Common use of Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten Clause in Contracts

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung derBi- lanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderun- gen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Kapi- tel 3.3 „Bindungswirkung der Datenlage aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der jeweils geltenden Fassung zu beachten, die Aus- gangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

Appears in 13 contracts

Samples: Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung derBi- der Bi- lanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderun- gen Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Kapi- tel Kapitel 3.3 „Bindungswirkung der Datenlage aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der jeweils geltenden Fassung Fassung- zu beachten, die Aus- gangspunkt Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

Appears in 5 contracts

Samples: www.kwmk-netz.de, www.stadtwerke-sw.de, www.albstadtwerke.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung derBi- der Bi- lanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderun- gen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Kapi- tel 3.3 „Bindungswirkung der Datenlage aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der jeweils geltenden Fassung zu beachten, die Aus- gangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

Appears in 3 contracts

Samples: Netznutzungsvertrag, www.arnstadt-netz.de, www.ob-netz.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung derBi- lanzkreisabrechnung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderun- gen Än- derungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Kapi- tel Kapitel 3.3 „Bindungswirkung der Datenlage aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der jeweils geltenden Fassung Fassung) zu beachten, die Aus- gangspunkt Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden bestehen- den Einwänden ist.

Appears in 2 contracts

Samples: www.stadtwerke-bexbach.de, www.swr-netze-ruesselsheim.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung derBi- lanzkreisabrechnung derBilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderun- gen Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Kapi- tel Kapitel 3.3 „Bindungswirkung der Datenlage aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der jeweils geltenden Fassung zu beachten, die Aus- gangspunkt Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

Appears in 2 contracts

Samples: www.swst.de, www.energienetze-mittelrhein.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung derBi- der Bi- lanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderun- gen Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Kapi- tel Kapitel 3.3 „Bindungswirkung der Datenlage aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der jeweils geltenden Fassung zu beachten, die Aus- gangspunkt Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

Appears in 2 contracts

Samples: www.swm-infrastruktur.de, www.regionetz.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung derBi- lanzkreisabrechnung Durchfüh- rung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderun- gen ent- sprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung Bindungswir- kung der Datenlage nach Kapi- tel Kapitel 3.3 „Bindungswirkung der Datenlage aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 032) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten, die Aus- gangspunkt Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich Aus- gleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

Appears in 2 contracts

Samples: www.wesernetz.de, www.wesernetz.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung derBi- der Bi- lanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderun- gen Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Kapi- tel Kapitel 3.3 „Bindungswirkung der Datenlage aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der jeweils geltenden Fassung zu beachten, die Aus- gangspunkt Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

Appears in 2 contracts

Samples: www.sw-nuertingen.de, www.stadtwerk-am-see.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung derBi- lanzkreisabrechnung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderun- gen Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Kapi- tel Kapitel 3.3 „Bindungswirkung der Datenlage Datenlagen aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der jeweils geltenden Fassung Fassung) zu beachten, die Aus- gangspunkt Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist. 1 Derzeit Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der Fassung gemäß Festlegung BK6-19-218.

Appears in 1 contract

Samples: Netznutzungsvertrag

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung derBi- lanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderun- gen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Kapi- tel 3.3 „Bindungswirkung der Datenlage aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der jeweils geltenden Fassung zu beachten, die Aus- Aus-gangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

Appears in 1 contract

Samples: corporate.dow.com

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung derBi- lanzkreisabrechnung der Bilanz- kreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderun- gen Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Kapi- tel Kapitel 3.3 „Bindungswirkung der Datenlage aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der jeweils geltenden Fassung zu beachten, die Aus- gangspunkt Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke-achim.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung derBi- lanzkreisabrechnung der Bilanzkreisab- rechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderun- gen Änderungen zu verlangen. Dabei Da- bei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Kapi- tel Kapitel 3.3 „Bindungswirkung der Datenlage aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6BK-6-18-032 in der jeweils je- weils geltenden Fassung zu beachten, die Aus- gangspunkt Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin wei- terhin bestehenden Einwänden ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.mitnetz-strom.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung derBi- der Bi- lanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderun- gen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Kapi- tel Kapitel 3.3 „Bindungswirkung der Datenlage aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der jeweils geltenden Fassung zu beachten, die Aus- gangspunkt Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.sg-wismar.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung derBi- der Bi- lanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderun- gen Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Kapi- tel Kapitel 3.3 „Bindungswirkung Bin- dungswirkung der Datenlage aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss Be- schluss BK6-18-032 in der jeweils geltenden Fassung zu beachten, die Aus- gangspunkt Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.enwg-veroeffentlichungen.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung derBi- lanzkreisabrechnung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderun- gen Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Kapi- tel Kapitel 3.3 „Bindungswirkung der Datenlage aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage Seite 3 von 6(Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der jeweils geltenden Fassung zu beachten, die Aus- gangspunkt Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.munich-airport.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung derBi- lanzkreisabrechnung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderun- gen Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Kapi- tel Kapitel 3.3 „Bindungswirkung der Datenlage aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der jeweils geltenden Fassung zu beachten, die Aus- gangspunkt Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist. 1 Derzeit Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der Fassung gemäß Festlegung BK6-19-218.

Appears in 1 contract

Samples: www.sw-pritzwalk.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung derBi- lanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderun- gen Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Kapi- tel Kapitel 3.3 „Bindungswirkung der Datenlage aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der jeweils geltenden Fassung zu beachten, die Aus- gangspunkt Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.ww-netz.com

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung derBi- lanzkreisabrechnung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderun- gen Ände- rungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Kapi- tel Kapitel 3.3 „Bindungswirkung der Datenlage aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der jeweils geltenden Fassung zu beachten, die Aus- gangspunkt Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden Einwän- den ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.mainzer-netze.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung derBi- lanzkreisabrechnung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderun- gen Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Kapi- Kapi-tel 3.3 „Bindungswirkung der Datenlage aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der jeweils geltenden Fassung zu beachten, die Aus- gangspunkt Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.sw-netz.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung derBi- lanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderun- gen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Kapi- tel 3.3 „Bindungswirkung der Datenlage aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der jeweils geltenden Fassung zu beachten, die Aus- gangspunkt Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.engie-deutschland.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung derBi- lanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderun- gen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Kapi- tel 3.3 „Bindungswirkung der Datenlage aus den Wechselprozessen“ Wechselproze der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der jeweils geltenden Fassung zu beachten, die Aus- gangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.suec-netze.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung derBi- der Bi- lanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderun- gen Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Kapi- tel Kapitel 3.3 „Bindungswirkung der Datenlage aus den Wechselprozessen“ der MaBiS derMaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der jeweils geltenden Fassung zu beachten, die Aus- gangspunkt Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.swte-netz.de

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung derBi- lanzkreisabrechnung derBilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderun- gen Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Kapi- tel Kapitel 3.3 „Bindungswirkung der Datenlage aus den WechselprozessenWechselpro- zessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der jeweils geltenden Fassung zu beachten, die Aus- gangspunkt Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

Appears in 1 contract

Samples: Netznutzungsvertrag