Kündigung durch den Vermieter Musterklauseln

Kündigung durch den Vermieter. Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
Kündigung durch den Vermieter. Die Kündigung durch den Vermieter ist insbesondere anfechtbar, wenn sie ausgesprochen wird:
Kündigung durch den Vermieter. 1. Vor Ablauf der Mindestwohndauer von einem Studienjahr ist eine fristgemäße Kündigung des Mietverhältnisses ausgeschlossen. Die Kündigung ist erstmals mit einer Frist von 8 Wochen vor dem Ende des zweiten Semesters bzw. des dritten Trimesters zum Semester-/Trimesterende zulässig. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. 2. Der Vermieter kann das Mietverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei nicht unerheblicher Pflichtverletzung der Mieterin/des Mieters, jederzeit vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen zum Semester-/Trimesterende kündigen. 3. Der Vermieter kann das Mietverhältnis außerordentlich unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, wenn er die Bewirtschaftung eines oder mehrerer Studentenwohnheime ganz oder teilweise aufgibt oder z.B. wegen umfassender Sanierung unterbricht. Der Vermieter wird sich in diesen Fällen bemühen, der Mieterin/dem Mieter nach Möglichkeit einen anderen Wohnheimplatz aus seinem Bestand anzubieten. 4. Darüber hinaus ist der Vermieter zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, wonach dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder der vereinbarten Vertragslaufzeit nicht zugemutet werden kann. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn: a) trotz schriftlicher Abmahnung die Mieterin/der Mieter das Fortbestehen der Wohnberechtigung nicht nachweist. b) der Lastschrifteinzug der Miete ohne Grund durch Widerspruch der Mieterin/des Mieters oder mangels ausreichender Deckung scheitert und die Mieterin/der Mieter trotz Abmahnung wiederholt keine Sorge für einen reibungslosen Bankeinzug trägt. c) die Mieterin/der Mieter sich mit der Zahlung der Miete für zwei aufeinanderfolgende Termine mit einem Betrag im Verzug befindet, der eine Monatsmiete übersteigt. d) die Mieterin/der Mieter sich mit der Zahlung der Miete für einen Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit einem Betrag im Verzug befindet, der insgesamt zwei Monatsmieten erreicht. e) die Mieterin/der Mieter die Mieträume vertragswidrig nutzt, insbesondere den Gebrauch der Mietsache unberechtigt ganz oder teilweise Dritten überlassen hat oder ohne Zustimmung des Vermieters Gäste beherbergt. f) die Mieterin/der Mieter trotz Abmahnung nicht unerheblich gegen diese Mietbedingungen oder die Nutzungsordnungen der gemeinschaftlich genutzten Räume und Flächen des ...
Kündigung durch den Vermieter. Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Mietpreis, Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen. Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Kündigung durch den Vermieter. Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen. Darüber hinaus besitzt der Vermieter jederzeit das Recht zur außerordentlichen Kündigung wegen eines Verkaufs des Grundbesitzes aufgrund angemessener wirtschaftlicher Verwertung. Dies gilt auch bei beabsichtigtem Verkauf oder Umbau. Das Vertragsverhältnis kann in diesem Fall vor Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist vom Vermieter schriftlich aufgekündigt werden. Bereits gezahlte (Teil-)Beträge erhält der Mieter ohne Abzüge erstattet. Ein Anspruch auf weitere Entschädigung besteht nicht. Rechtliche Grundlage ist hier die grundsätzliche Dispositionsfreiheit des Eigentümers über sein Eigentum gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB.
Kündigung durch den Vermieter. Sofern der Mieter seinen vertraglichen Zahlungspflichten nicht fristgemäß nachkommt, kann der Vermieter unbeschadet gesetzlicher Kündigungsrechte das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern er den Mieter zuvor zumindest einmalig mit einer Frist von 7 Tagen zur Zahlung gemahnt hat. Die Kündigung bedarf der Schrift- oder Textform.
Kündigung durch den Vermieter. Der Vermieter ist berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug) mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechtes den Xxxx / die Gästegruppe des Hauses zu verweisen, falls der Xxxx / die Gästegruppe dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehen des Vermieters schadet, im Verdacht steht Straftaten zu begehen oder andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet. Beschädigung, Beschmutzung oder der Diebstahl von Hauseigentum berechtigen zur sofortigen Kündigung. Dies gilt auch, wenn der Xxxx das Zimmer oder andere Räume der „Ferienwohnungen Wolkenburg“ zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet. In diesen Fällen ist der Xxxx gegebenenfalls zum Schadensersatz und zur Bezahlung der bereits in Anspruch genommenen Beherbergungskosten sowie zur Bezahlung noch nicht in Anspruch genommener Beherbergungskosten gemäß der Stornierungsregelungen unter Abschnitt 8 verpflichtet. Dies gilt auch für alle anderen Beherbergungsverträge im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes innerhalb der beidseitig vereinbarten Stornierungsbedingungen.
Kündigung durch den Vermieter. Wird die Restzahlung nicht fristgemäß geleistet (Valutastellung ist spät. 4. Wochen vor Beginn des Anreisedatums des Mieters), gilt dies (seitens des Mieters) als Rücktritt vom Vertrag und eine bereits geleistete Anzahlung wird als pauschale Rücktrittsgebühr einbehalten. Der gebuchte Termin wird dann innerhalb 2 Werktagen wieder zur freien Verfügung gestellt. Wir bitten deshalb um Beachtung dieser Fristen!
Kündigung durch den Vermieter. Der Vermieter hat das Recht, das Schließfach auf Kosten des Mieters zu räumen, wenn die Lastschrift für die Miete abgelehnt wird, mögliche Reparaturen nicht bezahlt werden, bei Schäden die kausal durch den Mieter verursacht wurden oder das Fach unsachgemäß genutzt wird.
Kündigung durch den Vermieter. 5.1 Der Vermieter kann den Vertrag nach Mietbeginn kündigen, wenn der Teilnehmer die allgemeinen Campingpark Ordnung ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn a) Teilnehmer gegen Anweisungen, Hinweise oder Verhaltensregeln verstoßen, die von Mitarbeitern oder sonstigen Beauftragten des Vermieters aus sachlich berechtigten Gründen im Rahmen der Einweisung oder während des Aufenthaltes gegeben wurden oder werden b) der/die Gruppenverantwortliche(n) ihren besonderen vertraglichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Durchführung der Reise nicht nachkommen c) Teilnehmer oder Gruppenverantwortliche gegen Verbote verstoßen oder Anweisungen nicht beachten, die in den Informationsunterlagen vom Campingpark Himmelpfort enthalten sind und übergeben oder mitgeteilt wurden. 5.2 Kündigt der Vermieter, bleibt der Anspruch auf den Gesamtpreis bestehen.