Konstruktion. 2.1.1 Die zwischen der Eurex Clearing AG und dem CLEARING-MITGLIED abgeschlossene NET OMNIBUS CLEARING-VEREINBARUNG enthält die zwischen der Eurex Clearing AG und dem CLEARING-MITGLIED in Bezug auf alle zwischen den Parteien unter der NET OMNIBUS Clearing-Vereinbarung durchgeführten NET OMNIBUS TRANSAKTIONEN geltenden Bedingungen.
2.1.2 Alle zwischen der Eurex Clearing AG und dem CLEARING-MITGLIED bestehenden Rechte und Pflichten aus NET OMNIBUS TRANSAKTIONEN, die unter einer NET OMNIBUS CLEARING- VEREINBARUNG abgeschlossen wurden, stellen für Zwecke dieser CLEARINGMODELL- BESTIMMUNGEN eine gesonderte VEREINBARUNG (die „GRUNDLAGENVEREINBARUNG“) dar. Verweise auf „NET OMNIBUS TRANSAKTIONEN“ in diesem Abschnitt 4 beziehen sich auf alle zwischen der Eurex Clearing AG und dem CLEARING-MITGLIED im Rahmen der GRUNDLAGENVEREINBARUNG abgeschlossenen NET OMNIBUS TRANSAKTIONEN, die entweder auf dem NET OMNIBUS KUNDENKONTO, dem NET OMNIBUS NCM-KONTO oder dem NET OMNIBUS RK-KONTO des Clearing-Mitglieds verbucht wurden. Die GRUNDLAGENVEREINBARUNG bildet einen einheitlichen Vertrag zwischen diesen Parteien; dieser Vertrag stellt einen gesonderten Rahmenvertrag zwischen diesen Parteien dar, der (vorbehaltlich von Regelungen in diesem Kapitel I zur Beendigung einzelner NET OMNIBUS TRANSAKTIONEN) nur einheitlich beendet werden kann.
2.1.3 Verweise in diesen NET OMNIBUS-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN auf die GRUNDLAGENVEREINBARUNG beziehen sich auf die in Ziffer 2.1.2 definierte GRUNDLAGENVEREINBARUNG und schließen GRUNDLAGENVEREINBARUNG gemäß den INDIVIDUAL- CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN oder den GRUND- CLEARINGMODELL- BESTIMMUNGEN aus.
2.1.4 Falls ein CLEARING-MITGLIED und ein Unternehmen, das sowohl NET OMNIBUS NICHT- CLEARING-MITGLIED als auch NET OMNIBUS REGISTRIERTER KUNDE ist, eine CLEARING- VEREINBARUNG in der den CLEARING-BEDINGUNGEN als Anhang 7 beigefügten Form abgeschlossen haben, unterliegen alle Rechte und Pflichten zwischen dem jeweiligen CLEARING-MITGLIED und diesem als NET OMNIBUS NICHT-CLEARING-MITGLIED und NET OMNIBUS REGISTRIERTER KUNDE handelnden Unternehmen aus den Transaktionen, die auf der Grundlage dieser Clearing-Vereinbarung abgeschlossen werden und den NET OMNIBUS TRANSAKTIONEN des CLEARING-MITGLIEDS bezüglich dieses Unternehmens entsprechen, derselben GRUNDLAGENVEREINBARUNG.
Konstruktion. 2.1.1 Wird eine Clearing-Vereinbarung in der den Clearing-Bedingungen als Anhang 10 9 beigefügten Form durch die Eurex Clearing AG, einem OTC-IRS-FCM-Clearing-Mitglied und einem OTC-IRS-FCM-Kunden abgeschlossen, so enthält diese Clearing- Vereinbarung sowohl (i) Bedingungen, die zwischen der Eurex Clearing AG, dem OTC- IRS-FCM-Clearing-Mitglied und dem OTC-IRS-FCM-Kunden gelten, als auch (ii) Bedingungen, die zwischen der Eurex Clearing AG und dem OTC-IRS-FCM-Kunden in Bezug auf die OTC-IRS-FCM-Kunden-Grundlagenvereinbarung und die OTC-IRS-FCM- Kunden-Transaktionen dieses OTC-IRS-FCM-Kunden gelten.
2.1.2 […] Alle OTC-IRS-FCM-Kunden-Transaktionen sowie alle Rücklieferungsansprüche zwischen der Eurex Clearing AG und dem jeweiligen OTC-IRS-FCM-Kunden, die gemäß der US-Clearingmodell-Bestimmungen im Rahmen der jeweiligen OTC-IRS-FCM- Kunden-Grundlagenvereinbarung entstehen, bilden zusammen einen einheitlichen Vertrag zwischen diesen Parteien und dieser Vertrag stellt einen gesonderten Rahmenvertrag zwischen diesen Parteien dar, der (vorbehaltlich von Regelungen in diesem Kapitel I zur Beendigung einzelner Transaktionen und vorbehaltlich dieses Abschnitts 4, der besondere Voraussetzungen für Kündigungen vorsieht) nur einheitlich beendet werden kann. […]
Konstruktion. 2.1.1 […]
2.1.2 […]
2.1.3 […]
Konstruktion. Profilaluminiumrohr - Serie Schüco ADS 00.XX SP, oder gleichwertig. Bautiefe ca. 65 mm, beidseitig flächenbündig, dreiseitig umlaufende doppelte Gummidichtung, Rahmenecken auf Gehrung. Preis inkl. aller erforderlichen Füllstücke, Dichtungen usw. Angebotenes Fabrikat: Die Breite des seitlichen Stockprofils ist so zu wählen, dass weder Türdrücker noch Obentürschließer im geöffneten Zustand (min. 90°) an den Wänden anstoßen. Ausführung ggf. auch mit Stockaufdoppelungen.
Konstruktion. Lernen als aktiver, selbstgesteuerter, konstruktiver, situativer und sozialer Prozess. Wechsel zwischen vorrangig aktiver und zeitweise rezeptiver Position des Lernen- den. Gestaltung problemorien- tierter Lernumgebungen Hieraus ergibt sich ein Wechselspiel zwischen Konstruktion und Instruktion, das ori- entiert ist an konkreten Problemstellungen. Dem/der Lehrenden kommt dabei eine veränderte Rolle zu, die zwischen aktiven, reaktiven und rezipierenden Aspekten va- riiert und Lehrende sowohl zu Vermittler/innen von Wissen als auch zu Modera- tor/innen im Kontext von Lehr-Lern-Prozessen macht. Dieses Zusammenspiel lässt sich graphisch wie folgt darstellen (vgl. Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx & Xxxxx 2001): Hiermit werden auf Seiten der Lehrenden und der Lernenden unterschiedliche Kom- petenzen gefordert wie auch gefördert. Bei Lernenden sind dies neben den an der Lösung konkreter Probleme orientierten fachlichen und methodischen Kompetenzen
Konstruktion. Hergestellt aus dem leistungsfähigen Verbundbaustoff Stahlbeton. Die Wandflächen sind schalungsglatt mit stahlformenüblichen Blechstößen, bauüblichen Toleranzen und möglichen Luftblasen (Poren und Lunkern). Die Wände sind fertigungsbedingt an der Innenseite von unten nach oben konisch verlaufend. In Einzelfällen entfällt schalungs- bedingt der konische Verlauf der Wände. Bemessung und Ausführung erfolgt nach DIN EN 13978-1, sowie in Verbindung mit allen mitgeltenden Normen. Bei Doppel- und Reihengaragen werden die senkrechten Stoßfugen mit Kunststoffprofilen abgedeckt. Abdeckung der Dachfugen nur bei aneinandergrenzenden Garagenseitenwänden mit Aussparungen. Boden-Seitenwandverbindungen sind dauerhaft und den Anforderungen nach ausgeführt.
Konstruktion. Die einzelnen Offshore-Bauwerke müssen in Konstruktion und Ausstattung dem Stand der Technik entsprechen. Selbiges gilt für die Errichtung der Offshore- Bauwerke einschließlich bauvorbereitender Maßnahmen.
Konstruktion. Aufbau und Inneneinrichtung aus Edelstahl 18/10 bzw. hochwertigen, korrosionsbeständigen Werkstoffen. Dreharmwasch- und Klarspülsystem aus Edelstahl. Einteiliges Edelstahl-Tankabdecksieb für grobe Verunreinigungen. Steigleitungen außerhalb der Waschkammer aus Edelstahl. Dosierleitungen aus Edelstahl. Tiefgezogener Tank mit reinigungsfreundlichen Rundungen. Aktives Laugen-Feinfiltersystem. Tank und Haube doppelwandig isoliert. Schrägdecke mit innen umlaufender Wasserrinne. Leckwassersicherung (Bodenwanne). Anschluss-Set, bestehend aus Zu- und Ablaufschlauch und Elektrokabel, (je 1,8 m ab Maschine). Freier Auslauf Typ AA gemäß EN1717. Kundenspezifische Einstellungen (Laufzeit, Waschdruck, Temperatur, Dosierung) jederzeit möglich (Service). Selbstreinigungsprogramm. Drucksteigerungspumpe für eine konstante Klarspülmenge und Klarspültemperatur. Laugenpumpe für Ablaufhöhen bis 700 mm. Rückwandverkleidung aus Edelstahl. PowerWash-Funktion.
Konstruktion. Profilaluminiumrohr - Serie Schüco ADS 90 SimplySmart, oder gleichwertig. Bautiefe ca. 90 mm, Uf 1,3 W/(m²K), beidseitig flächenbündig, dreiseitig umlaufende doppelte Gummidichtung, Rahmenecken auf Gehrung. Preis inkl. aller erforderlichen Füllstücke, Dichtungen usw. Angebotenes Fabrikat: Angebotener U-Wert Rahmenprofil: Wärmedämmung DIN EN ISO 10077-2: Uf-Wert 1,3 W/(m²K) Einbruchhemmung DIN EN ISO 1627: Klasse RC2 (WK2) Luftdurchlässigkeit DIN EN ISO 12207: Klasse 2 Schlagregendichtheit DIN EN ISO 12208: Klasse 4A Windlastwiderstand DIN EN ISO 12210: Klasse C3 Dauerfunktion DIN EN 1935: Klasse 7 Die Breite des seitlichen Stockprofils ist so zu wählen, dass weder Fenstergriff, Türdrücker noch Obentürschließer im geöffneten Zustand (min. 90°) an den Wänden anstoßen. Ausführung ggf. auch mit Stockaufdoppelungen.
Konstruktion. Fassade 4 Wandbekleidung