Jahressonderzahlung. (1) 1Auszubildende, die am 1. Dezember in einem Ausbildungsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. 2Diese beträgt bei Auszubil- denden, für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, 95 v.H. sowie bei Auszubildenden, für die die Regelungen des Tarifgebiets Ost Anwendung finden, 71,5 v.H. des Ausbildungsentgelts (§ 8 Absatz 1), das den Auszubildenden für November zusteht.
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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag, Tarifvertrag
Jahressonderzahlung. (1) 1Auszubildende, die am 1. Dezember in einem Ausbildungsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. 2Diese beträgt bei Auszubil- denden, für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, 95 v.H. sowie bei Auszubildenden, für die die Regelungen des Tarifgebiets Ost Anwendung findenfinden2, 71,5 v.H. des Ausbildungsentgelts (§ 8 Absatz 1), das den Auszubildenden für November zusteht.
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Samples: www.berlin.de, www.berlin.de
Jahressonderzahlung. (1) 1Auszubildende, die am 1. Dezember in einem Ausbildungsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine JahressonderzahlungJahres- sonderzahlung. 2Diese beträgt bei Auszubil- dendenAuszubildenden, für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, 95 v.H. v .H. sowie bei Auszubildenden, für die die Regelungen des Tarifgebiets Ost Anwendung finden, 71,5 v.v. H. des Ausbildungsentgelts (§ 8 Absatz 1), das den Auszubildenden für November zusteht.
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Samples: Tarifvertrag
Jahressonderzahlung. (1) 1Auszubildende, die am 1. Dezember in einem Ausbildungsverhältnis Ausbildungs- verhältnis stehen, haben Anspruch auf eine JahressonderzahlungJahressonder- zahlung. 2Diese beträgt bei Auszubil- dendenAuszubildenden, für die die Regelungen Re- gelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, 95 v.H. sowie bei Auszubildenden, für die die Regelungen des Tarifgebiets Tarif- gebiets Ost Anwendung finden, 71,5 v.H. des Ausbildungsentgelts Ausbildungs- entgelts (§ 8 Absatz 1), das den Auszubildenden für November Novem- ber zusteht.
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Samples: Tarifvertrag Für Auszubildende Der Länder in Ausbildungsberufen Nach
Jahressonderzahlung. (1) 1Auszubildende, die am 1. Dezember in einem Ausbildungsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine JahressonderzahlungJahres- sonderzahlung. 2Diese beträgt bei Auszubil- dendenAuszubildenden, für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, 95 v.v. H. sowie bei Auszubildenden, für die die Regelungen des Tarifgebiets Ost Anwendung finden, 71,5 v.v. H. des Ausbildungsentgelts (§ 8 Absatz 1), das den Auszubildenden für November zusteht.
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Samples: Tarifvertrag