Common use of Kieferorthopädie Clause in Contracts

Kieferorthopädie. a) Mit Vorleistung der GKV bzw. des Heilfürsorge­ trägers: tung der GKV bzw. des Heilfürsorgeträgers ver­ bleibenden Aufwendungen für kieferorthopädi­ sche Leistungen, die aufgrund von Mehrkosten­ vereinbarungen bei den Kieferorthopädischen In­ dikationsgruppen (KIG) 3 - 5 anfallen, bis zu ei­ nem Erstattungsbetrag von 500 EUR je Kiefer für die gesamte kieferorthopädische Behandlung. Hierzu gehören unter anderem die zusätzlichen Aufwendungen für Materialkosten (Brackets, Bänder, Bögen) und die Versiegelung der Zähne. b) Ohne Vorleistung der GKV bzw. des Heilfürsor­ geträgers: Voraussetzung ist, dass die kieferorthopädische Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjah­ res begonnen hat. Bei späterem Behandlungsbe­ ginn reduziert sich der Erstattungssatz auf 50%.

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Samples: Inter Zahnzusatzversicherung Allgemeine Vertragsbedingungen, Inter Zahnzusatzversicherung Allgemeine Vertragsbedingungen

Kieferorthopädie. a) Mit Vorleistung der GKV bzw. des Heilfürsorge­ trägers: tung der GKV bzw. des Heilfürsorgeträgers ver­ bleibenden Aufwendungen für kieferorthopädi­ sche Leistungen, die aufgrund von Mehrkosten­ vereinbarungen bei den Kieferorthopädischen kieferorthopädischen In­ dikationsgruppen (KIG) 3 - 5 anfallen, bis zu ei­ nem Erstattungsbetrag von 500 350 EUR je Kiefer für die gesamte kieferorthopädische Behandlung. Hierzu gehören unter anderem die zusätzlichen Aufwendungen für Materialkosten (Brackets, Bänder, Bögen) und die Versiegelung der Zähne. b) Ohne Vorleistung der GKV bzw. des Heilfürsor­ geträgers: Voraussetzung ist, dass die kieferorthopädische Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjah­ res begonnen hat. Bei späterem Behandlungsbe­ ginn reduziert sich der Erstattungssatz auf 50%.

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Samples: Inter Zahnzusatzversicherung Allgemeine Vertragsbedingungen, Inter Zahnzusatzversicherung Allgemeine Vertragsbedingungen