Kenntnis und Verhalten. B 4.7.3.1 Soweit Ihre Kenntnis und Ihr Verhalten des von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen von Ihnen und von dem Versicherten umfasst, müssen Sie sich für Ihr Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Ihr Repräsentant ist. B 4.7.3.2 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung von Ihnen nicht möglich oder nicht zumutbar war. B 4.7.3.3 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn Sie den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und uns nicht darüber informiert haben.
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Samples: Private Unfallversicherung (Puv) Tarif T21, Private Unfallversicherung (Puv) Tarif T21
Kenntnis und Verhalten. B 4.7.3.1 20.3.1 Soweit Ihre Kenntnis und Ihr Verhalten des von rechtlicher Bedeutung Bedeu- tung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigenbe- rücksichtigen. Soweit der Vertrag Ihre Interessen von Ihnen und von dem die des Versicherten umfasst, müssen Sie sich für Ihr Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Ihr Repräsentant von Ihnen ist.
B 4.7.3.2 20.3.2 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung von Ihnen nicht möglich mög- lich oder nicht zumutbar war.
B 4.7.3.3 20.3.3 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn Sie den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen ge- schlossen und uns nicht darüber informiert haben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Kenntnis und Verhalten. B 4.7.3.1 20.3.1 Soweit Ihre Kenntnis und Ihr Verhalten des von rechtlicher Bedeutung Be- deutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung Rech- nung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Ihre Interessen von Ihnen und von dem die des Versicherten umfasst, müssen Sie sich für Ihr Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Ihr Repräsentant von Ihnen ist.
B 4.7.3.2 20.3.2 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung von Ihnen nicht möglich oder nicht zumutbar war.
B 4.7.3.3 20.3.3 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn Sie den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen ge- schlossen und uns nicht darüber informiert haben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Kenntnis und Verhalten. B 4.7.3.1 12.3.1. Soweit Ihre Kenntnis und Ihr Verhalten des von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Ihre Interessen von Ihnen und von dem die des Versicherten umfasst, müssen Sie sich für Ihr Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Ihr Repräsentant ist.
B 4.7.3.2 12.3.2. Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige ihre recht- zeitige Benachrichtigung von Ihnen nicht möglich oder nicht zumutbar war.
B 4.7.3.3 12.3.3. Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn Sie den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und uns den Versicherer nicht darüber informiert habenhat.
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Samples: Fahrrad /E Bike Versicherung
Kenntnis und Verhalten. B 4.7.3.1 B4-7.3.1 Soweit Ihre Kenntnis und Ihr Verhalten des von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen von Ihnen und von dem Versicherten umfasstum- fasst, müssen Sie sich für Ihr Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Ihr Repräsentant ist.
B 4.7.3.2 B4-7.3.2 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung von Ihnen nicht möglich oder nicht zumutbar war.
B 4.7.3.3 B4-7.3.3 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn Sie den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und uns nicht darüber informiert haben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Unfallversicherung Premium Plus