Konten in Fremdwährungen Musterklauseln

Konten in Fremdwährungen. 33.1. Die Aktiva des Finanzinstituts, im Wert der Kundeneinlagen aus Fremdwährungen, werden bei Korrespondenzbanken gehalten, die sich entweder im Ursprungsland der jeweiligen Währung oder in einem anderen Land befinden. Der Kunde trägt im Verhältnis zur Höhe seiner Guthaben alle wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen, die das Gesamtguthaben des Finanzinstituts im Land der betroffenen Währung bzw. in dem Land, in welchem die Guthaben angelegt sind, beeinträchtigen könnten, verursacht durch Maßnahmen, die von diesen Ländern oder von Drittländern ergriffen werden, durch höhere Gewalt, durch Aufruhr oder Krieg, oder durch andere Fremdeinwirkungen. 33.2. Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Konteneinheit und die Aufrechnung erfüllt das Finanzinstitut seine Verpflichtungen in der Währung, in welcher das Konto geführt ist. Der Kunde kann seine Guthaben nicht in einer anderen als der Kontowährung zurückfordern. Wenn die Kontowährung nicht verfügbar ist, kann das Finanzinstitut, ohne aber hierzu verpflichtet zu sein, die Währungsguthaben umgerechnet in der Landeswährung auszahlen; hieraus entstehende Wechselkurs- oder sonstige Verluste gehen zu Lasten des Kunden. 33.3. Das Finanzinstitut hat seine Verpflichtungen aus Devisenkonten ordnungsgemäß erfüllt, wenn es die Gutschriften und Belastungen im Land der entsprechenden Währung bei einer Korrespondenzbank oder bei der vom Kunden genannten Bank ausgeführt hat. In letzterem Fall trägt der Kunde auch das Risiko der Zahlungsunfähigkeit dieser Bank. 2. Funktionieren gewöhnlicher Bankkonten Artikel 34: „Cash-In“ auf einem Kontokorrent 34.1. Als Zahlungsdienst ermöglicht „Cash-In“ dem Kunden Bargeld, ausschließlich in Euro, auf sein Kontokorrent einzuzahlen, dies anhand eines Geldautomaten mit den dafür notwendigen besonderen Vorrichtungen. 34.2. Um die Geldscheineinzahlung auf dem entsprechenden Geldautomaten vornehmen zu können, muss der Kunde zunächst die Geheimzahl („Pin- Code“) der an sein Kontokorrent gebundenen V-Pay Debitkarte und auf das die Einzahlung erfolgen soll, eingeben. Die eingezahlten Geldscheine dürfen weder gefaltet, noch zusammengeheftet oder geknickt sein. Der Kunde muss anschließend die eingezahlte, vom Geldautomaten gezählte und auf dem Bildschirm dargestellte Summe bestätigen. Der Bildschirm zeigt im Einzelnen die jeweilig eingezahlten Banknoten an, sowohl die als authentisch angenommenen Banknoten wie solche die vom Geldautomaten als verdä...
Konten in Fremdwährungen. 33.1. Die Aktiva des Finanzinstituts, im Wert der Kundeneinlagen aus Fremdwährungen, werden bei Korrespondenzbanken gehalten, die sich entweder im Ursprungsland der jeweiligen Währung oder in einem anderen Land befinden. Der Kunde trägt im Verhältnis zur Höhe seiner Guthaben alle wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen, die das Gesamtguthaben des Finanzinstituts im Land der betroffenen Währung bzw. in dem Land, in welchem die Guthaben angelegt sind, beeinträchtigen könnten, verursacht durch Maßnahmen, die von diesen Ländern oder von Drittländern ergriffen werden, durch höhere Gewalt, durch Aufruhr oder Krieg, oder durch andere Fremdeinwirkungen. 33.2. Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Konteneinheit und die Aufrechnung erfüllt das Finanzinstitut seine Verpflichtungen in der Währung, in welcher das Konto geführt ist. Der Kunde kann seine Guthaben nicht in einer anderen als der Kontowährung zurückfordern. Wenn die Kontowährung nicht verfügbar ist, kann das Finanzinstitut, ohne aber hierzu verpflichtet zu sein, die Währungsguthaben umgerechnet in der Landeswährung auszahlen; hieraus entstehende Wechselkurs- oder sonstige Verluste gehen zu Lasten des Kunden. 33.3. Das Finanzinstitut hat seine Verpflichtungen aus Devisenkonten ordnungsgemäß erfüllt, wenn es die Gutschriften und Belastungen im Land der entsprechenden Währung bei einer Korrespondenzbank oder bei der vom Kunden genannten Bank ausgeführt hat. In letzterem Fall trägt der Kunde auch das Risiko der Zahlungsunfähigkeit dieser Bank.
Konten in Fremdwährungen. Die Bank hinterlegt den Gegenwert der auf Fremdwährungen lautenden Vermögenswerte des Kontoinhabers in ihrem eigenen Namen, jedoch auf Rechnung und Gefahr des Kontoinhabers, bei von ihr für vertrauenswürdig erachteten Korrespondenzbanken inner- oder ausserhalb der jeweiligen Währungszone. Der Kontoinhaber trägt anteilig alle finanziellen und rechtlichen Folgen von gesetzlichen, administrativen oder sonstigen offiziellen Massnahmen ausländischer Staaten, denen das im Ausland befindliche oder in Fremdwährung angelegte Gesamtvermögen der Bank ausgesetzt sein kann. Der Kontoinhaber kann über seine auf Fremdwährung lautenden Vermögenswerte durch Überweisungsaufträge oder Schecks, die die Bank auf ihre Korrespondenzbanken zieht, verfügen. Sonstige Verfügungsmethoden bedürfen der vorherigen Genehmigung der Bank.

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  • Rechnungsabschlüsse Bei Kontokorrentkonten Konten in Laufender Rechnung (1) Erteilung der Rechnungsabschlüsse Die Bank erteilt bei einem Konto- korrentkonto, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der Bank) verrechnet. Die Bank kann auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach Nummer 12 dieser Ge- schäftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden anderweitig getrof- fenen Vereinbarung Zinsen berechnen. (2) Frist für Einwendungen; Genehmigung durch Schweigen Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlus- ses hat der Kunde spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unter- lassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese

  • Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen:

  • Sonstige Leistungen Der/die Ausbildende trägt die Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Nr. 4, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können dem/der Auszubildenden anteilige Kosten für Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt werden, in dem dieser/diese Kosten einspart. Der/die Ausbildende hat dem/der Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbil- dungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Hat der/die Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben. Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des/der Auszubildenden. Auf Verlangen des/der Auszubildenden sind auch Angaben über Verhal- ten und Leistung aufzunehmen. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Ort der Ausbildungsstätte Der Personalbogen der Landwirtschaftskammer wird insofern Vertragsbestandteil, als dass dort die gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen von Minderjährigen mit Namen und Anschrift genannt werden. 🞏 Auszubildende Personalbogen für 🞏 Auszubildende gem. § 66 BBiG 🞏 Umzuschulende (Werker/Fachpraktiker) Bitte zusammen mit dem Berufsausbildungs- bzw. Umschulungsvertrag und der ärztlichen Bescheinigung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz vorlegen! Ausbildungsjahr: 1. 🞏 2. 🞏 3. 🞏 Name: Vorname: geb. am: Gesetzliche Vertreter: Straße, PLZ, Ort, Telefon: Berufsschule: Angabe nicht vergessen! Allgemeine Schulbildung (Zuletzt erreichter Abschluss; nur bei verkürzter Ausbildung Kopie des Zeugnisses beifügen!): 🞏 Förderschule/Sonderschule 🞏 Hauptschule ohne Abschluss 🞏 Hauptschulabschluss (Kl. 9 oder Kl. 10 Typ A) 🞏 Fachoberschulreife (Hauptschulabschluss Kl. 10 Typ B, Realschulabschluss, Versetzung in gymn. Oberstufe) 🞏 Fachhochschulreife (mindestens schulischer Teil der FHR nach Versetzung in die Kl. 12 der gymn. Oberstufe) 🞏 Allgemeine Hochschulreife 🞏 Abschluss im Ausland, der nicht den o.g. Abschlüssen zugeordnet werden kann 🞏 Sonstiger Abschluss: Ende der aufgeführten Schulbildung (Datum): / / Berufliche Schulbildung (Kopie des Zeugnisses beifügen!): Berufsfeld/Schwerpunkt: 🞏 Berufsvorbereitungs-/Berufsorientierungsjahr 🞏 Berufsgrundschuljahr (BGJ): 🞏 Berufsfachschule (einjährig): 🞏 Berufsfachschule (zweijährig): 🞏 Höhere Berufsfachschule 🞏 Sonstige: Ende der höchsten aufgeführten Schulbildung (Datum): / / Betriebliche Qualifizierung, Berufsvorbereitung 🞏 betriebliche Qualifizierungsmaßnahme von mindestens 6 Monaten Dauer (Einstiegsqualifizierung (EQ), Qualifizierungsbaustein, Betriebspraktika) 🞏 Berufsvorbereitungsmaßnahme von mindestens 6 Monaten Dauer Vorausgegangene Ausbildung, gelenktes Praktikum oder sonstige berufliche Tätigkeit*: 🞏 Vorausgegangene Ausbildung Beruf: abgeschlossen mit Prüfung am: / / 🞏 Vorausgegangene Ausbildung Beruf: nicht abgeschlossen 🞏 Sonstige berufliche Tätigkeit Beruf: 🞏 Gelenktes Praktikum 🞏 Vorheriges Studium abgeschlossen mit Prüfung am: / / 🞏 Vorheriges Studium nicht abgeschlossen *Nur bei verkürzter Ausbildung Kopien des Zeugnisses oder sonstige Belege beifügen! Bei Jugendlichen: Ärztliche Bescheinigung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz vom: / / Bei Ausbildung gem. § 66 BBiG: Bestätigung der Behinderung durch die Agentur für Arbeit vom: / / (Kopie beifügen!) Überwiegend öffentlich gefördertes Ausbildungsverhältnis (d.h. zu mehr als 50 %) (nicht für Umzuschulende) 🞏 Sonderprogramm des Bundes/Landes 🞏 Berufsausbildung für benachteiligte Menschen nach § 74 (1) 2., §§ 76 und 78 SGB III 🞏 Berufsausbildung für Menschen mit Behinderungen nach § 73 (1) und (2), §115 (2), § 116 (2) und (4) und § 117 SGB III

  • Sonstige Kosten Mit sonstigen Kosten belasten wir Sie oder Ihren Versiche- rungsvertrag nur aus besonderen, von Ihnen veranlassten, Gründen (z.B. bei Ausstellung eines Ersatzversicherungs- scheins oder Beitragsverzug) zum pauschalen Ausgleich der durchschnittlich entstehenden Kosten. Einzelheiten dazu, ins- besondere zur jeweiligen Kostenveranlassung und -höhe, ent- nehmen Sie bitte unserer Gebührenübersicht (Gebührenüber- sicht – siehe Kapitel Überschussbeteiligung und Kosten der Allgemeinen Vertragsinformationen). Die dort genannten Kos- ten werden von uns regelmäßig überprüft und gegebenenfalls nach billigem Ermessen neu festgesetzt. Die jeweils aktuelle Gebührenübersicht können Sie auf unserer Internetseite ein- sehen. Gerne teilen wir Ihnen die sonstigen Kosten auf An- frage auch jederzeit mit. Auf Ihr Verlangen hin müssen zunächst wir das Entstehen und die Höhe dieser Kosten nachweisen. Können Sie nachwei- sen, dass in Ihrem Fall keine Kosten entstanden sind, dann entfallen diese; können Sie nachweisen, dass geringere Kos- ten entstanden sind, dann werden diese entsprechend Ihrem Nachweis herabgesetzt.

  • Störungen Der Unternehmer hat in besonderen Fällen An- spruch auf Erstreckung der vertraglichen Fristen, wenn ihn am Verzug kein Verschulden trifft und er die erforderlichen und zumutbaren zusätzlichen Vorkehrungen getroffen hat. Zu diesen besonderen Tatbeständen zählen insbesondere Störun- gen des Arbeitsfriedens, Arbeitskräftemangel infolge allgemei- ner marktwirtschaftlicher Veränderungen sowie Liefer- und Transportstörungen. Der Besteller hat mit dem Unternehmer neue Termine zu vereinbaren.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Sonstige Bestimmungen 16 Willenserklärungen und Anzeigen § 17 Gerichtsstand

  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  • Stornierungen 4.1. Kann ein Nutzer das gebuchte Fahrzeug nicht nutzen, kann eine Stornierung erfolgen. 4.2. Der Anbieter behält sich vor, die Vorabreservierungszeit zu ändern. Der Nutzungsvertrag kommt mit Abschluss der Buchung des jeweiligen Fahrzeugs zustande. 4.3. Bei einer Stornierung vor dem geplanten Fahrtantritt sowie nach dem geplanten Fahrtantritt wird eine Gebühr gemäß Preis- und Gebührenliste berechnet. Verkürzungen von Buchungen werden wie Stornierungen des verkürzten Zeitraumes behandelt.

  • Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen 12 Eingruppierung § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen § 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit § 15 Tabellenentgelt § 16 Stufen der Entgelttabelle § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen § 18 - gestrichen - § 19 Erschwerniszuschläge § 20 Jahressonderzahlung § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung § 22 Entgelt im Krankheitsfall § 23 Besondere Zahlungen § 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts § 25 Betriebliche Altersversorgung