Common use of Internetdienstleistungen Clause in Contracts

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen der net services bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Die net services vermittelt dem Kunden im Rahmen der technischen und be- trieblichen Möglichkeiten den Zugang zum Internet zur Übermittlung von Da- ten. net services ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels einer öffentlichen dynamischen IPv6-Adresse sowie einer privaten dynamischen IPv4-Adresse, die auf eine öffentliche dynamische IPv4-Adresse umgeschrie- ben wird (CGN, Carrier Grade Network Address Translation). Hinweis: Die angegebene normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungsge- schwindigkeit steht dem jeweiligen Kunden des jeweiligen Versorgungsgebie- tes zur Verfügung. Die angegebene Maximalgeschwindigkeit im Down- und Upload entspricht der jeweils beworbenen Geschwindigkeit. Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindig- keit ist im Übrigen abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind zum Beispiel: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. Leitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), Internet . Telefon . Fernsehen • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte-Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) Die Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes von mehreren breitbandi- gen Internetzugängen kann ebenfalls zu Störungen und Beeinträchtigungen führen. Die net services wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung wer- den Telefonieleistungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vor übergehender oder außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikati- onsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs. 3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können in diesem Fall länger dauern.

Appears in 1 contract

Samples: www.komflat.de

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen der net services Gesellschaft bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Die net services vermittelt dem Kunden im Rahmen Schaffung der technischen und be- trieblichen Möglichkeiten Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Die Gesellschaft ermöglicht den Zugang zum Internet zur Übermittlung von Da- ten. net services ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels einer öffentlichen dynamischen IPv6-Adresse sowie einer privaten dynamischen IPv4dynamischer IP-Adresse, wobei die auf mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97% liegt. Bei einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbindungsaufbau der Gesellschaft automatisch eine öffentliche dynamische IPv4neue Adresse vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der Gesellschaft von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen der Gesellschaft. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes Gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN- Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Adresse umgeschrie- ben wird (CGN, Carrier Grade Network Address TranslationSpam oder ähnliches). Hinweis: Die angegebene normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungsge- schwindigkeit steht Bei Bedarf stellt die Gesellschaft die notwendigen Informationen dem jeweiligen Kunden des jeweiligen Versorgungsgebie- tes zur Verfügung. Die angegebene Maximalgeschwindigkeit im Down- Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und Upload entspricht 112, können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der jeweils beworbenen GeschwindigkeitEndgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommunikationsnetz der Gesellschaft ist nicht möglich. Folgende Produkte enthalten für den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzugang mit der entsprechenden Bandbreite. Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. • GGEW Economy Glas • GGEW Economy DSL Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertragungs- geschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Produkt Datenoption Downstream in Mbit/s min./norm./max. Upstream in Mbit/s min./norm./max. GGEWEconomy Glas Glas 200 150 / 200 / 200 37,5 / 50 / 50 GGEWEconomy Glas Glas 200+Kombi 225 / 300 / 300 37,5 / 50 / 50 GGEWEconomy Glas Glas 500 375 / 500 / 500 112 / 150 / 150 GGEWEconomy Glas Glas 500+Kombi 450 / 600 / 600 112 / 150 / 150 GGEWEconomy Glas Glas 1.000 750 / 975 / 975 225 / 300 / 300 GGEWEconomy Glas Glas 1.000+Kombi 750 / 975 / 975 225 / 300 / 300 GGEWEconomy DSL DSL 16 12,5 / 16 / 16 1,5 / 2,5 / 2,5 GGEW DSL 50Standard 27,9 / 47 / 50 2,7/ 9,4 / 10 Economy DSL Auf Kundenwunsch* 16,7 /23,5/ 25 1,6 / 4,7 /5 GGEWEconomy DSL DSL 100 75 / 100 / 100 30 / 40 / 40 Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindig- keit Übertragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind zum Beispiel: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. LeitungslängeLeitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), Internet . Telefon . Fernsehen • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte-Inhalte- Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) • W-LAN-Funkinfrastruktur Die Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes von mehreren breitbandi- gen breitbandigen Internetzugängen kann ebenfalls zu Störungen und Beeinträchtigungen führen. Die net services wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung wer- den Telefonieleistungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vor übergehender vorübergehender oder außergewöhnlicher außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikati- onsnetzes Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs. 3 Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können in diesem Fall länger dauern.

Appears in 1 contract

Samples: www.ggew-net.de

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für für Internetdienstleistungen der net services bestimmt NHC be- stimmt sich nach dem AuftragsformularAuftragsformular bzw. der Online-Buchungs- strecke, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen Ver- tragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Die net services NHC vermittelt dem Kunden im Rahmen der technischen und be- trieblichen Möglichkeiten betrieblichen Möglichkeiten den Zugang zum Internet zur Übermittlung Übermitt- lung von Da- tenDaten. net services ermöglicht NHC ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels einer öffentlichen dynamischen verschiedener Op- tionen der IP-Adressvergabe. Im Standard wird dem Kunden eine dynamische IPv4 Adresse zugeteilt. Optional kann dem Kunden zu- sätzlich ein dynamisches IPv6-Adresse Netz (Dual Stack /56) bereitgestellt werden. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, ins- besondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie einer privaten dynamischen IPv4die Unterstüt- zung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Die NHC ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP-Adresse, wobei die auf mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97,50 % liegt. Bei einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbindungsaufbau der NHC auto- matisch eine öffentliche dynamische IPv4-neue Adresse umgeschrie- ben wird vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der NHC von Dritten bereitgestell- ter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen der NHC. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (CGNFTTH) erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der pas- sive Netzabschlusspunkt, Carrier Grade Network Address Translationes sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes Gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN- Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheits- maßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti- Spam oder ähnliches). Hinweis: Die angegebene normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungsge- schwindigkeit steht Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Ver- bindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte (auch bei Strom- ausfall beim Kunden) aus dem jeweiligen Telekommunikationsnetz der NHC ist nicht möglich. Folgende Produkte / Pakete enthalten für den Kunden des jeweiligen Versorgungsgebie- tes zur Verfügungeinen volu- men- und zeitlich unbegrenzten Internetzugang mit der entspre- chenden Bandbreite. Die angegebene Maximalgeschwindigkeit im Down- Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und Upload entspricht beauftragten Anschluss. • NHC Business Complete 100 Glasfaser • NHC Business Complete 250 Glasfaser • NHC Business Complete 500 Glasfaser • XXX Xxxxxxxx Xxxxxxxx 0000 Glasfaser Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertragungs- geschwindigkeit, die innerhalb der jeweils beworbenen Geschwindigkeitangegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassen. Eine bestimmte Über- tragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. NHC Business Complete 100 Glasfaser 100/80/50 Mbit/s 40/32/10 Mbit/s NHC Business Complete 250 Glasfaser 250/200/175 Mbit/s 40/32/20 Mbit/s NHC Business Complete 500 Glasfaser 500/425/350 Mbit/s 175/148,75/122,5 Mbit/s XXX Xxxxxxxx Xxxxxxxx 0000 Glasfaser 1000/850/700 Mbit/s 250/212,5/175 Mbit/s NHC Business Internet 100 Glasfaser 100/80/50 Mbit/s 40/32/10 Mbit/s NHC Business Internet 250 Glasfaser 250/200/175 Mbit/s 40/32/20 Mbit/s NHC Business Internet 500 Glasfaser 500/425/350 Mbit/s 175/148,75/122,5 Mbit/s NHC Business Internet 1000 Glasfaser 1000/850/700 Mbit/s 250/212,5/175 Mbit/s Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindig- keit Übertragungsge- schwindigkeit ist im Übrigen abhängig von mehreren EinflussfaktorenEinflussfakto- ren. Diese sind zum Beispiel: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.B. Leitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Verteiler/ Muffen), Internet . Telefon . Fernsehen ) • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, Backbones • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte-AnbietersAnbie- ters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) Die Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes von mehreren breitbandi- gen Internetzugängen breit- bandigen Internetzugängen kann ebenfalls zu Störungen Störungen und Beeinträchtigungen führenBeein- trächtigungen führen. Die net services NHC wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragenüber- tragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung wer- den werden Telefonieleistungen und weitere Leistungen in der Regel bevorzugt übertragenübertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten gewährleisten zu könnenkönnen. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Bei der Nutzung von TelefonieleistungenTelefonieleistungen kann sich die Internetleistung unter Umständen geringfügig reduzieren. Entsprechendes gilt bezüglich bezüglich der Reduzierung Reduzie- rung von Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können können bei drohender vor übergehender vorü- bergehender oder außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikati- onsnetzes Telekommu- nikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs. 3 der NetzneutralitätsNetzneutrali- täts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt eingeschränkt zur Verfügung Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können können in diesem Fall länger länger dauern.

Appears in 1 contract

Samples: www.netzgesellschaft-herzebrock-clarholz.de

Internetdienstleistungen. Der Leistungsumfang für für Internetdienstleistungen der net services Gesell- schaft bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Allgemei- nen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen Vertragsbestandtei- len und den nachfolgenden Bedingungen. Die net services vermittelt dem Kunden im Rahmen der technischen und be- trieblichen Möglichkeiten Gesellschaft ermöglicht den Zugang zum Internet zur Übermittlung von Da- tenmittels verschiedener Optionen der IP-Adressvergabe. net services ermöglicht Im Standard wird die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil die- ser Dienstleistung. Die Gesellschaft ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels einer öffentlichen dynamischen IPv6-Adresse sowie einer privaten dynamischen IPv4dynamischer IP-Adresse, wobei die auf mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 98,5% liegt. Bei ei- ner dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbindungs- aufbau der Gesellschaft automatisch eine öffentliche dynamische IPv4neue Adresse verge- ben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der Gesellschaft von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen der Gesellschaft. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abwei- chenden Netzabschlusspunktes Gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN-Adresse umgeschrie- ben wird Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheits- maßnahmen veranlasst (CGNVirenschutzprogramme, Carrier Grade Network Address TranslationFirewall, An- ti-Spam oder ähnliches). Hinweis: Die angegebene normalerweise Bei Bedarf stellt die Gesellschaft die notwendigen Informationen dem Kunden zur Verfügung stehende Übertragungsge- schwindigkeit steht Verfügung. Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem jeweiligen Kunden des jeweiligen Versorgungsgebie- tes zur VerfügungTelekommunikationsnetz der Gesellschaft ist nicht möglich. Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertra- gungsgeschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen mini- malen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Band- breitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Die angegebene Maximalgeschwindigkeit im Down- und Upload entspricht der jeweils beworbenen Geschwindigkeitjeweiligen zur Verfügung stehenden Bandbreiten sind den entsprechenden Produktinformationsblättern zu entnehmen. Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindig- keit Übertra- gungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind zum Beispiel: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z.z. B. Leitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), Internet . Telefon . Fernsehen • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte-Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden • Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) Die Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes von mehreren breitbandi- gen Internetzugängen breitbandigen Internetzugängen kann ebenfalls zu Störungen Störungen und Beeinträchtigungen führenBeeinträchtigungen führen. Die net services wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung wer- den Telefonieleistungen und weitere Leistungen bevorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Aufgrund redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internetleistungen bei weiteren Leistungen. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vor übergehender oder außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikati- onsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs. 3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt eingeschränkt zur Verfügung Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können können in diesem die- sem Fall länger länger dauern.

Appears in 1 contract

Samples: www.tng.de