Kinder- und Ausbildungszulagen. 33.1 Die Arbeitnehmer erhalten zum Lohn eine Kinder- bzw. Ausbildungszulage. Die An- spruchsvoraussetzungen und die Höhe der Zulage richten sich mindestens nach den ein- schlägigen kantonalen Gesetzesvorschriften.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag Für Das Gipsergewerbe Im Kanton Basel Stadt 2010 2013, Gesamtarbeitsvertrag Für Das Gipsergewerbe Im Kanton Basel Stadt 2010 2013
Kinder- und Ausbildungszulagen. 33.1 34.1 Die Arbeitnehmer erhalten zum Lohn eine Kinder- bzw. Ausbildungszulage. Die An- spruchsvoraussetzungen und die Höhe der Zulage richten sich mindestens nach den ein- schlägigen kantonalen Gesetzesvorschriften.
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Samples: gav.arbeitsrechtler.ch
Kinder- und Ausbildungszulagen. 33.1 34.1 Die Arbeitnehmer erhalten zum Lohn eine Kinder- bzw. Ausbildungszulage. Die An- spruchsvoraussetzungen Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe der Zulage richten sich mindestens nach den ein- schlägigen einschlägigen kantonalen Gesetzesvorschriften.
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Samples: gav-service.ch