Kenntnis und Verhalten. a) Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versi> cherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicher> ten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interes> sen des Versicherungsnehmers und des Versicher> ten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsneh> mers ist. b) Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlos> sen worden ist oder ihm eine rechtzeitige Benach> richtigung des Versicherungsnehmers nicht mög> lich oder nicht zumutbar war. c) Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dage> gen an, wenn der Versicherungsnehmer den Ver> trag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat. § f3 Kosten für die Abwendung, Minderung und Ermittlung des Schadens
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Samples: Camper Inhaltsschutz Bedingungen, Camper Inhaltsschutz Bedingungen
Kenntnis und Verhalten. a) Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versi> cherungsnehmers Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicher> ten Versi- cherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interes> sen Interessen des Versicherungsnehmers Ver- sicherungsnehmers und des Versicher> ten Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Versi- cherte Repräsentant des Versicherungsneh> mers Versicherungsnehmers ist.
b) Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlos> sen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige Benach> richtigung Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht mög> lich möglich oder nicht zumutbar war.
c) Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dage> gen dagegen an, wenn der Versicherungsnehmer den Ver> trag Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat.
1. § f3 Kosten für die Abwendung, Minderung Erklärungen des Versicherungsnehmers
a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages,
b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung,
c) Anzeige- und Ermittlung Informationspflichten vor Abschluss des SchadensVertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
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Samples: Sv Kundenschließfachversicherung
Kenntnis und Verhalten. a) Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versi> cherungsnehmers Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicher> ten Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interes> sen Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicher> ten Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsneh> mers Versicherungsnehmers ist.
b) Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlos> sen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige Benach> richtigung Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht mög> lich möglich oder nicht zumutbar war.
c) Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dage> gen dagegen an, wenn der Versicherungsnehmer den Ver> trag Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer Versiche- rer nicht darüber informiert hat. § f3 Kosten 13 Aufwendungsersatz Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umstanden nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte oder die Abwendung, Minderung und Ermittlung er auf Weisung des SchadensVersicherers macht.
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