Zahlung und Eigentumsvorbehalt Musterklauseln

Zahlung und Eigentumsvorbehalt. 8.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten sämtliche unserer Preise ab Werk in EURO zuzüglich der Mehrwertsteuer in ihrer jeweils geltenden Höhe. Zusätzliche Kosten, wie insbesondere für Verpackung, Transport, Versicherung, Gebühren, Steuern, Taxen, Zölle usw werden ggf. gesondert berechnet. Sämtliche in- und ausländische Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der Lieferung anfallen, sind vom Kunden zu tragen. 8.2 Erfüllungsort für alle Zahlungen ist ausschließlich Linz, Österreich. 8.3 Alle Zahlungen haben bargeldlos und abzugsfrei zum vereinbarten Termin auf eines unserer auf der Rechnung angegebenen Bankkonten zu erfolgen. 8.4 Sollte eine Zahlung des Kunden im Wege der Überweisung nicht von einem Konto des Kunden erfolgen, so wirkt die Zahlung nur schuldbefreiend, wenn dies vorab vereinbart wurde oder wir diese Zahlung nachträglich und schriftlich akzeptieren. Ohne vorhergehende Vereinbarung sind wir berechtigt, neuerliche Zahlung zu verlangen und erhaltene Zahlungen solange einzubehalten, bis die Zahlung durch Überweisung von einem Konto des Kunden erfolgt ist. 8.5 Ist eine Zahlung nicht zum vereinbarten Termin geleistet worden, so können wir dem Kunden Verzugs- zinsen bis zur gesetzlich vorgesehenen Höhe (§ 456 UGB) und alle aufgelaufenen Spesen und Kosten verrechnen. Wir sind in diesem Fall berechtigt, die weitere Erfüllung des Vertrages von der Vorauszahlung oder bankmäßigen Sicherstellung des vereinbarten Preises abhängig zu machen oder gänzlich vom Vertrag zurückzutreten. Vereinbarte Liefer- und Montagefristen und/oder -termine werden durch Zahlungsverzug des Kunden gegenstandslos. 8.6 Die Aufrechnung von Forderungen des Kunden gegen unsere Forderungen ist nicht zulässig. 8.7 Die Anlage bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts sowie allfälliger Nebenge- bühren unser Eigentum, welches auch dann bestehen bleibt, wenn die Anlage mit anderen Gegenständen des Kunden oder eines Dritten vermischt, vermengt, verarbeitet oder sonst umgewandelt wird. Für den Fall, dass der Kunde dennoch vor Bezahlung des vereinbarten Entgelts Eigentum an der Anlage erwerben sollte, handelt es sich hierbei um schlichtes Miteigentum, bei welchem jede Verfügung, Verwaltung, Benützung etc unserer schriftlichen Zustimmung bedarf. 8.8 Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts ist der Kunde nicht berechtigt, die Anlage weiterzuverkaufen, zu verpfänden oder sonstigen Dritten zu überlassen. Bei Inanspruchnahme der Anlage durch Dritte (zB Pfändun...
Zahlung und Eigentumsvorbehalt. Die Bezahlung kann per Vorkasse oder auf Rechnung erfolgen. Sofern nicht anders auf der Rechnung ausgewiesen, ist ein Abzug eines Skonto-Betrages nicht zulässig. Wir behalten uns nach dem Ergebnis einer Bonitätsprüfung (vgl. Punkt 9) den Ausschluss bestimmter Zahlungsarten, die Nichtannahme des Angebotes des Kunden oder den Rücktritt vom Vertrag vor, soweit der Kaufpreisanspruch gefährdet ist.
Zahlung und Eigentumsvorbehalt. 7.1 Die vereinbarten Zahlungen sind spesen- und kompensationfrei an den Geschäftssitz der Verkäuferin oder auf ein von der Verkäuferin zu benennendes Bank- oder Postscheckkonto zu leisten. 7.2 Ist der Käufer mit seinen Zahlungen in Rückstand, so gilt er von Rechts wegen als in Verzug befindlich und ist die Verkäuferin berechtigt, ohne jede weitere Mahnung oder Verständigung Verzugszinsen in der Höhe von 1,0% pro Monat zu verlangen. 7.3 Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen oder Wechselzahlungen tritt auch bei Nichtzahlung nur einer Rate oder einer Wechselfälligkeit Terminverlust ein. Terminverlust tritt weiters ein, wenn über das Vermögen des Käufers das Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder ein diesbezüglicher Antrag mangels Deckung der Kosten abgewiesen. 7.4 Bei Eintritt des Terminverlustes wird der ganze Restkaufpreis einschließlich aller Nebenforderungen sofort zur Zahlung fällig. Dies unbeschadet aller sonstigen Rechte der Verkäuferin. 7.5 Bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem gegenständlichen Vertrag bleibt die Verkäuferin Eigentümerin der verkauften Gegenstände. Solange die Verkäuferin Eigentümerin der Kaufgegenstände ist, darf der Käufer dieselben weder belasten noch veräußern. Bei Zuwiderhandeln gelten sämtliche Forderungen des Käufers gegenüber Dritten aus dieser Zuwiderhandlung als im Zeitpunkt derselben an die Verkäuferin zediert. In einem solchen Fall ist die Verkäuferin auch zum sofortigen Rücktritt von Vertrag berechtigt. Die Haftung für jegliche Gefahr, auch für den zufälligen Untergang des Kaufgegenstandes bei noch aufrechtem Eigentumsvorbehalt liegt beim Käufer.
Zahlung und Eigentumsvorbehalt. Der Kunde bezahlt für die in diesem Vertrag umschriebenen Leistungen eine Lizenzgebühr entsprechend den Vereinbarungen, hilfsweise entsprechend unserer Preisliste. Für Nebenleistungen stellen wir angemessene Entgelte in Rechnung.
Zahlung und Eigentumsvorbehalt. 1. Grundsätzlich erfolgt 50% der Rechnungsstellung bei Auftragserteilung und 50% bei Abnahme durch den Kunden. 2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf dem Konto von brandcom als bewirkt. 3. Gelieferte Xxxx bleibt nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes das Eigentum von brandcom. 4. brandcom ist bis zur vollständigen Zahlung zum Widerruf der Leistungsverwendung berechtigt, soweit der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug gerät oder seine Vertragspflichten in schwerwiegender Weise verletzt. In diesem Fall ist es dem Kunden nicht gestattet, die Leistungen weiter zu benutzen. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so ist brandcom weiterhin berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Rücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
Zahlung und Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Auftragssumme im Eigentum des Auftragnehmers. Ist der Kunde Unternehmer, so gilt ergän- zend folgendes: Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Auftragssumme und vollständigen Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung herrührenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Vertragsge- genstand noch entstehenden Forderungen im Eigentum des Auftrag-nehmers. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang wei ter zu veräußern oder zu verarbeiten. Im Falle der Weiterveräußerung tritt an die Stelle der gelieferten Xxxx der Anspruch des Kunden an seinen Abnehmer, der bis zur Höhe der gesamten Forderungen schon jetzt vom Kunden an den Auftragnehmer abgetreten wird; der Auftragnehmer nimmt diese Abtretun hier- mit an. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen bis auf Widerruf berech- tigt. Der Auftragnehmer ist ermächtigt, den Abnehmern die Abtretung anzuzeigen.
Zahlung und Eigentumsvorbehalt. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt wahlweise– nach näherer Angabe in unserem On-­‐ line-­‐Shop –über folgende Zahlungsmethoden: Kreditkarte (z. B. Visa, MasterCard, American Express) oder elektronischer Zahlungsdienst (z. B. PayPal).Ggf. können Sie zur Zahlung auch einen Gutschein durch Eingabe des entsprechenden Gutscheincodes einsetzen; hierfür gelten die jeweiligen Gutscheinbedingungen. Entsprechendes gilt für zeitlich befristete Sonderangebote, Promotion Codes und sonstige Rabatte.
Zahlung und Eigentumsvorbehalt. Unsere Vertreter sind nur mit einer schriftlichen Genehmigung zum Inkasso berechtigt. Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung unserer Forderungen unser Eigentum. Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren vom Besteller weiter veräußert, so geht die Forderung aus dem Veräußerungsgeschäft auf uns über. Der Besteller ist verpflichtet, uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Pfändungen oder Zugriffe Dritter, die auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder die eingetretenen Forderungen erfolgen, hat der Besteller sofort anzuzeigen.
Zahlung und Eigentumsvorbehalt. Die Zahlungsbedingungen sind 30 Tage netto, sofern nicht etwas anderes schriftlich angeboten wird. Sollte es Gram nicht möglich sein eine positive Bonitätsauskunft über den Käufer einzuholen, hat die Zahlung im Voraus zu erfolgen. Im Fall des Zahlungsverzugs hat Xxxx das Recht weitere Lieferungen zurückzubehalten, wobei jegliche Gegenansprüche, z.B. die Lieferung betreffende Ansprüche, den Käufer nicht dazu berechtigen Zahlungen zurückzubehalten. Der Käufer ist nicht dazu berechtigt jegliche Ansprüche gegen Xxxx mit der Kaufsumme aufzurechnen, soweit nicht schriftlich von Gram bestätigt. Eine Zahlung nach dem vereinbarten Datum verursacht monatlich anfallende Verzugszinsen auf den fälligen Betrag in Höhe von 1,5 % per Kalendermonat. Gram behält sich das Eigentum an jeder Lieferung vor, bis die Zahlung des gesamten Kaufbetrags einschließlich etwaiger Zinsen erfolgt ist. Der von den hiermit für anwendbar erklärten Incoterm 2020 vorgegebene Gefahrübergang hat keinen Einfluss auf den Übergang des Eigentums.
Zahlung und Eigentumsvorbehalt.  Der Käufer erwirbt erst mit vollständiger Zahlung das Recht zur Nutzung der Produkte gemäß Leistungsbeschreibung.  Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, kann der Zugang zum TeamViewer Masterserver gesperrt werden.  Alle Unkosten, die durch Missbrauch von Kreditkarten, Rückbuchung von Zahlungen mangels Kontodeckung etc. verursacht werden, trägt der Käufer  Jeder Missbrauch von Kreditkarten oder Kontodaten wird verfolgt.  Alle Rechnungen verstehen sich ohne Steuern oder Quellensteuern. Alle zusätzlichen Steuern oder Abgaben zu Lasten des Bestellers. Nebengebühren für Bank- und Kreditkartenzahlungen zu Lasten des Bestellers.