Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Appears in 20 contracts
Samples: Glasbruchversicherung Gewerbe, Hausratversicherung, Inhaltsversicherung Für Gastronomie
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist. Im Übrigen gilt § 47 VVG.
Appears in 11 contracts
Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherung Von Maschinen, Versicherungsbedingungen Zur Sachversicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Appears in 3 contracts
Samples: Hausrat Und Glasversicherung, Hausratversicherung, Versicherungsbedingungen
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis Kennt- nis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigenberücksichti- gen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers ist.
Appears in 3 contracts
Samples: Wohngebäudeversicherung, Insurance Agreement, Insurance Agreement
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Appears in 3 contracts
Samples: Versicherungsvertrag, Landwirtschaftliche Gebäude , Inhalts Und Tierversicherung, Versicherungsvertrag
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.. Im übrigen gilt § 47 VVG. § 13 Übergang von Ersatzansprüchen
Appears in 2 contracts
Samples: Elektronikversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronik Versicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten Versi- cherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Appears in 2 contracts
Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung Und Glasversicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist. Im übrigen gilt § 47 VVG.
Appears in 2 contracts
Samples: Versicherungsbedingungen, Insurance Policy
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers Versi- cherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis Kennt- nis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist. Im Übrigen gilt § 47 VVG.
Appears in 2 contracts
Samples: Elektronikversicherung, Elektronikversicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten Versi- cherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant Repräsen- tant des Versicherungsnehmers ist. Im Übrigen gilt § 47 VVG.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Bauleistungsversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers Versiche rungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis Kennt nis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigenberücksichti gen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers Versicherungs nehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassenlas sen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers Versiche rungsnehmers ist.
Appears in 2 contracts
Samples: Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung Versiche- rung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse Interes- se das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist. Im Übrigen gilt § 47 VVG.
Appears in 2 contracts
Samples: Elektronikversicherung, Elektronikversicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung Versiche- rung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen Inte- ressen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasstum- fasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers ist.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers Ver- sicherungsnehmers ist.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Hausratversicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten Versicher- ten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsvertrag
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung Versiche- rung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten Verhal- ten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse Inter- esse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.. Im Übrigen gilt § 79 VersVG. § 13 Übergang von Ersatzansprüchen
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Zu Ihrer Versicherungspolice
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Appears in 1 contract
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher recht- licher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäude Und Glasversicherungen
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten Ver- sicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Appears in 1 contract
Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen In- teressen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten Ver- halten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Ver- sicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers ist. Im Übrigen gilt § 47 VVG.
Appears in 1 contract
Samples: Transportversicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.. Im Übrigen gilt § 47 VVG. § 7 Übergang von Ersatzansprüchen
Appears in 1 contract
Samples: Leasing Framework Agreement
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten Versicher- ten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Appears in 1 contract
Samples: Sach Und Elektronikversicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten Versicher- ten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten Versi- cherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers Ver- sicherungsnehmers ist. Im Übrigen gilt § 47 VVG.
Appears in 1 contract
Samples: Rahmenvertrag Zur Pauschalen Elektronikversicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.. Im Übrigen gilt § 47 VVG-E.
Appears in 1 contract
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Versi- cherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist. Im Übrigen gilt § 47 VVG.
Appears in 1 contract
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung Versi- cherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant Repräsen- tant des Versicherungsnehmers ist.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten Ver- sicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist. Im Übrigen gilt § 47 VVG.
Appears in 1 contract
Samples: Bauleistungsversicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten Ver- halten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde frem- de Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten Ver- sicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse Inte- resse das Verhalten und die Kenntnis Kennt- nis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant Reprä- sentant des Versicherungsnehmers ist.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Der Basler Gewerbe Inhalt Versicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen Interes- sen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers ist. Im Übrigen gilt § 47 VVG.
Appears in 1 contract
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten Versi- cherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist. Im Übrigen gilt § 47 VVG.
Appears in 1 contract
Samples: Maschinen Und Kaskoversicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten Versi- cherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten Ver- sicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers ist.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassenlas- sen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist. Im Übrigen gilt § 47 VVG.
Appears in 1 contract
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung Ver- sicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Ver- trag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers ist.
Appears in 1 contract
Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers Versi- cher-ungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers Versicher-ungsnehmers ist.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist. Im übrigen gilt § 47 VVG.
Appears in 1 contract
Samples: Bauleistungsversicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung Ver- sicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Appears in 1 contract
Samples: Elektronik Versicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung Rech- nung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigenberück- sichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten Ver- sicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Appears in 1 contract
Samples: Gewerbliche Inhalts Versicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.. Im Übrigen gilt § 47 VVG. § 13 Übergang von Ersatzansprüchen
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinenversicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Appears in 1 contract
Samples: Elektronik Versicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten Versi- cherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Versi- cherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers Ver- sicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung Rech- nung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Ver- trag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassenlas- sen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers Ver- sicherungsnehmers ist.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung Classic Schutz
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten Ver- sicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Appears in 1 contract
Samples: Landwirtschaftliche Sachversicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten Versi- cherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers Ver- sicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Versi- cherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen dann zurech- nen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers ist. Im Übrigen gilt § 47 VVG.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung Rech- nung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigenberücksich- tigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten Versicher- ten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten Ver- halten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Ver- sicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Appears in 1 contract
Samples: Privathaftpflichtversicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen Inter- essen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten Ver- halten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Ver- sicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers ist. Im Übrigen gilt § 47 VVG.
Appears in 1 contract
Samples: Transportversicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung Rech- nung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigenberück- sichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten Ver- sicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse Inter- esse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Appears in 1 contract
Samples: Gewerbliche Gebäude Versicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers Versi> cherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten Versi> cherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen In> teressen des Versicherungsnehmers und des Versicherten Ver> sicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer Versicherungs> nehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers Versiche> rungsnehmers ist.
Appears in 1 contract
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten Versi- cherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.. Im Übrigen gilt § 47 VVG. § 13 Übergang von Ersatzansprüchen
Appears in 1 contract
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung Versi- cherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten Versi- cherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers versicherten Kunden von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Versicherungsvertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist. Im Übrigen gilt § 47 VVG.
Appears in 1 contract
Samples: Insurance Agreement
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist. Im Übrigen gilt § 47 VVG.
Appears in 1 contract
Samples: Maschinenversicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung Versiche- rung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten Verhal- ten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen zurech- nen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers ist.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde frem- de Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten Versicher- ten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist. Im übrigen gilt § 47 VVG.
Appears in 1 contract
Samples: Sach Und Elektronikversicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis Kennt- nis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigenberücksich- tigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers ist.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant Reprä- sentant des Versicherungsnehmers ist.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers Versi- cherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten Versi- cherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen In- teressen des Versicherungsnehmers und des Versicherten Ver- sicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers ist.
Appears in 1 contract
Kenntnis und Verhalten. Soweit SOweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von vOn rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung Rech- nung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigenberück- sichtigen. Soweit SOweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers ist. Im Übrigen gilt § 47 VVG.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung Rech- nung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigenberück- sichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen dann zu- rechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers ist. Im Übrigen gilt § 47 VVG.
Appears in 1 contract
Samples: Maschinenversicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers Versi- cherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten Versi- cherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Kenntnis und Verhalten. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist. Im Übrigen gelten §§ 78 und 79 VersVG.
Appears in 1 contract
Samples: Betriebssachversicherung