Common use of Internetdienstleistungen Clause in Contracts

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen der Städ- tische Werke Netz + Service GmbH bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf der ge- nannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der Städ- tische Werke Netz + Service GmbH lt. aktueller Produkt- preisliste. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH vermittelt dem KundenimRahmendertechnischenundbetrieblichenMöglich- keiten den Zugang zum Internet zur Übermittlung von Daten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter IP-Adresse, wobei die mittlere Verfüg- barkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97% liegt. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH macht darauf aufmerksam, dass sich die IP-Adresse mit jeder Un- terbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbro- chener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der Internet-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlos- sen werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH von Dritten bereit- gestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funkti- onsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikati- onseinrichtungen nicht zu den Leistungen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kun- den, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruk- tur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kun- den (FTTH) erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN-Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verant- wortlich, dass er für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnliches). Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kun- den genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommuni- kationsnetz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH ist nicht möglich. Für den von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bereitgestellten Internetzugang sind ausschließlich Inter- net-Router mit aktueller Firmware und einer aktuellen Ver- sion der jeweiligen Schnittstelle geeignet. Internet-Router mit älterer Firmware oder älteren Schnittstellenversionen werden eventuell nicht im Telekommunikationsnetz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH erkannt und können folglich keine Verbindung zum Internet herstellen. Auch kann dies negativen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindig- keit haben. Die angebotenen Produkte / Pakete enthalten für den Kun- den einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzu- gang mit der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste). Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertra- gungsgeschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen mi- nimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Informationen sind der Übersicht „Angaben zur TK-Transpa- renzverordnung“ zu entnehmen. Die angegebene normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit steht dem jeweiligen Kunden zur Verfügung. Die angegebene Maximalgeschwindigkeit im Down- und Upload entspricht der jeweils beworbenen Ge- schwindigkeit. Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertra- gungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig von mehre- ren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht ab- schließenden Auflistung zu entnehmen: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. Leitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin einge- setzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) Die Städtische Werke Netz + Service GmbH wird jedwe- de Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung werden Telefonieleistungen und weitere Leistungen be- vorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertra- gung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internet- leistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vorübergehender oder außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt zur Ver- fügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Up- loads können in diesem Fall länger dauern.

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Samples: Ersteintrag Über Die Städtische Werke Netz + Service GMBH, Ersteintrag Über Die Städtische Werke Netz + Service GMBH, netzplusservice.de

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen der Städ- tische Werke Netz + Service GmbH von Breitband- Korn bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf der ge- nannten genannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der Städ- tische Werke Netz + Service GmbH von Breitband-Korn lt. aktueller Produkt- preislisteProduktpreisliste. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH vermittelt dem KundenimRahmendertechnischenundbetrieblichenMöglich- keiten den Zugang zum Internet zur Übermittlung von Daten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH Breitband-Korn ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter IP-Adresse, wobei die mittlere Verfüg- barkeit Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 9797,5% liegt. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH Breitband-Korn macht darauf aufmerksam, dass sich die IP-Adresse mit jeder Un- terbrechung Unterbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbro- chener ununterbrochener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der Internet-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Verbindung Internetverbindung jedoch sofort wieder herstellenwiederherstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge Internetzugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlos- sen ausgeschlossen werden. Die Zugänglichkeit Der Zugang einzelner im Internet oder im Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH Breitband-Korn von Dritten bereit- gestellter bereitgestellter Dienste und Daten gehört gehört ebenso wie die Funkti- onsfähigkeit Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikati- onseinrichtungen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH. Breitband-Korn. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kun- denKunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruk- tur Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kun- den Kunden (FTTH) erhält erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für für die Dauer des VertragsverhältnissesVertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN-LAN- Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verant- wortlichdafür verantwortlich, dass er für für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnlichesähnliches). Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können können nur mit Endgeräten Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kun- den Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommuni- kationsnetz Telekommunikationsnetz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH Breitband-Korn ist nicht möglich. Für den von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bereitgestellten Internetzugang sind ausschließlich Inter- net-Router mit aktueller Firmware und einer aktuellen Ver- sion der jeweiligen Schnittstelle geeignet. Internet-Router mit älterer Firmware oder älteren Schnittstellenversionen werden eventuell nicht im Telekommunikationsnetz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH erkannt und können folglich keine Verbindung zum Internet herstellen. Auch kann dies negativen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindig- keit habenmöglich. Die angebotenen Produkte / Pakete enthalten für für den Kun- den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzu- gang Internetzugang mit der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste). Dieser gilt ausschließlich für für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. Der Internetzugang wird standardmäßig standardmäßig mit einer Übertra- gungsgeschwindigkeitÜbertragungs- geschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen mi- nimalen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassenüberlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Informationen sind Breitband-Korn behält sich auch aus technischen und qualitätssichernden Gründen die Versorgung der Übersicht „Angaben zur TK-Transpa- renzverordnung“ zu entnehmenKunden über ADSL vor. Die angegebene normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit steht dem jeweiligen Kunden zur Verfügung. Die angegebene Maximalgeschwindigkeit im Down- und Bei ADSL kann ein maximaler Upload entspricht der jeweils beworbenen Ge- schwindigkeitvon 1 Mbit/s angeboten werden. Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertra- gungsgeschwindigkeit Übertragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig abhängig von mehre- ren mehreren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht ab- schließenden abschließenden Auflistung zu entnehmen: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. LeitungslängeLeitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin einge- setzte eingesetzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) Die Städtische Werke Netz + Service GmbH Breitband-Korn wird jedwe- de jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragenübertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung Datenübertragung werden Telefonieleistungen und weitere Leistungen be- vorzugt übertragenbevorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertra- gung Übertragung dieser Leistungen gewährleisten gewährleisten zu könnenkönnen. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich bezüglich der Reduzierung von Internet- leistungen Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können können bei drohender vorübergehender vorübergehender oder außergewöhnlicher außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt eingeschränkt zur Ver- fügung Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Up- loads können Uploads können in diesem Fall länger länger dauern. Kunden von Breitband-Korn steht von Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 16 Uhr und Xxxxxxx von 8 Uhr bis 13 Uhr eine Kundenbetreuung zur Verfügung, die unter 09263/974188 oder per E-Mail unter xxxx@xxxxxxxxx-xxxx.xx erreichbar ist. Kunden können sich zudem unter xxx.xxxxxxxxx-xxxx.xx informieren. Hierüber kann der Kunde in der Kundenselbstverwaltung seine Kunden- und Vertragsdaten einsehen und Einstellungen hierzu vornehmen. Die Online-Rechnung kann dort und sofern vertraglich vereinbart, auch der Einzelverbindungsnachweis (EVN) eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

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Samples: Auftrag Breitband Korn, Auftrag Breitband Korn

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen der Städ- tische Werke Netz + Service GmbH bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf der ge- nannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der Städ- tische Werke Netz + Service GmbH lt. aktueller Produkt- preisliste. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH vermittelt dem KundenimRahmendertechnischenundbetrieblichenMöglich- Kundenim Rahmendertechnischenundbetrieblichen Möglich- keiten den Zugang zum Internet zur Übermittlung von Daten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter IP-Adresse, wobei die mittlere Verfüg- barkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97% liegt. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH macht darauf aufmerksam, dass sich die IP-Adresse mit jeder Un- terbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbro- chener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der Internet-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlos- sen werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH von Dritten bereit- gestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funkti- onsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikati- onseinrichtungen nicht zu den Leistungen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kun- den, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruk- tur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kun- den (FTTH) erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN-Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verant- wortlich, dass er für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnliches). Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kun- den genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommuni- kationsnetz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH ist nicht möglich. Für den von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bereitgestellten Internetzugang sind ausschließlich Inter- net-Router mit aktueller Firmware und einer aktuellen Ver- sion der jeweiligen Schnittstelle geeignet. Internet-Router mit älterer Firmware oder älteren Schnittstellenversionen werden eventuell nicht im Telekommunikationsnetz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH erkannt und können folglich keine Verbindung zum Internet herstellen. Auch kann dies negativen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindig- keit haben. Die angebotenen Produkte / Pakete enthalten für den Kun- den einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzu- gang mit der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste). Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertra- gungsgeschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen mi- nimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Informationen sind der Übersicht „Angaben zur TK-Transpa- renzverordnung“ zu entnehmen. Die angegebene normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit steht dem jeweiligen Kunden zur Verfügung. Die angegebene Maximalgeschwindigkeit im Down- und Upload entspricht der jeweils beworbenen Ge- schwindigkeit. Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertra- gungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig von mehre- ren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht ab- schließenden Auflistung zu entnehmen: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. Leitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin einge- setzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) Die Städtische Werke Netz + Service GmbH wird jedwe- de Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung werden Telefonieleistungen und weitere Leistungen be- vorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertra- gung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internet- leistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vorübergehender oder außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt zur Ver- fügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Up- loads können in diesem Fall länger dauern.

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Samples: netzplusservice.de, netzplusservice.de

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen der Städ- tische Werke Netz + Service GmbH von VBB bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen GeschäftsbedingungenAGBs, den weiteren Vertragsbestandteilen Ergänzenden Bedingungen für Internet- dienste und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf der ge- nannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der Städ- tische Werke Netz + Service GmbH lt. aktueller Produkt- preisliste. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH VBB vermittelt dem KundenimRahmendertechnischenundbetrieblichenMöglich- keiten Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten den Zugang zum Internet zur Übermittlung von Daten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter IP-Adresse, wobei die mittlere Verfüg- barkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97% liegt. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH macht darauf aufmerksam, dass sich die IP-Adresse mit jeder Un- terbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbro- chener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der Internet-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlos- sen werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH von Dritten bereit- gestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funkti- onsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikati- onseinrichtungen nicht zu den Leistungen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH. Die Schaffung Schaf- fung der technischen Voraussetzungen beim Kun- denKunden, insbesondere der erforderlichen erfor- derlichen technischen Infrastruk- tur Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil Bestand- teil dieser Dienstleistung. Die VBB ermöglicht den Zugang zum Internet standardmäßig mittels dynami- scher IP-Adresse (kostenpflichtig gibt es auch eine feste IP Adresse, siehe Pro- duktbestellung), wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jah- resdurchschnitt bei 98,5 % liegt. Die Adressvergabe erfolgt dynamisch, d.h. die jeweilige IP- Adresse kann bei jedem Verbindungsaufbau von VBB automatisch neu vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der KNÖV-NetT (Breitband) GmbH & Xx.XX von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen der VBB. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kun- den Kunden (FTTH) erhält stellt der Kunde einen Netzwerkabschluss Anbieter dem Kunden ein Optical Network Terminal (ONT) für die Dauer des VertragsverhältnissesVertragsverhältnisses zur Verfügung. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes gebrauch. In diesem Fall bildet die Die LAN-Schnittstelle des ONT bildet den NetzabschlusspunktÜbergabepunkt des Anbieters. Bei dem Glasfaseranschluss bis z.B. in den Keller bei Mehrfamilienhäusern (FTTB), ist der Übergabepunkt die Telefondose in der Wohneinheit. Hier wird ein zentraler MiniDSLAM gesetzt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden aus- gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verant- wortlichverantwortlich, dass er für seinen Internetzugang Inter- netzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (VirenschutzprogrammeVirenschutzpro- gramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnliches). Bei Bedarf stellt die VBB die not- wendigen Informationen dem Kunden zur Verfügung. Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kun- den Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte End- geräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommuni- kationsnetz Telekommunikationsnetz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH VBB ist nicht möglich. Für den von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bereitgestellten Internetzugang sind ausschließlich Inter- net-Router mit aktueller Firmware und einer aktuellen Ver- sion der jeweiligen Schnittstelle geeignet. Internet-Router mit älterer Firmware oder älteren Schnittstellenversionen werden eventuell nicht im Telekommunikationsnetz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH erkannt und können folglich keine Verbindung zum Internet herstellen. Auch kann dies negativen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindig- keit haben. Die angebotenen Produkte Folgende Tarife / Pakete enthalten für den Kun- den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzu- gang Internetzugang mit der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste)entsprechenden Bandbreite. Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. VBB-Haushalt Bordesholm - Single Internet 66, 85, 130, 250 oder 500 - Double Play mit Internet 66, 85, 130, 250 oder 500 - Triple Play 66, 85, 130, 250 oder 500 - Mehrfamilienhaus Spezial VBB-Haushalt Xxxxxx - Single Internet 66, 85, 130, 250 oder 500 - Double Play mit Internet 66, 85, 130, 250 oder 500 - Triple Play 66, 85, 130, 250 oder 500 VBB behält sich das Recht vor, bei einer Nutzung des Internetanschlusses, die weitab des üblichen Nutzverhaltens liegt, die Bandbreite zu reduzieren, bzw. den bestehenden Vertrag zu kündigen. Für die einzelnen Produkte von VBB sind Internet-Router mit bestimmten Schnittstellen erforderlich: -Ethernet-Schnittstelle: konfigurierbarer VLAN - Wan Anschluss Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertra- gungsgeschwindigkeitÜbertragungsgeschwindig- keit, die innerhalb der angegebenen mi- nimalen minimalen und maximalen Geschwindigkeit Geschwindig- keit liegt, überlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Informationen sind der Übersicht „Angaben zur TKProduktname: feste IP- Bandbreite Adresse Downstream Upstream VBB-Transpa- renzverordnung“ zu entnehmen. Die angegebene normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit steht dem jeweiligen Kunden zur Verfügung. Die angegebene Maximalgeschwindigkeit im Down- und Upload entspricht der jeweils beworbenen Ge- schwindigkeit. Haushalt möglich min./durchsch./max.min./durchsch./xxx Xxxxxxxxxx / Xxxxxx Single Internet 66 Ja 66 / 66 / 66 Mbit/s 10 / 10 / 10 Mbit/s Single Internet 85 Ja 85 / 85 / 85 Mbit/s 20 / 20 / 20 Mbit/s Single Internet 130 Ja 130 / 130 / 130 Mbit/s 30 / 30 / 30 Mbit/s Single Internet 250 Ja 250 / 250 / 250 Mbit/s 60 / 60 / 60 Mbit/s Single Internet 500 Ja 500 / 500 / 500 Mbit/s 100/ 100 / 100 Mbit/s Double Play mit Internet 66 Ja 66 / 66 / 66 Mbit/s 10 / 10 / 10 Mbit/s Double Play mit Internet 85 Ja 85 / 85 / 85 Mbit/s 20 / 20 / 20 Mbit/s Double Play mit Internet 130 Ja 130 / 130 / 130 Mbit/s 30 / 30 / 30 Mbit/s Double Play mit Internet 250 Ja 250 / 250 / 250 Mbit/s 60 / 60 / 60 Mbit/s Double Play mit Internet 500 Ja 500 / 500 / 500 Mbit/s 100/ 100 / 100 Mbit/s Triple Play 66 Ja 66 / 66 / 66 Mbit/s 10 / 10 / 10 Mbit/s Triple Play 85 Ja 85 / 85 / 85 Mbit/s 20 / 20 / 20 Mbit/s Triple Play 130 Ja 130 / 130 / 130 Mbit/s 30 / 30 / 30 Mbit/s Triple Play 250 Ja 250 / 250 / 250 Mbit/s 60 / 60 / 60 Mbit/s Triple Play 500 Ja 500 / 500 / 500 Mbit/s 100/ 100 / 100 Mbit/s Mehrfamilienhaus Spezialtarif mit In- ternet Ja 16 / 20 / 25 Mbit/s 0,6 / 0,8 / 1 Mbit/s Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertra- gungsgeschwindigkeit Übertragungsgeschwindig- keit ist im Übrigen abhängig von mehre- ren mehreren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht ab- schließenden Auflistung zu entnehmenzum Beispiel: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. Leitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin einge- setzte Hardware und Software • Die - Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit Telekommunikationsnetzes im Backbone - Übertragungsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Inhalte Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene An- geschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, BetriebssystemBetriebs- system) Die Städtische Werke Netz + Service GmbH wird jedwe- de Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung werden Telefonieleistungen und weitere Leistungen be- vorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertra- gung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internet- leistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vorübergehender oder außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt ein- geschränkt zur Ver- fügung Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Up- loads können in diesem Fall länger dauern. Die Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes von mehreren breitbandigen Internetzugängen kann ebenfalls zu Störungen und Beeinträchtigungen führen. Die VBB wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei Telefonieleistungen und weitere Leistungen bevorzugt übertagen, um eine un- terbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleis- tungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Selbiges gilt bezüglich der Redu- zierung von Internetleistungen bei weiteren Leistungen.

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Samples: www.vb-bordesholm.de, www.vb-bordesholm.de

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen der Städ- tische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf der ge- nannten genannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der Städ- tische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH lt. aktueller Produkt- preislisteProduktpreisliste. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH vermittelt dem KundenimRahmendertechnischenundbetrieblichenMöglich- keiten den Zugang zum Internet zur Übermittlung von Daten. Die Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter IP-Adresse, wobei die mittlere Verfüg- barkeit Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97% 97Prozent liegt. Die Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH macht darauf aufmerksam, dass sich die IP-Adresse mit jeder Un- terbrechung Unterbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbro- chener ununterbrochener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der Internet-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Internet-Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige gegen- seitige Beeinflussungen nicht ausgeschlos- sen ausgeschlossen werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz von der Städtische Werke Netz + Service Thüga Ener- gie GmbH von Dritten bereit- gestellter bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funkti- onsfähigkeit Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikati- onseinrichtungen Telekommunika- tionseinrichtungen nicht zu den Leistungen von der Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kun- denKunden, insbesondere insbe- sondere der erforderlichen technischen Infrastruk- tur Infrastruktur (Hardware, Software Soft- ware mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kun- den Kunden (FTTH) erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis Befug- nis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes Netzab- schlusspunktes gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN-Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden Kun- den gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verant- wortlichverantwortlich, dass er für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst veran- lasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnlichesÄhnliches). Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen Ver- bindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kun- den Kunden genutzt werdenwer- den. Eine Stromversorgung der Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommuni- kationsnetz Telekommunikationsnetz von der Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH ist nicht möglich. Für den von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bereitgestellten Internetzugang sind ausschließlich Inter- netHinweis: Xxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Web xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx E-Router mit aktueller Firmware und einer aktuellen Ver- sion der jeweiligen Schnittstelle geeignetMail xxxxxxx@xxxxxx-xxxxxxx.xx Amtsgericht München HRB 173718 Geschäftsführer Xx. InternetXxxxxx Xxxxx Umsatzsteuer-Router mit älterer Firmware oder älteren Schnittstellenversionen werden eventuell nicht im Telekommunikationsnetz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH erkannt und können folglich keine Verbindung zum Internet herstellen. Auch kann dies negativen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindig- keit haben. ID DE811116746 Die angebotenen Produkte / Pakete enthalten für den Kun- den Kunden einen volumen- volu- men- und zeitlich unbegrenzten Internetzu- gang Internetzugang mit der beauftragten Bandbreite Band- breite (s. aktuelle Preisliste). Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertra- gungsgeschwindigkeitÜbertragungs- geschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen mi- nimalen minimalen und maximalen maxi- malen Geschwindigkeit liegt, überlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit Übertragungs- geschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Informationen sind der Übersicht „Angaben zur TK-Transpa- renzverordnungTrans- parenzverordnung“ zu entnehmen. Die angegebene normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit steht dem jeweiligen Kunden zur Verfügung. Die angegebene Maximalgeschwindigkeit im Down- und Upload entspricht der jeweils beworbenen Ge- schwindigkeit. Hinweis: Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertra- gungsgeschwindigkeit Übertragungs- geschwindigkeit ist im Übrigen abhängig von mehre- ren mehreren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht ab- schließenden abschließenden Auflistung zu entnehmenentneh- men: · Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. Leitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), · Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin einge- setzte eingesetzte Hardware und Software · Die Netzauslastung des Internet-Backbones, · Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Inhalte-Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden · Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, BetriebssystemBetriebssys- tem) Die Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH wird jedwe- de jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung werden wer- den Telefonieleistungen und weitere Leistungen be- vorzugt bevorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertra- gung Übertragung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internet- leistungen Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vorübergehender vorüber- gehender oder außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes Telekommunikations- netzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt zur Ver- fügung Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Up- loads Uploads können in diesem Fall länger dauern.

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Samples: Ersteintrag Über Die Thüga Energie GMBH

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für für Internetdienstleistungen der Städ- tische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen GeschäftsbedingungenGe- schäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf der ge- nannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der Städ- tische Werke Netz + Service GmbH lt. aktueller Produkt- preisliste. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft vermittelt dem KundenimRahmendertechnischenundbetrieblichenMöglich- keiten Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten den Zugang zum Internet zur Übermittlung Über- mittlung von Daten. V1 | 12/2021 Xxxxxx Xxxxxx 0, X-00000 Xxxxxxxx Tel. 00000 000 00 00 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxx.xx Nord-Ostsee Sparkasse IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXX00XXX Geschäftsführung: Xxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxxxx Amtsgericht Flensburg, HRA 9513 FL USt-IdNr. DE317971916 Die Städtische Werke Netz + Service GmbH ermöglicht Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, ins- besondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP-Protokoll, Browser usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung sind nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Die Gesellschaft ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter dyna- mischer IP-Adresse, wobei die mittlere Verfüg- barkeit Verfügbarkeit des Internetzugangs Internetzu- gangs im Jahresdurchschnitt bei 9799,5 % liegt. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH macht darauf aufmerksam, dass sich die IP-Bei einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbindungsaufbau der Gesellschaft automatisch eine neue Adresse mit jeder Un- terbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbro- chener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der Internet-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlos- sen vergeben werden. Die Zugänglichkeit Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft von Dritten bereit- gestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funkti- onsfähigkeit Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikati- onseinrichtungen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kun- den, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruk- tur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser DienstleistungGesellschaft. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kun- den Kunden (FTTH) erhält erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für für die Dauer des VertragsverhältnissesVertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes gebrauchNetzab- schlusspunktes Gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN-Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verant- wortlichdafür verantwortlich, dass er für für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnlichesähnli- ches). Bei Bedarf stellt die Gesellschaft dem Kunden die notwendigen Informationen zur Verfügung. Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen Verbin- dungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können nur mit Endgeräten Endge- räten mit eigener Stromversorgung des Kun- den Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommuni- kationsnetz von Telekommunikationsnetz der Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft ist nicht möglich. Für den von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bereitgestellten Internetzugang sind ausschließlich Inter- net-Router mit aktueller Firmware und einer aktuellen Ver- sion der jeweiligen Schnittstelle geeignet. Internet-Router mit älterer Firmware oder älteren Schnittstellenversionen werden eventuell nicht im Telekommunikationsnetz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH erkannt und können folglich keine Verbindung zum Internet herstellen. Auch kann dies negativen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindig- keit haben. Die angebotenen Folgende Produkte / Pakete enthalten für für den Kun- den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzu- gang Internetzugang mit der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste)entsprechenden Bandbreite. Dieser gilt ausschließlich für für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. • TreeneNet Home XS Internet • TreeneNet Home S • TreeneNet Home S+ • TreeneNet Home M • TreeneNet Home L • TreeneNet Home XL TreeneNet Home XS Internet 40 / 45 / 50 Mbit/s 6 / 8 / 10 Mbit/s TreeneNet Home S 80 / 90 / 100 Mbit/s 15 / 20 / 25 Mbit/s TreeneNet Home S+ 80 / 90 / 100 Mbit/s 15 / 20 / 25 Mbit/s Der Internetzugang wird standardmäßig standardmäßig mit einer Übertra- gungsgeschwindigkeitÜbertragungs- geschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen mi- nimalen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassenüberlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit Über- tragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Informationen sind der Übersicht „Angaben zur TK-Transpa- renzverordnung“ zu entnehmen. Die angegebene normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit steht dem jeweiligen Kunden zur Verfügung. Die angegebene Maximalgeschwindigkeit im Down- und Upload entspricht der jeweils beworbenen Ge- schwindigkeit. TreeneNet Home M 240 / 270 / 300 Mbit/s 120/ 135 / 150 Mbit/s TreeneNet Home L 400 / 450 / 500 Mbit/s 200 / 225 / 250 Mbit/s TreeneNet Home XL 800 / 900 / 1000 Mbit/s 400 / 450/ 500 Mbit/s Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertra- gungsgeschwindigkeit Übertragungsge- schwindigkeit ist im Übrigen abhängig von mehre- ren mehreren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht ab- schließenden Auflistung zu entnehmenzum Beispiel: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden Kun- den (z.B. Leitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), ) • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin einge- setzte Hardware eingesetzte Hard- ware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, Backbones • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Inhalte-Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, BetriebssystemBetriebs- system) Die Städtische Werke Gesellschaft kann die erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit im kundeneigenen Netz + Service GmbH (wie z. B. LAN und WLAN) nicht beeinflussen und somit nicht garantieren. Die Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes von mehreren breitbandigen Internetzugängen kann ebenfalls zu Störungen und Beeinträchtigungen führen. Die Gesellschaft wird jedwe- de jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragenübertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung Datenübertra- gung werden Telefonieleistungen und weitere Leistungen be- vorzugt übertragenbevorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertra- gung Übertragung dieser Leistungen gewährleisten Leis- tungen gewährleisten zu können. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich bezüglich der Reduzierung von Internet- leistungen Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vorübergehender vorübergehender oder außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes Telekom- munikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der NetzneutralitätsNetzneutrali- täts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt eingeschränkt zur Ver- fügung Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Up- loads Uploads können in diesem Fall länger länger dauern.

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Samples: amtswerke-eggebek.de

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen der Städ- tische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf der ge- nannten genannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der Städ- tische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH lt. aktueller Produkt- preislisteProduktpreisliste. Die Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH vermittelt dem KundenimRahmendertechnischenundbetrieblichenMöglich- keiten den Zugang zum Internet zur Übermittlung von Daten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH ermöglicht ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter IP-Adresse, wobei die mittlere Verfüg- barkeit Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97% 97Prozent liegt. Die Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH macht darauf aufmerksam, dass sich die IP-Adresse mit jeder Un- terbrechung Unterbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbro- chener ununterbrochener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der Internet-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Internet-Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige gegen- seitige Beeinflussungen nicht ausgeschlos- sen ausgeschlossen werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz von der Städtische Werke Netz + Service Thüga Ener- gie GmbH von Dritten bereit- gestellter bereitgestellter Dienste und Daten gehört gehört ebenso wie die Funkti- onsfähigkeit Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikati- onseinrichtungen Telekommunika- tionseinrichtungen nicht zu den Leistungen von der Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kun- denKunden, insbesondere insbe- sondere der erforderlichen technischen Infrastruk- tur Infrastruktur (Hardware, Software Soft- ware mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kun- den Kunden (FTTH) erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis Befug- nis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes Netzab- schlusspunktes gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN-Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden Kun- den gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verant- wortlichverantwortlich, dass er für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst veran- lasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnlichesÄhnliches). Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen Ver- bindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kun- den Kunden genutzt werdenwer- den. Eine Stromversorgung der Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommuni- kationsnetz Telekommunikationsnetz von der Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH ist nicht möglichmöglich. Für den von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bereitgestellten Internetzugang sind ausschließlich Inter- netHinweis: Xxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Web xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx E-Router mit aktueller Firmware und einer aktuellen Ver- sion der jeweiligen Schnittstelle geeignetMail xxxxxxx@xxxxxx-xxxxxxx.xx Amtsgericht München HRB 173718 Geschäftsführer Xx. InternetXxxxxx Xxxxx Umsatzsteuer-Router mit älterer Firmware oder älteren Schnittstellenversionen werden eventuell nicht im Telekommunikationsnetz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH erkannt und können folglich keine Verbindung zum Internet herstellen. Auch kann dies negativen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindig- keit haben. ID DE811116746 Die angebotenen Produkte / Pakete enthalten für den Kun- den Kunden einen volumen- volu- men- und zeitlich unbegrenzten Internetzu- gang Internetzugang mit der beauftragten Bandbreite Band- breite (s. aktuelle Preisliste). Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertra- gungsgeschwindigkeitÜbertragungs- geschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen mi- nimalen minimalen und maximalen maxi- malen Geschwindigkeit liegt, überlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit Übertragungs- geschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Informationen sind der Übersicht „Angaben zur TK-Transpa- renzverordnungTrans- parenzverordnung“ zu entnehmen. Die angegebene normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit steht dem jeweiligen Kunden zur Verfügung. Die angegebene Maximalgeschwindigkeit im Down- und Upload entspricht der jeweils beworbenen Ge- schwindigkeit. Hinweis: Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertra- gungsgeschwindigkeit Übertragungs- geschwindigkeit ist im Übrigen abhängig von mehre- ren mehreren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht ab- schließenden abschließenden Auflistung zu entnehmenentneh- men: · Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. Leitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), · Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin einge- setzte eingesetzte Hardware und Software · Die Netzauslastung des Internet-Backbones, · Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Inhalte-Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden · Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, BetriebssystemBetriebssys- tem) Die Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH wird jedwe- de jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung werden wer- den Telefonieleistungen und weitere Leistungen be- vorzugt bevorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertra- gung Übertragung dieser Leistungen gewährleisten zu könnenkönnen. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internet- leistungen Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können können bei drohender vorübergehender vorüber- gehender oder außergewöhnlicher außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes Telekommunikations- netzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt zur Ver- fügung Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Up- loads können Uploads können in diesem Fall länger dauern.

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Samples: www.thuega-energie-gmbh.de

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für für Internetdienstleistungen der Städ- tische Werke Netz + Service GmbH Stadtwerke Greven bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf der ge- nannten genannten vertraglichen Grundlage für für die Produkte der Städ- tische Werke Netz + Service GmbH Stadtwerke Greven lt. aktueller Produkt- preislisteProduktpreisliste. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH vermittelt dem KundenimRahmendertechnischenundbetrieblichenMöglich- keiten den Zugang zum Internet zur Übermittlung von Daten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH ermöglicht Stadtwerke Greven ermöglichen den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter IP-Adresse, wobei die mittlere Verfüg- barkeit Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97% liegt. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH macht Stadtwerke Greven machen darauf aufmerksam, dass sich die IP-Adresse mit jeder Un- terbrechung Unterbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbro- chener ununterbrochener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der Internet-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- Internet-Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlos- sen ausgeschlossen werden. Die Zugänglichkeit Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH Stadtwerke Greven von Dritten bereit- gestellter bereitgestellter Dienste und Daten gehört gehört ebenso wie die Funkti- onsfähigkeit Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikati- onseinrichtungen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH. Stadtwerke Greven. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kun- denKunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruk- tur Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kun- den Kunden (FTTH) erhält erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für für die Dauer des VertragsverhältnissesVertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN-LAN- Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verant- wortlichdafür verantwortlich, dass er für für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnlichesähnliches). Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können können nur mit Endgeräten Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kun- den Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommuni- kationsnetz von Telekommunikationsnetz der Städtische Werke Netz + Service GmbH Stadtwerke ist nicht möglich. Für den von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bereitgestellten Internetzugang sind ausschließlich Inter- net-Router mit aktueller Firmware und einer aktuellen Ver- sion der jeweiligen Schnittstelle geeignet. Internet-Router mit älterer Firmware oder älteren Schnittstellenversionen werden eventuell nicht im Telekommunikationsnetz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH erkannt und können folglich keine Verbindung zum Internet herstellen. Auch kann dies negativen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindig- keit habenmöglich. Die angebotenen Produkte / Pakete enthalten für für den Kun- den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzu- gang Internetzugang mit der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste). Dieser gilt ausschließlich für für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. Der Internetzugang wird standardmäßig standardmäßig mit einer Übertra- gungsgeschwindigkeitÜbertragungs- geschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen mi- nimalen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassenüberlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Informationen sind der Übersicht „Angaben zur TK-Transpa- renzverordnungTransparenzverordnung“ zu entnehmen. Die angegebene normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit steht dem jeweiligen Stadtwerke Greven behalten sich auch aus technischen und qualitätssichernden Gründen die Versorgung der Kunden zur Verfügungüber ADSL vor. Die angegebene Maximalgeschwindigkeit im Down- und Bei ADSL kann ein maximaler Upload entspricht der jeweils beworbenen Ge- schwindigkeitvon 1 Mbit/s angeboten werden. Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertra- gungsgeschwindigkeit Übertragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig abhängig von mehre- ren mehreren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht ab- schließenden abschließenden Auflistung zu entnehmen: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. LeitungslängeLeitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin einge- setzte eingesetzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) Die Städtische Werke Netz + Service GmbH wird jedwe- de Stadtwerke Greven werden jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragenübertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung Datenübertragung werden Telefonieleistungen und weitere Leistungen be- vorzugt übertragenbevorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertra- gung Übertragung dieser Leistungen gewährleisten gewährleisten zu könnenkönnen. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich bezüglich der Reduzierung von Internet- leistungen Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können können bei drohender vorübergehender vorübergehender oder außergewöhnlicher außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt eingeschränkt zur Ver- fügung Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Up- loads können Uploads können in diesem Fall länger länger dauern. Kunden der Stadtwerke Greven steht von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr und Xxxxxxx von 08.00 bis 12.00 Uhr eine Kundenbetreuung (kaufmännischer Support) zur Verfügung, die unter 02571 509 – 655 oder per E-Mail unter internet@stadtwerke- xxxxxx.xx erreichbar ist. Kunden können sich zudem unter xxxxx://xxxxxxxxxx-xxxxxx.xx und xxxxx://xxxxxxxx- xxxxxx.xxxxxxxxxx.xx/#/ informieren. Unter xxxxx://xxxxxxxx- xxxxxx.xxxxxxxxxx.xx/#/ kann der Kunde in der Kundenselbstverwaltung seine Kunden- und Vertragsdaten einsehen und Einstellungen hierzu vornehmen. Die Online- Rechnung kann dort und sofern vertraglich vereinbart, auch der Einzelverbindungsnachweis (EVN) eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

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Samples: www.stadtwerke-greven.de

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen der Städ- tische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf der ge- nannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der Städ- tische Werke Netz + Service GmbH lt. aktueller Produkt- preisliste. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH vermittelt dem KundenimRahmendertechnischenundbetrieblichenMöglich- keiten Gesellschaft ermöglicht den Zugang zum Internet zur Übermittlung von Daten. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. fallweise zugeteilter verschiedener Optionen der IP-Adresse, wobei die mittlere Verfüg- barkeit des Internetzugangs iAdressvergabe. Im Jahresdurchschnitt bei 97% liegt. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH macht darauf aufmerksam, dass sich die IPStandard wird dem Kunden eine dynamische IPv4-Adresse mit jeder Un- terbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert und weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbro- chener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der Internet-Verbindung erfolgtzugeteilt. Der Kunde kann die Internet- Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlos- sen werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH von Dritten bereit- gestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funkti- onsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikati- onseinrichtungen nicht zu den Leistungen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kun- denKunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruk- tur Infra- struktur (Hardware, Software mit TCP/TCP / IP- Protokoll, Browser, uswetc.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Die Gesellschaft ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbar- keit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei > 98 % liegt. Bei einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbindungsaufbau der Gesellschaft automatisch eine neue Adresse vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der Gesellschaft von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktions- fähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen der Gesellschaft. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kun- den Kunden (FTTH) erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes gebrauchNetzabschluss- punktes Gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN-Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verant- wortlichverantwortlich, dass er für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (VirenschutzprogrammeVirenschutz- programme, Firewall, Anti-Spam oder ähnlicheso.ä.). Bei Bedarf stellt die Gesellschaft die notwendigen Informationen dem Kunden zur Verfügung. Internet- einschließlich und Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kun- den Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommuni- kationsnetz von Telekommunikationsnetz der Städtische Werke Netz + Service GmbH Gesellschaft ist in jedem Fall nicht möglich. Für den von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bereitgestellten Internetzugang sind ausschließlich Inter- net-Router mit aktueller Firmware und einer aktuellen Ver- sion der jeweiligen Schnittstelle geeignet. Internet-Router mit älterer Firmware oder älteren Schnittstellenversionen werden eventuell nicht im Telekommunikationsnetz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH erkannt und können folglich keine Verbindung zum Internet herstellen. Auch kann dies negativen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindig- keit haben. Die angebotenen 0168_2022 | Leistungsbeschreibung LEONET Privatkunden | LEONET AG – Änderungen vorbehalten – Stand 11.2022 – Seite 5/9 Folgende Produkte / Pakete enthalten für den Kun- den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzu- gang Internetzugang mit der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste)entsprechenden Bandbreite. Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. • LEO Home+ 10 DSL • LEO Home+ 30 DSL • LEO Home+ 50 DSL • LEO Home+100 DSL • LEO Home+ 250 DSL • LEO Home+ 300 FIBER • LEO Home+ 600 FIBER • LEO Home+ 1000 FIBER Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertra- gungsgeschwindigkeitÜbertragungsgeschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen mi- nimalen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Informationen sind der Übersicht „Angaben zur TK-Transpa- renzverordnung“ zu entnehmen. Die angegebene normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit steht dem jeweiligen Kunden zur Verfügung. Die angegebene Maximalgeschwindigkeit im Down- und Upload entspricht der jeweils beworbenen Ge- schwindigkeit. LEO Home+ 10 DSL ADSL 10 / 10 / 10 Mbit/s 1,3 / 1,3 / 1,3 Mbit/s LEO Home+ 30 DSL VDSL 10 / 25,5 / 30 Mbit/s 1,3 / 4 / 5 Mbit/s LEO Home+ 50 DSL VDSL 25 / 42,5 / 50 Mbit/s 2,7 / 8,5 / 10 Mbit/s LEO Home+ 100 DSL VDSL 50 / 83 / 100 Mbit/s 20 / 33 / 40 Mbit/s LEO Home+ 250 DSL VDSL 175 / 200 / 250 Mbit/s 20 / 33 / 40 Mbit/s LEO Home+ 300 FIBER Glasfaser 240 / 270 / 300 Mbit/s 120 / 135 / 150 Mbit/s LEO Home+ 600 FIBER Glasfaser 480 / 540 / 600 Mbit/s 200 / 200 / 210 Mbit/s LEO Home+ 1000 FIBER Glasfaser 800 / 900 / 1000 Mbit/s 200 / 225 / 250 Mbit/s Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertra- gungsgeschwindigkeit Übertragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig von mehre- ren mehreren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht ab- schließenden Auflistung zu entnehmenzum Beispiel: • Die die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.z. B. Leitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das das Netzwerk des Kunden (LAN, WLAN) und die darin einge- setzte eingesetzte Hardware und Software Software, Die die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Inhalte-Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden werden, 0168_2022 | Leistungsbeschreibung LEONET Privatkunden | LEONET AG – Änderungen vorbehalten – Stand 11.2022 – Seite 6/9 Angeschlossene angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) Die Städtische Werke Netz + Service GmbH Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes von mehreren breitbandigen Internetzugängen kann ebenfalls zu Störungen und Beeinträchtigungen führen. Die Gesellschaft wird jedwe- de jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen Verkehrs- spitzen in der Datenübertragung werden Telefonieleistungen und weitere Leistungen be- vorzugt bevorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertra- gung Übertragung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internet- leistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vorübergehender oder außergewöhnlicher Überlastung Über- lastung des Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU EU) 2015/2120 vom 25.11.2015) 25.11.2015 nur eingeschränkt zur Ver- fügung Verfügung stehen, z. B. . Streaming-Dienste. , Downloads und Up- loads Uploads können in diesem Fall länger dauern.

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