Common use of Kieferorthopädie Clause in Contracts

Kieferorthopädie. (1) Wir ersetzen die erstattungsfähigen Kosten zu: ZP5 ZP7 ZP9 ZP1 Prozentsatz 50 % 70 % 90 % 100 % Maximale Leistung 1.500 EUR 2.100 EUR 2.700 EUR 3.000 EUR Die Behandlung beginnt vor dem 18. Geburtstag. Die maximale Leistungsbegrenzung gilt während des gesamten Vertragslaufzeit. Nicht versichert ist der Eigenanteil, den Sie nach der Behandlung von der GKV zurückerhalten (§ 29 SGB V). Die Begrenzung auf die maximale Leistung gilt nicht, wenn die Behandlung durch einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall verursacht worden ist. Wir erstatten auch zusätzliche kieferorthopädische Leistungen im tariflichen Umfang, also sogenannte Mehrleistun- gen. Dazu gehören beispielsweise: • Mini-, Keramik- oder Kunststoffbrackets, • farblose Bögen, • Lingualtechnik, • festsitzende Retainer, • unsichtbare Zahnspangen (beispielsweise Invisalign). (2) Für Behandlungen, die nach dem 18. Geburtstag beginnen, leisten wir nur, wenn diese wegen eines Unfalls not- wendig werden. Der Unfall muss nach Versicherungsbeginn eingetreten sein. Wir ersetzen dann die erstattungsfä- higen Kosten zusammen mit den Leistungen eines anderen Kostenträgers zu: ZP5 ZP7 ZP9 ZP1 50 % 70 % 90 % 100 % Ein Unfall liegt in folgendem Fall vor: Die versicherte Person erleidet durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Schädigung der Gesundheit.

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Samples: Kranken Zusatzversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Kranken Zusatzversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Kranken Zusatzversicherung

Kieferorthopädie. (1) Wir ersetzen die erstattungsfähigen Kosten zu: ZP5 ZP7 ZP9 ZP1 Prozentsatz 50 % 70 % 90 % 100 % Maximale Leistung 1.500 EUR 2.100 EUR 2.700 EUR 3.000 EUR Die Behandlung beginnt vor dem 18. Geburtstag. Die maximale Leistungsbegrenzung gilt während des gesamten Vertragslaufzeit. Nicht versichert ist der Eigenanteil, den Sie nach der Behandlung von der GKV zurückerhalten (§ 29 SGB V). Die Begrenzung auf die maximale Leistung gilt nicht, wenn die Behandlung durch einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall verursacht worden ist. Wir erstatten auch zusätzliche kieferorthopädische Leistungen im tariflichen Umfang, also sogenannte Mehrleistun- gen. Dazu gehören beispielsweise: • Mini-, Keramik- oder Kunststoffbrackets, • farblose Bögen, • Lingualtechnik, • festsitzende Retainer, • unsichtbare Zahnspangen (beispielsweise Invisalign). (2) Für Behandlungen, die nach dem 18. Geburtstag beginnen, leisten wir nur, wenn diese wegen eines Unfalls not- wendig werden. Der Unfall muss nach Versicherungsbeginn eingetreten sein. Wir ersetzen dann die erstattungsfä- higen Kosten zusammen mit den Leistungen eines anderen Kostenträgers zu: ZP5 ZP7 ZP9 ZP1 50 % 70 % 90 % 100 % Ein Unfall liegt in folgendem Fall vor: Die versicherte Person erleidet durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Schädigung der Gesundheit.Gesundheit.‌‌‌‌‌

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Samples: Private Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

Kieferorthopädie. (1) Wir ersetzen die erstattungsfähigen Kosten zu: ZP5 ZP7 ZP9 ZP1 ZP5O ZP7O ZP9O ZP1O Prozentsatz 50 % 70 % 90 % 100 % Maximale Leistung 1.500 EUR 2.100 EUR 2.700 EUR 3.000 EUR Die Behandlung beginnt vor dem 18. Geburtstag. Die maximale Leistungsbegrenzung gilt während des der gesamten Vertragslaufzeit. Nicht versichert ist der Eigenanteil, den Sie nach der Behandlung von der GKV zurückerhalten (§ 29 SGB V). Die Begrenzung auf die maximale Leistung gilt nicht, wenn die Behandlung durch einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall verursacht worden ist. Wir erstatten auch zusätzliche kieferorthopädische Leistungen im tariflichen Umfang, also sogenannte Mehrleistun- gen. Dazu gehören beispielsweise: • Mini-, Keramik- oder Kunststoffbrackets, • farblose Bögen, • Lingualtechnik, • festsitzende Retainer, • unsichtbare Zahnspangen (beispielsweise Invisalign). Nicht versichert ist der Eigenanteil, den Sie nach der Behandlung von der GKV zurückerhalten (§ 29 SGB V). (2) Für Behandlungen, die nach dem 18. Geburtstag beginnen, leisten wir nur, wenn diese wegen eines Unfalls not- wendig werden. Der Unfall muss nach Versicherungsbeginn eingetreten sein. Wir ersetzen dann die erstattungsfä- higen Kosten zusammen mit den Leistungen eines anderen Kostenträgers zu: ZP5 ZP7 ZP9 ZP1 ZP5O ZP7O ZP9O ZP1O 50 % 70 % 90 % 100 % Ein Unfall liegt in folgendem Fall vor: Die versicherte Person erleidet durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Schädigung der Gesundheit.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebliche Kranken Zusatzversicherung

Kieferorthopädie. (1) Wir ersetzen die erstattungsfähigen Kosten zu: ZP5 ZP7 ZP9 ZP1 Prozentsatz 50 % 70 % 90 % 100 % Maximale Leistung 1.500 EUR 2.100 EUR 2.700 EUR 3.000 EUR Die Behandlung beginnt vor dem 18. Geburtstag. Die maximale Leistungsbegrenzung gilt während des gesamten Vertragslaufzeit. Nicht versichert ist der Eigenanteil, den Sie nach der Behandlung von der GKV zurückerhalten (§ 29 SGB V). Die Begrenzung auf die maximale Leistung gilt nicht, wenn die Behandlung durch einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall verursacht worden ist. Wir erstatten auch zusätzliche kieferorthopädische Leistungen im tariflichen tari昀氀ichen Umfang, also sogenannte Mehrleistun- gen. Dazu gehören beispielsweise: • Mini-, Keramik- oder Kunststoffbrackets, • farblose Bögen, • Lingualtechnik, • festsitzende Retainer, • unsichtbare Zahnspangen (beispielsweise Invisalign). (2) Für Behandlungen, die nach dem 18. Geburtstag beginnen, leisten wir nur, wenn diese wegen eines Unfalls not- wendig werden. Der Unfall muss nach Versicherungsbeginn eingetreten sein. Wir ersetzen dann die erstattungsfä- higen Kosten zusammen mit den Leistungen eines anderen Kostenträgers zu: ZP5 ZP7 ZP9 ZP1 50 % 70 % 90 % 100 % Ein Unfall liegt in folgendem Fall vor: Die versicherte Person erleidet durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Schädigung der Gesundheit.

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Samples: Kranken Zusatzversicherung