Klagen Musterklauseln

Klagen. 18.1 Ungeachtet der Fürsorge und Anstrengungen seitens „Tulp & Zee“ könnten Sie der Meinung sein, dass Sie eine gerechtfertigte Klage haben mit Bezug auf Ihre Urlaubsunterkunft. Diese Klage haben Sie in erster Instanz unverzüglich und direkt beim Management des Parks und Ihrer Unterkunft mitzuteilen. Sollte die Klage nicht zu Ihrer Zufriedenheit behandelt werden, dann haben Sie längstens einen Monat nach Ihrer Abreise die Möglichkeit, die Klage schriftlich einzureichen bei:
Klagen. Das Recht zu einer Klage auf Schadensersatz, die sich aus der Beförderung durch FedEx ergibt, ist ausgeschlossen, wenn die Klage nicht innerhalb von zwei Jahren ab dem tatsächlichen Lieferdatum (bei Beschädigung, Untererfüllung oder Verzögerung) oder dem erwarteten Lieferdatum (bei Verlust, Nichtlieferung oder Falschlieferung) oder innerhalb irgendeiner anwendbaren Verjährungsfrist, je nachdem, was kürzer ist, bei einem zuständigen Gericht eingereicht wird. ZURÜCK ZUM SEITENANFANG
Klagen. Das Recht zu einer Klage auf Schadensersatz, die sich aus der Beförderung durch TNT ergibt, ist ausgeschlossen, wenn die Klage nicht innerhalb von zwei Jahren ab dem tatsächlichen Lieferdatum (bei Beschädigung, Untererfüllung oder Verzögerung) oder dem erwarteten Lieferdatum (bei Verlust, Nichtlieferung oder Falschlieferung) oder innerhalb irgendeiner anwendbaren Verjährungsfrist, je nachdem, was kürzer ist, bei einem zuständigen Gericht eingereicht wird.
Klagen. Eine Klage auf Rückforderung aus der Police kann erst neunzig (90) Tage nach dem schriftlichen Nachweis des Schadens erhoben werden. Nach drei (3) Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem ein schriftlicher Nachweis des Schadens erforderlich war, kann keine Klage mehr erhoben werden. Ist eine Frist der Police kürzer als nach den Gesetzen des Hoheitsgebiets, in dem die versicherte Person lebt, zulässig, so wird die Frist verlängert, um die nach diesen Gesetzen zulässige Höchstfrist einzuhalten.
Klagen. Das Depositum ist ein BONA FIDEI IUDUCIUM. • Der Hinterleger hat für seine Ansprüche (insb. auf Sachrückgabe), die ACTIO DEPOSITI DIRECTA • Der Verwahrer hat für den Fall, dass ihm Aufwände oder Schädigungen erwachsen, die ACTIO DEPOSITI CONTRARIA. Er hat ein Zurückbehaltungsrecht bis der Verleger die Gegenansprüche erfüllt. Diese Klage bedarf keiner EXCEPTIO DOLI, weil die Depositumsklagen BONAE FIDEI IUDICA sind.
Klagen. Z Der Verleiher hat die ACTIO COMMODATI DIRECTA auf vertragliche Ansprüche, insb. Sachrückgabe.
Klagen. ACTIO FURTI: Bußklage, bei offenem Diebstahl(Ertappung auf frischer TAT): QUADRUPLUM, bei geheimem Diebstahl: DUPLUM • CONDICTIO FURTIVA: Sachverfolgend: der Dieb muss die gestohlene Sache zurückgeben oder Wertersatz leisten (ist eine schuldrechtliche Klage, hat keine dingliche Wirkung gegen Dritte, die die Sache besitzen) o Eigentümer kann auch die Sache mit REI VINDICATIO verfolgen, geht gegen jeden Sachbesitzer, setzt allerdings voraus, dass die Sache noch existiert • Pönale und sachverfolgende Klagen können kumuliert werden
Klagen. Die Klage des Darlehensgebers gg den Darlehensnehmer ist die CONDICTIO TRITICARIA (bei Naturalien) fixen Darlehensummen (bei Geld) ACTIO CERTAE XXXXXXXX PECUNIAE. Sie zielt vordergründig auf Sachrückgabe, und zählt zu IURIDICI STRICTI IURIS. Der Darlehensgeber kann nur auf die durch datio übereigneten, vertretbaren Sachen klagen, es gibt keine Zinsverrechnung od sonstige Mehrleistungen (für diese müsste eine eigene STIPULATIO angefügt werden, oder generell auf das mutuum zugunsten einer stipulatio verzichtet werden). Um die Klage durchzusetzen, muss der Darlehensgeber nur datio beweisen. Gegen die condictio hat der Darlehensnehmer ggf eine EXCEPTIO DOLI. Falllösungsschema:
Klagen. Für den Darlehensgeber die ACTIO CERTAE XXXXXXXX XXXXXXXX bei Geld und die CONDICTIO TRITITARIA bei Naturalien.
Klagen. Wenn ein SVP von LifePharm Global Network eine Klage oder Beschwerde gegen einen anderen SVP (in Bezug auf Praktiken oder Verhaltensweisen hinsichtlich ihres entsprechenden LifePharm Global Network-Geschäfts) vorlegt, wird er bzw. sie aufgefordert, den Konflikt direkt mit der anderen Partei zu lösen. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, sollte der SVP die Unterstützung seiner bzw. ihrer Upline, Vorgesetzten oder Sponsoren ersuchen. Wenn die Angelegenheit weiterhin nicht gelöst werden kann, muss sie direkt an die Compliance-Abteilung von LifePharm Global Network, wie nachfolgend in diesem Abschnitt dargelegt, gemeldet werden. Die Compliance-Abteilung von LifePharm Global Network ist bei der Beilegung solcher Klagen oder Beschwerden die letzte Entscheidungsinstanz und ihre schriftliche Entscheidung ist für die beteiligten SVPs endgültig und bindend. LifePharm Global Network wird seine Beteiligung ausschließlich auf Konflikte bei LifePharm Global Network-Geschäften beschränken. LifePharm Global Network wird nicht über Fragen entscheiden, bei denen es um persönliche Konflikte oder unprofessionelle Verhaltensweisen durch bzw. zwischen den SVPs außerhalb des LifePharm Global Network-Geschäfts geht. Diese Fragen gehen über den Zuständigkeitsbereich von LifePharm Global Network hinaus und dürfen nicht genutzt werden, um Änderungen an Sponsoren oder Platzierungen oder die Übertragung auf eine andere LifePharm Global Network-Organisation zu rechtfertigen. Drittverträge zwischen SVPs werden von LifePharm Global Network weder berücksichtigt, durchgesetzt oder geschlichtet noch stellt das Unternehmen Namen, Mittel oder Auskünfte für externe Rechtsberatungen zur Verfügung. Verfahren bei Klagen: