Was umfasst der Versicherungsschutz? Musterklauseln

Was umfasst der Versicherungsschutz?. Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Tarif genannte Ereignisse, die während einer vorübergehenden Auslandsreise auftreten. Er leistet bei einem im Ausland unvorhergesehen eintretenden Versicherungsfall Ersatz von Aufwendungen für Heilbehand- lung und erbringt sonst vereinbarte Leistungen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die ersten 60 Tage (maximale Dauer des Versicherungsschutzes) eines jeden dienstreisebedingten Aus- landsaufenthaltes innerhalb des Versicherungsjahres. Das Versicherungs- jahr erstreckt sich über einen Zeitraum von jeweils 365 Tagen ab Aushän- digung der Kreditkarte.
Was umfasst der Versicherungsschutz?. Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Tarif genannte Ereignisse, die während einer vorü- bergehenden privaten Auslandsreise auftreten. Er leistet bei einem im Ausland unvorhergesehen eintretenden Versicherungsfall Ersatz von Aufwendungen für Heilbehandlung und erbringt sonst verein- barte Leistungen. Unvorhergesehen ist eine Erkrankung, wenn Sie nach Grenzüber- schreitung ins Ausland erstmals auftritt. Auch die unvorhergese- hene Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung ist versichert, wenn in den letzten sechs Monaten vor Grenzüber- schreitung ins Ausland keine ärztliche oder ärztlich verschriebene Behandlung dieser Erkrankung erfolgte. Nicht als Behandlung zählen Kontrolluntersuchungen ohne Befund.
Was umfasst der Versicherungsschutz?. 8.1 Durch diesen Vertrag sind bestimmte Kosten für ärztlich empfohlene Leistungen oder Hilfsstoffe abgedeckt, die durch uns als medizinisch notwendig für die Versorgung und Behandlung einer Verletzung oder einer Krankheit erachtet werden.
Was umfasst der Versicherungsschutz?. 5 7.3 Was ist im Schadenfall zu tun? 26
Was umfasst der Versicherungsschutz?. Wir bieten Versicherungsschutz für eintretende Krankheiten, Unfälle und andere in den Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen genannte Ereignisse (siehe hierzu Nr. 4.3). Im Versi- cherungsfall gewähren wir dabei Ersatz von Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlungen und sonstige vereinbarte Leistungen. Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein, späteren schriftlichen Vereinbarun- gen, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie den gesetzlichen Vorschriften. Soweit nicht nationale Vorschriften die Anwendung eines anderen Rechts bedingen, unterliegt das Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx.
Was umfasst der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz umfasst den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gem. § 2 c) ARB 2019 beschränkt auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Gerichten.
Was umfasst der Versicherungsschutz?. Wir bieten Versicherungsschutz bei Auslandsreisen für Krankheiten, Unfälle und andere in diesen Allgemeinen Versicherungsbedingungen genannte Ereignisse. Wir ersetzen bei einem im Ausland eintretenden Versiche- rungsfall (siehe Nr. 11) dort entstehende Aufwendungen für Heilbehandlung und erbringen sonst vereinbarte Leistungen (z. B. Rücktransport, siehe Nr. 12.4 b)). Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein, späteren schriftlichen Verein- barungen, diesen Versicherungsbedingungen sowie den gesetzlichen Vorschriften. Das Versicherungsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Die Versicherung gilt für alle Auslandsreisen, die von der versicherten Person innerhalb eines Versicherungs- jahres unternommen werden und einen Zeitraum von 8 Wochen nicht übersteigen (siehe Nr. 8). Dauert eine Reise länger als 8 Wochen, besteht die Leistungspflicht nur für die ersten 8 Wochen dieser Reise. Für Auslandsreisen zum Zwecke einer Heilbehandlung besteht kein Versicherungsschutz.
Was umfasst der Versicherungsschutz?. Wir bieten Versicherungsschutz bei Auslandsreisen für Krankheiten, Unfälle und andere in diesen Allgemeinen Versicherungsbedingungen genannte Ereignisse. Wir ersetzen bei einem im Ausland eintretenden Versicherungsfall (siehe Nrn. 11 und 13) dort entstehende Aufwendungen für Heilbehandlung und erbringen sonst vereinbarte Leistungen (z. B. Krankenrücktransport, siehe Nr. 12.4). Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein, späteren schriftlichen Verein- barungen, diesen Versicherungsbedingungen sowie den gesetzlichen Vorschriften. Das Versicherungsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
Was umfasst der Versicherungsschutz?. Wir bieten Versicherungsschutz bei Auslandsreisen für Krankheiten, Unfälle und andere in diesen Mecklenburgischen Versicherungsbedingungen genannte Ereig- nisse. Im Versicherungsfall ersetzen wir Aufwendungen für Heilbehandlungen im Ausland und erbringen sonst vereinbarte Leistungen (z. B. Rücktransport, siehe Nr. 13.4). Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versiche- rungsschein (als Versicherungsschein gilt der Antrag), späteren schriftlichen Verein- barungen, diesen Versicherungsbedingungen sowie den gesetzlichen Vorschriften. Das Versicherungsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Die Kommunikation mit dem Versicherer erfolgt in deutscher Sprache. Der Versicherungsschutz gilt für die ersten acht Wochen einer jeden Auslandsreise, die von der versicherten Person innerhalb eines Versicherungsjahres unternommen wird (siehe Nr. 8).
Was umfasst der Versicherungsschutz?. Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Tarif genannte Ereignisse, die während einer vorübergehenden privaten Auslandsreise auftreten. Er leistet bei einem im Ausland unvorhergesehen eintretenden Versicherungsfall Ersatz von Aufwendungen für Heilbehandlung und erbringt sonst vereinbarte Leistungen. Unvorhergesehen ist eine Erkrankung, wenn Sie nach Grenzüberschreitung ins Ausland erstmals auftritt. Auch die unvorhergesehene Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung ist versichert, wenn in den letzten sechs Monaten vor Grenzüberschreitung ins Ausland keine ärztliche oder ärztlich verschriebene Behandlung dieser Erkrankung erfolgte. Nicht als Behandlung zählen Kontrolluntersuchungen ohne Befund. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die ersten 60 Tage (maximale Dauer des Versicherungsschutzes) eines privaten Auslandsaufenthaltes innerhalb des Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr erstreckt sich, vorbehaltlich des Abschlusses eines gültigen Kreditkartenvertrages, über einen Zeitraum von jeweils 365 Tagen ab Beantragung der Kreditkarte.