Common use of Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten Clause in Contracts

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen Än- derungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Datenla- genach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: www.egtf.de, www.enwag.de, www.stadtwerke-dorfen.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen Än- derungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen fi- nanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen Än- derungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: biosphaeren.sw-igb.de, www.ewr-netze-remscheid.de, www.netzgesellschaft-forst.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag (Strom) (Entnahme), www.do-netz.de, www.stadtwerke-freudenstadt.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. Kapitel 3.3 „Bindungswirkung der Anlage 1 Datenlage aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der jeweils geltenden Fassung zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: www.ihr-stadtwerk.de, www.fairnetzgmbh.de, www.netze-odr.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. Kapitel 3.3 „Bindungswirkung der Anlage 1 Datenlage aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der jeweils geltenden Fassung zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag, www.enwag.de, energienetze-wsf.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. Kapitel 3.3 „Bindungswirkung der Anlage 1 Datenlage aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der jeweils geltenden Fassung) zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: www.ulm-netze.de, netze.stadtwerke-schwedt.de, www.swrng.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bi- lanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen Änderun- gen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich Aus- gleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

Appears in 4 contracts

Samples: Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage Datenla- ge nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag, www.vse-verteilnetz.de, www.swvk-netz.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen Ände- rungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: www.suell.de, www.sw-netz.de, www.sw-netz.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNBEVC-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: www.energienetze-cottbus.de, www.energienetze-cottbus.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende entsprechen- de Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage Da- tenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS MaBis zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: www.stadtwerke-sulzbach.de, www.stadtwerke-sulzbach.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. Kapitel 3.3 „Bindungswirkung der Anlage 1 Datenlage aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der jeweils geltenden Fassung) zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag, www.swp-energieverteilnetze.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Datenlagenach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag, www.evi-energy.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. 1.1 der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag, www.stadtwerke-emmerich.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen Änderun- gen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: www.allgaeunetz.com, www.stadtwerke-rheine.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen fi- nanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag, www.eva-alzenau.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. 1.1 der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

Appears in 2 contracts

Samples: Netznutzungsvertrag, www.ewr-netz.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung Durchfüh- rung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende ent- sprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung Bindungswir- kung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden Ein- wänden ist.

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Samples: netze.ewa-altenburg.de, www.ewa-altenburg.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. Kapitel 3.3 „Bindungswirkung der Anlage 1 Datenlage aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: www.enwg-veroeffentlichungen.de, netzplusservice.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bilanz- kreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin wei- terhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag, www.regionalnetze-linzgau.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende entsprechen- de Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage Da- tenlage nach Ziffer 1.1. 1.1 der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

Appears in 2 contracts

Samples: www.ewf.de, www.ewf.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende ent- sprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung Bindungs- wirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS MaBIS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

Appears in 2 contracts

Samples: www.stadtwerke-zerbst.de, www.stadtwerke-zerbst.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.Kapitel

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Samples: Netznutzungsvertrag Strom, www.fraport.com

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung derBilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. Kapitel 3.3 „Bindungswirkung der Anlage 1 Datenlage aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der jeweils geltenden Fassung zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: www.stadtwerke-erkrath.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende entspre- chende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt Aus- gangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden Einwän- den ist.

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Samples: www.bonn-netz.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bilanzkreis- abrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: www.stwl.lauf.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bi- lanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. 1.1 der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.sw-delitzsch.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.Kapitel

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Samples: www.stadtwerke-emsdetten.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen Än- derungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen fi- nanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: www.mainzer-netze.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Daten- lage nach Kapitel 3.3 „Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6- 18-032 in der jeweils geltenden Fassung zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden beste- henden Einwänden ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag Entnahme (Strom)

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten über- mittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung Bin- dungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: www.encw.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-VNB- Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: www.stw-scheinfeld.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der zur Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage Da- tenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin weiter- hin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: www.gemeindewerke-wendelstein.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bilanzkreisab- rechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. Kapitel 3.3 „Bindungswirkung der Anlage 1 Daten- lage aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der jeweils gel- tenden Fassung zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden beste- henden Einwänden ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 (4.1) Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bilanz- kreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. 1.1 der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: netzplusservice.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung Durchfüh- rung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende ent- sprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung Bindungswir- kung der Datenlage nach Ziffer 1.1. 1.1 der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden Ein- wänden ist.

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Samples: www.netz-duesseldorf.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. 1.1 der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die welche Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag Strom

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 3.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bilanz- kreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin wei- terhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: www.stadtwerke-bad-harzburg.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Datenlagenach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin wei- terhin bestehenden Einwänden ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.enwg-veroeffentlichungen.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung Durchfüh- rung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende ent- sprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung Bindungs- wirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: www.stadtwerke-guestrow.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung Durchfüh- rung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung Bin- dungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. 1.1 der Anlage 1 der MaBiS zu beachtenbe- achten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden be- stehenden Einwänden ist.

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Samples: stadtwerke-hilden.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bilanzkreisab- rechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS MaBis zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: www.stadtwerke-homburg.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bilanz- kreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangenver- langen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden beste- henden Einwänden ist.

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Samples: www.nvb-netz.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung Durch- führung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. Kapitel 3.3 „Bindungswirkung der Anlage 1 Datenlage aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: www.thueringer-energienetze.com

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen Änder- ungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.Kapitel

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Samples: www.sachsen-netze.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Da- tenlage nach Kapitel 3.3 „Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: www.saalfelder-energienetze.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. Kapitel 3.3 "Bindungswirkung der Anlage 1 Datenlage aus den Wechselprozessen" der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der jeweils geltenden Fassung) zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: www.stadtwerke-bernau.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bilanzkreisabrech- nung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen Änderugen zu verlangen. Dabei ist insbesondere insbe- sondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: www.ngn-mbh.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen Än- derungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage Datenlage- nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen f i- nanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: www.gipsprojekt.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien Parteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: www.gipsprojekt.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bilanz- kreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage An- lage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin weiter- hin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: www.stadtwerke-lauterbach.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten übermit- telten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung Bindungswir- kung der Datenlage nach Ziffer 1.1. aus den Wechselprozessen“ der Anlage 1 MaBiS(Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der MaBiS jeweils gelten- den Fassung zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: www.enercity-netz.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen Än- derungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. Kapitel 3.3 „Bindungswirkung der Anlage 1 Datenlage aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032) in der jeweils geltenden Fassung zu beachtenbe- achten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: netz.stadtwerke-juelich.com

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bilanzkreis- abrechnung übermittelten VNBGVNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: www.solvay.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen Ände- rungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. Kapitel 3.3 „Bindungswirkung der Anlage 1 Datenlage aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden Einwän- den ist.

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Samples: stadtwerke-torgau.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. Kapitel 3.3 „Bindungswirkung der Anlage 1 Datenlage aus den Wechsel- prozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der jeweils geltenden Fassung) zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen Ände- rungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Datenlagenach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: www.energienetze-berlin.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. Kapitel 3.3 „Bindungswirkung der Anlage 1 Datenlage aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18- 032) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin weiteren bestehenden Einwänden ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen Än- derungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Datenla- genach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen fi- nanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: www.sw-angermuende.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung Durchfüh- rung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung Bin- dungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachtenbe- achten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden be- stehenden Einwänden ist.

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Samples: www.stadtwerke-baden-baden.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt Ausgangs- punkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bilanz- kreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangenver- langen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden be- stehenden Einwänden ist.

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Samples: www.uez.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bilanz- kreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangenver- langen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden beste- henden Einwänden ist.

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Samples: www.sw-pritzwalk.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bi- lanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: www.regionetz.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende entspre- chende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. 1.1 der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt Aus- gangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden Einwän- den ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag (Entnahme)‌‌

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen Än- derungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich Aus- gleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bilanz- kreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage An- lage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin weiter- hin bestehenden Einwänden ist.

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Samples: www.sw-wug.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-VNB- Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden beste- henden Einwänden ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag Entnahme (Strom)