Common use of Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen Clause in Contracts

Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen. Der Versicherer ersetzt auch Kosten, die dadurch entstehen, dass durch Eintritt des Versicherungsfalles eine Gefahr innerhalb des Versicherungsortes oder in unmittelbarer Nachbarschaft entsteht, zu deren Beseitigung der Versicherungsnehmer aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet ist.

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Samples: www.xxv24.de, www.photovoltaikforum.com

Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen. Der Versicherer ersetzt auch Kostendie tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die Beseitigung einer Gefahr, die dadurch entstehen, dass durch Eintritt eines Versicherungsfalls innerhalb oder außerhalb des Versicherungsfalles eine Gefahr innerhalb des Versicherungsortes oder in unmittelbarer Nachbarschaft entsteht, Versicherungsorts entsteht und zu deren Beseitigung der Versicherungsnehmer aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet ist. Hierzu zählen auch die notwendigen Aufwendungen für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken.

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Samples: www.universa.de

Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen. Der Versicherer ersetzt auch Kosten, die dadurch entstehen, dass Entsteht durch Eintritt des eines Versicherungsfalles eine Gefahr innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes oder in unmittelbarer Nachbarschaft entstehtVersicherung- sortes, zu deren Beseitigung der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer aufgrund öffentlich-rechtlicher behördlicher Vorschriften verpflichtet verpflich- tet ist, so ersetzt der Versicherer die hierfür erforder- lichen Aufwendungen.

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Samples: rhion.digital

Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen. Der Versicherer ersetzt auch KostenEntsteht durch den Eintritt eines Versicherungsfalls ei- ne Gefahr, die dadurch entstehen, dass durch Eintritt innerhalb oder außerhalb des Versicherungsfalles eine Gefahr innerhalb des Versicherungsortes oder in unmittelbarer Nachbarschaft entstehtVersicherungs- grundstücks, zu deren Beseitigung der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer aufgrund gesetzlicher oder öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet ist, so ersetzt der Versicherer die hierfür erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten.

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Samples: www.wgv.de