Kapazität Musterklauseln

Kapazität. Maximale stündliche Flussrate an einem Ein- oder Ausspeisepunkt innerhalb eines bestimmten Zeitraums, die entsprechend den Vorgaben des Netzbetrei- bers in m³/h (Vn) bzw. kWh/h ausgedrückt wird.
Kapazität. (1) Die Vertragsparteien arbeiten zur wirksamen Durchführung dieses Protokolls in Vertragsparteien, die Entwicklungsländer sind, vor allem in den am wenigsten entwickelten Staaten und den kleinen Inselstaaten, sowie in Vertragsparteien mit im Übergang befindlichen Wirtschaftssystemen beim Aufbau und Ausbau von Kapazitäten sowie bei der Stärkung personeller Mittel und institutioneller Kapazitäten zusammen; diese Zusammenarbeit erfolgt auch über bestehende weltweite, regionale, subregionale und nationale Einrichtungen und Organisationen. In diesem Zusammenhang sollen die Vertragsparteien die Beteiligung der indigenen und ortsansässigen Gemeinschaften und einschlägigen Betroffenen einschließlich Nichtregierungsorganisationen und des privaten Sektors erleichtern.
Kapazität. Der maximale Lastfluss, der in Norm-Kubikmetern pro Zeiteinheit oder in Energieeinheiten pro Zeiteinheit ausgedrückt wird, auf den der Netznutzer gemäß den Bestimmungen des Transportvertrags Anspruch hat. Kapazität auf garantierter Basis, die nur in Fällen höherer Gewalt und bei geplanten Wartungsmaßnahmen vom Netzbetreiber unterbrochen werden kann. Eine Kapazität, die feste Transporte im gesamten Marktgebiet ermöglicht und Zugang zum Virtuellen Handelspunkt bietet. Eine Kapazität, die lediglich in Kombination mit spezifizierten Ein- bzw. Ausspeisepunkten als feste Kapazität gilt, in Kombination mit anderen Ein- bzw. Ausspeisepunkten bzw. dem virtuellen Handelspunkt als unterbrechbar.
Kapazität. Maximale stündliche Flussrate an einem Ein- oder Ausspeisepunkt, die in kWh/h ausge- drückt wird.
Kapazität. (1) In der Berechnung der Mindestanzahl der Sitzplätze werden Klappsitze mit ein- bezogen.
Kapazität. Die Leistung der Anlage (Vergärung und Kompostierung) darf maximal 22.000 t/Jahr nicht überschreiten. Legende: Abfallschlüssel mit * und Fettdruck ist besonders überwachungsbedürftig (büA) Abfallschlüssel ohne * und Normaldruck ist nicht besonders überwachungsbedürftig (nbüA) Abfallschlüssel ohne * und Kursivdruck ist überwachungsbedürftig (übA) zur Verwer- tung 02 01 01 Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen 02 01 02 Abfälle aus tierischem Gewebe 02 01 03 Abfälle aus pflanzlichem Gewebe 02 01 06 tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist (ein- schließlich verdorbenes Stroh), Abwässer, getrennt gesammelt und extern behandelt 02 02 02 Abfälle aus tierischem Gewebe (hier Borsten und Hornabfälle) 1) 02 02 03 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe (hier Fettab- fälle) 1) 02 02 04 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 1) 02 02 99 Abfälle a. n. g 1) 02 03 01 Schlämme aus Wasch-, Reinigungs-, Schäl-, Zentrifugier- und Abtrennprozessen 1) 02 03 03 Abfälle aus der Extraktion mit Lösemitteln (hier nur Alkohole) 1) 02 03 04 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe 1) 02 03 05 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 1) 02 03 99 Abfälle a. n. g. 1) 02 04 02 nicht spezifikationsgerechter Calciumcarbonatschlamm 2) 02 04 03 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 1) 02 05 01 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe 1) 02 05 02 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 1) 02 05 99 Abfälle a. n. g. 1) 02 06 01 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe 1) 02 06 03 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 1) 02 07 01 Abfälle aus der Wäsche, Reinigung und mechanischen Zerklei- nerung des Rohmaterials 1) 02 07 02 Abfälle aus der Alkoholdestillation 1) 02 07 04 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe 1) 02 07 99 Abfälle a. n. g. 1) 03 03 10 Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung 04 01 01 Fleischabschabungen und Häuteabfälle 04 01 07 chromfreie Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 04 01 09 Abfälle aus der Zurichtung und dem Finish 04 02 10 organische Stoffe aus Naturstoffen (z.B. Fette, Wachse) 07 05 14 feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 05 13 fal- len 1) 15 02 03 Aufsaug- und Filtermaterialien, (keine Wischtücher und Schutzkleidung) mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen (hier nur Bleicherde) 20 01 08 biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle 1) 20 02 01 bio...
Kapazität. 3.1 Die vom Netzbenutzer im Rahmen der Teilnahme an Auktionen verbindlich gebuchte Kapazität kann entsprechend der elektronisch übermittelten Auktionsergebnisse nach erfolgreicher Auktionsteilnahme gemäß Artikel 5 genutzt werden.
Kapazität. Die Schwefelsäureanlage ist für die Produktion von 1650 t/d Schwefelsäure (als 100 % H2S04) ausgelegt.
Kapazität. 9.1 Die Anzahl der (aktiven) Artikel im Webshop-Angebot ist stets begrenzt und vom gewählten Paket abhängig.
Kapazität. Der Transportkunde reserviert verbindlich eine Kapazität auf garantierter Basis vom Einspeisepunkt bis zum Entnahmepunkt mit einer Stundenrate von [Stundenrate] m³/h (0°C) für den Zeitraum von [Vertragsbeginn], 06:00 Uhr, bis [Vertragsende], 06:00 Uhr.