Änderungen dieser Bedingungen. Änderungen dieser Bedingungen werden dem Kunden von PTV schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der Bedingungen gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde innerhalb der sechswöchigen Frist, so wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen Lizenzbedingungen PTV-Verkehrsmodelle Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schriftform fortgesetzt. Wird ein Widerspruch erhoben, ist PTV berechtigt, das mit dem Kunden beste- hende Vertragsverhältnis mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zu kündigen.
Änderungen dieser Bedingungen. Änderungen dieser Bestimmungen werden dem Endnutzer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z.B. per E-Mail) angeboten. Die Zustimmung des Endnutzers gilt als erteilt, wenn dieser seinen Widerspruch zu den Änderungen nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen gegenüber dem Reseller oder Exasol angezeigt hat. Der Widerruf ist an den Reseller oder die Exasol Europa Vertriebs GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 00-00, 00000 Xxxxxxxx bzw. per E-Mail an xxxxx@xxxxxx.xxx zu richten. Im Falle eines Widerspruchs gelten die alten Vertragsbedingungen fort. Der Vertragspartner wird in der Nachricht, mit der die Änderungen angeboten werden, auch noch einmal besonders auf das Ablehnungsrecht und die Frist dafür hingewiesen. Die Anpassungsbefugnis nach dieser Ziffer ist beschränkt auf Regelungen zu Operational Services, Service Levels (z.B. Reaktions- oder Bearbeitungszeiten) und den gewarteten Versionen. Wenn Exasol lediglich eine neue Dienstleistung oder eine neue Funktionalität einführt oder Änderungen macht, die die Rechte oder Pflichten des Endnutzers nicht beeinträchtigen, kann dies mit einer Frist von nur einem Monat angekündigt werden. Die Widerspruchsfrist beträgt dann drei Wochen.
Änderungen dieser Bedingungen. 1. Exporo ist berechtigt, diese AGB zu ändern, wenn dies für den Nutzer zumutbar ist, insbesondere, um Veränderungen von Umständen zu berücksichtigen, auf die Exporo keinen Einfluss hatte (z. B. bei Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war oder bei Änderungen aufsichtsrechtlicher Vorgaben) oder um eine in den Bedingungen entstandene Xxxxx zu schließen (z. B., wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklären sollte). Das Änderungsrecht von Exporo bezieht sich nicht auf wesentliche Regelungen dieser AGB (Regelungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf), wie zum Beispiel die Vertragslaufzeit und das Kündigungsrecht.
2. Die geänderten AGB erhalten Nutzer der Plattform per E-Mail spätestens vier (4) Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Auf die Änderung dieser AGB wird Exporo auch auf der Plattform selbst hinweisen. Widersprechen registrierte Nutzer der Plattform der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Benachrichtigung über die Änderung dieser AGB, so gelten die geänderten AGB als von diesen akzeptiert. Exporo wird registrierte Nutzer der Plattform in der Benachrichtigung über die Änderung dieser AGB auf die Rechtsfolgen eines Schweigens gesondert hinweisen.
Änderungen dieser Bedingungen. Die Volkswagen AG kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen dieser Bedingungen werden nur mit Zustimmung des Nutzers wirksam.
Änderungen dieser Bedingungen. Änderungen dieser Bedingungen werden den Depotinhabern schriftlich bekanntgegeben.
Änderungen dieser Bedingungen. 8.1 Die EWF ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu än- dern, wenn und soweit die Änderung erforderlich ist, um eine bei Vertrags- schluss noch nicht vorhandene und nicht vorhersehbare bedeutende Stö- rung des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung zu beheben, die von der EWF nicht veranlasst wurde und auf die sie keinen Einfluss hat oder um eine im Vertragsverhältnis entstandene Xxxxx zu beseitigen, die nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lässt, sofern keine gesetzliche Regelung bereitsteht, welche die entstandene Xxxxx füllt.
8.2 Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wo- chen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform bekanntgegeben. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Änderungen in Textform bis zum Zeit- punkt des geplanten Wirksamwerdens der Änderungen zu widersprechen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, gelten die Änderungen als geneh- migt. Daneben kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündi- gungsfrist kündigen. Auf die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs und auf das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages wird die EWF den Kunden bei Bekanntgabe der Änderungen gesondert hinweisen.
Änderungen dieser Bedingungen. Epic kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit aktualisieren, überarbeiten, ändern oder modifizieren. Es liegt in Ihrer Verantwortung, diese Seite regelmäßig in Bezug auf Aktualisierungen, Überarbeitungen, Änderungen oder Modifizierungen aufzurufen und zu prüfen. Mit Ihrer fortgesetzten Nutzung des Spiels bei einer Veranstaltung, nachdem die überarbeiteten Bedingungen auf dieser Seite veröffentlicht worden sind, akzeptieren Sie (oder im Falle eines Minderjährigen, ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter) die Änderungen und stimmen ihnen zu.
Änderungen dieser Bedingungen plusserver ist berechtigt, diese BVB einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Anpassung wird plusserver den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis plusserver gegenüber in Schriftform oder in Textform widerspricht.
Änderungen dieser Bedingungen. 14.1 Die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf den derzeitigen gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Sollten sich diese und/oder die einschlägige Rechtsprechung (z.B. durch Feststellung der Unwirksamkeit einzelner Vertragsklauseln) ändern, ist MAXENERGY berechtigt, diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise und der Lieferpflicht gemäß Ziff. 1.1 und 1.2 – insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht. Eine Anpassung und/oder Ergänzung ist auch zulässig, wenn diese für den Kunden lediglich rechtlich vorteilhaft ist.
14.2 Anpassungen dieser Bedingungen nach vorstehendem Absatz sind nur zum Monatsersten möglich. Sie werden erst nach Mitteilung in Textform durch ein an den Kunden gerichtetes Schreiben und unter Bekanntgabe der Änderung wirksam, die mindestens 6 Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss.
14.3 Ist der Kunde mit der mitgeteilten Änderung nicht einverstanden, so hat er das Recht, den Änderungen bis zum vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu widersprechen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeigte Absendung des Widerspruchs. Darüber hinaus kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform kündigen, sofern es sich um wesentliche und für den Kunden unzumutbare Änderungen handelt, die nicht zwingend auf der Umsetzung gesetzlicher Regelungen beruhen. Auf diese Folgen wird der Kunde von MAXENERGY in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
Änderungen dieser Bedingungen. Änderungen dieser Bedingungen werden den Depotinhabern schrift- lich bekanntgegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn die Depotinhaber nicht schriftlich Widerspruch erheben. Auf diese Folge wird sie die BNY Mellon Service KAG bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Die Depotinhaber müssen den Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die BNY Mellon Service KAG absenden.