Kündigung während der Probezeit. Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Kündigung während der Probezeit. 60.1 Das Arbeitsverhältnis kann während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden. Als Probezeit gilt der erste Monat eines Arbeitsverhältnisses.45)
60.2 Durch schriftliche Abrede können abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Die Probezeit darf jedoch auf höchstens drei Monate verlängert werden.46)
60.3 Bei einer effektiven Verkürzung der Probezeit infolge Krankheit, Unfall oder Erfüllung einer nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Pflicht erfolgt eine entsprechende Verlängerung der Probezeit.47)
Kündigung während der Probezeit. Während der Probezeit kann das Be- rufsausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Kündigung während der Probezeit. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Kündigung während der Probezeit. Art. 39: Kündigung nach der Probezeit
Kündigung während der Probezeit. Art. 61 Kündigung nach der Probezeit Art. 62 Kündigungsschutz
Kündigung während der Probezeit. Während der Probezeit kann das Studienverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Kündigung während der Probezeit. Das Arbeitsverhältnis kann während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden. Als Probezeit gilt der erste Monat eines Arbeitsverhältnisses.
Kündigung während der Probezeit. 1 Das Arbeitsverhältnis kann während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden; als Probezeit gelten die ersten drei Monate eines Arbeitsverhältnisses.
2 Die Probezeit wird wegen Unfall oder Krankheit im Umfange der Absenz verlängert. Eine Kürzung der Probezeit ist möglich (Günstigkeitsprinzip). Die Vereinbarung einer Probezeit von mehr als 3 Monaten ist nicht möglich. Bei der Kündigungsfrist von 7 Tagen handelt es sich um 7 Kalendertage und nicht um 7 Werktage. Die Verlängerung der Probezeit infolge Unfalls oder Krankheit erfolgt proportional zur Arbeitsunfähigkeit. Hingegen gilt während der Probezeit der Kündigungsschutz (Krankheit, Unfall, Militär oder Schwangerschaft) nicht (keine Sperrfristen). Der Kündigungsschutz greift erst nach der Probezeit. Die Bestimmungen über die Missbräuchliche Kündigung (Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Rachekündigung, usw.) sind hingegen bereits in der Probezeit anwendbar. Beispiel: Der Mitarbeiter ist einen Monat lang zu 50% arbeitsunfähig, d.h. er arbeitet immer nur am Vormittag. Die Probezeit verlängert sich somit um die Dauer der jeweiligen Abwesenheit und somit um den jeweils fehlenden Nachmittag.
Kündigung während der Probezeit. Innerhalb von 6 Wochen nach Neueinstellung kann die Kündigung beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von 1 Werktag erfolgen.