Konformität Musterklauseln

Konformität. 21.1. Der Lieferant sichert zu, dass sämtliche von ihm gelieferten Produkte den anerkannten Regeln der Technik (z.B. ÖNORMEN sowie EN-Normen technischen Inhalts), die maßgebenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, Ausführungsbestimmungen und den jeweils anwendbaren Bestimmungen der EU sowie deren allfällige Umsetzung in nationalem Recht entsprechen, insbesondere wird die Einhaltung der Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 („REACH“) samt Anhängen sowie der Richtlinie 2011/65/EU und 2002/95/EC („RoHS“) garantiert.
Konformität. Sie sind verpflichtet (bzw. jede Person, die an der bei der Bestellung angegebenen Adresse anwesend ist, um die Lieferung in Empfang zu nehmen), die Unversehrtheit und den augenscheinlichen Zustand des erhaltenen Pakets zu überprüfen und begründete Bedenken bei der Lieferung dem Spediteur mitzuteilen und diese dem Spediteur schriftlich zu bestätigen (und eine Kopie des Schreibens an die Eutelsat S.A. zu senden). Wenn das Paket besonders beschädigt ist, bitten Wir Sie, die Zustellung zu verweigern und Uns so schnell wie möglich zu informieren, damit eine neue Zustellung geplant werden kann (vorausgesetzt, dass der Spediteur den Zustand des Pakets bestätigt).
Konformität a) Der VACO-Lieferant wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen sowie gemäß den Anforderungen guter fachlicher Arbeit ausführen. Der Abnehmer ist verpflichtet, unverzüglich nach der Lieferung zu prüfen, ob der VACO-Lieferant den Vertrag ordnungsgemäß erfüllt hat und dem VACO-Lieferanten innerhalb einer angemessenen Frist und spätestens innerhalb von zehn Werktagen ab Lieferdatum eine schriftliche Mitteilung zu machen, wenn der Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde (Ausschlussfrist). Ist eine Mitteilung innerhalb dieser Frist billigerweise nicht möglich, so gilt eine äußerste Frist von zehn Werktagen ab dem Moment, an dem der Mangel entdeckt wurde oder hätte entdeckt werden können.
Konformität. Erfüllung der rechtlichen und vertraglichen Anforderungen
Konformität a. Der VACO-Lieferant führt die Vereinbarung nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den Anforderungen an eine ordentliche Arbeit aus. Der Abnehmer oder Auftraggeber ist angehalten, unmittelbar nach erfolgter Lieferung zu prüfen, ob der VACO-Lieferant der Vereinbarung hinreichend nachgekommen ist und ihn innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens, jedoch spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach erfolgter Lieferung, schriftlich darüber zu informieren, dass von einer hinreichenden Erfüllung keine Rede sein kann (Ausschlussfrist). Falls eine Mitteilung innerhalb dieser Frist aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich ist, gilt die Frist von höchstens zehn Werktagen ab dem Zeitpunkt, an dem der Mangel entdeckt wurde oder hätte entdeckt werden können. Eine Beanstandung verleiht dem Abnehmer oder Auftraggeber nicht das Recht, die Zahlung auszusetzen. Beim Auswuchten von Reifen bzw. Radkombinationen und/oder dem Ausrichten eines Fahrzeugs steht unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten fest, ob dieser Auftrag korrekt ausgeführt worden ist; diese Aufträge gelten als korrekt ausgeführt, wenn dem VACO-Lieferanten die Beanstandung nicht spätestens innerhalb von drei Tagen nach erfolgter Übergabe des Fahrzeugs an den Abnehmer übermittelt worden ist (Ausschlussfrist).
Konformität. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie (bzw. jede Person, die an der bei der Bestellung angegebenen Adresse anwesend ist, um die Lieferung in Empfang zu nehmen), die Unversehrtheit und den augenscheinlichen Zustand des erhaltenen Pakets überprüfen und begründete Bedenken bei der Lieferung dem Spediteur mitzuteilen und diese dem Spediteur schriftlich zu bestätigen (und eine Kopie des Schreibens an die Eutelsat S.A. zu senden). Wenn das Paket besonders beschädigt ist, bitten Wir Sie, die Zustellung zu verweigern und uns so schnell wie möglich zu informieren, damit eine neue Zustellung geplant werden kann (vorausgesetzt, dass der Spediteur den Zustand des Pakets bestätigt).
Konformität. 1. Enthaltene Stoffe, die laut REACH (EG) Nr. 1907/2006 einer Registrierung bedürfen, sind durch unsere Lieferanten selbst oder einen vorgeschalteten Akteur der Lieferkette bei der ECHA vorregistriert/registriert worden. Es sind keine nach REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Artikel 67 und Anhang XVII verbotenen Stoffe enthalten.
Konformität. Aufwand für die Herstellung der Betriebsbereitschaft von technischen Anlagen Engineering Lastenheft zur Anlagendefinition (zur Reparaturdefinition) Grundmaschine Konto mit Steuerung elektrisch mit Software - maschinengebunden hydraulisch - produktgebunden pneumatisch Zubehör - maschinengebunden - produktgebunden Sicherheitseinrichtungen - maschinengebunden - produktgebunden Planungskosten technische Leistungen Ingenieur Xxxxxxxx Bauleitung Genehmigungskosten BG TÜV Bauaufsicht Sonderbehörden - Lebensmittel - Atom Lieferkosten* Transport Auf- und Abbauen Transportversicherung Zölle, Abgaben Aufstellkosten* Fundamente Anschlüsse Elektrik Druckluft Montage - maschinengebunden - produktgebunden
Konformität. 5.1 Reklamationen über offensichtliche Mängel oder Nichtübereinstimmung des gelieferten Produkts in Bezug auf die Bestellung oder den Lieferschein müssen dem Verkäufer innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Produkte vorbehaltlich des Verfalls schriftlich mitgeteilt werden. Der Käufer verliert das Reklamationsrecht, wenn die Ware nicht unverzüglich nach Lieferung geprüft wird.
Konformität. 22.1 Der Lieferant versichert und garantiert, dass er alle anwendbaren Gesetze in Bezug auf Aktivitäten einhält, die in diesem Vertrag vorgesehen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Steuern, Devisenkontrollen und Zollbestimmungen sowie im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Korruption, Kartellrecht, Geldwäsche, Sanktionen oder anderen geltenden Strafgesetzen, Vorschriften oder Bestimmungen. Insbesondere erfüllt der Lieferant vollumfänglich die Vorschriften des britischen Bribery Act von 2010 und des US-amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act und versichert und garantiert, dass er nichts unternehmen wird, was dem Bribery Act von 2010 oder dem Foreign Corrupt Practices Act zuwiderlaufen oder den Käufer in eine Lage versetzen würde, die den Bribery Act von 2010 oder den Foreign Corrupt Practices Act verletzt. Des Weiteren versichert und garantiert der Lieferant, dass er keinerlei Anreize oder Bestechungen irgendwelchen Mitarbeitern, Agenten, Funktionsträgern oder Treuhändern beliebiger Dritter mit der Absicht anbieten oder von diesen entgegennehmen wird, die Verhaltensweise der entsprechenden