Interpretation Musterklauseln

Interpretation. 1.1. Für diese Vereinbarung gelten die in diesem Abschnitt aufgeführten Definitionen und Auslegungsregeln.
Interpretation. If any individual provision of this Agreement is or becomes ineffective in part or in whole, this does not affect the validity of the remaining provisions.
Interpretation. The words and phrases in this agreement shall have the meaning generally understood in the telecommunications industry. This Agreement shall be construed in accordance with its fair meaning and is not to be construed for or against either Party on account of which Party drafted this Agreement.
Interpretation. 1.1. Für die Nutzungsbedingungen der Cloud-Services gelten folgende Begriffsbestimmungen: Die „Richtlinie zur akzeptablen Nutzung“ bezeichnet die Anforderungen gemäß Ziffer 3.4 dieser Nutzungsbedingungen der Cloud-Services, die von jedem autorisierten Benutzer über das Portal zur Kenntnis genommen und akzeptiert werden müssen.
Interpretation. 1.1 Für die Zwecke dieses Auftragsverarbeitungsvertrags gilt Folgendes: „Vereinbarung“ bedeutet die Vereinbarung für die Bereitstellung von Cloud-Services, Programm- und Unternehmensdienstleistungen, der dieser Auftragsverarbeitungsvertrag als Anhang beigefügt ist, in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Interpretation. 3.1 Where these CLAUSES use the terms defined in the GDPR, those terms shall have the same meaning as in the GDPR. 3.2 These CLAUSES shall be read and interpreted in the light of the GDPR. 3.3 These CLAUSES shall not be interpreted in a way that runs counter to the rights and obligations provided for in the GDPR (or any other applicable data protection provision) or in a way that prejudices the fundamental rights or freedoms of the data subjects.
Interpretation. Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders angegeben oder zwischen den Parteien gesondert vereinbart, bedeutet “schriftlich” nicht per E-Mail.
Interpretation. Zur Interpretation wird jedoch vereinbart, dass der Verweis auf Punkte (sofern keine Quelle da- zu angegeben ist) immer als Verweis auf den gegenständlichen Projektvertrag gilt. Bei Widersprüchen zwischen den Nutzungsbedingungen und dem gegenständlichen Vertrag geht der gegenständliche Vertrag vor.
Interpretation. 13.4 Ein Verweis auf eine Satzung oder gesetzliche Bestimmung ist ein Verweis auf die geänderte oder erneuerte Fassung. Ein Verweis auf ein Statut oder eine gesetzliche Bestimmung schließt alle untergeordneten Rechtsvorschriften ein, die nach diesem Statut oder der gesetzlichen Provision erlassen wurden
Interpretation. Die im Datenschutzrecht definierten Begriffe haben in diesen AGB die gleiche Bedeutung. Jeder Verweis auf ein Gesetz oder eine Rechtsvorschrift gilt als Verweis auf dieses Gesetz bzw. diese Rechtsvorschrift in der jeweils gültigen (d.h. in Zukunft ggf. geänderten) Fassung.