Common use of Kieferorthopädie Clause in Contracts

Kieferorthopädie. a) Mit Vorleistung der GKV bzw. des Heilfürsorge­ trägers: bleibenden Aufwendungen für kieferorthopädi­ sche Leistungen, die aufgrund von Mehrkosten­ vereinbarungen bei den kieferorthopädischen In­ dikationsgruppen (KIG) 3 - 5 anfallen, bis zu ei­ nem Erstattungsbetrag von 350 EUR je Kiefer für die gesamte kieferorthopädische Behandlung. Hierzu gehören unter anderem die zusätzlichen Aufwendungen für Materialkosten (Brackets, Bänder, Bögen) und die Versiegelung der Zähne.

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Samples: ws.huvecdn.com, app.dzvs.de

Kieferorthopädie. a) Mit Vorleistung der GKV bzw. des Heilfürsorge­ trägers: tung der GKV bzw. des Heilfürsorgeträgers ver­ bleibenden Aufwendungen für kieferorthopädi­ sche Leistungen, die aufgrund von Mehrkosten­ vereinbarungen bei den kieferorthopädischen Kieferorthopädischen In­ dikationsgruppen (KIG) 3 - 5 anfallen, bis zu ei­ nem Erstattungsbetrag von 350 500 EUR je Kiefer für die gesamte kieferorthopädische Behandlung. Hierzu gehören unter anderem die zusätzlichen Aufwendungen für Materialkosten (Brackets, Bänder, Bögen) und die Versiegelung der Zähne.

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