Konzeptionelle Überlegungen Musterklauseln

Konzeptionelle Überlegungen. Zielgruppe sind junge, noch nicht ausbildungsreife (Definition analog dem Text des baden-württembergischen Ausbildungsbündnisses) 1 Schulabsolventen. Das „Förderjahr“ ist kein 1. Ausbildungsjahr. Es ist abgekoppelt von der Ausbildung, um den Druck auf alle Beteiligten (Ausbilder, Jugendliche) nicht zu groß werden zu lassen. Wenn sich im Lauf des Förderjahres herausstellt, dass für einen Teilnehmer ein Berufsfeld innerhalb der Metall- und Elektroindustrie nicht mehr in Frage kommt, muss eine Umorientierung auf ein Berufsfeld außerhalb der Metall- und Elektroindustrie grundsätzlich möglich sein. Im Förderjahr wird die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen (nicht-kognitive Kompetenzen bzw. erforderliche Kompetenzen in Bezug auf das Arbeits-, Leistungs- und Sozialverhalten, wie z.B. Verlässlichkeit, Durchhaltevermögen, Verantwortungsbewusstsein) gekoppelt mit dem Erwerb von grundlegenden Fertigkeiten für die Ausbildungsreife (Sprach- und Rechenkenntnisse) angestrebt. Zusätzlich ist eine Einführung in erste fachliche Elemente, die auf eine Ausbildung hinführen, denkbar. Die Befähigung für den Einstieg in das 1. Ausbildungsjahr in einem M+E-Beruf gem. BBiG ist das Ziel. Die Motivation der Jugendlichen für eine M+E-Ausbildung wird zunächst durch Hospitation und im weiteren Verlauf durch Qualifizierung und Mitwirkung im betrieblichen Alltag zunehmend erhöht. Ein Beginn des Förderjahres vor dem 1. Oktober ist nicht sinnvoll, damit abgelehnte Bewerber ohne Alternative und Ausbildungsabbrecher aus anderen Berufsfeldern eine neue Chance erhalten können.
Konzeptionelle Überlegungen. Die modularisierte abschlussorientierte Berufsqualifizierung zielt auf einen berufsqualifizierenden Abschluss ab. Das Ziel ist der Erwerb von Kompetenzen und Qualifikationen, die eine Zulassung zu einer Abschlussprüfung im Sinne von § 43 Abs. 2 BBiG (Umschulung) oder § 45 Abs. 2 BBiG (Externenprüfung) ermöglichen.
Konzeptionelle Überlegungen. Bei flexiblen Arbeitszeiten können Arbeitgeberseite und/oder Arbeitnehmerseite kontinuier- lich Entscheidungen über Umfang, Lage und/oder Verteilung der Arbeitszeit treffen, um be- trieblichen Anforderungen bzw. Wünschen der Mitarbeitenden besser entsprechen zu kön- nen. In Fallstudien zur Einführung flexibler Arbeitszeitregelungen berichten Beschäftigte so- wohl positive wie auch kritische Auswirkungen. Beispielsweise befragten Wingen et al. (2004) 126 Beschäftigte aus drei Unternehmen in Deutschland, die den Verzicht auf offizielle Zeiterfassung unter der Bezeichnung „Vertrauensarbeitszeit“ eingeführt hatten. Die Befrag- ten gaben überwiegend an, dass sich durch die flexibleren Arbeitszeitregelungen die Mög- lichkeiten verbessert hatten, die Arbeitszeit nach persönlichen Interessen zu gestalten, die Arbeit selbst planen und gestalten zu können sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Privat- leben zu erreichen. Auf der anderen Seite berichteten Beschäftigte oftmals auch über eine Zunahme von Termin- und Leistungsdruck, Überstunden und Stress. Ein tieferes Verständnis der widersprüchlichen Auswirkungen flexibler Arbeitszeiten ist unse- rer Ansicht nach nur vor dem Hintergrund weitreichender Veränderungen in der Arbeitswelt möglich. Dabei reicht es nicht, die technischen Veränderungen (z.B. ständige Erreichbarkeit mit Hilfe mobiler Kommunikationsmittel wie Blackberry) zu betrachten, die das flexible Arbei- ten zu jeder Zeit an be liebigen Arbeitsorten vielfach erst ermöglichen (Rosa, 2006). Zuneh- mende Flexibilität dient auch einer neuen Form der Rationalisierung, die im Kontrast zu Pro- duktivitätserhöhungen in der Tradition des Taylorismus verstärkt Potenziale auf Seiten der einzelnen Beschäftigten zur Effektivierung von Arbeitsprozessen nutzt, wie etwa Gerlmaier (2004) zeigt. Sie verdeutlicht in ihrer Unterscheidung zwischen (altbekannten) Objektivie- rungs- und (neuen) Subjektivierungstendenzen, dass der zunehmende Zugriff auf „subjektive Potenziale“ wie z.B. die intrinsische Motivation13 und Leistungsbereitschaft Beschäftigter Nebenwirkungen mit sich bringt, die auch die Arbeitswissenschaft vor neue Herausforderun- gen stellt. Können Standardisierung und Trennung von Hand- und Kopfarbeit bei extremer Umsetzung im Betrieb auf Seiten der Beschäftigten zu monotonen Arbeitsabläufen und in der Folge zu Demotivation und A bsentismus führen, bringt der Zugriff auf die intrinsische Motivation zunächst hohe Leistungsbereitschaft mit sich, die jedoch in der Folge...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.