Kenntnis und Verhalten. 3.1. Soweit die Kenntnis und das Verhalten von Ihnen von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Ver- halten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Ihre Interessen und das Interesse des Versicherten umfasst, müssen Sie sich für Ihr Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant von Ihnen ist. 3.2. Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige Benachrichti- gung von Ihnen nicht möglich oder nicht zumutbar war. Unabhängig davon, ob der Vertrag mit Wissen des Versicherten geschlossen wurde, kommt es auf die Kenntnis des Versicherten an, wenn Sie den Vertrag ohne Auftrag des Ver- sicherten geschlossen und uns nicht darüber informiert hat. VI. Gefahrerhöhung 1. Sie dürfen nach Antragstellung ohne vorherige Zustimmung durch uns keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch Dritte gestatten. Über dennoch vorgenommene oder gestattete Gefahrerhöhungen informieren Sie uns nach Kenntnis unverzüglich.
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Samples: Versicherungsvertrag, Campingversicherung, Insurance Agreement
Kenntnis und Verhalten. 3.1. Soweit die Kenntnis und das Verhalten von Ihnen des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Ver- halten Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Ihre Interessen des Versicherungsnehmers und das Interesse des Versicherten umfasst, müssen Sie muss sich der Versiche- rungsnehmer für Ihr sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant von Ihnen des Versicherungsnehmers ist.
3.2. Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige Benachrichti- gung von Ihnen Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder nicht zumutbar war. Unabhängig davon, ob der Vertrag mit Wissen des Versicherten geschlossen wurde, kommt es auf die Kenntnis des Versicherten an, wenn Sie der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Ver- sicherten Versicherten geschlossen und uns den Versicherer nicht darüber informiert hat.
VI. Gefahrerhöhung 1. Sie dürfen nach Antragstellung ohne vorherige Zustimmung durch uns keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch Dritte gestatten. Über dennoch vorgenommene oder gestattete Gefahrerhöhungen informieren Sie uns nach Kenntnis unverzüglich.
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Samples: Insurance Policy