Common use of Klagen gegen die versicherte Person Clause in Contracts

Klagen gegen die versicherte Person. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Ver- sicherungsvermittlung gegen die versicherte natürliche Person ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die versicherte Person zur Zeit der Klage- erhebung ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines sol- chen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Andere nach deutschem Recht begründete Gerichtsstände werden durch diese Vereinbarung nicht ausgeschlossen.

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Klagen gegen die versicherte Person. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Ver- sicherungsvermittlung Versi- cherungsvermittlung gegen die versicherte natürliche Person ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die versicherte Person zur Zeit der Klage- erhebung Klageer- hebung ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines sol- chen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Andere nach deutschem Recht begründete Gerichtsstände werden durch diese Vereinbarung nicht ausgeschlossen.

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Klagen gegen die versicherte Person. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Ver- sicherungsvermittlung Versi- cherungsvermittlung gegen die versicherte natürliche Person Per- son ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen des- sen Bezirk die versicherte Person zur Zeit der Klage- erhebung Klageerhebung ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines sol- chensolchen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Andere nach deutschem Recht begründete Gerichtsstände werden durch diese Vereinbarung nicht ausgeschlossen.

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Klagen gegen die versicherte Person. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Ver- sicherungsvermittlung gegen die versicherte natürliche natürli- che Person ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Be- zirk die versicherte Person zur Zeit der Klage- erhebung Klageerhebung ihren Wohnsitz oder, oder in Ermangelung eines sol- chen, solchen ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Andere nach deutschem Recht begründete Gerichtsstände werden durch diese die Vereinbarung nicht ausgeschlossen. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.

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