Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Kapitel
Appears in 2 contracts
Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen Än- derungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach KapitelZiffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den fi- nanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.
Appears in 2 contracts
Samples: Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag
Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bilanz- kreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach KapitelZiffer 1.1 der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.
Appears in 1 contract
Samples: Zuordnungsvereinbarung
Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bilanzkreisab- rechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach KapitelKapitel 3.3 „Bindungswirkung der Daten- lage aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der jeweils gel- tenden Fassung zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin beste- henden Einwänden ist.
Appears in 1 contract
Samples: Netznutzungsvertrag
Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen Änder- ungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Kapitel
Appears in 1 contract
Samples: Zuordnungsvereinbarung
Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Kapitel
Appears in 1 contract
Samples: Zuordnungsvereinbarung