Konfliktregelung. 1. Für den Urlauber und den Unternehmer sind die Urteile der Konfliktkommission bindend.
2. Auf alle Konflikte in Bezug auf den Vertrag ist das niederländische Recht anwendbar. Ausschließlich die Konfliktkommission oder ein niederländisches Gericht ist befugt, diese Konflikte zur Kenntnis zu nehmen.
3. Im Falle eines Konfliktes, der die Ausführung dieses Vertrages betrifft, muss der Konflikt spätestens 12 Monate nach dem Datum, an dem der Urlauber die Beschwerde beim Unternehmer eingereicht hat, schriftlich oder in einer anderen von der Konfliktkommission zu bestimmenden Form bei dieser anhängig gemacht werden. Wenn der Unternehmer einen Konflikt bei der Konfliktkommission anhängig machen will, muss er den Urlauber auffordern, sich innerhalb von fünf Wochen zu äußern, ob er vor der Konfliktkommission erscheinen möchte oder nicht. Der Unternehmer muss dabei ankündigen, dass er sich nach dem Verstreichen der oben genannten Frist frei achtet, den Konflikt vor Gericht anhängig zu machen. An den Stellen, an denen die Bedingungen von Konfliktkommission sprechen, kann ein Konflikt dem Richter vorgelegt werden. Wenn der Urlauber den Konflikt der Konfliktkommission vorgelegt hat, ist der Unternehmer an diese Entscheidung gebunden.
4. Für die Behandlung von Konflikten wird auf die Geschäftsordnung Konfliktkommission Freizeit und Erholung (Reglement Geschillencommissie Recreatie) hingewiesen. Die Konfliktkommission ist nicht befugt, einen Konflikt zu behandeln, die sich auf Krankheit, Körperverletzung, Tod oder auf die Nichtzahlung einer Rechnung, der keine materielle Klage zugrunde liegt, bezieht.
5. Für die Behandlung eines Konflikts ist eine Gebühr zu bezahlen.
Konfliktregelung. Treten im Betreuungszeitraum Konflikte bei der Betreuung des Kindes auf sind diese zwischen den Vertragsparteien zu klären und einer Lösung zuzuführen. Das Kind ist dabei angemessen zu beteiligen. Ist eine Konfliktlösung nicht zu erreichen, soll mit Zustimmung der Sorgeberechtigten die zuständige Lehrkraft (Klassenlehrer / Klassenlehrerin) hinzugezogen werden. Ist auch auf diesem Wege keine Konfliktlösung zu erreichen, soll mit Zustimmung der Sorgeberechtigten die Schulleitung einbezogen werden.
Konfliktregelung. Entstehen aus der Handhabung des Vertrags Konflikte, sind die Parteien zum Verhandeln verpflichtet.
Konfliktregelung. (Art. 27 ff.)
Konfliktregelung. Treten im Zusammenhang mit der Einführung dieses Tarifvertrags - für den Bereich des Transportpersonals insbesondere im Zusammenhang mit den folgenden Jahresfahrplanwechseln - Anwendungsprobleme oder Konflikte auf, sind auf Verlangen einer Tarifvertragspartei gemeinsame Gespräche mit dem Ziel zu führen, sich kurzfristig über angemessene Maßnahmen zu verständigen.
Konfliktregelung. 1 Entstehen aus der Handhabung des Vertrags Konflikte, sind die Parteien zum Verhandeln verpflichtet.
2 Sie bemühen sich aktiv um die Bereinigung der Differenzen, notfalls unter Beizug externer Fachpersonen.
3 Vom Konflikt nicht betroffene Leistungen dürfen nicht verweigert werden.
Konfliktregelung. 1. Sind die versicherte Person und die DAS Rechtschutz Rechtsberatung unterschiedlicher Ansicht über das zu erwartende Resultat oder die Art der Behandlung der Sache, dann kann die versicherte Person, nach vorheriger Rücksprache mit der DAS Rechtschutz Rechtsberatung, die Sache auf unsere Rechnung ein Mal einem Rechtsanwalt ihrer Xxxx vorlegen. Dies hat unverzüglich zu erfolgen, in jedem Fall innerhalb eines Monats, nachdem die DAS Rechtschutz Rechtsberatung die von der versicherten Person angefochtene Ansicht oder Art der Behandlung der DAS Rechtschutz Rechtsberatung mitgeteilt hat. Teilt der Rechtsanwalt den Standpunkt der DAS Rechtschutz Rechtsberatung nicht, so kann er die weitere Behandlung der Sache auf unsere Rechnung übernehmen. Teilt der Rechtsanwalt den Standpunkt der DAS Rechtschutz Rechtsberatung, so kann die versicherte Person die Sache nur auf eigene Rechnung verfolgen. Wenn sich aus dem Resultat ergibt, dass der versicherten Person völlig oder teilweise Recht gegeben ist, dann erstatten wir die Kosten nachträglich. Wird die Sache bereits von einem Rechtsanwalt behandelt und die versicherte Person verliert das Vertrauen in diesen Rechtsanwalt, dann kann die versicherte Person die Sache einmalig auf unsere Rechnung einem anderen Rechtsanwalt übertragen, sofern die DAS Rechtschutz Rechtsberatung den Standpunkt der versicherten Person nach billigem Ermessen teilen kann.
2. Alle übrigen Konflikte, die sich aus dieser Versicherung ergeben (u.a. betreffend die Prämie und die Erläuterung der Bedingungen), entscheidet der Zivilrichter und fallen nicht unter den Schutz dieser Versicherung. Wird durch ein unwiderrufliches Urteil zugunsten der versicherten Person entschieden, übernehmen wir die Kosten.
Konfliktregelung. Das Partnerunternehmen und die HSWT erklären die feste Absicht, alle aus dem rechtlichen Dreiecksverhältnis „Dual-Studierende(r) – Partnerunternehmen – HSWT“ auftretenden Konflikte zum Wohle der teilnehmenden Studierenden zu lösen.
Konfliktregelung. Entstehen aus der Handhabung des Vertrags Konflikte, sind die Parteien zum Verhandeln ver- pflichtet. Sie bemühen sich aktiv um eine Bereinigung der Differenzen, notfalls unter Beizug externer Fachpersonen. Kann keine Einigung erzielt werden, können die Vertragsparteien nach dem kantonalen Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG, BSG 155.21) Klage einreichen. Vom Konflikt nicht betroffene Leistungen dürfen nicht verweigert werden.
Konfliktregelung. Für den Fall eines Konflikts zwischen Studierenden und Praxislehrpersonen wurde durch die AG Schulpraxis des Verbund West ein Procedere vereinbart, das hier zum Download bereit steht: xxxxx://xxx.xxxx.xx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxxxxx- doks/vorgehen-bei-konflikten-in-den-schulpraktika.pdf