Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versiche> rungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kennt> nis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichti> gen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungs> nehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versiche> rungsnehmers ist. Im Übrigen gilt § 47 VVG. § f3 Übergang von Ersatzansprüchen
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Samples: Elektronik Versicherungsbedingungen
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versiche> rungsnehmers Ver- sicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung Rech- nung auch die Kennt> nis Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichti> genberücksichtigen. Soweit der Vertrag Ver- trag Interessen des Versicherungs> nehmers Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassenlas- sen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versiche> rungsnehmers Ver- sicherungsnehmers ist. Im Übrigen gilt § 47 VVG. § f3 Übergang von Ersatzansprüchen.
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Samples: Hausratversicherung Classic Schutz
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versiche> Versiche- rungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kennt> Kennt- nis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichti> berücksichti- gen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungs> Versicherungs- nehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassenzu rechnen las- sen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versiche> Versiche- rungsnehmers ist. Im Übrigen gilt § 47 VVG. § f3 Übergang von Ersatzansprüchen.
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Samples: Insurance Contract
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versiche> rungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kennt> nis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichti> gen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungs> nehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des VersicheVersi> rungsnehmers cherungsnehmers ist. Im Übrigen gilt § 47 VVG. >E. § f3 Übergang von Ersatzansprüchen
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Samples: Bauleistungsversicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versiche> rungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kennt> nis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichti> gen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungs> nehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des VersicheVersi> rungsnehmers cherungs>nehmers ist. Im Übrigen gilt § 47 VVG. § f3 Übergang von Ersatzansprüchen
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