Änderungen dieser Bedingungen Musterklauseln

Änderungen dieser Bedingungen. Änderungen dieser Bedingungen werden dem Kunden von PTV schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der Bedingungen gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde innerhalb der sechswöchigen Frist, so wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen Lizenzbedingungen PTV-Verkehrsmodelle Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schriftform fortgesetzt. Wird ein Widerspruch erhoben, ist PTV berechtigt, das mit dem Kunden beste- hende Vertragsverhältnis mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zu kündigen.
Änderungen dieser Bedingungen. 1. Exporo ist berechtigt, diese AGB zu ändern, wenn dies für den Nutzer zumutbar ist, insbesondere, um Veränderungen von Umständen zu berücksichtigen, auf die Exporo keinen Einfluss hatte (z. B. bei Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war oder bei Änderungen aufsichtsrechtlicher Vorgaben) oder um eine in den Bedingungen entstandene Xxxxx zu schließen (z. B., wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklären sollte). Das Änderungsrecht von Exporo bezieht sich nicht auf wesentliche Regelungen dieser AGB (Regelungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf), wie zum Beispiel die Vertragslaufzeit und das Kündigungsrecht. 2. Die geänderten AGB erhalten Nutzer der Plattform per E-Mail spätestens vier (4) Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Auf die Änderung dieser AGB wird Exporo auch auf der Plattform selbst hinweisen. Widersprechen registrierte Nutzer der Plattform der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Benachrichtigung über die Änderung dieser AGB, so gelten die geänderten AGB als von diesen akzeptiert. Exporo wird registrierte Nutzer der Plattform in der Benachrichtigung über die Änderung dieser AGB auf die Rechtsfolgen eines Schweigens gesondert hinweisen.
Änderungen dieser Bedingungen. Änderungen dieser Bestimmungen werden dem Endnutzer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z.B. per E-Mail) angeboten. Die Zustimmung des Endnutzers gilt als erteilt, wenn dieser seinen Widerspruch zu den Änderungen nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen gegenüber dem Reseller oder Exasol angezeigt hat. Der Widerruf ist an den Reseller oder die Exasol Europa Vertriebs GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 00-00, 00000 Xxxxxxxx bzw. per E-Mail an xxxxx@xxxxxx.xxx zu richten. Im Falle eines Widerspruchs gelten die alten Vertragsbedingungen fort. Der Vertragspartner wird in der Nachricht, mit der die Änderungen angeboten werden, auch noch einmal besonders auf das Ablehnungsrecht und die Frist dafür hingewiesen. Die Anpassungsbefugnis nach dieser Ziffer ist beschränkt auf Regelungen zu Operational Services, Service Levels (z.B. Reaktions- oder Bearbeitungszeiten) und den gewarteten Versionen. Wenn Exasol lediglich eine neue Dienstleistung oder eine neue Funktionalität einführt oder Änderungen macht, die die Rechte oder Pflichten des Endnutzers nicht beeinträchtigen, kann dies mit einer Frist von nur einem Monat angekündigt werden. Die Widerspruchsfrist beträgt dann drei Wochen.
Änderungen dieser Bedingungen. 8.1 Die EWF ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu än- dern, wenn und soweit die Änderung erforderlich ist, um eine bei Vertrags- schluss noch nicht vorhandene und nicht vorhersehbare bedeutende Stö- rung des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung zu beheben, die von der EWF nicht veranlasst wurde und auf die sie keinen Einfluss hat oder um eine im Vertragsverhältnis entstandene Xxxxx zu beseitigen, die nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lässt, sofern keine gesetzliche Regelung bereitsteht, welche die entstandene Xxxxx füllt. 8.2 Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wo- chen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform bekanntgegeben. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Änderungen in Textform bis zum Zeit- punkt des geplanten Wirksamwerdens der Änderungen zu widersprechen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, gelten die Änderungen als geneh- migt. Daneben kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündi- gungsfrist kündigen. Auf die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs und auf das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages wird die EWF den Kunden bei Bekanntgabe der Änderungen gesondert hinweisen.
Änderungen dieser Bedingungen. Die Volkswagen AG kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen dieser Bedingungen werden nur mit Zustimmung des Nutzers wirksam.
Änderungen dieser Bedingungen. Epic kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit aktualisieren, überarbeiten, ändern oder modifizieren. Es liegt in Ihrer Verantwortung, diese Seite regelmäßig in Bezug auf Aktualisierungen, Überarbeitungen, Änderungen oder Modifizierungen aufzurufen und zu prüfen. Mit Ihrer fortgesetzten Nutzung des Spiels bei einer Veranstaltung, nachdem die überarbeiteten Bedingungen auf dieser Seite veröffentlicht worden sind, akzeptieren Sie (oder im Falle eines Minderjährigen, ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter) die Änderungen und stimmen ihnen zu.
Änderungen dieser Bedingungen. Änderungen dieser Bedingungen werden den Depotinhabern schriftlich bekanntgegeben.
Änderungen dieser Bedingungen. 11.1 Die Regelungen dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzli- chen und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses (z.B. EnWG, MessZV, Entscheidungen der Bundesnetzagen- tur). Sollten sich diese und/oder die einschlägige Rechtsprechung (z.B. durch Feststellung der Unwirksamkeit vertraglicher Klauseln) ändern, ist die SWH berechtigt, diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederher- stellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht. Eine Anpassung und/oder Ergänzung ist auch zulässig, wenn diese für den Kunden lediglichrechtlich vorteilhaft ist. 11.2 Anpassungen dieser Bedingungen nach vorstehendem Absatz sind nur zum Monatsersten möglich. Die SWH wird dem Kunden die Anpas- sung spätestens zwei Monate vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Anpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gilt die Anpassung als genehmigt. Auf diese Folgen wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
Änderungen dieser Bedingungen. 13.1. Änderungen dieser Bedingungen werden dem Kunden vom Kreditinstitut spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens unter Hinweis auf die betroffenen Bestimmungen angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn beim Kreditinstitut vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein schriftlicher Widerspruch des Kunden einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut den Kunden im Änderungsangebot hinweisen. Außerdem wird das Kreditinstitut eine Gegenüberstellung über die von der Änderung betroffenen Bestimmungen sowie die vollständige Fassung der neuen Bedingungen auf seiner Internetseite veröffentlichen und die Gegenüberstellung dem Kunden auf sein Verlangen zur Verfügung stellen. Auch darauf wird das Kreditinstitut im Änderungsangebot hinweisen. Das Änderungsangebot ist einem Kunden, der Verbraucher ist, mitzuteilen. Gegenüber einem Unternehmer ist es ausreichend, das Anbot über die Änderung auf eine mit dem Unternehmer vereinbarte Weise zum Abruf bereit zu halten. 13.2. Der Punkt 13.1. findet auf die Änderung der Leistungen des Kreditinstitutes (einschließlich Habenzinsen) und der Entgelte des Kunden keine Anwendung.
Änderungen dieser Bedingungen. 17.1. soffico ist zu Änderungen dieser Bedingungen berechtigt, wenn triftige Gründe dafür vorliegen und die Änderungen sich auf eine diesbezüg- liche Anpassung beschränken. Solche Gründe sind insbesondere neue technische Anforde- rungen oder Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder eine erhebliche Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien. Würde dadurch das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. 17.2. Ist eine Änderung geplant, wird soffico den Lizenznehmer mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden schriftlich informieren. Der Lizenznehmer hat dann die Möglichkeit, bis zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens schriftlich zu widersprechen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. 17.3. Erfolgt kein Widerspruch, gelten die neuen Bedingungen als genehmigt. Im Falle des recht- zeitigen, formwirksamen Widerspruchs gelten im Verhältnis der Parteien die früheren Bedin- gungen weiter. 17.4. Auf die Folgen eines unterbliebenen Wider- spruchs und auf das Recht zur Kündigung des Vertrages wird soffico den Lizenznehmer bei Information über die Änderungen gesondert hinweisen.