Konfliktlösung. Kann in Betrieben mit über 300 Beschäftigten kein Einvernehmen i.S.d. § 3.1 zwischen Beschäftigten und Vorgesetzten hergestellt werden, wird versucht, in einer paritätischen Kommission eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.
Konfliktlösung. Alle Beteiligten sind bestrebt, auftretende Konflikte zügig und sachorientiert zu lösen. Dazu kann ein klares Verständnis der unterschiedlichen, wahrzunehmenden Aufgaben beitragen. Die Fachbehörden und die Xxxxxx öffentlicher Belange der FHH werden die Ziele der Verfahrensbeschleunigung (Abschnitte 3. und 4.) durch zügige und konstruktive Zuar- beit unterstützen. Sie werden sich insbesondere auf die Wahrnehmung wichtiger ge- samtstädtischer Belange konzentrieren und die Zuständigkeit der Bezirksämter für die verbindliche Bauleitplanung gewährleisten. Das Amt für Landesplanung und Stadtent- wicklung der BSW gibt in Zusammenarbeit mit der BUKEA zur Wahrung gesamtstäd- tischer Belange innerhalb von vier Wochen nach der Grobabstimmung eine landespla- nerische Stellungnahme ab, die im weiteren Verfahren von den Bezirksämtern einzu- beziehen ist. Die gleiche Frist gilt für die Stellungnahmen der übrigen Fachbehörden. Über Meinungsverschiedenheiten bezüglich der landesplanerischen Stellungnahme entscheidet die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau zu einem möglichst frühen Zeitpunkt. Bei auftretenden Differenzen über geplante Wohnungsbauvorhaben stehen die Leitun- gen der Dezernate für Wirtschaft, Bauen und Umwelt sowie die Bezirksamtsleitungen als erste Ansprechpartner in den Bezirken zur Verfügung. Sollte auf diesem Wege keine Klärung möglich sein, ist eine Einbeziehung der Woh- nungsbaukoordinatorin als Klärungsinstanz durch jeden Verfahrensbeteiligten mög- lich. Die Vertragsparteien setzen hierbei auf die bewährte und offene Zusammenarbeit zwischen Bauherrinnen und Bauherren, Bezirksämtern und der Wohnungsbaukoordi- natorin, um bei Konflikten schnell eine für alle Seiten tragbare Kompromisslösung in einem transparenten und kommunikativen Prozess zu erreichen. Die Wohnungsbau- koordinatorin und ihr Arbeitsstab sind für alle Verfahrensbeteiligten jederzeit ansprech- bar. Die Wohnungsbaukoordinatorin führt eine Liste offener Konflikte. Für diese und andere Konflikte werden folgende Verfahrensschritte vereinbart: • Koordinierendes Gespräch der Wohnungsbaukoordinatorin mit allen Beteiligten, • einvernehmliche Entscheidung in der Wohnungsbaukoordinierungsrunde unter Vorsitz der Wohnungsbaukoordinatorin, • Entscheidung der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau un- ter Vorsitz des Ersten Bürgermeisters. Alle Bezirksamtsleitungen sind Mitglieder der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau. Sie haben vor den jeweiligen Verf...
Konfliktlösung. 15.1. Eventuelle Unstimmigkeiten in Bezug auf Verträge zwischen dem Kunden bzw. Käufer und dem Unternehmen Mala plus d.o.o. den Bestandteil dieser Allgemeinen Bedingungen sind, entscheidet das zuständige Gericht (entsprechend dem Hauptsitz des Unternehmens Mala plus d.o.o.) in der Republik Slowenien.
Konfliktlösung. Nachdem die Lösungskriterien aufgezeigt wurden, kann in der Mediation damit begonnen werden, die eigentliche Lösung des Problems zu erarbeiten. Der Mediator wird in der Art eines Brainstormings alle in Betracht kommenden Vorschläge der Parteien festhalten. Die Optionen für eine Lösung werden zunächst entwickelt und dann bewertet. Streitige Fragen werden erörtert. Es gibt Raum für eine Rechtsberatung Einigung Die fünfte Phase das Ergebnis fest. Es kommt zum Abschluss einer juristisch fixierten Regelung. Weiter (Formularsammlung) Hinweise und Fußnoten Gegebenenfalls ist es sinnvoll, den Hinweise für Interessierte beizulegen. Alias: Mediationsdurchführungsvereinbarungsmuster Siehe auch: Mediationsdurchführungsvereinbarung Bearbeitungshinweis: Textvollendung erforderlich. Prüfvermerk: - Weitere Beiträge zu dem Thema mit gleichen Schlagworten
Konfliktlösung. Ergeben sich zwischen den Eltern oder der gesetzlichen Vertretung und Mitarbeitenden der Kindertagesstätte Meinungsverschiedenheiten, werden sie wenn möglich unter den Beteiligten direkt geklärt.
Konfliktlösung. Im Vorfeld etwaiger gerichtlicher Maßnah- men im Hinblick auf auftretende Meinungsverschiedenheiten werden die Vertragsparteien versuchen, solche Meinungs- verschiedenheiten partnerschaftlich zu lösen.
Konfliktlösung. Die Parteien bemühen sich, allfällige Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag einvernehmlich beizulegen. Sollte keine Lösung erreicht werden, ist vor Einleitung verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Schritte das Eidgenössische Amt für Grund- und Bodenrecht um Vermittlung zu ersuchen.
Konfliktlösung a. Schiedsverfahren:
Konfliktlösung. Jede/jeder Beschäftigte kann das Ergebnis seiner Leistungsfeststel- lung gegenüber der zuständigen Personalstelle unter Beifügung ei- ner schriftlichen Begründung innerhalb von drei Wochen nach Er- öffnung des Ergebnisses der Leistungsfeststellung beanstanden (Beschwerde).
Konfliktlösung. 15.1. Eventuelle Unstimmigkeiten in Bezug auf Verträge zwischen dem Kunden bzw. Käufer und dem Unternehmen KM KONSTRUKCIJE d.o.o. den Bestandteil dieser Allgemeinen Bedingungen sind, entscheidet das zuständige Gericht (entsprechend dem Hauptsitz des Unternehmens KM KONSTRUKCIJE d.o.o.) in der Republik Slowenien.