Common use of Internetdienstleistungen Clause in Contracts

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen der SwS PL bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. SwS PL ermöglicht den Zugang zum Internet mittels verschiedener Optionen der IP-Adressvergabe. An jedem Anschluss wird dem aktiven Netzabschluss (Endgerät des End-kunden) standardmäßig eine dynamische IPv4-Adresse (öffentlich oder privat nach RFC 1918) zugeteilt. Über NAT (Network Address Translation) im aktiven Netzabschluss können im LAN/WLAN ein oder mehrere Rechner/Geräte betrieben werden. Optional kann eine feste öffentliche IPv4- Adresse vergeben werden (siehe unter Allgemeines). Sofern IPv6 bereitgestellt wird, erhält jeder Anschluss eine dynamische öffent- liche IPv6-Adresse für WAN sowie einen dynamischen öffentlichen IPv6-Ad- ressbereich mit Präfix /56 für die Verteilung im LAN/WLAN des Endkunden. Optional können feste IPv6-Adressbereiche vergeben werden (siehe unter All- gemeines). Die Erreichbarkeit von Ressourcen und Anwendungen im lokalen Netz (LAN) des Kunden über das Internet (z.B. Zugriff auf eine IP-Kamera, PC- Fernwartung, VPN) ist bei IPv6 prinzipiell nur über IPv6 uneingeschränkt möglich; die Erreichbarkeit von Geräten und Anwendungen, die IPv6 nicht un- terstützen, kann ggf. eingeschränkt sein. Die SwS PL verweist diesbezüglich auf die Hersteller, ihre Geräte und Anwendungen IPv6-fähig zu machen. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. SwS PL ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 98,5% liegt. Bei einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbin- dungsaufbau der SwS PL automatisch eine neue Adresse vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der SwS PL von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen der SwS PL. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festle- gung eines abweichenden Netzabschlusspunktes Gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN-Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden ge- stattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er für seinen Inter- netzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutz- programme, Firewall, Anti-Spam oder ähnliches). Bei Bedarf stellt SwS PL die notwendigen Informationen dem Kunden zur Verfügung. Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikati- onsnetz der SwS PL ist nicht möglich. Folgende Produkte / Pakete enthalten für den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzugang mit der entsprechenden Bandbreite. Die- ser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten An- schluss. • DUO FON KOMFORT FTTH • DUO FON POWER FTTH • DUO FON SPEED FTTH • DUO FON TOPSPEED FTTH Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertragungsgeschwindig- keit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindig- keit liegt, überlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Produkt Variante Downstream min./norm./max. Upstream min./norm./max. DUO FON KOMFORT FTTH 45 / 47,5 / 50 Mbit/s 9 / 9,5 / 10 Mbit/s DUO FON POWER FTTH 90 / 95 / 100 Mbit/s 36 / 38 / 40 Mbit/s DUO FON SPEED FTTH 180 / 190 / 200 Mbit/s 45 / 47,5 / 50 Mbit/s DUO FON TOPSPEED FTTH 450 / 475 / 500 Mbit/s 80 / 95 / 100 Mbit/s Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindig- keit ist im Übrigen abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind zum Beispiel: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. Leitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte-Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssys- tem) Die Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes von mehreren breitbandigen Internetzugängen kann ebenfalls zu Störungen und Beeinträchtigungen führen. SwS PL wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung werden Telefonieleis- tungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragen, um eine unterbre- chungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Auf- grund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistun- gen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vorübergehender oder außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rah- men des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können in diesem Fall länger dau- ern.

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Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen der SwS PL bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. SwS PL ermöglicht den Zugang zum Internet mittels verschiedener Optionen der IP-Adressvergabe. An jedem Anschluss wird dem aktiven Netzabschluss Netzab- schluss (Endgerät des End-kundenEndkunden) standardmäßig eine dynamische IPv4-IPv4- Adresse (öffentlich oder privat nach RFC 1918) zugeteilt. Über NAT (Network Net- work Address Translation) im aktiven Netzabschluss können im LAN/WLAN ein oder mehrere Rechner/Geräte betrieben werden. Optional kann eine feste öffentliche IPv4- IPv4-Adresse vergeben werden (siehe unter Allgemeines). Sofern IPv6 bereitgestellt wird, erhält jeder Anschluss eine dynamische öffent- liche öf- fenliche IPv6-Adresse für WAN sowie einen dynamischen öffentlichen IPv6-Ad- ressbereich IPv6- Adressbereich mit Präfix /56 für die Verteilung im LAN/WLAN des EndkundenEndkun- den. Optional können feste IPv6-Adressbereiche vergeben werden (siehe unter All- gemeinesAllgemeines). Die Erreichbarkeit von Ressourcen und Anwendungen im lokalen Netz (LAN) des Kunden über das Internet (z.B. Zugriff auf eine IP-Kamera, PC- PC-Fernwartung, VPN) ist bei IPv6 prinzipiell nur über IPv6 uneingeschränkt un- eingeschränkt möglich; die Erreichbarkeit von Geräten und Anwendungen, die IPv6 nicht un- terstützenunterstützen, kann ggf. eingeschränkt sein. Die SwS PL verweist ver- weist diesbezüglich auf die Hersteller, ihre Geräte und Anwendungen IPv6-IPv6- fähig zu machen. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere insbeson- dere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung Beschaf- fung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. SwS PL ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP-AdresseAd- resse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt Jahresdurch- schnitt bei 98,5% liegt. Bei einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbin- dungsaufbau je- dem Verbindungsaufbau der SwS PL automatisch eine neue Adresse vergeben ver- geben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der SwS PL von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen Telekommunikationsein- richtungen nicht zu den Leistungen der SwS PL. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festle- gung eines abweichenden Netzabschlusspunktes Gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN-Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden ge- stattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er für seinen Inter- netzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutz- programme, Firewall, Anti-Spam oder ähnliches). Bei Bedarf stellt SwS PL die notwendigen Informationen dem Kunden zur Verfügung. Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikati- onsnetz Telekommunika- tionsnetz der SwS PL ist nicht möglich. Folgende Produkte / Pakete enthalten für den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzugang mit der entsprechenden Bandbreite. Die- ser Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten An- schlussAnschluss. • DUO FON TRIO CLEVER FTTC • TRIO KOMFORT FTTH FTTC DUO FON TRIO POWER FTTH • DUO FON SPEED FTTH • DUO FON TOPSPEED FTTH FTTC Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertragungsgeschwindig- keitÜbertragungsgeschwin- digkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindig- keit Ge- schwindigkeit liegt, überlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit Übertragungsgeschwindig- keit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Produkt Variante Downstream min./norm./max. Upstream min./norm./max. DUO FON TRIO CLEVER FTTC 16,7 / 23,5 / 25 Mbit/s 1,6 / 4,7 / 5 Mbit/s TRIO KOMFORT FTTH 45 FTTC 27,9 / 47,5 47 / 50 Mbit/s 9 2,7 / 9,5 9,4 / 10 Mbit/s DUO FON TRIO POWER FTTH 90 FTTC 54 / 95 83,8 / 100 Mbit/s 36 20 / 38 33,4 / 40 Mbit/s DUO FON SPEED FTTH 180 / 190 / 200 Mbit/s 45 / 47,5 / 50 Mbit/s DUO FON TOPSPEED FTTH 450 / 475 / 500 Mbit/s 80 / 95 / 100 Mbit/s Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindig- keit Übertragungsgeschwin- digkeit ist im Übrigen abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind zum Beispiel: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. Leitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte-Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssys- tem) Die Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes von mehreren breitbandigen Internetzugängen kann ebenfalls zu Störungen und Beeinträchtigungen führen. SwS PL wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung werden Telefonieleis- tungen Telefonie- leistungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragen, um eine unterbre- chungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Auf- grund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistun- gen Internetleis- tungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vorübergehender vorübergehen- der oder außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rah- men Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung Ver- ordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können in diesem Fall länger dau- erndauern.

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Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen der SwS PL bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. SwS PL ermöglicht den Zugang zum Internet mittels verschiedener Optionen der IP-Adressvergabe. An jedem Anschluss wird dem aktiven Netzabschluss (Endgerät des End-kundenEndkunden) standardmäßig eine dynamische IPv4-Adresse (öffentlich oder privat nach RFC 1918) zugeteilt. Über NAT (Network Address Translation) im aktiven Netzabschluss können im LAN/WLAN ein oder mehrere meh- rere Rechner/Geräte betrieben werden. Optional kann eine feste öffentliche IPv4- IPv4-Adresse vergeben werden (siehe unter Allgemeines). Sofern IPv6 bereitgestellt wird, erhält jeder Anschluss eine dynamische öffent- öffen- liche IPv6-Adresse für WAN sowie einen dynamischen öffentlichen IPv6-Ad- ressbereich mit Präfix /56 für die Verteilung im LAN/WLAN des Endkunden. Optional können feste IPv6-Adressbereiche vergeben werden (siehe unter All- gemeinesAllgemeines). Die Erreichbarkeit von Ressourcen und Anwendungen im lokalen loka- len Netz (LAN) des Kunden über das Internet (z.B. Zugriff auf eine IP-Kamera, PC- PC-Fernwartung, VPN) ist bei IPv6 prinzipiell nur über IPv6 uneingeschränkt möglich; die Erreichbarkeit von Geräten und Anwendungen, die IPv6 nicht un- terstützenunterstützen, kann ggf. eingeschränkt sein. Die SwS PL verweist diesbezüglich dies- bezüglich auf die Hersteller, ihre Geräte und Anwendungen IPv6-fähig zu machenma- chen. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere insbeson- dere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung Beschaf- fung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. SwS PL ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 98,5% liegt. Bei einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbin- dungsaufbau Verbindungsaufbau der SwS PL automatisch eine neue Adresse vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der SwS PL von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit Funkti- onsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen der SwS PL. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festle- gung eines abweichenden Netzabschlusspunktes Gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN-Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden ge- stattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er für seinen Inter- netzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutz- programme, Firewall, Anti-Spam oder ähnliches). Bei Bedarf stellt SwS PL die notwendigen Informationen dem Kunden zur Verfügung. Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikati- onsnetz der SwS PL ist nicht möglich. Folgende Produkte / Pakete enthalten für den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzugang mit der entsprechenden Bandbreite. Die- ser Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten An- schlussAnschluss. • DUO FON TRIO KOMFORT FTTH FTTB DUO FON TRIO POWER FTTH FTTB DUO FON TRIO SPEED FTTH • DUO FON TOPSPEED FTTH FTTB Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertragungsgeschwindig- keit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindig- keit liegt, überlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb inner- halb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Produkt Variante Downstream min./norm./max. Upstream min./norm./max. DUO FON TRIO KOMFORT FTTH 45 FTTB 27,9 / 47,5 47 / 50 Mbit/s 9 2,7 / 9,5 9,4 / 10 Mbit/s DUO FON TRIO POWER FTTH 90 FTTB 54 / 95 83,8 / 100 Mbit/s 36 20 / 38 33,4 / 40 Mbit/s DUO FON TRIO SPEED FTTH FTTB 160 / 180 / 190 / 200 Mbit/s 40 / 45 / 47,5 / 50 Mbit/s DUO FON TOPSPEED FTTH 450 / 475 / 500 Mbit/s 80 / 95 / 100 Mbit/s Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindig- keit Übertragungsgeschwin- digkeit ist im Übrigen abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind zum Beispiel: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. Leitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte-Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssys- tem) Die Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes von mehreren breitbandigen Internetzugängen kann ebenfalls zu Störungen und Beeinträchtigungen führen. SwS PL wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung werden Telefonieleis- tungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragen, um eine unterbre- chungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Auf- grund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistun- gen Internetleis- tungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vorübergehender vorübergehen- der oder außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rah- men Rahmen des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung Verord- nung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt zur Verfügung stehenste- hen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können in diesem Fall länger dau- erndauern.

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Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen der SwS PL bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. SwS PL ermöglicht den Zugang zum Internet mittels verschiedener Optionen der IP-Adressvergabe. An jedem Anschluss wird dem aktiven Netzabschluss (Endgerät des End-kunden) standardmäßig eine dynamische IPv4-Adresse (öffentlich oder privat nach RFC 1918) zugeteilt. Über NAT (Network Address Translation) im aktiven Netzabschluss können im LAN/WLAN ein oder mehrere Rechner/Geräte betrieben werden. Optional kann eine feste öffentliche IPv4- Adresse vergeben werden (siehe unter Allgemeines). Sofern IPv6 bereitgestellt wird, erhält jeder Anschluss eine dynamische öffent- liche IPv6-Adresse für WAN sowie einen dynamischen öffentlichen IPv6-Ad- ressbereich mit Präfix /56 für die Verteilung im LAN/WLAN des Endkunden. Optional können feste IPv6-Adressbereiche vergeben werden (siehe unter All- gemeines). Die Erreichbarkeit von Ressourcen und Anwendungen im lokalen Netz (LAN) des Kunden über das Internet (z.B. Zugriff auf eine IP-Kamera, PC- Fernwartung, VPN) ist bei IPv6 prinzipiell nur über IPv6 uneingeschränkt möglich; die Erreichbarkeit von Geräten und Anwendungen, die IPv6 nicht un- terstützen, kann ggf. eingeschränkt sein. Die SwS PL verweist diesbezüglich auf die Hersteller, ihre Geräte und Anwendungen IPv6-fähig zu machen. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. SwS PL ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 98,5% liegt. Bei einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbin- dungsaufbau der SwS PL automatisch eine neue Adresse vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der SwS PL von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen der SwS PL. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festle- gung eines abweichenden Netzabschlusspunktes Gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN-Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden ge- stattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er für seinen Inter- netzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutz- programme, Firewall, Anti-Spam oder ähnliches). Bei Bedarf stellt SwS PL die notwendigen Informationen dem Kunden zur Verfügung. Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikati- onsnetz der SwS PL ist nicht möglich. Folgende Produkte / Pakete enthalten für den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzugang mit der entsprechenden Bandbreite. Die- ser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten An- schluss. • DUO FON KOMFORT FTTH • DUO FON POWER FTTH • DUO FON SPEED FTTH • DUO FON TOPSPEED TOP SPEED FTTH • DUO FON MEGA SPEED FTTH Produkt Variante Downstream min./norm./max. Upstream min./norm./max. DUO FON KOMFORT FTTH 45/47,5/50 Mbit/s 9/9,5/10 Mbit/s DUO FON POWER FTTH 90/95/100 Mbit/s 36/38/40 Mbit/s DUO FON SPEED FTTH 180/190/200 Mbit/s 45/47,5/50 Mbit/s DUO FON TOP SPEED FTTH 450/475/500 Mbit/s 80/95/100 Mbit/s DUO FON MEGA SPEED FTTH 750/825/1000 Mbit/s 270/285/300 Mbit/s Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertragungsgeschwindig- keit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindig- keit liegt, überlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Produkt Variante Downstream min./norm./max. Upstream min./norm./max. DUO FON KOMFORT FTTH 45 / 47,5 / 50 Mbit/s 9 / 9,5 / 10 Mbit/s DUO FON POWER FTTH 90 / 95 / 100 Mbit/s 36 / 38 / 40 Mbit/s DUO FON SPEED FTTH 180 / 190 / 200 Mbit/s 45 / 47,5 / 50 Mbit/s DUO FON TOPSPEED FTTH 450 / 475 / 500 Mbit/s 80 / 95 / 100 Mbit/s Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindig- keit ist im Übrigen abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind zum Beispiel: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. Leitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte-Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssys- tem) Die Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes von mehreren breitbandigen Internetzugängen kann ebenfalls zu Störungen und Beeinträchtigungen führen. SwS PL wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung werden Telefonieleis- tungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragen, um eine unterbre- chungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Auf- grund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistun- gen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vorübergehender oder außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rah- men des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können in diesem Fall länger dau- ern.

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Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen der SwS PL bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. SwS PL ermöglicht den Zugang zum Internet mittels verschiedener Optionen der IP-Adressvergabe. An jedem Anschluss wird dem aktiven Netzabschluss (Endgerät des End-kunden) standardmäßig eine dynamische IPv4-Adresse (öffentlich oder privat nach RFC 1918) zugeteilt. Über NAT (Network Address Translation) im aktiven Netzabschluss können im LAN/WLAN ein oder mehrere Rechner/Geräte betrieben werden. Optional kann eine feste öffentliche IPv4- Adresse vergeben werden (siehe unter Allgemeines). Sofern IPv6 bereitgestellt wird, erhält jeder Anschluss eine dynamische öffent- liche IPv6-Adresse für WAN sowie einen dynamischen öffentlichen IPv6-Ad- ressbereich mit Präfix /56 für die Verteilung im LAN/WLAN des Endkunden. Optional können feste IPv6-Adressbereiche vergeben werden (siehe unter All- gemeines). Die Erreichbarkeit von Ressourcen und Anwendungen im lokalen Netz (LAN) des Kunden über das Internet (z.B. Zugriff auf eine IP-Kamera, PC- Fernwartung, VPN) ist bei IPv6 prinzipiell nur über IPv6 uneingeschränkt möglich; die Erreichbarkeit von Geräten und Anwendungen, die IPv6 nicht un- terstützen, kann ggf. eingeschränkt sein. Die SwS PL verweist diesbezüglich auf die Hersteller, ihre Geräte und Anwendungen IPv6-fähig zu machen. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. SwS PL ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 98,5% liegt. Bei einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbin- dungsaufbau Verbindungsaufbau der SwS PL automatisch eine neue Adresse vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der SwS PL von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit Funkti- onsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen der SwS PL. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festle- gung eines abweichenden Netzabschlusspunktes Gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN-Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden ge- stattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er für seinen Inter- netzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutz- programme, Firewall, Anti-Spam oder ähnliches). Bei Bedarf stellt SwS PL die notwendigen Informationen dem Kunden zur Verfügung. Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikati- onsnetz der SwS PL ist nicht möglich. Folgende Produkte / Pakete enthalten für den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzugang mit der entsprechenden Bandbreite. Die- ser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten An- schluss. • DUO FON KOMFORT FTTH CUO CONNECT ADSL • DUO FON POWER FTTH CONNECT CLEVER • DUO FON SPEED FTTH CONNECT KOMFORT • DUO FON TOPSPEED FTTH CONNECT POWER • DUO CONNECT 175 • DUO CONNECT SPEED Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertragungsgeschwindig- keit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindig- keit liegt, überlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Produkt Variante Downstream min./norm./max. Upstream min./norm./max. DUO FON KOMFORT FTTH 45 CONNECT ADSL 0,75 / 47,5 9,8 / 50 16 Mbit/s 9 0,128 / 9,5 0,92 / 10 1 Mbit/s DUO FON CONNECT CLEVER 16,7 / 23,5 / 25 Mbit/s 1,6 / 4,7 / 5 Mbit/s DUO CONNECT KOMFORT 27,9 / 00 / 00 Xxxx/x 0,0 / 0,0 / 00 Mbit/s DUO CONNECT POWER FTTH 90 54 / 95 83,8 / 100 Mbit/s 36 20 / 38 33,4 / 40 Mbit/s DUO FON SPEED FTTH 180 CONNECT 175 105 / 190 145 / 200 175 Mbit/s 45 20 / 47,5 30 / 50 40 Mbit/s DUO FON TOPSPEED FTTH 450 CONNECT SPEED 175 / 475 200 / 500 250 Mbit/s 80 20 / 95 30 / 100 40 Mbit/s Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindig- keit ist im Übrigen abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind zum Beispiel: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. Leitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte-Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssys- tem) Die Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes von mehreren breitbandigen Internetzugängen kann ebenfalls zu Störungen und Beeinträchtigungen führen. SwS PL wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung werden Telefonieleis- tungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragen, um eine unterbre- chungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Auf- grund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistun- gen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vorübergehender oder außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rah- men des Artikel 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können in diesem Fall länger dau- ern.

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