Konjunkturrisiko Musterklauseln

Konjunkturrisiko. Es handelt sich dabei um die Gefahr von Kursverlusten, die dadurch entstehen, dass bei der Anlageentscheidung die Konjunkturentwicklung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt und dadurch Wertpapieranlagen zum falschen Zeitpunkt getätigt oder Wertpapiere in einer ungünstigen Konjunkturphase gehalten werden.
Konjunkturrisiko. Es handelt sich dabei um die Gefahr von Kursverlusten, die dadurch entstehen, dass bei der Anlageentscheidung die Konjunkturentwicklung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt und dadurch Wertpapieranlagen zum falschen Zeitpunkt getätigt oder Wertpapiere in einer ungünstigen Konjunkturphase gehalten werden. Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung die darauf abzielt ein Vertragsverhältnis zu beenden. Die Kündigungsfrist gibt den Zeitraum zwischen dem Eingang der Kündigungserklärung bei der Gegenpartei und der daraus resultierenden Vertragsbeendigung bzw. der Auszahlung des Gegenwerts des Anlegers. Durch die Vorgabe soll der Fonds und seine Anleger vor frühen Rückzahlungen geschützt werden, insbesondere wenn die Investitionen des Fonds vorrangig eine lange Laufzeit und einschränkte Liquidität haben und bei einem schnellen Verkauf ein unangemessener Liquiditätsabschlag möglich wäre. Die Kündigungsfrist kann ggf. angehoben oder verkürzt werden, sofern die Liquidität des Fonds dies erforderlich macht. Es steht dem AIFM frei, im Rahmen einer Prospektänderung auch die Anlagepolitik unter Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen (Kenntnisnahme / Genehmigung der FMA) zu ändern, Die Zustimmung der Anleger ist hierzu nicht erforderlich. Durch eine Änderung der Anlagepolitik und des zulässigen Anlagespektrums kann sich das mit dem Fonds verbundene Risiko inhaltlich verändern. Die Dokumente des Fonds können jederzeit mit Zustimmung der FMA geändert werden. Daneben kann der Fonds ganz bzw. teilweise aufgelöst oder mit einem anderen Fonds verschmolzen werden. Für den Anleger besteht folglich das Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann. Insbesondere bei einer sehr kurzen Anlagedauer können u.U. die Kosten eines Fonds die Erträge der Anlagen wesentlich reduzieren oder aufzehren.
Konjunkturrisiko. Die wirtschaftliche Entwicklung der Volkswirtschaft verläuft im Regelfall Wellenförmig und ist vom sogenannten Aufschwung, von Hochphasen, dem Abschwung und letztendlich auch von Tiefphasen geprägt. Diese Konjunkturzyklen wiederum sind geprägt und abhängig von Entscheidungen der Regierungen und auch Zentralbanken. Ferner können einzelne Zyklen mehrere Jahre bis Jahrzehnte andauern und so einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Wertentwicklung verschiedener Anlageklassen nehmen. Ist die Konjunktur sodann also gerade in einer schlechten Phase, so kann dies die Werthaltigkeit der Kapitalanlage nachhaltig negativ beeinflussen.
Konjunkturrisiko. Es handelt sich dabei um die Gefahr von Kursverlusten, die dadurch entstehen, dass bei der Anlageentscheidung die Konjunkturentwicklung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt und dadurch Wertpapieranlagen zum falschen Zeitpunkt getätigt oder Wertpapiere in einer ungünstigen Konjunkturphase gehalten werden. Operationelle Risiken sind Risiken in der Administration, Handelsabwicklung, Lieferung von Finanz-instrumenten (Settlement) und deren Aufbewahrung sowie die Bewertung. Solche administrativen Risiken können durch Störungen von Abläufen aus Krisen, Katastrophen oder menschlichen Versagen entstehen.
Konjunkturrisiko. Veränderungen der Aktivität einer Volkswirtschaft haben stets Auswirkungen auf die Entwicklung des Kurses von Finanzinstrumenten und der Wechselkurse. Die Kurse schwanken ungefähr gemäß dem Rhythmus der konjunkturellen Auf- und Abschwungphasen der Wirtschaft. Die Dauer und das Ausmaß der einzelnen wirtschaftlichen Auf- und Abschwungzyklen variieren, ebenso wie die Auswirkungen auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche. Zu beachten ist außerdem, dass der Konjunkturzyklus von Land zu Land unterschiedlich sein kann. Eine fehlende Berücksichtigung oder fehlerhafte Beurteilung der Konjunkturentwicklung bei der Anlageentscheidung können zu Verlusten führen. Besonders zu beachten sind hier die Auswirkungen des Konjunkturzyklus auf die Kursentwicklung hinsichtlich der getätigten Investitionen. Unter anderem aufgrund der Konjunkturentwicklung gibt die Wertentwicklung eines Finanzinstruments in der Vergangenheit keine Gewähr für die zukünftige Wertentwicklung dieses Instruments. Werteinbussen, die Verluste für den Anleger mit sich bringen, sind immer möglich. Der Anleger muss sich deshalb ständig versichern, dass seine Anlagen die wirtschaftliche Konjunktur angemessen berücksichtigen und, wenn erforderlich, eine Umschichtung vornehmen.

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  • RISIKOFAKTOREN Bei der Bewertung der unter diesem Prospekt angebotenen Veranlagungen sowie der Emittentin und ihrer Geschäftstätigkeiten und vor der Investition in die gegenständliche Veranlagung sollten gemeinsam mit den anderen in diesem Prospekt enthaltenen Angaben insbesondere die folgenden, aus Sicht der Emittentin wesentlichsten, spezifischen Risikofaktoren sorgfältig erwogen werden. Potenziellen Anlegern wird empfohlen, die mit den Veranlagungen verbundenen und in diesem Abschnitt zusammengefassten Risiken sorgfältig zu lesen. Falls eines oder mehrere der folgenden Risiken schlagend werden, können sie die Geschäftstätigkeit, die Vermögens-, Finanz- und/oder Ertragslage und/oder die Geschäftsaussichten der Emittentin erheblich nachteilig beeinflussen. Die Emittentin kann dadurch in Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit geraten. Für die Anleger können wesentliche Verluste entstehen. Es kann auch zu einem Totalverlust der Investition von Anlegern in die Veranlagung unter diesem Prospekt kommen. Die folgende Darstellung ist auf jene Risikofaktoren beschränkt, die nach derzeitiger Auffassung der Emittentin ihre Fähigkeit wesentlich beeinträchtigen können, ihren Verpflichtungen gegenüber den Anlegern nachzukommen. Weiters können zusätzliche Risiken, die der Emittentin zum derzeitigen Zeitpunkt unbekannt sind oder unwesentlich erscheinen, die Geschäftstätigkeit, die Vermögens-, Finanz- und/oder Ertragslage und die Geschäftsaussichten der Emittentin erheblich nachteilig beeinflussen. Die nachfolgend beschriebenen oder auch weitere Risiken könnten auch kumulativ eintreten und dies könnte deren Auswirkungen weiter verstärken. Die nachfolgenden Risikofaktoren erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bevor potentielle Anleger eine Entscheidung hinsichtlich des Erwerbs der Veranlagung treffen, sollten sie eine gründliche eigene Analyse, insbesondere auch der finanziellen, rechtlichen, und steuerlichen Aspekte, durchführen, da die Beurteilung der Eignung eines Investments in die Veranlagung für den potentiellen Anleger sowohl von seiner entsprechenden Finanz- und Allgemeinsituation, als auch von den besonderen Bedingungen der jeweiligen Veranlagung abhängt. Bei mangelnder Erfahrung in Bezug auf Finanz-, Geschäfts- und Investmentfragen, die es den Anlegern nicht erlauben, solch eine Entscheidung zu fällen, sollte der Anleger fachmännischen Rat bei seinem Finanzberater einholen, bevor eine Entscheidung hinsichtlich der Eignung eines Investments in die Veranlagung gefasst wird. Die Veranlagungen sollten nur von Anlegern gezeichnet werden, die das Risiko des Totalverlusts des von ihnen eingesetzten Kapitals einschließlich der aufgewendeten Transaktionskosten sowie allfälliger Finanzierungskosten tragen können. Zudem sollten Anleger den Grundsatz der Risikoverteilung beachten. Anleger sollten daher stets nur einen angemessenen Teil ihres Vermögens in die unter diesem Prospekt begebenen Veranlagungen investieren. Selbst bei hoher Risikobereitschaft eines Anlegers wird von einem kreditfinanzierten Kauf der Veranlagungen ausdrücklich abgeraten, da dieser aufgrund des Risikos eines Gesamtverlustes auch das wesentliche Risiko in sich birgt, den zur Finanzierung der Investition aufgenommenen Kredit nicht bedienen zu können. Die nachfolgend beschriebenen Risikofaktoren werden in Kategorien eingeteilt. Die Anordnung lässt keine Rückschlüsse auf die Relevanz des Risikofaktors zu und die Risikofaktoren werden nicht in der Reihenfolge ihrer Wesentlichkeit eingestuft.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Risikohinweise Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die nachfol- genden Risikohinweise zusammen mit den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen oder zusammen mit an- deren Umständen die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögens- gegenstände nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert aus- wirken. Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteiler- werbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert werden. Das Ri- siko des Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Prospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über die Wahr- scheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.

  • Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung) A1-9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrags ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert. Sie sind verpflichtet, nach unserer Aufforderung jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlassen Sie die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so haben Sie zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war. Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. A1-9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken besteht von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von A1-9.1 Abs. 4 in Höhe der für die für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungssumme. A1-9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen; b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen; c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind; e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

  • Zusammenarbeit Die Kommune und die Stadt arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig in vollem Umfang über alle wesentlichen Umstände, die mit der Aufgabenwahrnehmung zu­ sammenhängen. Auftretende Probleme sollen unverzüglich und einvernehmlich einer Lösung zugeführt werden. Die Kommune wird die Stadt bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Sie wird ihr insbeson­ dere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollstän­ dig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.

  • Auskunftserteilung Die Bank ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem von ihm Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

  • Wartezeit Kein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht, wenn der auslösende Grund der Arbeitslosigkeit (Kündigung oder Insolvenz) innerhalb der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn eingetreten ist.

  • Baukostenzuschüsse 2.1. Der Kunde zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Kunde seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn eine Leistungssteigerung von 25 % erzielt wird. 2.2. Als angemessener BKZ zu den auf den Kunden entfallenden Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten