Ist-Situation Musterklauseln

Ist-Situation. Die THI ist bundesweit eine der forschungsstärksten Fachhochschulen. In der ange- wandten Forschung ist die THI mit über 140 wissenschaftlichen Mitarbeitern, über 90 Doktoranden und einem Drittmittelvolumen von knapp 10 Mio. € herausragend positi- oniert. Einschließlich Eigenleistung nimmt das Forschungsvolumen der THI rund 15 Mio. € ein und stellt damit rund 30 Prozent des Hochschulbudgets. Mit dem For- schungsbau CARISSMA, einem der ersten Forschungsbauten an einer Fachhoch- schule, wurde an der THI ein bundesweites wissenschaftliches Leitzentrum für Fahr- zeugsicherheit eingerichtet. Neben der Fahrzeugsicherheit ist die THI in den Bereichen „Erneuerbare Energien“ mit dem Institut INES und in der „Innovativen Mobilität“ mit dem Institut für Innovative Mobilität (IIMo) vertreten. Mit diesen drei Forschungs- schwerpunkten konnte die THI auch die Aufnahme in die Forschungslandkarte der HRK erreichen. Neben diesen Forschungsinstituten weist die THI zahlreiche For- schungskompetenzfelder im Bereich Technik und Wirtschaft auf. In dem Graduierten- zentrum der THI werden Promovierende betreut. In BayWISS engagiert sich die THI mit dem Promotionsverbund „Mobilität und Verkehr“ und stellt hier die Sitzhochschule. Durch forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfer leistet die THI einen wesentlichen Beitrag zur Innovations- und Zukunftsfähigkeit der Region In- golstadt. Dazu kooperiert sie in Lehre und Forschung eng mit Partnern aus Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft. Die Bandbreite der über 250 Partner reicht von regionalen KMU und Organisationen bis hin zu internationalen Konzernen. Über die erfolgreich eingeworbenen Drittmittelprojekte SAFIR mit einem Fördervolu- men von rund 5,9 Mio. € im BMBF-Förderprogramm „Starke Fachhochschulen – Im- puls für die Region (FH-Impuls)“ sowie der Innovationsallianz menschINbewegung mit einem Fördervolumen von 15 Mio. € in der BMBF-Förderlinie „Innovative Hochschulen“ (Gemeinschaftsantrag mit der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt) baut die THI ihre Position als Innovationsmotor für die Region Ingolstadt aus.
Ist-Situation. Zur „Unterstützung Studienerfolg und Weiterbildung“ gibt es an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden bereits eine Reihe von Projekten, die wei- ter ausgebaut und intensiviert werden sollen. Unterstützt werden insbesondere die erfolgskritischen Phasen des Studiums. Ein weiteres Feld ist die Weiterbildung, die im berufsbegleitenden Bereich zusätzliche und hohe Anforderungen an Vorbereitung und Unterstützung stellt. Die OTH Amberg-Weiden baut ihr hochschulweit angeleg- tes Maßnahmenpaket, z.B. zur Senkung der Abbrecherquote, weiter aus. Dabei un- terstützt sie gezielt Studienbewerber(innen), Studierende sowie Absolventinnen und Absolventen von der Studienwahl bis zum Übergang in den Beruf. Konkrete Beispie- le sind die Hilfe in Grundlagenfächern wie Mathematik, Physik oder Sprachen, der Ausbau von Tutorien, und eine verstärkte Organisation, etwa von studienbegleiten- den Kursprogrammen und von Veranstaltungen für Studieninteressierte und Studie- rende. Bereits seit 2001 bietet die Hochschule zur Vorbereitung auf das Studium ein 5-monatiges Propädeutikum für Meister, Techniker und beruflich Qualifizierte an, in dessen Rahmen die für technische Studiengänge erforderlichen Kenntnisse im Be- reich Mathematik, Deutsch sowie Physik vermittelt werden. Auch finden schon seit mehreren Jahren Brücken- und Vorbereitungskurse für Studienanfänger statt, um diesen vor allem den Eintritt in das Technik-Studium zu erleichtern. Zur Unterstüt- zung der Studierenden während des Studiums werden vorlesungsbegleitende Tuto- rien und Übungen angeboten. Begleitet werden diese Maßnahmen von weiteren Ak- tivitäten zur fachlichen und persönlichen Unterstützung von Studienanfängerinnen und Studienanfängern und Studierenden wie Informationsveranstaltungen für Schü- lerinnen und Xxxxxxx (Forscherinnen-Camp, VDI-Schülerforum, Informationsreihe „Studium und Beruf“, Tage der Schulen), einem studienbegleitenden Kursprogramm und verschiedenen Mentoring-Programmen vor allem auch für Studentinnen in den Ingenieurwissenschaften. Dadurch sollen insbesondere die Zahl der Studienabbre- cher und die Quote der Studienwechsler reduziert werden. Zur Untersuchung der potentiellen Einflussfaktoren auf die Studienabbrecherquote wird derzeit an der OTH AW eine Untersuchung mit dem Titel „Drop Out: Studienabbruch an der OTH AW“ durchgeführt. Diese Untersuchung ist in das Förderprogramm „Best MINT“ des Baye- rischen Staatministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (Förder- su...
Ist-Situation. Die THI mit aktuell 5.800 Studierenden (WS18/19) hat ihre Schwerpunkte in den Inge- nieurwissenschaften, der Informatik und den Wirtschaftswissenschaften. Der Fokus in Lehre und Forschung liegt im MINT-Bereich, insbesondere in den Mobilitätstechnolo- gien. In den Fakultäten Elektrotechnik und Informatik, Maschinenbau und Wirtschafts- wissenschaften werden aktuell 21 grundständige Bachelor- und 19 konsekutive Mas- terstudiengänge angeboten. Im Institut für Akademische Weiterbildung werden 19 be- rufsbegleitende bzw. weiterbildende Bachelor- und Masterstudiengänge angeboten.
Ist-Situation. Seit ihrer Gründung vermittelt die THI akademische Bildung in den Bereichen Technik und Wirtschaft. Besonderen Wert legt die THI auf eine hohe Praxisorientierung. Des Weiteren zeichnet sich das Studienangebot durch eine gute Betreuungsrelation, duale Studienmöglichkeiten, eine ausgeprägte Internationalität und eine erfolgreiche ange- wandte Forschung aus. Ziel ist es, Persönlichkeiten für die Berufswelt der Zukunft zu entwickeln. Alle Studienprogramme der THI sind erfolgreich akkreditiert. Ende 2010 wurden die ersten Programm-/Clusterakkreditierungen erfolgreich durchgeführt. Seither konnten alle begutachteten Studiengänge die Akkreditierungsverfahren erfolgreich abschlie- ßen. Die Studienfakultät IAW (Institut für akademische Weiterbildung) hat sich als Teil- einheit der THI für das Verfahren der Teil-Systemakkreditierung entschieden. Ende 2015 konnte es das Verfahren erfolgreich abschließen. Seither ist die THI berechtigt, die Akkreditierung von berufsbegleitenden und weiterbildenden Studiengängen selb- ständig durchzuführen.
Ist-Situation. Eine enge Verzahnung mit der regionalen Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zeichnet die THI aus. In Lehre, Forschung und Transfer kooperiert die Hochschule eng mit Unternehmen sowie kommunalen und bürgerschaftlichen Einrichtungen. Prägend für die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft in der Lehre ist das duale Studium, bei dem die Hochschule mit aktuell über 80 Unternehmenspartnern kooperiert. Hinzu kommen mehr als 1.000 Projekt- und Abschlussarbeiten pro Jahr, die gemeinsam mit Praxis- partnern durchgeführt werden. Die Kooperation mit den Partnern erfolgt über Gremi- enarbeit wie im Programmausschuss Airbus D/S, über Beiräte zur Weiterbildung, zu CARISSMA, zu SAFIR oder „Mensch in Bewegung“ sowie über Aufsichtsratstätigkei- ten wie z.B. im brigk Gründerzentrum oder Mitgliedschaften wie z.B. in der IRMA Re- gionalentwicklungsgesellschaft. In der akademischen Weiterbildung werden über das Institut für Akademische Weiterbildung (IAW) maßgeschneiderte Qualifizierungspro- gramme für Unternehmen wie Audi, BMW, Daimler, Siemens und KMU der Region Ingolstadt angeboten.
Ist-Situation. Der Anteil der weiblichen Studierenden an der THI hat sich in den vergangenen zehn Jahren trotz Beibehaltung der Schwerpunktbereiche Technik und Wirtschaft von 25,6 % im WS 07/08 auf 33,0 % im WS 17/18 erhöht. Auch die Anzahl der Professorinnen von fünf im WS 07/08 (6,5 %) auf 17 im WS 17/18 (12,3 %) ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen. Die Professorinnenquote liegt aufgrund der starken MINT-Orientierung der Hoch- schule unter dem bayerischen Durchschnitt. Insbesondere in den Ingenieurwissen- schaften und der Informatik ist die Bewerbersituation auf die ausgeschriebenen Pro- fessuren extrem niedrig. So konnten an der THI bisher nur ca. 40 Prozent der Frauen- berufungen (= sieben Berufungen) in MINT-Fächern erfolgen; der Schwerpunkt von ca. 60 Prozent (= zehn Berufungen) erfolgten bei Lehrgebieten mit wirtschaftswissen- schaftlichem Hintergrund. Die Bemühungen der THI zeigen in den vergangenen Jahren, dass bei den weiblichen Bewerbungen diese überdurchschnittlich stark zu Probelehrveranstaltungen eingela- den und auch berufen wurden. 80% 60% 40% 20% 0% 2014 2015 2016 2017 2018 Frauenanteil Bewerbungen Frauenanteil Einladungen PV Frauenanteil Einstellungen Neben den Professuren konnte in den letzten Jahren auch die Anzahl der Promovie- renden auf 17 in 2017 (20 %) erhöht. Zur Förderung des weiblichen Nachwuchses beteiligt sich die THI seit Einführung im Jahr 2009 erfolgreich am Professorinnenprogramm des Bundes. Seither wurden ins- gesamt fünf weibliche Professuren gefördert.
Ist-Situation. Die THI arbeitet bereits seit ihrer Gründung mit Begabtenförderwerken zusammen, um talentierte Studierende zu fördern. Seit 2011 werden jedes Jahr ca. 35 Deutschland- stipendien vergeben. Seit 2015 erfolgt eine eigene ideelle studiengangübergreifende Förderung von ca. 30 begabten Studierenden p.a.. Um eine strukturierte Begabtenför- derung aufzubauen, hat sich die THI in 2017 mit ihrem Konzept „THI-Talent³“ erfolg- reich um diesen Strukturausbau beworben, dazu Fördermittel des Ministeriums und der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft eingeworben und die geplanten Maßnah- men umgesetzt. Im Bereich der Gründerförderung ist die THI ebenfalls seit annähernd 20 Jahren mit dem Aufbau eines eigenen Businessplan-Wettbewerbs der Region 10, welcher in den Gründerpreis Ingolstadt übergeführt wurde, aktiv. Mit der aktiven Beteiligung am brigk – dem digitalen Gründerzentrum für die Region Ingolstadt – und der Errichtung eines eigenen Center of Entrepreneurship (CoE) als zentrale Instanz für die Entrepreneur- ship-Lehre und die Gründerförderung an der THI wurde die Gründerförderung an der THI auf eine neue Ebene gehoben. Mit dem vom Staatsministerium geförderten Pro- jekt TH-INception wird aktuell ein umfassendes Entrepreneurship-Konzept für die Lehre umgesetzt, das curriculare und außercurriculare sowie strukturelle Maßnahmen umfasst.
Ist-Situation. Die Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden entwickelt bereits in ei- gener Zielsetzung und Regie ein umfassendes und ganzheitliches Qualitätsmana- gementsystem. Dabei wurden im ersten Schritt die mit Studium und Lehre verbunde- nen, grundlegenden Prozesse und Funktionen umgesetzt. Die weiteren für das Qua- litätsmanagementsystem der Hochschule notwendigen Kernbereiche und Kernpro- zesse werden aktuell und in Folge bearbeitet. So sind z.B. bereits vorhandene An- sätze des Umweltmanagements integriert. Vergleichbar einem Qualitätsmanage- mentsystem in Unternehmen werden nicht nur interne Abläufe und Qualitätsziele be- trachtet, sondern besonders auch „Qualitätswirkungen“ im externen Bereich berück- sichtigt. Hierzu wurde ein entsprechendes Konzept entwickelt und ein Projektteam installiert. Das Konzept für ein hochschulinternes Qualitätsmanagementsystem wird auf dieser Basis weiterentwickelt und ausgebaut. Das QM-System-Projekt der Hoch- schule hat gegenüber dem gemeinsamen Projekt der Bayerischen Hochschulen „Ko- operatives Qualitätsmanagement“ einen zeitlichen Vorsprung und einen teilweise breiteren Ansatz. Insoweit kann die Ostbayerische Technische Hochschule Amberg- Weiden auch für das von Hochschule Bayern unterstützte QM-Konsortium wertvollen Input liefern. Zur praxisnahen Gestaltung, der Umsetzung und des Transfers des OTH AW-Konzeptes soll auch weiterhin externe Expertise und Unterstützung, z.B. über den Austausch mit anderen Hochschulen sowie durch die Erfahrung externer Unternehmen und Partner, genutzt werden. Dieses Wissen kann sich schließlich in einem an der OTH AW angesiedelten „Zentrum für Qualitätsmanagement Hochschu- le“ konzentrieren. Zur Weiterentwicklung Qualitätsmanagement zählt insbesondere auch das bereits im Ziel „Studienerfolg und Weiterbildung“ skizzierte und vom BMBF geförderte QPL-Projekt „Coaching@HAW“ samt Maßnahmenpaket im Rahmen des Student-Life-Cycle. Durch das Qualitätsmanagement der Hochschule werden besonders auch die Anfor- derungen von „Systemakkreditierungen“ und „Re-Akkreditierungen“ unterstützt. Hier- zu zählen auch Qualitätsziele, die z.B. in Auditierungsprozessen wie etwa dem Audit „Familiengerechte Hochschule“ vorgegeben sind. Ein grundlegender Baustein des hochschulweiten Qualitätsmanagementsystems ist ein umfängliches und effizientes Berichtssystem. Auch deshalb unterstützt und för- dert die OTH Amberg-Weiden Aufbau, Inhalt und Organisation eines solchen Sys- tems.
Ist-Situation. 3.1 Der NDR erstellt regelmäßig Statistiken über seine Personalstruktur, z. B. nach Alter, Anzahl der Beschäftigten, Auszubildenden, Volontäre, nach Abteilungen, Geschäfts- und Direktionsbereichen sowie eine geschlechterbezogene Aufschlüsselung. Diese Statistiken sind der Schwerbehinderten- vertretung über die Personalvertretung zugängig zu machen. 3.2 Der NDR erteilt der Schwerbehindertenvertretung Auskunft über die Beschäftigungsquote nach dem Sozialgesetzbuch IX. Der NDR bezieht die Schwerbehindertenvertretung bei der Planung von barrierefreien Zugängen zu Gebäuden und Räumen sowie der behindertengerechten Ausstattung von Arbeitsplätzen und dem Arbeitsumfeld inklusive der Parkplätze mit ein.

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  • Datenschutz-Management Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Risikomanagement Die Verwaltungsgesellschaft hat ein Risikomanagementverfahren zu verwenden, das es ihr ermöglicht, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Fonds- vermögens jederzeit zu überwachen und zu messen. Das Gesamtrisiko ist nach dem Commitment Ansatz oder dem Value-at-Risk-Ansatz zu ermitteln. Die Verwaltungsgesellschaft hat angemessene und dokumentierte Risikomanagement-Grundsätze festzule- gen, umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Die Risikomanagement-Grundsätze haben Verfahren zu umfassen, die notwendig sind, um Markt-, Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken sowie sonstige Risiken, einschließlich operationeller Risiken, zu bewerten.

  • Begriffe In dieser Vereinbarung bedeuten: a) Anbieter1: natürliche oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder Gruppe solcher Personen, die Leistungen anbieten, sich um die Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung, die Übertragung einer öffentlichen Aufgabe oder die Erteilung einer Konzession bewerben; 1 Im Interesse der besseren Lesbarkeit wird in dieser Vereinbarung nur die männliche Form verwendet. b) öffentliches Unternehmen: Unternehmen, auf das staatliche Behörden auf- grund von Eigentum, finanzieller Beteiligung oder der für das Unterneh- men einschlägigen Vorschriften unmittelbar oder mittelbar einen beherr- schenden Einfluss ausüben können; ein beherrschender Einfluss wird ver- mutet, wenn das Unternehmen mehrheitlich durch den Staat oder durch andere öffentliche Unternehmen finanziert wird, wenn es hinsichtlich sei- ner Leitung der Aufsicht durch den Staat oder durch andere öffentliche Unternehmen unterliegt oder wenn dessen Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan mehrheitlich aus Mitgliedern besteht, die vom Staat oder von anderen öffentlichen Unternehmen ernannt worden sind; c) Staatsvertragsbereich: Geltungsbereich der internationalen Verpflichtun- gen der Schweiz über das öffentliche Beschaffungswesen; d) Arbeitsbedingungen: zwingende Vorschriften des Obligationenrechts vom 30. Xxxx 19111 über den Arbeitsvertrag, normative Bestimmungen der Gesamtarbeitsverträge und der Normalarbeitsverträge oder, wo diese feh- len, die orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen; e) Arbeitsschutzbestimmungen: Vorschriften des öffentlichen Arbeitsrechts, einschliesslich der Bestimmungen des Arbeitsgesetzes vom 13. Xxxx 19642 und des zugehörigen Ausführungsrechts sowie der Bestimmungen zur Unfallverhütung. f) Einrichtung des öffentlichen Rechts: jede Einrichtung, die – zum besonderen Zweck gegründet wurde, im öffentlichen Interesse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen; – Rechtspersönlichkeit besitzt; und – überwiegend vom Staat, von Gebietskörperschaften oder von ande- ren Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanziert wird, hinsicht- lich ihrer Leitung der Aufsicht durch Letztere unterliegt oder deren Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan mehrheitlich aus Mit- gliedern besteht, die vom Staat, von den Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts ernannt worden sind; g) staatliche Behörden: der Staat, die Gebietskörperschaften, Einrichtungen des öffentlichen Rechts und Verbände, die aus einer oder mehreren dieser Körperschaften oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts bestehen. 1 SR 220 2 SR 822.11

  • Anhänge Die folgenden Anhänge sind Bestandteil dieser Anlage 3:

  • Qualitätsmanagement Der Lieferant verpflichtet sich zur permanenten Anwendung eines wirksamen Qualitätsmanage- mentsystems, das entsprechend seiner Struktur und Betriebsgröße auf der Basis der aktuellen Re- vision von IATF 16949/ VDA 6.1 oder vergleichbar aufgebaut und zumindest gem. DIN EN ISO 9001 in der gültigen Ausgabe zertifiziert wurde. Die Anforderungen des Zertifizierungsstandards, erweitert um die Forderungen dieser QSV, müssen in das Qualitätsmanagementsystem (QMS) des Lieferan- ten implementiert werden. Inhalte dieser QSV widerspiegeln die Ansprüche des Bestellers, der IATF 16949 und die kunden- spezifischen Zusatzanforderungen der Kunden des Bestellers (CSR) an das Qualitätsmanagement- system der Lieferanten (s. Anlage 1 zur Information). Der Lieferant verpflichtet sich das Bewusstsein seiner Mitarbeiter in Bezug auf Produktkonformität, Produktsicherheit, sowie auch das ethische Verhalten zu fördern. Die notwendige Qualifikation des Fach- und Prüfpersonals ist durch regelmäßige Schulungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Die not- wendigen Arbeitsanweisungen und Vorgabedokumente müssen den Mitarbeitern am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Der Lieferant muss die Anforderungen des VDA-Bandes Produktintegrität einhalten und umsetzen. Die Benennung und Qualifizierung eines Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (Product Safety and Conformity Representative = PSCR) ist verpflichtend. Die Wirksamkeit seines Herstellprozesses überprüft der Lieferant in einem jährlichen Selbstaudit gemäß der Richtlinie VDA 6.3 (Prozessaudit) und VDA 6.5 (Produktaudit) bzw. nach der jeweiligen kundenspezifischen Vorgabe (s. Anlage 1). Der Besteller behält sich das Recht vor, Nachweise zu den durchgeführten Audits einzufordern.

  • Lastprofilverfahren 1Der Netzbetreiber bestimmt, welches Standardlastprofilverfahren und welche Standardlastprofile zur Anwendung kommen. 2Die Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber auf der Grundlage des synthetischen oder des erweiterten analytischen Verfahrens ein. 3Der Netzbetreiber ordnet jeder Marktlokation ein dem Abnahmeverhalten entsprechendes Standardlastprofil zu und stellt eine Jahresverbrauchsprognose auf, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. 4Hierbei sind die berechtigten Interessen des Lieferanten zu wahren. 5Dem Lieferanten steht das Recht zu, unplausiblen Prognosen und Lastprofilzuordnungen zu widersprechen und dem Netzbetreiber einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. 6Kommt keine Einigung zustande, legt der Netzbetreiber die Prognose über den Jahresverbrauch und das Standardlastprofil fest. 7Die Zuordnung und Prognose teilt er dem Lieferanten nach erstmaliger Festlegung sowie im Falle jeglicher Änderung unverzüglich unter Beachtung der unter § 4 Abs. 1 genannten Festlegungen mit. 8Aus gegebenem Anlass, insbesondere nach Durchführung der Turnusablesung, erfolgt durch den Netzbetreiber unverzüglich eine Überprüfung auf Richtigkeit der geltenden Jahresverbrauchsprognose und erforderlichenfalls eine Anpassung an die veränderten Umstände.

  • Begriff Rationalisierungsmaßnahmen im Sinne dieser Richtlinie sind vom Arbeitgeber veranlasste betriebsorganisatorische oder technische Maßnahmen, soweit diese eine Änderung oder den Wegfall von Arbeitsplätzen zur Folge haben und damit unmittelbar zu Umgruppierungen, Versetzungen oder Kündigungen führen können. In diesen Fällen gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

  • Veranstalter Veranstalter und Vertragspartner ist Xxxxxx Xxx, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx („Xxxxxx Xxx Yoga“).

  • Reklamation Der Kunde ist verpflichtet, sowohl Bestellbestätigungen als auch die Tickets nach deren Zugang unverzüglich und gewissenhaft auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort. Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung des Clubs (vgl. Ziffer 2.2) oder nach Erhalt des Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, bei einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.3, bei der das Ticket übergeben wird und/oder im Fall hinterlegter Tickets nach Ziffer 6.2 hat die Reklamation un- verzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Mängel im Sinne dieser Ziffer 7.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei DES 1. FC HEIDENHEIM 1846 E. V. berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Club dem Kunden gegen Vernichtung bzw. Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 7.3 abhandengekommene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden seitens des Clubs zurückzuführen ist.