Kieferorthopädie. a) Mit Vorleistung der GKV bzw. des Heilfürsorge trägers: bleibenden Aufwendungen für kieferorthopädi sche Leistungen, die aufgrund von Mehrkosten vereinbarungen bei den kieferorthopädischen In dikationsgruppen (KIG) 3 - 5 anfallen, bis zu ei nem Erstattungsbetrag von 350 EUR je Kiefer für die gesamte kieferorthopädische Behandlung. Hierzu gehören unter anderem die zusätzlichen Aufwendungen für Materialkosten (Brackets, Bänder, Bögen) und die Versiegelung der Zähne.
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Kieferorthopädie. a) Mit Vorleistung der GKV bzw. des Heilfürsorge trägers: tung der GKV bzw. des Heilfürsorgeträgers ver bleibenden Aufwendungen für kieferorthopädi sche Leistungen, die aufgrund von Mehrkosten vereinbarungen bei den kieferorthopädischen Kieferorthopädischen In dikationsgruppen (KIG) 3 - 5 anfallen, bis zu ei nem Erstattungsbetrag von 350 500 EUR je Kiefer für die gesamte kieferorthopädische Behandlung. Hierzu gehören unter anderem die zusätzlichen Aufwendungen für Materialkosten (Brackets, Bänder, Bögen) und die Versiegelung der Zähne.
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