Zahlung und Eigentumsvorbehalt Musterklauseln

Zahlung und Eigentumsvorbehalt. 7.1 Die vereinbarten Zahlungen sind spesen- und kompensationsfrei an den Geschäftssitz der Verkäuferin oder auf ein von der Verkäuferin zu benennendes Bankkonto zu leisten.
Zahlung und Eigentumsvorbehalt. Die Bezahlung kann per Vorkasse oder auf Rechnung erfolgen. Sofern nicht anders auf der Rechnung ausgewiesen, ist ein Abzug eines Skonto-Betrages nicht zulässig. Wir behalten uns nach dem Ergebnis einer Bonitätsprüfung (vgl. Punkt 9) den Ausschluss bestimmter Zahlungsarten, die Nichtannahme des Angebotes des Kunden oder den Rücktritt vom Vertrag vor, soweit der Kaufpreisanspruch gefährdet ist.
Zahlung und Eigentumsvorbehalt. 1. Der Kunde bezahlt für die in diesem Vertrag umschriebenen Leistungen eine Lizenzgebühr entsprechend den Vereinbarungen, hilfsweise entsprechend unserer Preisliste. Für Nebenleistungen stellen wir angemessene Entgelte in Rechnung.
Zahlung und Eigentumsvorbehalt. 4.1 Die Rechnungssumme ist binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug frei Zahlstelle des Verkäufers in der vereinbarten Währung zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem der Verkäufer über sie verfügen kann. Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung bedingt.
Zahlung und Eigentumsvorbehalt. Privataufträge werden bei Reparatur oder Diagnosen direkt vor Ort per Kartentransaktion bezahlt. Folgende Zahlungsmittel werden akzeptiert: - Maestro - Kreditkarten: Mastercard, Visa - Postcard - Twint Für B2B Kunden gelten abweichende Bestimmungen und Zahlungsmöglichkeiten. Bei Neugeräteofferten wird der Diagnoseaufwand vor Ort geschuldet und bezahlt, dieser wird an eine Neugerätebestellung mit Einbau über REGIOREP angerechnet. Zahlungsbelege werden nur per E-Mail versendet. REGIOREP behält sich vor, den Gesamtbetrag oder Anzahlung per Vorauszahlung zu fordern. REGIOREP kann einzelne Zahlungsmittel ohne weitere Begründung generell oder für einzelne Kunden ausschliessen oder erweitern. REGIOREP behält sich das Recht vor, Bonitätsabklärungen über den Kunden einzuholen und kann zu diesem Zweck Kundendaten an Dritte weiterleiten. Ist der Kunde mit der Bezahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden ein Verzugszins von 1 % pro Monat sowie Mahnkosten von CHF 20.- pro Mahnung verrechnet, die sofort fällig sind. Im Falle einer Betreibung ist ausserdem ohne weitere Mahnung eine Umtriebs Entschädigung von CHF 145.- pro Betreibungseinleitung geschuldet. REGIOREP kann zudem ohne weitere Mahnung alle weiteren Bestellungen stornieren und/oder einstellen, bis die gesamte Forderung getilgt ist. REGIOREP hat zudem das Recht, ausstehende Schulden an externe Inkasso-Gesellschaften abzutreten. Alle gelieferten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (inkl. aller Zuschläge) Eigentum von REGIOREP. REGIOREP ist berechtigt, die gelieferten Waren nach Art. 715 ZGB ins Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Die Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ist ohne ausdrückliche Einwilligung von REGIOREP nicht zulässig.
Zahlung und Eigentumsvorbehalt. 7.1 Erfüllungsort für alle Zahlungen ist Linz/Donau, auch wenn die Übergabe des Leistungsgegenstandes vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort gelegen ist.
Zahlung und Eigentumsvorbehalt. 4.1. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen innert 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug, fällig und zahlbar. In der Regel und falls nichts anderes vereinbart, verpflichtet sich der Kunde mit Abschluss des Kaufvertrages eine Anzahlung im Umfang von 50 % der Auftragssumme zu leisten. Zahlbar ist diese sofort ab Erhalt der Rechnung. Der Restbetrag ist innert vierzehn Tagen netto nach Erhalt der Schlussrechnung zu bezahlen.
Zahlung und Eigentumsvorbehalt.  Der Käufer erwirbt erst mit vollständiger Zahlung das Recht zur Nutzung der Produkte gemäß Leistungsbeschreibung.  Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, kann der Zugang zum TeamViewer Masterserver gesperrt werden.  Alle Unkosten, die durch Missbrauch von Kreditkarten, Rückbuchung von Zahlungen mangels Kontodeckung etc. verursacht werden, trägt der Käufer  Jeder Missbrauch von Kreditkarten oder Kontodaten wird verfolgt.  Alle Rechnungen verstehen sich ohne Steuern oder Quellensteuern. Alle zusätzlichen Steuern oder Abgaben zu Lasten des Bestellers. Nebengebühren für Bank- und Kreditkartenzahlungen zu Lasten des Bestellers.
Zahlung und Eigentumsvorbehalt. Unsere Vertreter sind nur mit einer schriftlichen Genehmigung zum Inkasso berechtigt. Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung unserer Forderungen unser Eigentum. Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren vom Besteller weiter veräußert, so geht die Forderung aus dem Veräußerungsgeschäft auf uns über. Der Besteller ist verpflichtet, uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Pfändungen oder Zugriffe Dritter, die auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder die eingetretenen Forderungen erfolgen, hat der Besteller sofort anzuzeigen.
Zahlung und Eigentumsvorbehalt. Die Zahlungsbedingungen sind 30 Tage netto, sofern nicht etwas anderes schriftlich angeboten wird. Sollte es Gram nicht möglich sein eine positive Bonitätsauskunft über den Käufer einzuholen, hat die Zahlung im Voraus zu erfolgen. Im Fall des Zahlungsverzugs hat Xxxx das Recht weitere Lieferungen zurückzubehalten, wobei jegliche Gegenansprüche, z.B. die Lieferung betreffende Ansprüche, den Käufer nicht dazu berechtigen Zahlungen zurückzubehalten. Der Käufer ist nicht dazu berechtigt jegliche Ansprüche gegen Xxxx mit der Kaufsumme aufzurechnen, soweit nicht schriftlich von Gram bestätigt. Eine Zahlung nach dem vereinbarten Datum verursacht monatlich anfallende Verzugszinsen auf den fälligen Betrag in Höhe von 1,5 % per Kalendermonat. Gram behält sich das Eigentum an jeder Lieferung vor, bis die Zahlung des gesamten Kaufbetrags einschließlich etwaiger Zinsen erfolgt ist. Der von den hiermit für anwendbar erklärten Incoterm 2020 vorgegebene Gefahrübergang hat keinen Einfluss auf den Übergang des Eigentums.