Jahressonderzahlung. 1Auszubildende, die am 1. Dezember in einem Ausbildungsverhältnis stehen, ha- ben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. 2[nicht besetzt].6 3Im Bereich der VKA beträgt die Jahressonderzahlung bei Auszubildenden, für die die Regelun- gen des Tarifgebiets West Anwendung finden, 90,00 Prozent des den Auszubil- denden in den Kalendermonaten August, September und Oktober durchschnitt- lich gezahlten Entgelts (Ausbildungsentgelt, in Monatsbeträgen gezahlte Zulagen und unständige Entgeltbestandteile gemäß § 8a und § 8b, soweit diese nicht ge- mäß § 20 Abs. 2 Satz 1 TVöD von der Bemessung ausgenommen sind). 4Für Auszubildende, für die die Regelungen des Tarifgebiets Ost Anwendung finden, gilt Satz 3 mit der Maßgabe, dass die Bemessungssätze für die Jahressonder- zahlung bis zum Kalenderjahr 2018 67,50 Prozent, im Kalenderjahr 2019 73,80 Prozent, im Kalenderjahr 2020 79,20 Prozent, im Kalenderjahr 2021 84,60 Prozent und ab dem Kalenderjahr 2022 90,00 Prozent des in Satz 3 ge- nannten Entgelts betragen. 5Für Auszubildende, die im Abrechnungsverband Ost der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) pflichtversichert sind, findet § 30 Abs. 6 TVÜ-VKA entsprechende Anwendung. 6Bei Auszubildenden, deren Ausbildungsverhältnis nach dem 31. Oktober begonnen hat, tritt an die Stelle des Bemessungszeitraums nach Satz 2, Satz 3 bzw. Satz 4 der erste volle Kalendermonat.
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Samples: Tarifvertrag Für Auszubildende Des Öffentlichen Dienstes, Tarifvertrag Für Auszubildende Des Öffentlichen Dienstes
Jahressonderzahlung. 1Auszubildende1Praktikantinnen/Praktikanten, die am 1. Dezember in einem Ausbildungsverhältnis Praktikantenver- hältnis stehen, ha- ben haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. 2[nicht besetzt].6 2Im Bereich des Bundes beträgt diese im 82,14 v. H. 65,71 v. H. 69,82 v. H. 73,93 v. H. 78,04 v. H. 82,14 x. X. des den Praktikantinnen/Praktikanten für November zustehenden Entgelts (§ 8 Abs. 1). 3Im Bereich der VKA beträgt die Jahressonderzahlung bei AuszubildendenPraktikantin- nen/Praktikanten, für die die Regelun- gen Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, 90,00 fin- den 82,14 Prozent des den Auszubil- denden in den Kalendermonaten August, September und Oktober durchschnitt- lich gezahlten Praktikanten /Praktikantinnen für November zu- stehenden Entgelts (Ausbildungsentgelt, in Monatsbeträgen gezahlte Zulagen und unständige Entgeltbestandteile gemäß § 8a und § 8b, soweit diese nicht ge- mäß § 20 8 Abs. 2 Satz 1 TVöD von der Bemessung ausgenommen sind1). 4Für AuszubildendePraktikantinnen/Praktikanten, für die die Regelungen des Tarifgebiets Ost Anwendung finden, gilt Satz 3 mit der MaßgabeMaß- gabe, dass die Bemessungssätze für die Jahressonder- zahlung Jahressonderzahlung bis zum Kalenderjahr Kalen- derjahr 2018 67,50 61,61 Prozent, im Kalenderjahr 2019 73,80 67,35 Prozent, im Kalenderjahr Kalender- jahr 2020 79,20 72,28 Prozent, im Kalenderjahr 2021 84,60 77,21 Prozent und ab dem Kalenderjahr Ka- lenderjahr 2022 90,00 82,14 Prozent des in Satz 3 ge- nannten Entgelts betragen. 5Für Auszubildende, die im Abrechnungsverband Ost der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder den Praktikantinnen/Praktikanten für No- vember zustehenden Ausbildungsentgelts (VBL) pflichtversichert sind, findet § 30 8 Abs. 6 TVÜ-VKA entsprechende Anwendung1) betragen 5§ 38 Abs. 6Bei Auszubildenden, deren Ausbildungsverhältnis nach dem 31. Oktober begonnen hat, tritt an die Stelle des Bemessungszeitraums nach Satz 2, Satz 3 bzw. Satz 4 der erste volle Kalendermonat1 TVöD gilt entsprechend.
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Samples: Tarifvertrag Für Praktikantinnen/Praktikanten Des Öffentlichen Dienstes (Tvpöd)
Jahressonderzahlung. 1Auszubildende, die am 1. Dezember in einem Ausbildungsverhältnis stehen, ha- ben haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. 2[nicht besetzt].6 2Im Bereich des Bundes be- trägt diese im 90 v. H. 72 v. H. 76,5 v. H. 81 v. H. 85,5 v. H. 90 v. H. des den Auszubildenden für November zustehenden Ausbildungsentgelts (§ 8). 3Im Bereich der VKA beträgt die Jahressonderzahlung bei Auszubildenden, für die die Regelun- gen Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, und für Auszubil- dende der ostdeutschen Sparkassen 90,00 Prozent des den Auszubil- denden in den Kalendermonaten August, September und Oktober durchschnitt- lich gezahlten Entgelts Auszubildenden für November zustehenden Ausbildungsentgelts (Ausbildungsentgelt, in Monatsbeträgen gezahlte Zulagen und unständige Entgeltbestandteile gemäß § 8a und § 8b, soweit diese nicht ge- mäß § 20 Abs. 2 Satz 1 TVöD von der Bemessung ausgenommen sind)8). 4Für Auszubildende, für die die Regelungen des Tarifgebiets Ost Anwendung finden, gilt Satz 3 mit der Maßgabe, dass die Bemessungssätze für die Jahressonder- zahlung Jahressonderzahlung bis zum Kalenderjahr Ka- lenderjahr 2018 67,50 Prozent, im Kalenderjahr 2019 73,80 Prozent, im Kalenderjahr Kalen- derjahr 2020 79,20 Prozent, im Kalenderjahr 2021 84,60 Prozent und ab dem Kalenderjahr 2022 90,00 Prozent des in Satz 3 ge- nannten Entgelts den Auszubildenden für November zu- stehenden Ausbildungsentgelts (§ 8) betragen. 5Für Auszubildende5§ 30 Abs. 6 TVÜ-VKA findet auf Auszubildende im Bereich der VKA, die im Abrechnungsverband Ost der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) pflichtversichert sind, findet § 30 Abs. 6 TVÜ-VKA entsprechende Anwendung. 6Bei Auszubildenden, deren Ausbildungsverhältnis nach dem 31. Oktober begonnen hat, tritt an die Stelle des Bemessungszeitraums nach Satz 2, Satz 3 bzw. Satz 4 der erste volle Kalendermonat.
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Samples: Tarifvertrag Für Auszubildende Des Öffentlichen Dienstes (Tvaöd)