Common use of Kfz-Schiedsstellen Clause in Contracts

Kfz-Schiedsstellen. a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meis- terbetrieb der Kfz-Innung“ oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“ oder „Autohan- del mit Qualität und Sicherheit“, können die Par- teien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Ge- samtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Aus- nahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstan- des, durch Einreichung eines Schriftsatzes (An- rufungsschrift) bei der Kfz-Schiedsstelle erfolgen. b) Durch die Entscheidung der Kfz- Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens ge- hemmt. d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle rich- tet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrens- ordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird. e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausge- schlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschrit- ten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein. f) Für die Inanspruchnahme der Kfz- Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen

Kfz-Schiedsstellen. a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meis- terbetrieb Meisterbetrieb der Kfz-Innung“ oder das Basisschild Basis-Schild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“ oder „Autohan- del Autohandel mit Qualität und Sicherheit“, können die Par- teien Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Ge- samtgewicht Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Aus- nahme Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstan- desKaufgegenstandes, durch Einreichung eines Schriftsatzes (An- rufungsschriftAnrufungsschrift) bei der Kfz-Schiedsstelle erfolgen. b) Durch die Entscheidung der Kfz- Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens ge- hemmtgehemmt. d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle rich- tet richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrens- ordnungVerfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird. e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausge- schlossenausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschrit- ten beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein. f) Für die Inanspruchnahme der Kfz- Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen

Kfz-Schiedsstellen. a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meis- terbetrieb "Meisterbetrieb der Kfz-Innung" oder das Basisschild "Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung" oder „Autohan- del "Autohandel mit Qualität und Sicherheit", können die Par- teien Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Ge- samtgewicht Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Aus- nahme Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Kfz- Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstan- desKaufgegenstandes, durch Einreichung eines Schriftsatzes (An- rufungsschriftAnrufungsschrift) bei der Kfz-Schiedsstelle erfolgen. b) Durch die Entscheidung der Kfz- Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens ge- hemmt. gehemmt. d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle rich- tet richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrens- ordnungVerfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird. . e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausge- schlossenausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschrit- ten beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein. . f) Für die Inanspruchnahme der Kfz- Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen

Kfz-Schiedsstellen. a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meis- terbetrieb Meisterbetrieb der Kfz-Innung“ oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“ oder „Autohan- del Autohandel mit Qualität und Sicherheit“, können die Par- teien Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag Kauf- vertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Ge- samtgewicht Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Aus- nahme Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstan- desKaufgegenstandes, durch Einreichung eines Schriftsatzes (An- rufungsschriftAnrufungsschrift) bei der Kfz-Kfz- Schiedsstelle erfolgen. b) Durch die Entscheidung der Kfz- Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens ge- hemmt. d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle rich- tet richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrens- ordnungVerfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird. e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausge- schlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschrit- ten be- schritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein. f) Für die Inanspruchnahme der Kfz- Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen

Kfz-Schiedsstellen. a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meis- terbetrieb Meisterbetrieb der Kfz-Kfz- Innung“ oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“ oder „Autohan- del mit Qualität und Sicherheit“, können die Par- teien bei Parteien Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Ge- samtgewicht Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Aus- nahme Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Kfz- Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor einen Monat nach Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstan- des, der Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel gem. Abschnitt VII. durch Einreichung eines Schriftsatzes (An- rufungsschriftAnrufungsschrift) bei der Kfz-Schiedsstelle erfolgen. b) Durch die Entscheidung der Kfz- Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. c) Durch die Anrufung der Kfz-Kfz- Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens ge- hemmtgehemmt. d) Das Verfahren vor der Kfz-Kfz- Schiedsstelle rich- tet richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrens- ordnungVerfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird. e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausge- schlossenausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschrit- ten beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein. f) Für die Inanspruchnahme der Kfz- Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

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Samples: Kaufvertrag

Kfz-Schiedsstellen. a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meis- terbetrieb Meisterbetrieb der Kfz-Innung“ oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“ oder „Autohan- del mit Qualität und Sicherheit“, können die Par- teien Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Ge- samtgewicht Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Aus- nahme Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Kfz- Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor einen Monat nach Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstan- des, der Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel gem. Abschnitt VI. durch Einreichung eines Schriftsatzes (An- rufungsschriftAnrufungsschrift) bei der Kfz-Schiedsstelle erfolgen. b) Durch die Entscheidung der Kfz- Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens ge- hemmtgehemmt. d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle rich- tet richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrens- ordnungVerfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird. e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausge- schlossenausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschrit- ten beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein. f) Für die Inanspruchnahme der Kfz- Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

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Samples: Kaufvertrag

Kfz-Schiedsstellen. a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meis- terbetrieb Meisterbetrieb der Kfz-Innung“ oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Kfz- Innung“ oder „Autohan- del Autohandel mit Qualität und Sicherheit“, können die Par- teien Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Ge- samtgewicht Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Aus- nahme Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstan- desKaufgegenstandes, durch Einreichung eines Schriftsatzes (An- rufungsschriftAnrufungsschrift) bei der Kfz-Kfz- Schiedsstelle erfolgen. b) Durch die Entscheidung der Kfz- Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens ge- hemmtgehemmt. d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle rich- tet richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrens- ordnungVerfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird. e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausge- schlossenausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschrit- ten beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein. f) Für die Inanspruchnahme der Kfz- Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

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Samples: Widerrufsbelehrung

Kfz-Schiedsstellen. a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meis- terbetrieb Meisterbetrieb der Kfz-Innung“ oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Kfz- Innung“ oder „Autohan- del Autohandel mit Qualität und Sicherheit“, können die Par- teien Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Ge- samtgewicht Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Aus- nahme Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstan- desKaufgegenstandes, durch Einreichung eines Schriftsatzes (An- rufungsschriftAnrufungsschrift) bei der Kfz-Schiedsstelle erfolgen. b) Durch die Entscheidung der Kfz- Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens ge- hemmtgehemmt. d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle rich- tet richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrens- ordnungVerfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird. e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausge- schlossenausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschrit- ten beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein. f) Für die Inanspruchnahme der Kfz- Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen

Kfz-Schiedsstellen. a) Führt der KfzKFZ-Betrieb das Meisterschild „Meis- terbetrieb "Meisterbetrieb der Kfz-KFZ- Innung" oder das Basisschild "Mitgliedsbetrieb der KfzKFZ-Innung“ oder „Autohan- del mit Qualität und Sicherheit“", können die Par- teien Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Ge- samtgewicht Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Aus- nahme Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor einen Monat nach Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstan- desder Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel gem. Abschnitt VI., durch Einreichung eines Schriftsatzes (An- rufungsschriftAnrufungsschrift) bei der Kfz-Kfz- Schiedsstelle erfolgen. b) Durch die Entscheidung der Kfz- Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens ge- hemmtgehemmt. d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle rich- tet richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrens- ordnungVerfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird. e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausge- schlossenausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschrit- ten beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein. f) Für die Inanspruchnahme der Kfz- Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen

Kfz-Schiedsstellen. a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meis- terbetrieb Meisterbetrieb der Kfz-Innung“ oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“ oder „Autohan- del mit Qualität und Sicherheit“, können die Par- teien Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Ge- samtgewicht Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Aus- nahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor einen Monat nach Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstan- des, der Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel gem. Abschnitt VI. durch Einreichung eines Schriftsatzes (An- rufungsschriftAnrufungsschrift) bei der Kfz-Schiedsstelle erfolgen. b) Durch die Entscheidung der Kfz- Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens ge- hemmtgehemmt. d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle rich- tet richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrens- ordnungVerfahrensord- nung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird. e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausge- schlossenausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschrit- ten beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle Schieds- stelle ihre Tätigkeit ein. f) Für die Inanspruchnahme der Kfz- Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen

Kfz-Schiedsstellen. a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meis- terbetrieb Meisterbetrieb der Kfz-Kfz- Innung“ oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“ oder „Autohan- del mit Qualität und Sicherheit“, können die Par- teien Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Ge- samtgewicht Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Aus- nahme Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor spä- testens einen Monat nach Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstan- des, der Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel gem. Abschnitt VI. durch Einreichung eines Schriftsatzes Schrift- satzes (An- rufungsschriftAnrufungsschrift) bei der Kfz-Schiedsstelle erfolgen. b) Durch die Entscheidung der Kfz- Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg Rechts- weg nicht ausgeschlossen. c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens ge- hemmtgehemmt. d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle rich- tet richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrens- ordnungVerfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird. e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausge- schlossenausgeschlossen, wenn bereits be- reits der Rechtsweg beschrit- ten beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle Schieds- stelle ihre Tätigkeit ein. f) Für die Inanspruchnahme der Kfz- Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen

Kfz-Schiedsstellen. a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meis- terbetrieb Meisterbetrieb der Kfz-Innung“ oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“ oder „Autohan- del mit Qualität und Sicherheit“, können die Par- teien Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Ge- samtgewicht Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Aus- nahme Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor einen Monat nach Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstan- desder Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel gem. Abschnitt VI., durch Einreichung eines Schriftsatzes (An- rufungsschriftAnrufungsschrift) bei der Kfz-Schiedsstelle erfolgen. b) Durch die Entscheidung der Kfz- Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens ge- hemmtgehemmt. d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle rich- tet richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrens- ordnungVerfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird. e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausge- schlossenausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschrit- ten beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein. f) Für die Inanspruchnahme der Kfz- Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen

Kfz-Schiedsstellen. a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meis- terbetrieb Meisterbetrieb der Kfz-Innung“ oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“ oder „Autohan- del Autohandel mit Qualität und Sicherheit“, können die Par- teien Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Ge- samtgewicht Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Aus- nahme Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Kfz- Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstan- desKaufgegenstandes, durch Einreichung eines Schriftsatzes (An- rufungsschriftAnrufungsschrift) bei der Kfz-Schiedsstelle erfolgen. b) Durch die Entscheidung der Kfz- Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens ge- hemmtgehemmt. d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle rich- tet richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrens- ordnungVerfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird. e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausge- schlossenausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschrit- ten beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Kfz- Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein. f) Für die Inanspruchnahme der Kfz- Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

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Samples: Kaufvertrag

Kfz-Schiedsstellen. a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meis- terbetrieb Meisterbetrieb der Kfz-Innung" oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung" oder „Autohan- del Autohandel mit Qualität und Sicherheit", können die Par- teien Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Ge- samtgewicht Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Aus- nahme Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstan- desKaufgegenstandes, durch Einreichung eines Schriftsatzes (An- rufungsschriftAnrufungsschrift) bei der Kfz-Kfz- Schiedsstelle erfolgen. b) Durch die Entscheidung der Kfz- Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens ge- hemmt. d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle rich- tet richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrens- ordnungVerfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird. e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausge- schlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschrit- ten be- schritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein. f) Für die Inanspruchnahme der Kfz- Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen

Kfz-Schiedsstellen. a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meis- terbetrieb Meisterbetrieb der Kfz-Innung“ oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“ oder „Autohan- del Autohandel mit Qualität und Sicherheit“, können die Par- teien Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Ge- samtgewicht Gesamt- gewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Aus- nahme Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Kfz- Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstan- desKaufgegenstandes, durch Einreichung Ein- reichung eines Schriftsatzes (An- rufungsschriftAnrufungsschrift) bei der Kfz-Kfz- Schiedsstelle erfolgen. b) Durch die Entscheidung der Kfz- Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens ge- hemmtgehemmt. d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle rich- tet richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrens- ordnungVerfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird. e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausge- schlossenausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschrit- ten beschritten ist. Wird der Rechtsweg Rechts- weg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein. f) Für die Inanspruchnahme der Kfz- Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen

Kfz-Schiedsstellen. a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meis- terbetrieb Meisterbetrieb der Kfz-Innung“ oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“ oder „Autohan- del mit Qualität und Sicherheit“, können die Par- teien Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Ge- samtgewicht Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Aus- nahme Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Kfz- Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor einen Monat nach Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstan- des, der Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel gem. Abschnitt VI. durch Einreichung eines Schriftsatzes (An- rufungsschriftAnrufungsschrift) bei der Kfz-Kfz- Schiedsstelle erfolgen. b) Durch die Entscheidung der Kfz- Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens ge- hemmt. d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle rich- tet richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrens- ordnungVerfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird. e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausge- schlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschrit- ten istbe- schritten i s t . Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Kfz- Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein. f) Für die Inanspruchnahme der Kfz- Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen

Kfz-Schiedsstellen. a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meis- terbetrieb Meisterbetrieb der Kfz-Innung“ oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb Mit- gliedsbetrieb der Kfz-Innung“ oder „Autohan- del Autohandel mit Qualität und Sicherheit“, können die Par- teien Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Ge- samtgewicht Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Aus- nahme Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Kfz- Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten Mona- ten seit Ablieferung des Kaufgegenstan- desKaufgegenstandes, durch Einreichung eines Schriftsatzes (An- rufungsschriftAnrufungsschrift) bei der Kfz-Schiedsstelle KfzSchiedsstelle erfolgen. . b) Durch die Entscheidung der Kfz- Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. . c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens ge- hemmt. gehemmt. d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle rich- tet richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrens- ordnungVerfahrensordnung, die den Parteien Partei- en auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird. e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausge- schlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschrit- ten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein. f) Für die Inanspruchnahme der Kfz- Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

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Samples: Neuwagen Verkaufsbedingungen

Kfz-Schiedsstellen. a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meis- terbetrieb Meisterbetrieb der Kfz-Kfz- Innung“ oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“ oder „Autohan- del Autohandel mit Qualität und Sicherheit“, können die Par- teien Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Ge- samtgewicht Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Aus- nahme Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstan- desKaufgegenstandes, durch Einreichung eines Schriftsatzes (An- rufungsschriftAnrufungsschrift) bei der Kfz-Schiedsstelle erfolgen. b) Durch die Entscheidung der Kfz- Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens ge- hemmtgehemmt. d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle rich- tet richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrens- ordnungVerfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird. e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausge- schlossenausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschrit- ten beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein. f) Für die Inanspruchnahme der Kfz- Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

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Samples: KFZ Reparaturbedingungen

Kfz-Schiedsstellen. a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meis- terbetrieb Meisterbetrieb der Kfz-Innung“ oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“ oder „Autohan- del mit Qualität und Sicherheit“, können die Par- teien Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Ge- samtgewicht Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Aus- nahme Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor einen Monat nach Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstan- des, der Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel gem. Abschnitt VI. durch Einreichung eines Schriftsatzes (An- rufungsschriftAnrufungsschrift) bei der Kfz-Schiedsstelle erfolgen. b) Durch die Entscheidung der Kfz- Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens ge- hemmt. d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle rich- tet richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrens- ordnungVerfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird. e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausge- ausge-schlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschrit- ten be- schritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein. f) Für die Inanspruchnahme der Kfz- Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen

Kfz-Schiedsstellen. a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meis- terbetrieb Meisterbetrieb der Kfz-Innung“ oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“ oder „Autohan- del mit Qualität und SicherheitIn- nung“, können die Par- teien Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag Kauf- vertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Ge- samtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Aus- nahme Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Kfz- Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstan- des, einen Monat nach Ab- lauf der Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel gem. Ab- schnitt VI. durch Einreichung eines Schriftsatzes (An- rufungsschriftAnrufungs- schrift) bei der Kfz-Schiedsstelle KfzSchiedsstelle erfolgen. b) Durch die Entscheidung der Kfz- Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens ge- hemmtgehemmt. d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle rich- tet richtet sich nach deren de- ren Geschäfts- und Verfahrens- ordnungVerfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird. e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausge- schlossenausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschrit- ten beschritten ist. Wird der Rechtsweg während wäh- rend eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Kfz- Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein. f) Für die Inanspruchnahme der Kfz- Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen

Kfz-Schiedsstellen. a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meis- terbetrieb Meisterbetrieb der Kfz-Innung“ oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“ oder „Autohan- del mit Qualität und Sicherheit“, können die Par- teien Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Ge- samtgewicht Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Aus- nahme Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor einen Monat nach Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstan- des, der Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel gem. Abschnitt VI. durch Einreichung eines Schriftsatzes (An- rufungsschriftAnru- fungsschrift) bei der Kfz-Schiedsstelle erfolgen. b) Durch die Entscheidung der Kfz- Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens ge- hemmtgehemmt. d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle rich- tet richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrens- ordnungVerfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird. e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausge- schlossenausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschrit- ten beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein. f) Für die Inanspruchnahme der Kfz- Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen

Kfz-Schiedsstellen. a) Führt Ist der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meis- terbetrieb Mitglied der Kfz-Innung“ oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb örtlich zuständigen Innung des Kraftfahrzeughandwerks kann der Kfz-Innung“ oder „Autohan- del mit Qualität und Sicherheit“, können die Par- teien Auf- traggeber bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge diesem Auftrag (mit Ausnahme von Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Ge- samtgewicht Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t t) oder - mit Aus- nahme über den Kaufpreis dessen Einverständnis - der Auftragnehmer die für den Sitz des Verkäufers Auftragnehmer zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstan- des, Streitpunktes durch Einreichung eines Schriftsatzes (An- rufungsschriftAnrufungsschrift) bei der Kfz-Schiedsstelle erfolgen. b) Durch die Entscheidung der Kfz- Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens ge- hemmtgehemmt. d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle rich- tet richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrens- ordnungVerfahrensord- nung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird. e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausge- schlossenausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschrit- ten beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle Schieds- stelle ihre Tätigkeit ein. f) Für die Inanspruchnahme der Kfz- Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

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Samples: KFZ Reparaturbedingungen