Folgende Produkte / Pakete enthalten für für den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzugang mit der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste)entsprechenden Bandbreite. Dieser gilt ausschließlich für für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. • Phone & Surf 8 (nur auf Anfrage) • Phone & Surf 16 • Phone & Surf 30 (nur auf Anfrage) • Phone & Surf 50 • Phone & Surf 70 • Phone & Surf 100 • Phone & Surf 175 • Phone & Surf 250 Der Internetzugang wird standardmäßig standardmäßig mit einer Übertragungs- geschwindigkeitÜbertragungsgeschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassenüberlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Informationen sind der Übersicht „Angaben zur TK-Transparenzverordnung“ zu entnehmenProdukt Daten- option Downstream min./norm. FGW behält sich auch aus technischen und qualitätssichernden Gründen die Versorgung der Kunden über ADSL vor/max. Bei ADSL kann ein maximaler Upload von Upstream min./norm./max. Phone & Surf 8 Flat 4 / 6,4 / 8 Mbit/s 0,4 / 0,6 / 0,7 Mbit/s Phone & Surf 16 Flat 6 / 12,8 / 16 Mbit/s 0,5 / 0,8 / 1 Mbit/s angeboten werdenPhone & Surf 30 Flat 16 / 24 / 30 Mbit/s 1,6 / 2 / 2,5 Mbit/s Phone & Surf 50 Flat 25 / 45 / 50 Mbit/s 2,4 / 8 / 10 Mbit/s Phone & Surf 70 Flat 50 / 63 / 70 Mbit/s 15 / 18 / 20 Mbit/s Phone & Surf 100 Flat 50 / 80 / 100 Mbit/s 20 / 30 / 40 Mbit/s Phone & Surf 175 Flat 87 / 140 / 175 Mbit/s 20 / 30 / 40 Mbit/s Phone & Surf 250 Flat 125 / 225 / 250 Mbit/s 20 / 30 / 40 Mbit/s Die angegebene normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit steht dem jeweiligen Kunden des jeweiligen Ausbaugebietes zur Verfügung. Die angegebene Maximalgeschwindigkeit im Down- und Upload entspricht der jeweils beworbenen Geschwindigkeit. Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht abschließenden Auflistung zu entnehmenzum Beispiel: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum zum/ beim Kunden (z.B. LeitungslängeLeitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LANLAN / WLAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) FGW • etc. Die Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes von mehreren breitbandigen Internetzugängen kann ebenfalls zu Störungen und Beeinträchtigungen führen. DATEL wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragenübertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung Datenübertragung werden Telefonieleistungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragenübertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten gewährleisten zu können. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internetleistungen bei weiteren Leistungenkönnen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können können bei drohender vorübergehender vorübergehender oder außergewöhnlicher außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt eingeschränkt zur Verfügung Verfügung stehen, z. B. Streaming-Streaming- Dienste. Downloads und Uploads können können in diesem Fall länger länger dauern.

Appears in 1 contract

Samples: Phone & Surf 30 Service Agreement

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für für Internetdienstleistungen der FGW von AIG bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf der genannten vertraglichen Grundlage für für die Produkte der FGW von AIG lt. aktueller Produktpreisliste. FGW AIG ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise fall- weise zugeteilter IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit Verfügbarkeit des Internetzugangs Internetzu- gangs im Jahresdurchschnitt bei 9797,5% liegt. FGW AIG macht darauf aufmerksam, dass sich die IP- IP-Adresse mit jeder Unterbrechung des Zugangs oder der Verbindung Verbin- dung ändert und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbrochener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der Internet-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Verbindung Internetverbindung jedoch sofort wieder herstellenwiederherstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge Internetzugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestelltbe- reitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlossen werden. Die Zugänglichkeit Der Zugang einzelner im Internet oder im Netz von FGW AIG von Dritten bereitgestellter bereitgestell- ter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen von FGWAIG. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- ProtokollProto- koll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil Be- standteil dieser Dienstleistung. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden ab- weichenden Netzabschlusspunktes gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN- Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnliches). Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung Stromver- sorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikationsnetz von FGW AIG ist nicht möglich. Die angebotenen Produkte / Pakete enthalten für den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzugang mit der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle ak- tuelle Preisliste). Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten be- auftragten Anschluss. Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertragungs- Übertragungs-geschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore Band- breitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Informationen sind der Übersicht „Angaben zur TK-Transparenzverordnung“ zu entnehmen. FGW AIG behält sich auch aus technischen und qualitätssichernden Gründen die Versorgung Ver- sorgung der Kunden über ADSL vor. Bei ADSL kann ein maximaler Upload von 1 Mbit/s angeboten werden. Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden fol- genden nicht abschließenden Auflistung zu entnehmen: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. LeitungslängeLei- tungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Inhalte-Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) FGW AIG wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden auftre- tenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung werden Telefonieleistungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung Übertra- gung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Aufgrund redundanter Anbindungen Anbin- dungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von TelefonieleistungenTelefo- nieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internetleistungen Internetleistun- gen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vorübergehender oder außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können in diesem Fall länger dauerndau- ern.

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Samples: Auftrag

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für für Internetdienstleistungen der FGW des Stadtwerks bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung Leistungsbe- schreibung gilt auf der genannten vertraglichen Grundlage für für die Produkte der FGW lt. aktueller Produktpreisliste. FGW Das Stadtwerk vermittelt dem Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten den Zugang zum Internet zur Übermittlung von Daten. Das Stadtwerk ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit Verfügbarkeit des Internetzugangs Internet- zugangs im Jahresdurchschnitt bei 9798,5% liegt. FGW Das Stadtwerk macht darauf aufmerksamauf- merksam, dass sich die IP- IP-Adresse mit jeder Unterbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbrochener ununterbro- chener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der Internet-Verbindung erfolgterfolgen kann. Der Kunde kann die Internet- Verbindung Internetverbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlossen werdenwiederherstel- len. Die Zugänglichkeit Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz von FGW des Stadtwerk von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen von FGWLeistun- gen des Stadtwerk. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des VertragsverhältnissesNetzwerkabschluss. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN- Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür dafür verantwortlich, dass er für für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnlichesähnliches). Internet- Internet einschließlich TelefoniedienstleistungenTelefonie, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können können nur mit Endgeräten Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikationsnetz von FGW des Stadtwerk ist nicht möglichmöglich. Die angebotenen Produkte / Pakete enthalten für für den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzugang mit der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste)Bandbreite. Dieser gilt ausschließlich für für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. Der Internetzugang wird standardmäßig standardmäßig mit einer Übertragungs- geschwindigkeitÜbertragungsgeschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassenüber- lassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore Bandbreitenkor- ridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Informationen sind der Übersicht „Angaben Anga- ben zur TK-Transparenzverordnung“ zu entnehmen. FGW behält sich auch aus technischen und qualitätssichernden Gründen die Versorgung der Kunden über ADSL vor. Bei ADSL kann ein maximaler Upload von 1 Mbit/s angeboten werden. Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht abschließenden Auflistung zu entnehmen: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. Leitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Inhalte-Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) FGW Das Stadtwerk wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragenübertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung Datenübertragung werden Telefonieleistungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragenübertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung Über- tragung dieser Leistungen gewährleisten gewährleisten zu könnenkönnen. Aufgrund redundanter Anbindungen Anbin- dungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internetleistungen bei weiteren LeistungenTelefo- nieleistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können können bei drohender vorübergehender vorübergehender oder außergewöhnlicher außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt eingeschränkt zur Verfügung Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können können in diesem Fall länger länger dauern.

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Samples: Auftrag Für Die Lieferung Des Produktes

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für für Internetdienstleistungen der FGW Gesellschaft bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf der genannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der FGW lt. aktueller Produktpreisliste. FGW Die Gesellschaft ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter verschiedener Optionen der IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs iAdressvergabe. Im Jahresdurchschnitt bei 97% liegt. FGW macht darauf aufmerksam, dass sich die IP- Standard wird dem Kunden eine dynamische öffentliche IPv4 Adresse mit jeder Unterbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbrochener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der Internet-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlossen werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz von FGW von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen von FGWzugeteilt. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Die Gesellschaft ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP- Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 98% liegt. Bei dem Glasfaseranschluss bis in einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbindungsaufbau der Gesellschaft automatisch eine neue Adresse vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der Gesellschaft von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält Funktionsfähigkeit der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN- Schnittstelle den NetzabschlusspunktGesellschaft. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür dafür verantwortlich, dass er für für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnlichesähnliches). Bei Bedarf stellt die Gesellschaft die notwendigen Informationen dem Kunden zur Verfügung. Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können können nur mit Endgeräten Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikationsnetz von FGW der Gesellschaft ist nicht möglichmöglich. Die angebotenen Folgende Produkte / Pakete enthalten für für den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzugang mit der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste)entsprechenden Bandbreite. Dieser gilt ausschließlich für für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. Der Internetzugang wird standardmäßig standardmäßig mit einer Übertragungs- Übertragungs-geschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassenüberlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Informationen sind der Übersicht „Angaben zur TK-Transparenzverordnung“ zu entnehmen. FGW behält sich auch aus technischen und qualitätssichernden Gründen die Versorgung der Kunden über ADSL vor. Bei ADSL kann ein maximaler Upload von 1 Mbit/s angeboten werden. Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht abschließenden Auflistung zu entnehmen: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. Leitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) FGW wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung werden Telefonieleistungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vorübergehender oder außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können können in diesem Fall länger länger dauern.

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Samples: Leistungsbeschreibung Für Telefoniedienstleistungen

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für für Internetdienstleistungen der FGW Gesellschaft bestimmt sich nach dem AuftragsformularAuftragsformu- lar, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren wei- teren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf Die Gesellschaft vermittelt dem Kunden im Rah- men der genannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der FGW lttechnischen und betrieblichen Möglich- keiten den Zugang zum Internet zur Übermittlung von Daten. aktueller Produktpreisliste. FGW Die Gesellschaft ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter verschiedener Optionen der IP-Adressvergabe. Im Standard wird dem Kunden eine dynamische IPv6 Adresse zugeteilt, sowie eine dynamische, für die Ge- sellschaft private IPv4 Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs . Die IPv4-Konnektivität wird über ein NAT-Gateway realisiert. Die Erreichbarkeit von Ressourcen und Anwendungen im Jahresdurchschnitt lokalen Netz (LAN) des Kunden über das Internet (z.B. Zugriff auf eine IP-Kamera, PC-Fernwartung, VPN) ist bei 97% liegtIPv6 prinzipiell nur über IPv6 uneingeschränkt möglich; die Erreichbarkeit von Geräten und Anwendungen, die IPv6 nicht unterstützen, kann ggf. FGW macht darauf aufmerksam, dass sich die IP- Adresse mit jeder Unterbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbrochener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der Internet-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlossen werdeneingeschränkt sein. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz von FGW von Dritten bereitgestellter Dienste Gesellschaft verweist diesbezüglich auf die Hersteller, ihre Geräte und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht Anwendungen IPv6-fähig zu den Leistungen von FGWmachen. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- ProtokollPro- tokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Die Gesellschaft ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP-Adresse, wobei die mittlere Ver- fügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 98,5% liegt. Bei einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbindungsaufbau der Gesellschaft automatisch eine neue Adresse vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der Gesellschaft von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen der Gesellschaft. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für Netzwerkab- schluss für die Dauer des VertragsverhältnissesVertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive NetzabschlusspunktNetzab- schlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes gebrauchGebrauch. In diesem Fall bildet die LAN- LAN-Schnittstelle den NetzabschlusspunktNetzab- schlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss An- schluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür dafür verantwortlich, dass er für für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (VirenschutzprogrammeVi- renschutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnlichesähnli- ches). Bei Bedarf stellt die Gesellschaft die notwendi- gen Informationen dem Kunden zur Verfügung. Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive in- klusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können können nur mit Endgeräten Endgeräten mit eigener Stromversorgung Stromver- sorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung Stromver- sorgung der Endgeräte Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikationsnetz von FGW der Gesell- schaft ist nicht möglichmöglich. Die angebotenen Produkte / Pakete enthalten für Hinweis: Für den Kunden einen volumen- von der Gesellschaft bereitgestell- ten Internetzugang sind ausschließlich Internet- Router mit aktueller Firmware und zeitlich unbegrenzten Internetzugang einer aktuel- len Version der jeweiligen Schnittstelle geeignet. Internet-Router mit älterer Firmware oder älteren Schnittstellenversionen werden eventuell nicht im Telekommunikationsnetz der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste)Gesellschaft erkannt und können folglich keine Verbindung zum Internet herstellen. Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten AnschlussAuch kann dies negativen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindigkeit haben. Der Internetzugang wird standardmäßig standardmäßig mit einer Übertragungs- Übertragungs-geschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen an- gegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassenüberlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit Übertragungsge- schwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Informationen Die jeweiligen zur Verfügung stehenden Bandbreiten sind der Übersicht „Angaben zur TK-Transparenzverordnung“ den entsprechenden Produktinformationsblättern zu entnehmen. FGW behält sich auch aus technischen Hinweis: Die angegebene normalerweise zur Verfü- gung stehende Übertragungsgeschwindigkeit steht dem jeweiligen Kunden des jeweiligen Ausbauge- bietes zur Verfügung. Die angegebene Maximalge- schwindigkeit im Down- und qualitätssichernden Gründen die Versorgung Upload entspricht der Kunden über ADSL vor. Bei ADSL kann ein maximaler Upload von 1 Mbit/s angeboten werdenjeweils beworbenen Geschwindigkeit. Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht abschließenden Auflistung zu entnehmenzum Beispiel: Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung An- schlussleitung zum Kunden (z.B. LeitungslängeLeitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • ) Das Netzwerk des Kunden (LAN/WLAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Backbones Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Inhalte-Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden Angeschlossene Endgeräte Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) FGW Die Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes von mehreren breitbandigen Internetzugängen kann eben- falls zu Störungen und Beeinträchtigungen führen. Die Gesellschaft wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragenübertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen Ver- kehrsspitzen in der Datenübertragung Datenübertragung werden Telefonieleistungen Tele- fonieleistungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragenübertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten gewährleisten zu könnenkönnen. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von TelefonieleistungenTelefonieleis- tungen. Entsprechendes gilt bezüglich bezüglich der Reduzierung von Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können können bei drohender vorübergehender vorübergehender oder außergewöhnlicher außergewöhn- licher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Netzneutralitäts- Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt eingeschränkt zur Verfügung Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können können in diesem Fall länger länger dauern.

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Samples: Leistungsbeschreibung

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für für Internetdienstleistungen der FGW Gesellschaft bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf Die Gesellschaft vermittelt dem Kunden im Rahmen der genannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der FGW lttechnischen und betrieblichen Möglichkeiten den Zugang zum Internet zur Übermittlung von Daten. aktueller Produktpreisliste. FGW Die Gesellschaft ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter verschiedener Optionen der IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs Adressvergabe. Im Standard wird dem Kunden eine dynamische IPv4 Adresse zugeteilt. Die IPv4-Konnektivität wird über ein NAT-Gateway realisiert. Auf Kundenwunsch wird dem Kunden eine öffentliche dynamische IP-Adresse zugeteilt. Die Erreichbarkeit von Ressourcen und Anwendungen im Jahresdurchschnitt lokalen Netz (LAN) des Kunden über das Internet (z.B. Zugriff auf eine IP-Kamera, PC- Fernwartung, VPN) ist nur bei 97% liegt. FGW macht darauf aufmerksam, dass sich die IP- Adresse mit jeder Unterbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbrochener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der Internet-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlossen werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz von FGW von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen von FGWeiner öffentlichen IPv4 uneingeschränkt möglich. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Die Gesellschaft ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97% liegt. Bei einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbindungsaufbau der Gesellschaft automatisch eine neue Adresse vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der Gesellschaft von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen der Gesellschaft. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für für die Dauer des VertragsverhältnissesVertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes gebrauchGebrauch. In diesem Fall bildet die LAN- Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür dafür verantwortlich, dass er für für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnlichesähnliches). Bei Bedarf stellt die Gesellschaft die notwendigen Informationen dem Kunden zur Verfügung. Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können können nur mit Endgeräten Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikationsnetz von FGW der Gesellschaft ist nicht möglichmöglich. Die angebotenen Für den von der Gesellschaft bereitgestellten Internetzugang sind ausschließlich Internet-Router mit aktueller Firmware und einer aktuellen Version der jeweiligen Schnittstelle geeignet. Internet-Router mit älterer Firmware oder älteren Schnittstellenversionen werden eventuell nicht im Telekommunikationsnetz der Gesellschaft erkannt und können folglich keine Verbindung zum Internet herstellen. Auch kann dies negativen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindigkeit haben. Folgende Produkte / Pakete enthalten für für den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzugang mit der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste)entsprechenden Bandbreite. Dieser gilt ausschließlich für für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. • Phone & Surf Fibre 100 • Phone & Surf Fibre 300 • Phone & Surf Fibre 500 Der Internetzugang wird standardmäßig standardmäßig mit einer Übertragungs- geschwindigkeitÜbertragungsgeschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassenüberlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Informationen sind der Übersicht „Angaben zur TKProdukt Daten-Transparenzverordnung“ zu entnehmenoption Downstream min./norm. FGW behält sich auch aus technischen und qualitätssichernden Gründen die Versorgung der Kunden über ADSL vor/max. Bei ADSL kann ein maximaler Upload von 1 Upstream min./norm. /max. Phone & Surf Fibre 100 Flat 80 / 90 / 100 Mbit/s angeboten werden20 / 30 / 40 Mbit/s Phone & Surf Fibre 300 Flat 90 / 270 / 300 Mbit/s 20 / 30 / 40 Mbit/s Phone & Surf Fibre 500 Flat 90 / 450 / 500 Mbit/s 20 / 30 / 40 Mbit/s Die angegebene normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit steht dem jeweiligen Kunden des jeweiligen Ausbaugebietes zur Verfügung. Die angegebene Maximalgeschwindigkeit im Down- und Upload entspricht der jeweils beworbenen Geschwindigkeit. Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht abschließenden Auflistung zu entnehmenzum Beispiel: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum zum/ beim Kunden (z.B. LeitungslängeLeitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LANLAN / WLAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) FGW • etc. Die Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes von mehreren breitbandigen Internetzugängen kann ebenfalls zu Störungen und Beeinträchtigungen führen. DATEL wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragenübertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung Datenübertragung werden Telefonieleistungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragenübertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten gewährleisten zu können. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internetleistungen bei weiteren Leistungenkönnen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können können bei drohender vorübergehender vorübergehender oder außergewöhnlicher außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt eingeschränkt zur Verfügung Verfügung stehen, z. B. Streaming-Streaming- Dienste. Downloads und Uploads können können in diesem Fall länger länger dauern.

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Samples: Phone & Surf Fibre 500 Agreement

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen Die Telemark vermittelt dem Kunden im Rahmen der FGW bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen technischen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf der genannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der FGW lt. aktueller Produktpreisliste. FGW ermöglicht betrieblichen Möglichkeiten den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischerzur Übermittlung von Daten. Bei den symmetrischen Highspeed‐Internetprodukten wird dem Kunden standardmäßig ein /30 IPv4‐Netz zugeteilt. Die DNS‐Einträge für das IPv4‐Netz werden von Telemark generiert. Auf Kundenwunsch kann eine Anpassung dieser Einträge vorgenommen werden, d.hwelches nach Aufwand abgerechnet wird. fallweise zugeteilter IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97% liegt. FGW macht darauf aufmerksam, dass sich die IP- Adresse mit jeder Unterbrechung des Zugangs oder Bei Bedarf erhält der Verbindung ändert und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbrochener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der Internet-Verbindung erfolgtKunde auf Anfrage einen größeren zusammenhängenden IP‐Adressbereich (Provider Assigned). Der Kunde Bedarf an weiteren IP‐Adressen muss gerechtfertigt sein und vom Kunden schriftlich begründet werden. Falls die Begründung vom Kunden nicht stichhaltig ist, kann die Internet- Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlossen Zuteilung weiterer IP‐Adressen verweigert werden. Telemark hat in diesem Fall keine Möglichkeit, dem Kunden weitere IP‐Adressen zuzuteilen. Die Zugänglichkeit Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz von FGW der Telemark von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen von FGWder Telemark. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- IP‐ Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN- Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür dafür verantwortlich, dass er für für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (VirenschutzprogrammeVirenschutz‐ programme, Firewall, Anti-Spam Anti‐Spam oder ähnlichesähnliches). Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können Bei Bedarf stellt die Telemark die notwendigen Informationen dem Kunden zur Verfügung. Internetdienstleistungen können nur mit Endgeräten Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikationsnetz von FGW der Telemark ist nicht möglichmöglich. Die angebotenen Produkte / Pakete enthalten für den Kunden einen volumen- volumen‐ und zeitlich unbegrenzten Internetzugang mit der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste)entsprechenden Bandbreite. Dieser gilt ausschließlich für für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. Der Internetzugang wird standardmäßig standardmäßig mit einer Übertragungs- geschwindigkeitÜber‐ tragungsgeschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassenüberlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Informationen sind der Übersicht „Angaben zur TK-Transparenzverordnung“ zu entnehmenProdukt Downstream min./norm./max. FGW behält sich auch aus technischen und qualitätssichernden Gründen die Versorgung der Kunden über ADSL vorUpstream min./norm./max. Bei ADSL kann ein maximaler Upload von 1 MbitHighspeed 100/100 90 / 95 / 100Mbit/s angeboten werden. 90 / 95 / 100Mbit/s Highspeed 400/400 360 / 380 / 400Mbit/s 360 / 380 / 400Mbit/s Highspeed 1000/1000 900 / 950 / 1000Mbit/s 900 / 950 / 1000Mbit/s Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit Über‐ tragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht abschließenden Auflistung zu entnehmenzum Beispiel: • Die die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. LeitungslängeLeitungslänge, -durchmesser‐durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software • Die die Netzauslastung des Internet-BackbonesInternet‐Backbones, • Die die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Inhalte‐ Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) FGW Bei gleichzeitiger Nutzung mehrerer breitbandiger Internet‐ zugänge innerhalb einer Innenhausverkabelung können gegenseitige Störungen und Beeinträchtigungen nicht aus‐ geschlossen werden. Die Telemark wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragengleich‐ berechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung Datenübertragung werden Telefonieleistungen Telefonleistungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragenübertragen, um eine unterbrechungsfreie unter‐ brechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten gewährleisten zu können. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internetleistungen bei weiteren Leistungenkönnen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können können bei drohender vorübergehender vorübergehender oder außergewöhnlicher Überlastung außergewöhnlicher Über‐ lastung des Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung Netzneutralitäts‐Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt ein‐ geschränkt zur Verfügung Verfügung stehen, z. B. Streaming-DiensteStreaming‐Dienste. Downloads und Uploads können können in diesem Fall länger länger dauern.

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Samples: Internet Highspeed Symmetrisch (Glasfaser) Service Agreement

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen der FGW bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen GeschäftsbedingungenGeschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden nachfol- genden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf der genannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der FGW lt. aktueller Produktpreisliste. FGW ermöglicht SWN ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter dynamisch zugewiesener IP-Adresse. Hierbei ist der Prozess so gestaltet, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs dass der Kunde in der Regel dieselbe Adresse zugewiesen bekommt, ohne dass hieraus ein Anspruch abgeleitet werden kann. Für Geschäftskunden kann SWN gegen eine monatliche Gebühr auch eine feste IP-Adresse zur Verfügung stehen. Die Erreichbarkeit von Ressourcen und Anwendungen im Jahresdurchschnitt lokalen Netz (LAN) des Kunden über das Internet (z.B. Zugriff auf eine IP-Kamera, PC-Fernwartung, VPN) ist bei 97% liegtIPv6 prinzipiell nur über IPv6 uneingeschränkt möglich; die Erreichbarkeit von Geräten und Anwendungen, die IPv6 nicht unterstützen, kann ggf. FGW macht darauf aufmerksameingeschränkt sein. SWN verweist diesbezüglich auf die Hersteller, dass sich die IP- Adresse mit jeder Unterbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert Ihre Geräte und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbrochener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der InternetAnwen- dungen IPv6-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlossen werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz von FGW von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht fähig zu den Leistungen von FGWmachen. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs liegt im Jahresdurchschnitt bei 99,5 %. Bei einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbindungsaufbau automatisch eine neue Adresse vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im GIGA5-Netz von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen von SWN. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Den Abschluss Die LAN-Schnittstelle des Netzes Netzwerk- abschlusses bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN- Schnittstelle den NetzabschlusspunktÜbergabepunkt zum GIGA5-Netz. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen Sicherheits- maßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnliches). Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Bei Bedarf stellt SWN die notwendigen Informationen dem Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikationsnetz von FGW ist nicht möglich. Die angebotenen Produkte / Pakete enthalten für den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzugang mit der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste). Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschlusszur Verfügung. Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertragungs- geschwindigkeitÜbertragungsgeschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Informationen sind der Übersicht „Angaben zur TK-Transparenzverordnung“ zu entnehmen. FGW behält sich auch aus technischen und qualitätssichernden Gründen die Versorgung der Kunden über ADSL vor. Bei ADSL kann ein maximaler Upload von 1 Home S 70/250/250 Mbit/s angeboten werden. 14/50/50 Mbit/s Home M 140/500/500 Mbit/s 28/100/100 Mbit/s Home L 210/750/750 Mbit/s 42/150/150 Mbit/s Home XL 255/900/940 Mbit/s 70/250/250 Mbit/s Home XL (12) 255/900/940 Mbit/s 70/250/250 Mbit/s Home XXL 635/2250/2350 Mbit/s 70/250/250 Mbit/s Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht abschließenden Auflistung zu entnehmenzum Beispiel: • Die Den physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. Leitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Dem Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin eingesetzte eingesetzter Hardware und Software • Die Der Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Der Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Inhalte-Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) FGW Die Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes von mehreren breitbandigen Internetzugängen kann ebenfalls zu Störungen und Beeinträchtigungen führen. SWN wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen Ver- kehrsspitzen in der Datenübertragung werden Telefonieleistungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragenübertagen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes Dasselbe gilt bezüglich der Reduzierung Reduzie- rung von Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vorübergehender oder außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können in diesem Fall länger dauern. Im GIGA5-Netz werden im Backbone die folgenden typischen Mittelwerte, beruhend auf Mes- sungen mit einer Paketgröße von 200 Byte, erreicht: best effort <25ms <5ms <1 % Für die Übertragung in den Backbone gilt für IPv4 und IPv6 der MTU-Wert 1500 Byte.

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Samples: Service Agreement

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen der FGW Stadtwerke Greven bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf der genannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der FGW Stadtwerke Greven lt. aktueller Produktpreisliste. FGW ermöglicht Die Stadtwerke Greven ermöglichen den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97% liegt. FGW macht Die Stadtwerke Greven machen darauf aufmerksam, dass sich die IP- IP-Adresse mit jeder Unterbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbrochener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der Internet-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Internet-Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlossen werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz von FGW der Stadtwerke Greven von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen von FGWder Stadtwerke Greven. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN- Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnliches). Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikationsnetz von FGW der Stadtwerke ist nicht möglich. Die angebotenen Produkte / Pakete enthalten für den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzugang mit der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste). Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertragungs- geschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Informationen sind der Übersicht „Angaben zur TK-Transparenzverordnung“ zu entnehmen. FGW behält Die Stadtwerke Greven behalten sich auch aus technischen und qualitätssichernden Gründen die Versorgung der Kunden über ADSL vor. Bei ADSL kann ein maximaler Upload von 1 Mbit/s angeboten werden. Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht abschließenden Auflistung zu entnehmen: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. Leitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) FGW wird Die Stadtwerke Greven werden jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung werden Telefonieleistungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vorübergehender oder außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können in diesem Fall länger dauern.

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Samples: Leistungsbeschreibung Für Telefoniedienstleistungen

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für für Internetdienstleistungen der FGW BITel bestimmt sich nach dem AuftragsformularAuftragsformular bzw. der Online-Buchungsstrecke, den Allgemeinen Allge- meinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf Die BITel vermittelt dem Kunden im Rahmen der genannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der FGW lttechnischen und betrieblichen Möglichkeiten den Zugang zum Internet zur Übermittlung von Daten. aktueller Produktpreisliste. FGW BITel ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter verschiedener Optionen der IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs iAdressvergabe. Im Jahresdurchschnitt bei 97% liegtStandard wird dem Kunden eine dynamische IPv4 Adresse zugeteilt. FGW macht darauf aufmerksam, dass sich die IP- Adresse mit jeder Unterbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbrochener Nutzung aus technischen Gründen Optional kann dem Kunden zusätzlich ein Abbruch der Internetdynamisches IPv6-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlossen Netz (Dual Stack /56) bereitgestellt werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz von FGW von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen von FGW. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Die BITel ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97,50% liegt. Bei einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Ver- bindungsaufbau der BITel automatisch eine neue Adresse vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der BITel von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen der BITel. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für für die Dauer des VertragsverhältnissesVertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes gebrauchGebrauch. In diesem Fall bildet die LAN- Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattetge- stattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür dafür verantwortlich, dass er für für seinen Internetzugang Inter- netzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (VirenschutzprogrammeVirenschutzpro- gramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnlichesähnliches). Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können können nur mit Endgeräten Endgeräten mit eigener Stromversorgung Strom- versorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikationsnetz von FGW der BITel ist nicht möglichmöglich. Die angebotenen Hinweis: Für den von der BITel bereitgestellten Internetzugang sind ausschließlich Internet-Router mit aktueller Firmware und einer aktuellen Version der jeweiligen Schnittstelle geeignet. Internet-Router mit älterer Firmware oder älteren Schnittstellenversionen werden eventuell nicht im Telekommunika- tionsnetz der BITel erkannt und können folglich keine Verbindung zum Inter- net herstellen. Auch kann dies negativen Einfluss auf die Übertragungsge- schwindigkeit haben. Folgende Produkte / Pakete enthalten für für den Kunden einen volumen- und zeitlich zeit- lich unbegrenzten Internetzugang mit der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste)entsprechenden Bandbreite. Dieser gilt ausschließlich für für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. • Business Internet • Business Internet Glasfaser Der Internetzugang wird standardmäßig standardmäßig mit einer Übertragungs- geschwindigkeitÜbertragungsgeschwindig- keit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit Geschwindig- keit liegt, überlassenüberlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Informationen sind der Übersicht „Angaben zur TK-Transparenzverordnung“ zu entnehmen. FGW behält sich auch aus technischen und qualitätssichernden Gründen die Versorgung der Kunden über ADSL vor. Bei ADSL kann ein maximaler Upload von 1 Mbit/s angeboten werden. Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht abschließenden Auflistung zu entnehmen: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. Leitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) FGW wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung werden Telefonieleistungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vorübergehender oder außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können in diesem Fall länger dauern.

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Samples: Telecommunications

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für für Internetdienstleistungen der FGW Gesell- schaft bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Allgemei- nen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen Vertragsbestandtei- len und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf der genannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der FGW lt. aktueller Produktpreisliste. FGW Die Gesellschaft ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter verschiedener Optionen der IP-Adressvergabe. Im Standard wird dem:der Kund:in eine dynamische IPv6 Adresse zugeteilt, sowie eine dynamische, für die Gesellschaft private IPv4 Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs . Die IPv4-Konnektivität wird über ein NAT-Gateway realisiert. Die Er- reichbarkeit von Ressourcen und Anwendungen im Jahresdurchschnitt lokalen Netz (LAN) des:der Kund:in über das Internet (z.B. Zugriff auf eine IP- Kamera, PC-Fernwartung, VPN) ist bei 97% liegtIPv6 prinzipiell nur über IPv6 uneingeschränkt möglich; die Erreichbarkeit von Geräten und Anwendungen, die IPv6 nicht unterstützen, kann ggf. FGW macht darauf aufmerksam, dass sich die IP- Adresse mit jeder Unterbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbrochener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der Internet-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlossen werdenein- geschränkt sein. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz von FGW von Dritten bereitgestellter Dienste Gesellschaft verweist diesbezüglich auf die Hersteller, ihre Geräte und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht Anwendungen IPv6-fähig zu den Leistungen von FGWmachen. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser die- ser Dienstleistung. Die Gesellschaft ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 98,5% liegt. Bei ei- ner dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbindungs- aufbau der Gesellschaft automatisch eine neue Adresse verge- ben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der Gesellschaft von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen der Gesellschaft. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden des:der Kund:in (FTTH) erhält der Kunde erhält der:die Kund:in einen Netzwerkabschluss für für die Dauer des VertragsverhältnissesVertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung Fest- legung eines abweichenden Netzabschlusspunktes gebrauchGebrauch. In diesem Fall bildet die LAN- LAN-Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden des:der Kund:in gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür der:die Kund:in dafür verantwortlich, dass er für seinen Internetzugang er:sie:sie für seinen:ihren:ihren Internet- zugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (VirenschutzprogrammeVi- renschutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnlichesähnliches). Bei Bedarf stellt die Gesellschaft die notwendigen Informationen dem:der Kund:in zur Verfügung. Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können kön- nen nur mit Endgeräten Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden des:der Kund:in genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikationsnetz von FGW Telekommunika- tionsnetz der Gesellschaft ist nicht möglich. Die angebotenen Produkte / Pakete enthalten für den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzugang mit der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste). Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschlussmöglich. Der Internetzugang wird standardmäßig standardmäßig mit einer Übertragungs- geschwindigkeitÜbertra- gungsgeschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen mini- malen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassenüberlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore Band- breitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Informationen Die jeweiligen zur Verfügung stehenden Bandbreiten sind der Übersicht „Angaben zur TK-Transparenzverordnung“ den entsprechenden Produktinformationsblättern zu entnehmen. FGW behält sich auch aus technischen und qualitätssichernden Gründen die Versorgung der Kunden über ADSL vor. Bei ADSL kann ein maximaler Upload von 1 Mbit/s angeboten werden. Die am Internetanschluss des Kunden des:der Kund:in erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit Übertra- gungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht abschließenden Auflistung zu entnehmenzum Beispiel: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.z. B. LeitungslängeLeitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LAN) Die Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes von mehreren breitbandigen Internetzugängen kann ebenfalls zu Störungen und die darin eingesetzte Hardware und Software • Beeinträchtigungen führen. Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) FGW Gesellschaft wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragengleich- berechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung Datenübertragung werden Telefonieleistungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragenübertragen, um eine unterbrechungsfreie unterbrechungs- freie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten gewährleisten zu könnenkönnen. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich bezüglich der Reduzierung von Internetleistungen Internet- leistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können Band- breitenbedarf können bei drohender vorübergehender vorübergehender oder außergewöhnlicher außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes Telekommunikationsnet- zes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung Verord- nung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt eingeschränkt zur Verfügung Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können können in diesem Fall länger länger dauern.

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Samples: Vorvertragliche Informationspflichten

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen der FGW net services bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf Die net services vermittelt dem Kunden im Rahmen der genannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der FGW lttechnischen und be- trieblichen Möglichkeiten den Zugang zum Internet zur Übermittlung von Da- ten. aktueller Produktpreisliste. FGW net services ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter IPeiner öffentlichen dynamischen IPv6-Adresse sowie einer privaten dynamischen IPv4-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs auf eine öffentliche dynamische IPv4-Adresse umgeschrie- ben wird (CGN, Carrier Grade Network Address Translation). Die Erreichbarkeit von Geräten und Anwendungen im Jahresdurchschnitt bei 97% liegtlokalen Netz (LAN) des Kunden über das Internet (z.B. Zugriff auf SmartHome-Geräte wie Kameras oder Türklingeln, PC-Fernwartung, VPN) ist prinzipiell nur über IPv6 uneinge- schränkt möglich. FGW macht darauf aufmerksamnet services verweist diesbezüglich auf die Hersteller, dass sich die IP- Adresse mit jeder Unterbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert von ihnen angebotenen Geräte und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbrochener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der InternetAnwendungen IPv6-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlossen werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz von FGW von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht fähig zu den Leistungen von FGWmachen. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/TCP/ IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Die net services ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahres- durchschnitt bei 97,5% liegt. Bei einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbindungsaufbau der net services automatisch eine neue Adresse vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der net services von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikations- einrichtungen nicht zu den Leistungen der net services. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des VertragsverhältnissesVertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden abweichen- den Netzabschlusspunktes gebrauchGebrauch. In diesem Fall bildet die LAN- Schnittstelle LAN-Schnitt- stelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattetge- stattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er für seinen Internetzugang Inter- netzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (VirenschutzprogrammeVirenschutz- programme, Firewall, Anti-Spam oder ähnlichesähnliches). Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können können nur mit Endgeräten Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikationsnetz von FGW Telekommunikati- onsnetz der net services ist nicht möglich. Die angebotenen Produkte / Pakete enthalten für Für den Kunden einen volumen- von der net services bereitgestellten Internetzugang sind aus- schließlich Internet-Router mit aktueller Firmware und zeitlich unbegrenzten Internetzugang einer aktuellen Version der jeweiligen Schnittstelle geeignet. Internet-Router mit älterer Firmware oder älteren Schnittstellenversionen werden eventuell nicht im Telekommunikationsnetz der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste)net services erkannt und können folglich keine Verbindung zum Internet herstellen. Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten AnschlussAuch kann dies negativen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindigkeit haben. Der Internetzugang wird standardmäßig standardmäßig mit einer Übertragungs- geschwindigkeitÜbertragungsgeschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit Übertragungs- geschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagtzuge- sagt. Weitere Informationen sind Produkt Datenoption Downstream min./norm./max. Upstream min./norm./max. werraMINI VDSL 1 / 19 / 25 0,2 / 3 / 5 werraMAX VDSL 1 / 38 / 50 0,2 / 6 / 10 werraMAXI VDSL 1 / 38 / 50 0,2 / 6 / 10 werraULTRA VDSL 1 / 81 / 100 0,2 / 15 / 15 Hinweis: Die angegebene normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungsge- schwindigkeit steht dem jeweiligen Kunden des jeweiligen Versorgungsgebie- tes zur Verfügung. Die angegebene Maximalgeschwindigkeit im Down- und Upload entspricht der Übersicht „Angaben zur TK-Transparenzverordnung“ zu entnehmen. FGW behält sich auch aus technischen und qualitätssichernden Gründen die Versorgung der Kunden über ADSL vor. Bei ADSL kann ein maximaler Upload von 1 Mbit/s angeboten werdenjeweils beworbenen Geschwindigkeit. Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit Übertragungsgeschwindig- keit ist im Übrigen abhängig abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht abschließenden Auflistung zu entnehmenzum Beispiel: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. LeitungslängeLeitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Inhalte-Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) FGW Die Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes von mehreren breitbandi- gen Internetzugängen kann ebenfalls zu Störungen und Beeinträchtigungen führen. Die net services wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung werden wer- den Telefonieleistungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten gewährleisten zu können. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vorübergehender vor übergehender oder außergewöhnlicher außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes Telekommunikati- onsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 Abs. 3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt eingeschränkt zur Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können können in diesem Fall länger länger dauern.

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Samples: Leistungsbeschreibung

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für für Internetdienstleistungen der FGW von K-net bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen GeschäftsbedingungenAGBs, den weiteren Vertragsbestandteilen besonderen Bedingungen für Internetdienste und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf Die K-net vermittelt dem Kunden im Rahmen der genannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der FGW lt. aktueller Produktpreisliste. FGW ermöglicht technischen und betrieblichen Mög- lichkeiten den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97% liegt. FGW macht darauf aufmerksam, dass sich die IP- Adresse mit jeder Unterbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbrochener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der Internet-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlossen werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz zur Übermittlung von FGW von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen von FGWDaten. Die Schaffung der technischen tech- nischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur Inf- rastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung Unter- stützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Bei K-net ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IPV4-Adressen, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97 % liegt. Die Adressvergabe erfolgt dynamisch, d.h. die jeweilige IP-Adresse kann bei jedem Verbin- dungsaufbau von K-net automatisch neu vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der K-net von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationsein- richtungen nicht zu den Leistungen der K-net. Verbindungsarten, Adressvergabe, CGN NGN Dem Kunden kann statt einer öffentlich gerouteten IP Adresse auch eine Adresse aus dem Glasfaseranschluss bis in reservierten Bereich 000.00.0.0/00 (RFC6598 CGN: Carrier Grade NAT) zugewiesen werden. Dies hat für den Kunden bei typischen Anwendungen keinen Einfluss auf die Wohneinheit Leistung des Kunden (FTTH) erhält Anschlusses. Sollte der Kunde einen Netzwerkabschluss für nachweislich den Bedarf nach einer geroute- ten dynamisch vergebenen IP Adresse haben, kann diese von K-net unentgeltlich bereit- gestellt werden. Die IP Adressvergabe erfolgt je nach den technischen Gegebenheiten über PPPoE oder DHCP. Bei PPPoE werden dem Kunden Login-Name und Passwort im Rahmen der Re- gistrierung vergeben, und dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Diese Daten sind vertraulich zu behandeln und gegen Missbrauch zu schützen. Bei der Adressvergabe via DHCP entfällt die Dauer des VertragsverhältnissesAngabe eines Passwortes. Den Abschluss des Netzes bildet Die Autorisie- rung erfolgt über eine geräteeigenen ID, typischerweise die MAC-Adresse oder die CWMP ID der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, CPE. Stehen diese Daten im Zuge der Routerwahlfreihit der K-net nicht zur Verfügung erfolgt die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN- Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Authentisierung ausschließlich über PPPoE. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden aus gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür dafür verantwortlich, dass er für für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen Sicherheits- maßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnlichesähnliches). Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Bei Bedarf stellt die K-net die notwendigen Informationen dem Kunden genutzt werdenzur Verfügung. Eine Stromversorgung der Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikationsnetz von FGW ist nicht möglich. Die angebotenen Produkte Hinweis: Folgende Tarife / Pakete enthalten für für den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten unbe- grenzten Internetzugang mit der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste)entsprechenden Bandbreite. Dieser gilt ausschließlich für für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. - Paket K 16M, 25M und 50M - Paket G 25M, 25M Komplett, 100M - Paket DSL 16M, 50M, 100M Paket Fiber 16M, 50M, 100M, 500M - Paket Fiber Möschbach 25M,50M 100M - Paket DSL Mölschbach 25M, 50M, 100M- - Internetzugang Kupfer ADSL 6.000 und 16.000 - Internetzugang Kupfer VDSL 25.000 und 50.000 - K-net Internetzugang Glasfaser 25.000, 50.000 und 100.000 - VDSL Business 25.000, 50.000 und Internetanbindung Business 100.000 - VDSL IP Business 25.000, 50.000 und Internetanbindung Business 100.000 - K-net DSL Business 16000, 50000 und 100000 - K-net Fiber Business 50000, 100000 und 200000 - K-net SDSL 2.000 / 5.000 - K-net Internetzugang 10.000 etc. Der Internetzugang wird standardmäßig standardmäßig mit einer Übertragungs- geschwindigkeitÜbertragungsgeschwindigkeit, die innerhalb in- nerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassenüberlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Informationen Bandbreiten und Schnittstellen sind der Übersicht „Angaben im Kapitel 8 Tabelle 1 aufge- listet. - Die angegebene normalerweise zur TK-Transparenzverordnung“ zu entnehmen. FGW behält sich auch aus technischen und qualitätssichernden Gründen die Versorgung Verfügung stehende Übertragungs- geschwindigkeit steht 80 % der Kunden über ADSL vordes jeweiligen Produktes/des jeweiligen Ausbaugebietes zur Verfügung. Bei ADSL kann ein maximaler - Die angegebene Maximalgeschwindigkeit im Down- und Upload von 1 Mbit/s angeboten werdenent- spricht der jeweils beworbenen Geschwindigkeit. Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht abschließenden Auflistung zu entnehmenzum Beispiel: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. Leitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software • Die - Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit Telekommunikationsnetzes im Backbone - Übertragungsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte Inhalteanbieters / angeschlos- sene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) FGW wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in - Physikalische Eigenschaften des Internetanschlusses, z. B. Länge der Datenübertragung werden Telefonieleistungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragenLei- tung, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich Material der Reduzierung von Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Leitung Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können können bei drohender vorübergehender vorübergehender oder außergewöhnlicher au- ßergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt eingeschränkt zur Verfügung Ver- fügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können können in diesem Fall länger länger dauern.. Die Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes von mehreren breitbandigen Internetzu- gängen kann ebenfalls zu Störungen und Beeinträchtigungen führen. K-net wird jedwede Art von Internetdatenverkehr gleichberechtigt übertragen. Davon ausgeschlossen sind der über VoIP übertragene Sprachverkehr sowie evtl. zusätzlich ge- buchte IPTV Produkte der K-net. Diese Spezialdienste werden von K-net im eigenen Netz priorisiert. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung behält sich K-net vor aus Gründen der Netzintegrität weitere Dienste zu priorisieren um wichtige Steuer- funktionen des Netzes weiter gewährleisten zu können. . Die Nutzung der oben angege- benen Leistungen reduziert die für reine Internetdienste beim Kunden zur Verfügung ste- hende Bandbreite, so dass es zu Einschränkungen im Datendurchsatz kommen kann. Durch die Nutzung von VoIP Telefonie reduziert sich die nutzbare Datenrate um 100 kbit/s pro geführten Gespräch. Durch die Nutzung der IPTV Dienste reduziert sich die nutzbare Datenrate um ca. 6 Mbit/s für SD Programme und zwischen 10 und 20 Mbit (typ. 16 Mbit) für HD Pro- gramme Der Kunde kann zu seinem Anschluss verschiedene Optionstarife zusätzlich beauftragen. Diese sind nur an dem beauftragten Anschluss nutzbar. Generell gelten für die Nutzung der Flatrates die in Kapitel 1 Sprachdienstleistung auf- geführten Vereinbarungen A: Deutschland Festnetz Flatrate B: Auslandsflat 1 + Auslandsflat 2

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Samples: Leistungsbeschreibung Sprach Und Internetdienstleistungen

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen der FGW Gesellschaft bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf Die Gesellschaft vermittelt dem Kunden im Rahmen der genannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der FGW lt. aktueller Produktpreisliste. FGW ermöglicht technischen und betrieblichen Möglichkeiten den Zugang zum weltweiten Internet zur Übermittlung von Daten. Die Gesellschaft ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter verschiedener Optionen der IP-AdresseAdressvergabe. Im Standard wird dem Kunden eine dynamische IPv4 Adresse zugeteilt, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs Die IPv4- Konnektivität wird über ein NAT-Gateway realisiert. Auf Kundenwunsch wird dem Kunden eine öffentliche dynamische IP- Adresse zugeteilt. Die Erreichbarkeit von Ressourcen und Anwendungen im Jahresdurchschnitt lokalen Netz (LAN) des Kunden über das Internet (z.B. Zugriff auf eine IP-Kamera, PC-Fernwartung, VPN) ist nur bei 97% liegt. FGW macht darauf aufmerksam, dass sich die IP- Adresse mit jeder Unterbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbrochener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der Internet-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlossen werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz von FGW von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen von FGWeiner öffentlichen IPv4 uneingeschränkt möglich. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Die Gesellschaft ermöglicht den Zugang zum Internet mittels einer dynamischen IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97% liegt. Bei einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbindungsaufbau der Gesellschaft automatisch eine neue Adresse vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der Gesellschaft von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen der Gesellschaft. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 Abs. 2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes gebrauchGebrauch. In diesem Fall bildet die LAN- Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnliches). Bei Bedarf stellt die Gesellschaft die notwendigen Informationen dem Kunden zur Verfügung. Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikationsnetz von FGW der Gesellschaft ist nicht möglich. Die angebotenen Für den von der Gesellschaft bereitgestellten Internetzugang sind ausschließlich Internet-Router mit aktueller Firmware und einer aktuellen Version der jeweiligen Schnittstelle geeignet. Internet-Router mit älterer Firmware oder älteren Schnittstellenversionen werden eventuell nicht im Telekommunikationsnetz der Gesellschaft erkannt und können folglich keine Verbindung zum Internet herstellen. Auch kann dies negativen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindigkeit haben. Folgende Produkte / Pakete enthalten für den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzugang mit der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste)entsprechenden Bandbreite. Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. • Triple Play 20 • Triple Play 60 • Triple Play 110 • Triple Play 200 Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertragungs- geschwindigkeitÜbertragungsgeschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Informationen sind der Übersicht „Angaben zur TK-Transparenzverordnung“ zu entnehmenProdukt Daten- option Downstream min./norm./max. FGW behält sich auch aus technischen und qualitätssichernden Gründen die Versorgung der Kunden über ADSL vorUpstream min./norm./max. Bei ADSL kann ein maximaler Upload von 1 Triple Play 20 Flat 10 / 15 / 20 Mbit/s angeboten werden1,5 / 2 / 3 Mbit/s Triple Play 60 Flat 25 / 50 / 60 Mbit/s 3 /4 / 5 Mbit/s Triple Play 110 Flat 60 / 80 / 110 Mbit/s 6 / 8 / 10 Mbit/s Triple Play 200 Flat 100 / 150 / 200 Mbit/s 8 / 12,5 / 15 Mbit/s Die angegebene normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit steht dem jeweiligen Kunden des jeweiligen Ausbaugebietes zur Verfügung. Die angegebene Maximalgeschwindigkeit im Down- und Upload entspricht der jeweils beworbenen Geschwindigkeit. Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht abschließenden Auflistung zu entnehmenzum Beispiel: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum zum/ beim Kunden (z.B. Leitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LANLAN / WLAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) FGW • etc. Die Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes von mehreren breitbandigen Internetzugängen kann ebenfalls zu Störungen und Beeinträchtigungen führen. DATEL wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung werden Telefonieleistungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vorübergehender oder außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können in diesem Fall länger dauern.

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Samples: Telecommunications

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für für Internetdienstleistungen der FGW SWN bestimmt sich nach dem AuftragsformularAuftragsfor- mular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen AGB und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf Die SWN vermittelt dem Kunden im Rahmen der genannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der FGW lt. aktueller Produktpreisliste. FGW ermöglicht technischen und betrieblichen Möglichkeiten den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97% liegt. FGW macht darauf aufmerksam, dass sich die IP- Adresse mit jeder Unterbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbrochener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der Internet-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlossen werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz zur Übermittlung von FGW von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen von FGWDaten. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen Vorausset- zungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Die SWN ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP-Adresse, d.h. die jeweilige IP-Adresse kann bei jedem Verbindungsaufbau der SWN automatisch neu vergeben werden. Die SWN ermöglicht den Zugang zum Internet darüber hinaus per statischer IP-Adresse, sofern die- ses mit dem Kunden vereinbart ist. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der SWN von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen der SWN. Bei dem einem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit Gebäudeeinheit des Kunden (FTTH) erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für stellt die SWN dem Kunden ein Optical Network Terminal (ONT) für die Dauer des VertragsverhältnissesVertragsverhältnisses zur Verfü- gung. Den Abschluss Die LAN-Schnittstelle des Netzes ONT bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG den Übergabepunkt zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN- Schnittstelle den NetzabschlusspunktSWN. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür dafür verantwortlich, dass er für für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen Sicherheits- maßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnlichesähnliches). Internet- einschließlich TelefoniedienstleistungenTelefonieleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können können nur mit Endgeräten Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikationsnetz von FGW Telekommu- nikationsnetz der SWN ist nicht möglichmöglich. Die angebotenen Für die einzelnen Produkte / Pakete enthalten für den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzugang der SWN sind Internet-Router mit der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste). Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten bestimmten Schnittstellen erfor- derlich: Ethernet-Schnittstelle: konfigurierbarer VLAN-WAN-Anschluss, VLAN-fähig nach Standard 802.1q. Der Internetzugang wird standardmäßig standardmäßig mit einer Übertragungs- geschwindigkeitÜbertragungsgeschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassenüberlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Informationen sind der Übersicht „Angaben zur TK-Transparenzverordnung“ zu entnehmen. FGW behält sich auch aus technischen und qualitätssichernden Gründen die Versorgung der Kunden über ADSL vor. Bei ADSL kann ein maximaler Upload von 1 Home S nein 200/200/200 Mbit/s angeboten werden. 50/50/50 Mbit/s Home M nein 400/400/400 Mbit/s 100/100/100 Mbit/s Home L nein 600/600/600 Mbit/s 150/150/150 Mbit/s Home XL nein 1.000/1.000/1.000 Mbit/s 250/250/250 Mbit/s Business S optional (IPv4) 200/200/200 Mbit/s 100/100/100 Mbit/s Business M optional (IPv4) 400/400/400 Mbit/s 200/200/200 Mbit/s Business L optional (IPv4) 600/600/600 Mbit/s 300/300/300 Mbit/s Business XL optional (IPv4) 1.000/1.000/1.000 Mbit/s 500/500/500 Mbit/s Professional M ja (/29) 400/400/400 Mbit/s 400/400/400 Mbit/s Professional L ja (/29) 600/600/600 Mbit/s 600/600/600 Mbit/s Professional XL ja (/29) 1.000/1.000/1.000 Mbit/s 1.000/1.000/1.000 Mbit/s E-Line - 100/100/100 Mbit/s 100/100/100 Mbit/s E-Line - 1.000/1.000/1.000 Mbit/s 1.000/1.000/1.000 Mbit/s E-Line - 10.000/10.000/10.000 Mbit/s 10.000/10.000/10.000 Mbit/s E-Lan - 100/100/100 Mbit/s 100/100/100 Mbit/s E-Lan - 1.000/1.000/1.000 Mbit/s 1.000/1.000/1.000 Mbit/s E-Lan - 10.000/10.000/10.000 Mbit/s 10.000/10.000/10.000 Mbit/s Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht abschließenden Auflistung zu entnehmenzum Beispiel: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. Leitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones(z.B. Firewall), • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Inhalte-Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) FGW wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung werden Telefonieleistungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vorübergehender oder außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können in diesem Fall länger dauernbezo- gen werden.

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Samples: Leistungsbeschreibung